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Düsseldorfer Tabelle 2018, Unterhaltstitel

 
(@erwin)
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Hallo zusammen,

ich habe einen dynamischer Titel vom JA vom Januar 2017.
Der "Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts" ist 128% - Seinerzeit passend zu "berechnetem" Einkommen von 3101 - 3500 Euro.

Die Frage - Mit der Düsseldorfer Tabelle 2018 gehören die 218% (6. Stufe ) nun zu einem Einkommen von 3501 - 3900 Euro
Habe hier im Forum gelesen - Hinweis auf "Herabsetzungsantrag"?

Was kann ich tun, um Unterhaltszahlung an das berechnete Einkommen (jetzt Stufe 5 in der akt Tabelle) anzupassen?

Vielen Dank im voraus
E.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2018 02:50
(@erwin)
Schon was gesagt Registriert

typo korrigiert:

Hallo zusammen,

ich habe einen dynamischer Titel vom JA vom Januar 2017.
Der "Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts" ist 128% - Seinerzeit passend zu "berechnetem" Einkommen von 3101 - 3500 Euro.

Die Frage - Mit der Düsseldorfer Tabelle 2018 gehören die 128% (6. Stufe ) nun zu einem Einkommen von 3501 - 3900 Euro
Habe hier im Forum gelesen - Hinweis auf "Herabsetzungsantrag"?

Was kann ich tun, um Unterhaltszahlung an das berechnete Einkommen (jetzt Stufe 5 in der akt Tabelle) anzupassen?

Vielen Dank im voraus
E.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2018 02:53
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten morgen Erwin
Wie alt ist das Kind oder die Kinder? Ich würde das Jugendamt anschreiben und mitteilen das ich künftig nach dem Tabellenbetrag der Stufe 5 bezahle, da sich die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle geändert hat und bitten mir die abgeänderte Urkunde zu zustellen? Hast Du bei der Erstellung auf der Befristung bis zum 18 Lebensjahr bestanden und hat eine korrekte  Bereinigung Deines Nettoeinkommen stattgefunden.

LG der Frosch


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2018 03:18
(@erwin)
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Hallo Frosch,
Das Kind ist in der dritten Alterstufe (12-17). Titel ist bis zum 18.Lebensjahr befristet (das ging auf dem JA unproblematisch).
Nettoeinkommenberechnung - Na ja.  Denke, so wie bei vielen. Da wird von der RA der Mutter nach oben um eine Stufe "verrechnet" und man kann sich dann überlegen - Gericht oder zahlen (und seine Ruhe haben).

Ich werde mal aufs JA gehen und nach Titeländerung fragen. Die Chancen sehe ich gering, aber ich muss es wenigstens versuchen.

Wenn noch jemand einen Tipp hat, danke schon mal.

Viele Grüße
E.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2018 02:55
(@inselreif)
Moderator

Ich werde mal aufs JA gehen und nach Titeländerung fragen. Die Chancen sehe ich gering

Da hier offenbar keine Beistandschaft besteht, sind die Chancen, über das Jugendamt etwas zu erreichen, nicht gering sondern ziemlich genau Null.
In der Sache ist einzig die Mutter Dein Ansprechpartner. Das Jugendamt ist ohne Beistandschaft nicht befugt, irgend etwas zu entscheiden und hat auch keine Zuständigkeit, auf Deine Veranlassung hin etwas zu rechnen.
Eine Abänderung um eine Stufe nach unten ist ohnehin nicht sicher, weil das meist noch als geringfügig anzusehen ist.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2018 10:53
(@sturkopp)
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Moin,

@Inselreif,

Zitat:
>Eine Abänderung um eine Stufe nach unten ist ohnehin nicht sicher, weil das meist noch als geringfügig anzusehen ist.<

mit dieser Begründung müsste dann auch jede Erhöhung um eine Stufe abgelehnt werden.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 12.03.2018 12:35
(@erwin)
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Da hier offenbar keine Beistandschaft besteht, sind die Chancen, über das Jugendamt etwas zu erreichen, nicht gering sondern ziemlich genau Null.
In der Sache ist einzig die Mutter Dein Ansprechpartner. Das Jugendamt ist ohne Beistandschaft nicht befugt, irgend etwas zu entscheiden und hat auch keine Zuständigkeit, auf Deine Veranlassung hin etwas zu rechnen.
Eine Abänderung um eine Stufe nach unten ist ohnehin nicht sicher, weil das meist noch als geringfügig anzusehen ist.

Gruss von der Insel

Danke für die Auflösung - Denke ich hab's verstanden...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2018 02:39
(@andreas-intess)
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Morgen,

ich habe durch Zufall zu dem Thema Muster Schreiben gefunden. In wie weit das rechtlich Umsetzbar ist müssen andere beurteilen. Es geht um die ersten beiden Dokumente.

https://www.isuv.de/downloads/

1) Musteranschreiben Verzichterklärung
2) Musteranschreiben: Anpassung Kindesunterhalt

Andreas


AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2018 08:57
(@reima)
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Mahlzeit!

Ich habe das gleiche Problem. Muss mich an 110% halten, Einkommensklasse passt aber nicht mehr.
Da mich der Anwalt der KM aufgefordert hat zu titulieren, muss ich mich nach Aussage des JA auch an diesen wenden und um ein schriftliches Einverständnis bitten.
Dann darf das JA auch die Urkunden ändern.

Was ihr Anwalt natürlich nicht macht. Somit bleibt nur eine Abänderungsklage, bei der man die Kosten natürlich selbst trägt!
Also lasse ich es, da ich eh mit der KM im Unterhaltsstreit bin und mich das schon genug Geld kostet.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2018 19:46
(@inselreif)
Moderator

Somit bleibt nur eine Abänderungsklage, bei der man die Kosten natürlich selbst trägt!

Das ist (im Erfolgsfall und nach deutlicher aussergerichtlicher Aufforderung im Vorfeld) nicht gesagt. Bei Unterhaltssachen gibt es meist eine faire Kostenentscheidung.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2018 21:43