drohende Arbeitslos...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

drohende Arbeitslosigkeit, KU, anrechenbares Einkommen auch von Lebenspartnerin?

 
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,
nun kann es sein das ich demnächst arbeitslos bin. Ausgerechnet hab ich mir so 900€ Arbeitslosengeld. Momentan zahle ich 514€ für 2 Kinder 7 und 11 Jahre. (alter Stand von 2009)
Nun wurde mir gesagt das das Gehalt von meiner Lebenspartnerin (ca. 1000 € + 21 jährige Tochter in Schulausbildung) mit einberechnet wird und ich den vollen Unterhalt weiter zahlen muss. Ist das korrekt?
Untermietvertrag hab ich bei meiner Lebenspartnerin für die Mietswohnung von Anfang an abgeschlossen. Die KM weiß aber das wir hier ja zusammen leben.
Wer weiß was darüber?
Dank euch schon mal
Gruß
Marcus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 18:37
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marcus,

zum Grundsätzlichen: Arbeitslosigkeit gilt im Unterhaltsrecht sechs Monate lang als "vorübergehendes Ereignis", d.h. in dieser Zeit ist der Unterhalt weiterhin in voller Höhe fällig. Wie du das bezahlen sollst, ist übrigens den Politikern und Richtern völlig schnurzegal, die sich solch feine Regelungen ausdenken. Mit deiner neuen Lebenspartnerin hat das bis hierhin übrigens nichts zu tun, dieselben sechs Monate "deutlich weniger Geld haben, trotzdem gleich viel zahlen" würden dir auch blühen, wenn du alleine wärest.

Wenn du nach Ablauf dieser sechs Monate immer noch arbeitslos bist, sinkt erst mal dein Selbstbehalt von 900 Euro auf 770 Euro, d.h. bei einem Arbeitslosengeld von 900 Euro müsstest du auf alle Fälle mal 130 Euro an Unterhalt abliefern. Dazu muss aber der Unterhalt erst mal neu festgesetzt werden (insbesondere, wenn der Unterhalt tituliert ist, muss der Titel geändert werden, sonst laufen Schulden auf). Kann gut sein, dass dir neben dem reduzierten Selbstbehalt noch weitere Folterwerkzeuge gezeigt werden. Was deine neuen Lebenspartnerin betrifft, sie ist zwar eigentlich überhaupt nicht für dein Kind unterhaltspflichtig, aber kriegen können sie euch doch: Zum Beispiel kann dir eine Haushaltsersparnis angedichtet werden, um deinen Selbstbehalt noch weiter zu senken. Oder man sagt, du als Arbeitsloser würdest den gemeinsamen Haushalt führen, wofür deine neue Lebenspartnerin dir ein Taschengeld zu zahlen hätte, was dann vollumfänglich als Unterhalt an die KM deiner Kinder weitergereicht werden kann.

Und auch ohne Durchgriff auf deine neue Lebenspartnerin gibt es noch ein beliebtes Mittel: Wie jederman weiß (zumindest jedermann, der Richter ist und somit unkündbarer Staatsangestellter auf Lebenszeit), liegt Arbeitslosigkeit ja immer nur daran, dass der Arbeitslose sich nicht genug bemüht, d.h. du könntest zwar Geld verdienen, willst es nur nicht. Dass diese Argumentation nicht wirklich überzeugend ist, wenn wir offiziell über drei Millionen Arbeitslose haben (und somit ohne die gängige Statistik-Fälscherei wohl weit über fünf Millionen), dass interessiert einen Echten Schwarzkittel nicht die Bohne. Das Zauberwort (bzw. der Fluch) lautet: fiktives Einkommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 21:33
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi, nur als Ergänzung: ist der Unterhalt tituliert?
@malachit, fragst du das sonst nicht immer als erstes??

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 21:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ginnie,

@malachit, fragst du das sonst nicht immer als erstes??

Ich hab' mich halt darauf verlassen, dass du darauf aufpasst, was ich alles vergessen habe 😉

*duckundweg*,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2010 22:06
(@boireannach)
Schon was gesagt Registriert

Hi, nur als Ergänzung: ist der Unterhalt tituliert?
@malachit, fragst du das sonst nicht immer als erstes??

ligr ginnie

ja er ist tituliert.....

oh mann... da hoff ich nur das ich schnell wieder Arbeit finde, denn mit dem wenigem Geld kann ich ja nicht einmal meine Kinder am Wochenende zu mir holen

dank euch für diese Botschaft....  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2010 22:15
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...und bloß nicht selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben...sonst kriegste noch eine Sperrfrist und kannst Unterhalt von nix bezahlen  :thumbdown:

ligr ginnie die dir alles Gute bei der Jobsuche wünscht

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2010 22:49