Hallo zusammen,
ich bräuchte mal dringend einen Rat.
Fakten:
-Habe einen sechsjährigen Sohn.
-Bin seit 5 Jahren von meiner Ex getrennt (waren nicht verheiratet)
-Habe das gemeinsame Sorgerecht.
-Aufenthaltbestimmungsrecht ist nie gerichtlich festgelegt worden.
-Bin noch nie zu Unterhalt „verdonnert“ worden.
Vorgeschichte:
Meine Ex hat für einen Zeitraum von vier Monaten Unterhaltsvorschuss beantragt als mein Sohn 3,5 Jahre alt war (da waren wir schon 2,5 Jahre getrennt), vorher hat sie nie Unterhalt gefordert. Das Jugendamt hat den Vorschuss gewährt und wollte natürlich Geld von mir.
Fakt war aber: Wir haben unseren Sohn nachdem Wechselmodell betreut (50% war er bei mir und 50% bei ihr). Als ich dem Jugendamt dies nach endlosem Schriftverkehr deutlich gemacht habe, haben sie die Forderungen eingestellt und indirekt zugegeben dass sie den Unterhaltsvorschuss eigentlich nicht hätten gewähren dürfen.
Als mein Sohn 5 war hat meine Ex erneut versucht Unterhaltsvorschuss zu beantragen, was ich aber erneut abwehren konnte als ich wieder von dem 50/50 Wechselmodell berichtete.
Aktuelle Situation:
Mein Sohn ist nun 6 und meine Ex hat jetzt wieder vor vier Monaten Unterhaltsvorschuss beantragt. Zur Zeit ist aber leider beruflich bei mir so dass er nur Mittwochs nach der Schule bei mir ist und und jedes Wochenende Samstags von 12.00h bis Sonntags 17.00h.
Meine Ex hat dies nun so dem JA geschildert und die glauben ihr dies nun und wollen jetzt den Vorschuss von ca.170€ monatlich zahlen. Ich selbst habe mich beim JA noch nicht hierzu geäußert.
Es ist weiterhin zu erwähnen dass ich auch monatliche Unkosten für ihn habe (Kleidung, Spielwaren, Freizeit etc.)
Fragen:
- Ist dies noch ein Wechselmodell?
Wenn nein, muss ich dann genauso viel Unterhalt zahlen wie Väter die ihre Kinder nur alle
14 Tage sehen, obwohl ich meinen Sohn an fast drei Tagen in der Woche habe.
Und werden dann meine monatlichen Unkosten (Kleidung, Freizeit, Nahrung) hierbei berücksichtigt?
- Was sage ich nun dem Jugendamt? Einfach sagen ist immer noch ein 50/50 Wechselmodell? Steht ja Aussage gegen Aussage.
- Klagen oder zahlen oder muss ich überhaupt zahlen?
Entschuldigung für diesen abgehakten und eher listenförmigen Schreibstil, aber ich glaube so ist es am einfachsten zu verstehen.
Bin um jede Art von Hilfe äußerst dankbar.
Hallo yberion,
Ist dies noch ein Wechselmodell?
Nein ,das ist kein WM mehr.
Wenn nein, muss ich dann genauso viel Unterhalt zahlen wie Väter die ihre Kinder nur alle
14 Tage sehen, obwohl ich meinen Sohn an fast drei Tagen in der Woche habe.
Und werden dann meine monatlichen Unkosten (Kleidung, Freizeit, Nahrung) hierbei berücksichtigt?
Der vollständige KU wird fällt sobald sich 50/50 49/51 wandelt.
Nein, die Unkosten werden nicht berücksichtigt. Für Kleidung ist denn eben Mutti alleine zuständig, für alle anderen sog. Umgangskosten bekommst du die Entlastung in Höhe des halben KG, das du beim Unterhalt abziehen darfst.
Was sage ich nun dem Jugendamt? Einfach sagen ist immer noch ein 50/50 Wechselmodell? Steht ja Aussage gegen Aussage.
Dann wird evtl. die KM oder das JA gegen dich klagen.
Klagen oder zahlen oder muss ich überhaupt zahlen?
Zahlen wirst du früher oder später müssen. Warum hat sie denn Vorschuß beantragt? Ist dein Verdienst so gering, das du keinen KU leisten könntest?
Du bist Unterhaltspflichtig, da du eben das Kind eben nicht mehr zeitmäßig gleichberechtigt betreust. Die Gründe hierfür spielen keine Rolle.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin yberion,
ein Wechselmodell gibt es juristisch eigentlich gar nicht; zumindest nicht in der Form, dass es so ausgeurteilt würde. Eltern können sich nur einvernehmlich darauf einigen. Wenn Deine Ex das heute bestreitet (und damit die aktuellen Gegebenheiten wahrheitsgemäss wiedergibt), geht auch niemand von einem WM aus; egal, was Du selbst sagst. Indizwirkung hat in dieser Angelegenheit auch die Frage, an wen von Euch beiden das Kindergeld überwiesen wird.
Aktuell bist Du unterhaltsrechtlich ein ganz normaler Umgangsvater; damit erwischt Dich die volle Unterhaltspflicht nach der Düsseldorfer Tabelle. Egal, an wievielen Tagen Du Sohnemann betreust, verköstigst und einkleidest - wenn es nicht mehr 50/50 ist, sondern auch nur 49/51, bist Du zur Zahlung des vollen KU verpflichtet. Das sind die Rahmenbedingungen, die wir hier nicht ändern, sondern nur schildern können.
Es kann trotzdem ratsam sein, deswegen kein allzugrosses Fass aufzumachen: Wenn Deine Ex auf den Trichter kommt, hier für den Unterhaltsbezug eindeutige Fakten schaffen zu müssen, könnte auch Dein bislang grosszügig gewährter Umgang darunter leiden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Tina: Bin Student und daher Unterhaltsvorschuss. Da ich Student bin muss/kann ich eigentlich eh nicht zahlen, aber die vom JA haben schon mal gesagt: Dann müssen Sie eben ihr Studium abbrechen und Geld verdienen gehen.
@Martin: Also ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Ex so einfach den Umgang zeilich kürzen kann. Habe schließlich auch das Sorgerecht zund mein Sohn ist gewohnheitsmäßig immer oft bei mir gewesen.
Ich habe hier: http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html gelesen dass es doch möglich sein müsste den zu zahlenden Anteil zu kürzen.
Zitat: "Würde sich das Kind 1/4 der Zeit beim Vater aufhalten, so könnte dieser 1/4 von seinem Unterhalt abziehen, während die Mutter von ihrem Unterhalt 3/4 abziehen könnte."
Hallo yberion,
bin da nich sehr sachverständig, aber Unterhalt wirst Du zahlen müssen. Wie brille07 schon sagt, das "großzügig" gewährte Umgangsrecht ist in diesem Staat leider "Mutterabhängig". Sonst rennst Du Dir die Hacken ab.
Wenn Du Umgang nach Belieben haben kannst und darfst - genieße es!
Beim Jugendamt würde ich nur PERSÖNLICH erscheinen. Ich habe damit beste Erfahrungen gemacht - zumindest in Osnabrück.
Da klärt sich vieles im persönlichen Gespräch und wenn man sich da ehrlich offenbart, gibt es dort nach meiner Erfahrung immer eine Lösung und auch mal gute Tipps...
Wie alle sagen, Du bist ein Scheidungsvater und damit fast rechtlos... Wenn Du Deinen Sohn alle zwei Wochen bei Dir haben kannst, ist das viel wert und bei weitem nicht unbedingt selbstverständlich!
Kläre persönlich mit den fordernden Stellen die Situation. Gibt es dort keine Lösung bist Du im deutschen Recht gefangen und - naja gefangen...
Viele Grüße!
Thomas
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der sich fragt, ob deutsche Richter perfekte Menschen sind mit perfekten Ehen, oder ob sie vielleicht eine, zwei.. Geliebte haben... Nur welche Geliebte macht das mit???
Wenn du Student bist und über kein Einkommen verfügst bist du nicht leistungsfähig. Außer du hast schon eine abgeschlossene Beurfsausbildung, dann wäre das Studium sozusagen Luxus.
Bist du während einer Erstausbildung nicht leistungsfähig laufen auch keine Schulden auf. Dazu muß aber die Leistungsunfähigkeit festgestellt werden und du darfst beim JA keinerlei Titel/Urkunden, die KU beinhalten unterschreiben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin yberion,
@Martin: Also ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Ex so einfach den Umgang zeilich kürzen kann. Habe schließlich auch das Sorgerecht zund mein Sohn ist gewohnheitsmäßig immer oft bei mir gewesen.
dann lies einmal ein bisschen hier im Forum - und staune mit grossen Augen, was Mütter in Deutschland alles tun können, und zwar folgenlos. Deine persönlichen Vorstellungen müssen sich nicht mit der gängigen Praxis decken; insbesondere sind sie nicht einklagbar.
Ich habe hier: http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html gelesen dass es doch möglich sein müsste den zu zahlenden Anteil zu kürzen.
selbe Ansage wie oben: Wenn Deine Ex mitmacht, könnt Ihr Euch auf alles einigen. Wenn sie nicht mitmacht, schaust Du in die Röhre und bezahlst den vollen Unterhalt; einklagen lässt sich das nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe hier: http://www.scheidung-online.de/beibeiden.html gelesen dass es doch möglich sein müsste den zu zahlenden Anteil zu kürzen.
Ich kenne bisher keinen Fall wo das wirklich richterlich so entschieden wurde.
Allerdings ist es für dich auch völlig irrelvant, da du keinen KU leistest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Tina Naja, dann ist mein Studium eben Luxus. Habe eine abgeschlossene Ausbildung. Aber es kann ja wohl niemend verlangen im letzten Semester abzubrechen oder. Ausserdem bestanden zu Beginn des Studium keine Unterhaltsforderungen die mich vom Studium abhalten müssten.
Nein, verlangen kann es keiner. Aber dann kann dir halt ein fiktives Einkommen angerechnet werden, sodaß beim Vorschuß Schulden auflaufen.
Habe einen sechsjährigen Sohn.
Ausserdem bestanden zu Beginn des Studium keine Unterhaltsforderungen die mich vom Studium abhalten müssten.
Studierst du schon so lange?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Studiere 3 Jahre, bin im März fertig. Erste Unterhaltsforderung kam kurz nach Beginn meines Studiums, aber die Unterhaltsforderung(en) wurden abgewiesen wegen Wechselmodell. Vor dem Studium keinerlei Unterhaltsforderungen
Ja Unterhaltsforderungen. Aber zu Beginn des Studium wußtest du ja, das du ein Kind hast und dieses auch unterhalten mußt. Auch beim WM kostet ein Kind Geld, auch wenn man das dann nicht so direkt auf den Kontoauszügen sieht. Also kannst du nicht damit argumentieren ,das damals keine Unterhaltspflicht bestand.
Die Pflicht zum Betreuungs- und Barunterhalt beginnt für beide Elternteile mit dem Tag der Geburt des Kindes. Nur wie sich diese Pflichten verteilen ist von Fall zu Fall eben unterschiedlich.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja, das ist ja alles ziemlich verworren und kompliziert. Wie wäre es eigentlich wenn ich es schaffe mich ausser der Reihe mit meiner Ex einigen? Wenn ich ihr z.B. einen mon. Betrag anbiete den ich freiwillig zahlen würde???
Moin yberion,
Wie wäre es eigentlich wenn ich es schaffe mich ausser der Reihe mit meiner Ex einigen? Wenn ich ihr z.B. einen mon. Betrag anbiete den ich freiwillig zahlen würde???
so etwas funktioniert nur, wenn keine Institutionen und Behörden im Boot sind, die Leistungen gewähren sollen: Jetzt musst Du Dich nicht mehr mit Deiner Ex, sondern eben mit diesen Behörden befassen und "einigen". Im konkreten Fall mit der UHV-Kasse. Dabei spielt keine Rolle, wie Ihr das bisher geregelt habt; es zählt allein der Status Quo seit dem Zeitpunkt, zu dem Deine Ex diese Leistungen beantragt hat.
Dein Studium entfaltet hier höchstens bedingt eine Schutzfunktion. Bei gerichtlicher Klärung könnte man Dir ein fiktives Einkommen auf der Basis einer Vollzeit-Berufstätigkeit im erlernten Beruf unterstellen. Was nicht bedeutet, dass Du Dein Studium abbrechen musst, aber eben, dass seit Antragstellung Schulden in dieser Höhe auflaufen, die Du nach Abschluss Deines Studiums zurückzahlen musst. Was ja auch korrekt ist; ansonsten würden sich viele Unterhaltszahler unter das Dach eines "unterhaltsvermeidenden Studiums" flüchten und die Allgemeinheit für ihre Unterhaltspflichten aufkommen lassen. Und das kann es ja wirklich nicht sein.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.