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Dringend Hilfe Unterhalt

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(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöchen
Ich habe mein Urteil zugeschickt bekommen zwecks Unterhalt und brauche Hilfe.
Weiß nicht so richtig wo ich anfangen soll. Also das Urteil nicht Unterschrieben ist es damit rechtskräftig oder nicht? Dann wurden mir fiktive Einkünfte angerechnet unter anderen aus dem Grund das ich angeblich nicht angegeben hätte wo ich zwischenzeitlich mal gearbeitet habe. Dies wurde von mir im Laufe des Verfahrens auch nie verlangt und wenn war ich immer grad arbeitslos. Ich dies dann immer angegeben habe, wollten ja immer nur den aktuellen Stand, die Anwältin der GP. Jetzt haben die mirdaraus ein Strick gedreht. Haben scho in der Verhandlung alles rumgedreht halt so wies sie es brauchten. Als ich dann vor Gericht gesagt habe das ich zwischenzeitlich mal gearbeitet habe haben Sie es dann so hin gestellt wie auch im Urteil das ich es mit Absicht verschwiegen habe und sprechen von Prozessbetrug. In wie weit können die mir da was andrehen? Laut § 1605 des BGB muss ich es ja nur auf Verlangen angeben.
Dann wurde auch von meiner Anwältin gesagt das wir es umgehend nachreichen würden, das wollte die Richterin aber nicht mit den Worten "Ich mache das Buch jetzt endlich zu". (ist seit Dezember anhängig) Wurde auch in einen ziemlich aggressiven Ton gesagt. Darauf hin wir uns dazu auch nicht weiter geäußert haben und nichts dem Gericht zugesand hatten. Und jetzt steht im Urteil z.B. das ich es immer noch verschweigen will wo ich gearbeitet habe und eas ich für Einkünfte hatte. Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosenhilfe und kann den Forderungen nicht nachkommen, unter anderen auch deswegen weil meine Tochter jetzt mit der Kindesmutter in Österreich wohnt und ich erhebliche Kosten zwecks Umgang habe. Ist ungefähr 700 km entfernt und dies schon kaum realisierbar ist. Die erhöhten Umgangskosten wurden auch nicht berücksichtigt mit der Begründung: " Bei der Festlegung der Unterhaltsverpflichtung des Beklagten hat das Gericht auch die vom Beklagten behaupteten erhöhten Umgangskosten wegen des Wegzuges der KM nach Österreich nicht berücksichtigt. Zum eine lässt der Beklagte hierzu jeglichen substantiierten Vortrag vermissen legt ledeglich mit Schriftsatz vom 8.3.04 eine eigenständige Aufstellung vom 3.3.04 vor. Zum anderen erscheint es geradezu absurt über eine dereartige Berücksichtigung überhaupt nach zu denken wenn der Beklagte anderer seits alles tut um wahre Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu verheimlichen um keinerlei Unterhaltsleistungen für seine minderjährige Tochter erbringen zu müssen."
Bin ratlos, kann man da was machen und bringt mir das was wenn ich in Berufung gehe? Wie ist das mit den Kosten da ich ja die ganzen Kosten des Verfahrens tragen muss laut Urteil. Habe PKH beantragt habe aber noch keinen Bescheid. Muss ich da jetzt alles bezahlen weil ich mich verteidigt habe?
Am Rande noch erwähnt das ich mich sehr stark um meine Tochter kümmere ihr auch Sachen und so je nach meiner Lage kaufe dies wird nicht angerechnet da das ja freiwillige Zahlung sind laut Gericht stünd mir es nicht zu dies könnte ich ja neben den Unterhalt tun. Ich bin halt Bar unterhaltpflichtig und könne es mir nicht aussuchen in welcher Form ich dies täte. Naja fern ab jeder realität kann sich ja kein Mensch/Mann leisten. Das nur mal am Rande

Bitte helft mir über Anregungen und so würde ich mich riesig freuen

MfG Marco


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 01:20
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Marco,

Also das Urteil nicht Unterschrieben ist es damit rechtskräftig oder nicht?

Ein Urteil des FamG bedarf nicht Deiner Unterschrift/Zustimmung. Es ist rechtskräftig und mit der Zustellung vollstreckbar.

Dann wurden mir fiktive Einkünfte angerechnet unter anderen aus dem Grund das ich angeblich nicht angegeben hätte wo ich zwischenzeitlich mal gearbeitet habe. Dies wurde von mir im Laufe des Verfahrens auch nie verlangt und wenn war ich immer grad arbeitslos. Ich dies dann immer angegeben habe, wollten ja immer nur den aktuellen Stand, die Anwältin der GP. Jetzt haben die mirdaraus ein Strick gedreht. Haben scho in der Verhandlung alles rumgedreht halt so wies sie es brauchten. Als ich dann vor Gericht gesagt habe das ich zwischenzeitlich mal gearbeitet habe haben Sie es dann so hin gestellt wie auch im Urteil das ich es mit Absicht verschwiegen habe und sprechen von Prozessbetrug. In wie weit können die mir da was andrehen? Laut § 1605 des BGB muss ich es ja nur auf Verlangen angeben.
Dann wurde auch von meiner Anwältin gesagt das wir es umgehend nachreichen würden, das wollte die Richterin aber nicht mit den Worten "Ich mache das Buch jetzt endlich zu". (ist seit Dezember anhängig) Wurde auch in einen ziemlich aggressiven Ton gesagt. Darauf hin wir uns dazu auch nicht weiter geäußert haben und nichts dem Gericht zugesand hatten. Und jetzt steht im Urteil z.B. das ich es immer noch verschweigen will wo ich gearbeitet habe und eas ich für Einkünfte hatte.

Die Gegenseite wird Dich mit Sicherheit aufgefordert haben, Deine aktuellen Einkünfte herzureichen. Diese sind mindestens für die letzten 12 Monate lückenlos nachzuweisen, egal, ob es sich um Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis, Arbeitslosengeld/hilfe, Rente o.ä. handelt. Einer erneute Aufforderung bedarf es nicht.

Ich beziehe zur Zeit Arbeitslosenhilfe und kann den Forderungen nicht nachkommen, unter anderen auch deswegen weil meine Tochter jetzt mit der Kindesmutter in Österreich wohnt und ich erhebliche Kosten zwecks Umgang habe. Ist ungefähr 700 km entfernt und dies schon kaum realisierbar ist. Die erhöhten Umgangskosten wurden auch nicht berücksichtigt mit der Begründung: " Bei der Festlegung der Unterhaltsverpflichtung des Beklagten hat das Gericht auch die vom Beklagten behaupteten erhöhten Umgangskosten wegen des Wegzuges der KM nach Österreich nicht berücksichtigt. Zum eine lässt der Beklagte hierzu jeglichen substantiierten Vortrag vermissen legt ledeglich mit Schriftsatz vom 8.3.04 eine eigenständige Aufstellung vom 3.3.04 vor. Zum anderen erscheint es geradezu absurt über eine dereartige Berücksichtigung überhaupt nach zu denken wenn der Beklagte anderer seits alles tut um wahre Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu verheimlichen um keinerlei Unterhaltsleistungen für seine minderjährige Tochter erbringen zu müssen."

Umgangskosten sind i.d.R. vom Umgangsberechtigten allein zu tragen. Außnahmen gibt es nur, wenn es dem Betreuenden zumutbar ist und ohne Kostenbeteiligung der Umgang unmöglich wäre.

Bin ratlos, kann man da was machen und bringt mir das was wenn ich in Berufung gehe? Wie ist das mit den Kosten da ich ja die ganzen Kosten des Verfahrens tragen muss laut Urteil. Habe PKH beantragt habe aber noch keinen Bescheid. Muss ich da jetzt alles bezahlen weil ich mich verteidigt habe?

Das Verfahren ist ja nun nicht gerade "glücklich" verlaufen, insbesondere, weil der Eindruck entstanden ist, dass Einkünfte verschwiegen wurden. Wenn der Unterhalt in Höhe des Regelbetrages tituliert wurde, sehe ich da eher wenig Chancen.

Am Rande noch erwähnt das ich mich sehr stark um meine Tochter kümmere ihr auch Sachen und so je nach meiner Lage kaufe dies wird nicht angerechnet da das ja freiwillige Zahlung sind laut Gericht stünd mir es nicht zu dies könnte ich ja neben den Unterhalt tun. Ich bin halt Bar unterhaltpflichtig und könne es mir nicht aussuchen in welcher Form ich dies täte. Naja fern ab jeder realität kann sich ja kein Mensch/Mann leisten. Das nur mal am Rande

Das ist sozusagen Dein Privatvergnügen, wenn Du zusätzlich Sachen für das Kind kaufen möchtest. Es entbindet nicht von der Unterhaltsverpflichtung.

Bitte helft mir über Anregungen und so würde ich mich riesig freuen

Ich gehe mal davon aus, das der Unterhalt in Höhe des Regelbetrages tituliert wurde. Es sollte Dir möglich sein, wenigstens diesen Mindestunterhalt zu leisten. Ich gehe auch davon aus, dass eine lückenlose Auflistung der aktuellen Einkünfte nichts an dem Urteil geändert hätte, denn das FamG tendiert immer zum Regelbetrag als Minimum. Mangelfälle sind eher selten, insbesondere, wenn es sich um "lediglich" 1 Unterhaltsberechtigten handelt.

Vielleicht ist es möglich, sich mit der Mutter außergerichtlich über eine für Dich finanziell günstigere Umgangsregelung zu einigen.

Was den Unterhalt angeht, muss da schnell eine Lösung her. Bevor Geld in den Umgang investiert wird, muss der Unterhalt geleistet werden (ja, ich höre schon den Widerspruch). Davon mal abgesehen, kann titulierter Unterhalt sofort gepfändet werden.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2004 11:27
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Anm. webmaster: Beitrag inhaltlich gelöscht, da nur Zitat des Beitrags von sky.

[Editiert am 7/4/2004 von DeepThought]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2004 21:49
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Etod> Hallo sky , so mal sehen ob das jetzt klappt hat ja lang genug gedauert, gelle?(Vielen Vielen Dank für deine Hilfe , echt super)

Etod> Also erst mal danke für deine Ausführungen. Ist ja
Etod> deprimierend, aber was solls. Ich schreibe dir jetzt per mail
Etod> weil ich das andere irgendwie nicht hinbekommen habe bin halt
Etod> blond. Also das mit der Unterschrift hatte ich bezogen auf die
Etod> Richterin.

Etod> dann wurde ich nur einmal von der Gegenseite aufgefordert
Etod> meine aktuellen Einkünfte offen zu legen und das war im Jahre
Etod> 2001 im Nov. dies bin ich natürlich nachgekommen. Dann wurde von
Etod> keiner Seite was gefordert. Bin ich da nun verpflichtet gewesen
Etod> alles anzugeben oder nicht. konnte mir keiner den § dazu
Etod> benennen. Das einzigste was von der GP kam waren unterstellungen
Etod> und keine Aufforderungen.

Etod> naja der letzte Satz kann jetzt nicht so richtig dein
Etod> ernst sein oder??? Oder bist du auch jemand der meint das ein
Etod> Kind kein Vater brauch??? Also ich für mrin Teil bin der Meinung
Etod> das ein kind mehr davon hat wenn er den Umgang mit beiden
Etod> Elternteilen hat und nicht das Geld anstatt z.B. den Vater. Ein
Etod> Kind kann nichts mit Geld anfangen und es interresiert dem Kind
Etod> auch nicht. Ich stimme schon zu, das die versorgung abgesichert
Etod> werden muss dies kann aber nicht nur zu den Lasten der Väter
Etod> gehen, zumindestens nicht so weit das durch eine vollstreckung
Etod> der Umgang vereitelt wird. das kann ja nicht das gelbe vom Ei
Etod> sein. Ja man kann sofort pfänden, habe ich heut schon mal gehört
Etod> aber bei mir gibt es nichts zu hohlen,die titulierung soll nur
Etod> den einen Zweck haben das man ein nur platt macht und ein haufen
Etod> schulden auflaufen. Warscheinlich die Rache der Ex warum auch
Etod> immer.

Etod> Also das solls erst mal gewesen sein vielleicht kannst du
Etod> mir mal erklären wie ich auf deinen Beitrag direckt antworten
Etod> könnte und das mit der Quote da brauch ich dich nicht per Mail
Etod> belästigen grins grins

Etod> Also bis denne und danke noch ma
Hat doch super geklappt ich freu mich. :phantom:

Über weitere Post würde ich mich freuen Bis denne und frohe Ostern natürlich

Etod> Marco (ASB98)
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[Editiert am 9/4/2004 von DeepThought]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2004 22:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Marco,

wenn Du mal meine Beiträge liest, wird sich Deine Frage nach meiner Einstellung zum Umgang mit beiden Elternteilen erledigt haben.

Zur Titulierung des Unterhaltes kann ich nur folgendes sagen: Du hast Deine gesamten Einkünfte offen zu legen, daraus ergibt sich die Höhe des Unterhaltes. Mit der Aufforderung zur Erteilung der Auskunft wird mit Sicherheit Anspruch auf Kindesunterhalt "angemeldet" worden sein. Wenn das bereits in 2001 war, befindest Du Dich seitdem in Verzug. Eine direkte Aufforderung nunmehr eine Betrag von xyz Euro zu zahlen, kann es auch nicht gegeben haben, wenn das Einkommen nicht beziffert werden konnte. Schlussendlich wurde das Gericht bemüht, Du wirst jeweils eine Kopie der von der Gegenseite gestellten Anträge erhalten haben. Darunter eben auch den Antrag auf Verurteilung zum Kindesunterhalt.

Wie dem auch sei, dieses Urteil existiert nun mal.

Kinder kosten Geld. Der betreuende Elternteil (also die Kindesmutter) leistet ihrer Beitrag durch die Betreuung des Kindes. Der andere Elternteil (also Du) ist barunterhaltpflichtig. Wer soll denn Deiner Meinung nach den Barunterhalt übernehmen?

Was die Umgangskosten angeht: Ich mache die Gesetze nicht. Es ist nun mal so, dass grundsätzlich der Umgangselternteil diese Kosten zu tragen hat.

Beispiele für Ausnahmen:
OLG FfM 03.12.2002
BVerfG 05.02.2002

Wie ich das im Einzelfall finde, ist eine ganz andere Sache.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2004 23:42
(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallöle Sky!

Deine Beiträge werde ich mir in kürze mal durchlesen versprochen.

Also das Kinder Geld kosten das ist ja wohl jedem klar. Aber das heist ja nicht das dies zu lasten der Väter gehen soll. Wer sagt denn überhaupt das der Vater nicht auch das Kind betreuen kann??? Mein Rechtsempfinden sagt mir das z.B. bei einer Umgangsreglung eine 50/50 Regelung das gerechteste wäre, das ist nicht nur gerecht sondern auch besonderst gut für das Kind. Natürlich gibt es auch Einzelfälle von denen Spreche ich hier nicht. Angenommen es gibt eine 50/50 Regelung warum ist das dann nicht so das die Hälfte Betreuungskosten mit berücksichtigt wird. Ich gehe mal von meioner Situation aus. Bis jetzt war es so das mein Kind mich für eine Woche im Monat sehen durfte und bei mir Wohnen durfte. Wieso wird mir dann nicht 25 % Betreuungskosten verrechnet. Ist das jetzt nur ein privileg der Frauen oder sind Männer etwa nicht betreuungsberechtigt. Wieso kostet die betreuung bei Frauen Geld bei Männern nicht??? Das verstehe ich nicht dafür bin ich vielleicht doch zu blond ( dunkelblond). Im übrigen finde ich dies eh zu hoch angesetzt. Also in meiner Partnerschaft wo das kind hervorging (zum Glück, ist eine ganz süße) dies Geld auch nicht vorhanden war. Unser Kind hatte alles ihr ging es prächtig, nach meiner Meinung hatte sie sogar zu viele Spielsachen aber das ist eine andere Sache. Wieso soll ich als Vater den Unterhalt bezahlen und den Umgang, im übrigen ist das nicht mein privatvergnügen ich bin laut Gesetz zum Umgang mit meinem Kind verpflichtet!!! Die Sache ist einfach nur die wenn ich den Unterhalt zahle kann ich nicht den Umgang mit meiner Tochter halten ich kann Ihr nicht der Vater sein der ich bis jetzt war. Soll das Gerecht sein oder besser soll das dem Wohle des Kindes dienen??? Das würde das Kind wohl kaum verstehen??? Was hat das Kind von dem Geld( Unterhalt) ich denke nicht viel ist halt nur für die Mutter das sie Ihren Lebenstandard verbessern kann oder so. Es gibt jedenfalls viele viele bei denen das so ist. Sicherlich gibt es hier auch wieder Einzelfälle die anderst sind, deswegen gibt es ja das Gericht die auch verpflichtet sind jeden Fall gesondert zu behandeln nur leider wird alles pauschalisiert. Ich weiß nicht ob man (Mann) bis zum BGH gehen muss. Aber das scheitert ja schon alleine dadran das sich das keiner leisten kann oder halt nur sehr wenige. Jetzt kommt bestimmt das Wort PKH!!! Das ist ja auch so ein Ding eigentlich ganz gut aber....! Naja bei meiner Sache würde ich kein PKH bekommen weil halt die Erfolgsaussichten nicht bestehen angeblich. Das heist wenn das Berufungsgericht meint das es keine Chance gibt gibt es halt kein PKH.Woher wissen die das der BGH nicht anderst entscheidet wie in vielen Fällen. Naja ich wollte nur sagen das die einen schon damit abwürgen.
Aber ich wedis du machst die Gesetze nicht macht dir ja auch keiner zum Vorwurf. Dies habe ich von der Gegen Anwältin auch gehört. Ja seltsam ist nur das solche Leute dies vertreten und sie somit anerkennen und für recht erkennen. Damit meine ich auch die Richter.

also bis denne ich muss erst mal was essen mir ist schon schlecht von vielen Nachdenken Grins Grins

Marco


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2004 13:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marco,

ich hoffe, meine Worte lassen dein Essen nicht gleich wieder hochkommen. 😉

Also das Kinder Geld kosten das ist ja wohl jedem klar.

Genau das ist der Punkt, weshalb KU immer gerechtfertigt ist, so lange das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt. KU ist zusammen gesetzt aus einem Warenkorb bestehend aus Mietanteil, Essen, Schule/Kindergarten, Hobbies, Essen usw. Die Aufzählung stellt gleichzeitig eine wertmäßige Priorität dar.

Bei einer echten 50/50-Regelung kann auf KU verzichtet werden und auch das KG kann geteilt werden. Da Eltern, die eine 50/50-Regelung leben, sich nicht spinnefeind sind, sondern von der Erwwachsenen- bzw. Paarebene auf die Elternebene sich begeben haben, sind solche Absprachen grundsätzlich nicht problembehaftet. Wenn dies bei dir anders lief, wird das emotionale Gründe haben und die sind nicht diskutierbar.

Deinen Sarkasmus bzgl. der Betreuungsberechtigung seitens der Männer teile ich vom Ansatz her. Letzlich ist es aber gängige Rechtsauffassung und man(n) kommt nur schwer dagegen an.

Die Umgangskosten, so das BVerfG, sind vom KG-Anteil im KU zu bestreiten. Das BVerfG hat den Gesetzgeber jedoch aufgefordert, die Verquickung von KG mit Unterhalts-, Umgangs-, Steuer- und Sozialrecht aufzulösen. Ich bin sehr gespannt, wie die Damen und Herren Politiker das schaffen wollen.

Auch die Verknüpfung von PKH mit der Erfolgsaussicht ist nicht Rechtens; hierzu gibt es im Bereich "Aufsätze/Urteile" ein Urteil des BVerfG.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2004 19:57
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Aber auch wenn "Mann" die Betreuung leistet muß er seinen finanziellen Beitrag für das Kind leisten und das muß Frau auch wenn sie den Betreuungsteil leistet ..nur scheinabr wird das leider oft vergessen/übersehen!!!

Und ansich scheint es doch her darum zu gehen, das "Mann" eben nicht grad gern den KU leisten will...nur warum nicht?..

Innerhalb der Familie, wäre es normal, nach der Trennung is das dannn plötzlich wieder was ganz anderes ..

U das nun Frau vom KU ja nur ihren Lebensstandart erhalten will, oder mit steigern will..
Na also dazu muß man ja nun nicht wirklich was zu sagen..
Denke das is wohl eher völliger unsinn..

Wunder mich persönlich immer wieder über diese diskussion über den KU und ob er denn überhaupt gerechtfertigt ist!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2004 03:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo ASB98,

Also das Kinder Geld kosten das ist ja wohl jedem klar. Aber das heist ja nicht das dies zu lasten der Väter gehen soll. Wer sagt denn überhaupt das der Vater nicht auch das Kind betreuen kann??? Mein Rechtsempfinden sagt mir das z.B. bei einer Umgangsreglung eine 50/50 Regelung das gerechteste wäre, das ist nicht nur gerecht sondern auch besonderst gut für das Kind.

Keiner sagt, dass das Kind nicht auch vom Vater betreut werden kann. Aber das ist doch in Deinem Fall ganz einfach unrealistisch. 700km Entfernung, wie soll das gehen, wenn’s Kind erstmal zur Schule geht…..

Wieso kostet die betreuung bei Frauen Geld bei Männern nicht???

Lebt Kind beim Vater (solche Fälle soll es ja geben ;-)), hat die KM genauso Kindesunterhalt zu zahlen. Und jetzt komme mir bitte keiner mit einer Statistik über die Zahlungsmoral ect.pp. , das ist ein anderes Thema.

Im übrigen finde ich dies eh zu hoch angesetzt. Also in meiner Partnerschaft wo das kind hervorging (zum Glück, ist eine ganz süße) dies Geld auch nicht vorhanden war. Unser Kind hatte alles ihr ging es prächtig, nach meiner Meinung hatte sie sogar zu viele Spielsachen aber das ist eine andere Sache.

Überlege doch bitte mal, was ein Kind so alles braucht. Das Geld war mit Sicherheit vorhanden, Du hast es bloß nicht als Gesamtbetrag gezahlt, sondern "kleckerweise" im Alltag verbraucht. Der Regelbetrag stellt das Existenzminimum dar und reicht meist hinten und vorne nicht aus. Im übrigen hat die Kinderbetreuung einen erheblichen Einfluss auf die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten und die Grundkosten für's alltägliche Leben wie größere Wohnung usw.

Wieso soll ich als Vater den Unterhalt bezahlen und den Umgang, im übrigen ist das nicht mein privatvergnügen ich bin laut Gesetz zum Umgang mit meinem Kind verpflichtet!!!

Ich sagte, wenn Du dem Kind zusätzlich Sachen kaufst (bitte lies Deinen eigenen Beitrag noch mal), wird das nicht mit dem KU verrechnet, sondern ist Dein Privatvergnügen.

Die Sache ist einfach nur die wenn ich den Unterhalt zahle kann ich nicht den Umgang mit meiner Tochter halten ich kann Ihr nicht der Vater sein der ich bis jetzt war. Soll das Gerecht sein oder besser soll das dem Wohle des Kindes dienen??? Das würde das Kind wohl kaum verstehen??? Was hat das Kind von dem Geld( Unterhalt) ich denke nicht viel ist halt nur für die Mutter das sie Ihren Lebenstandard verbessern kann oder so.

Nein, das ist nicht gerecht. Insbesondere dann nicht, wenn die KM die Entfernung geschaffen hat. Sicherlich ist Geld dem Kind egal, allerdings wirst Du spätestens dann wissen wo Dein Geld bleibt, wenn’s Kind nach Essen, Trinken usw. verlangt. Ich kann Dir versichern, dass Unterhalt in Höhe des Regelbetrages den Lebensstandard der Mutter nicht verbessert.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2004 19:33
(@Giesser)

Hallo Marco,

ich hätte gern von Dir einmal eine eindeutige Stellungnahme, wie Du zu dem Thema Kindesunterhalt stehst (in Deinem Fall natürlich).

Bist Du bereit zu zahlen oder nicht?

Menno, zunächst einmal muss das Kind leben können und genau dafür ist der KU da!

Ich verstehe Deinen Frust sehr gut, natürlich kannst Du nicht dafür, dass die Ex nun soweit weg wohnt - aber Dein Kind doch auch nicht! Denk bitte zunächst an Dein Kind, danach an Dich und den Umgang mit dem Kind.

Bei den meisten Betroffenen gibt es Probleme finanzieller Natur, das ist wohl leider so, aber deswegen dem Kind den Unterhalt verweigern??

LG

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2004 21:23




(@asb98)
Rege dabei Registriert

Hallo

dank an alle die mir geschrieben haben.

ich hätte gern von Dir einmal eine eindeutige Stellungnahme, wie Du zu dem Thema Kindesunterhalt stehst (in Deinem Fall natürlich).

Bist Du bereit zu zahlen oder nicht?

Also das ist keine Sache des wollens, ich kann es einfach nicht!
meine eindeutige Stellungnahme:
Es ist richtig das es den Unterhalt gibt. Es sollen auch die Väter bezahlen die sich nicht um Ihr Kind kümmern und sich eine Dreck scheren wie es dem Kind geht.(Gibt es viele davon)
Nach meiner Meinung müssten die sogar noch mehr bezahlen aber im enddefekt können die den Schaden dem das Kind erleidet auch nicht mit Geld wieder gut machen.
Es kann aber nicht sein das diejenigen Väter oder auch Mütter, mir ist aber persönlich kein Fall bekannt, unterhalt zahlen sollen die sich um Ihre Kinder kümmern, ne weite Entfernung zurück zu legen haben um den Kontakt mit dem kind zu halten, Unterhalt zahlen müssen wenn der Umgang schon kaum finanzierbar ist. Das ist völlig unrealistisch und hat nichts mehr mit gerechtigkeit zu tun. Für mich steht an erster Stelle der Kontakt zu meinem Kind und nicht der Unterhalt!!!!

Bei den meisten Betroffenen gibt es Probleme finanzieller Natur, das ist wohl leider so, aber deswegen dem Kind den Unterhalt verweigern??

Dazu kann ich nur sagen ich verweigere den Unterhalt nicht meinem Kind sondern Ihrer Mutter!!!

U das nun Frau vom KU ja nur ihren Lebensstandart erhalten will, oder mit steigern will..
Na also dazu muß man ja nun nicht wirklich was zu sagen..
Denke das is wohl eher völliger unsinn..

Ja das ist deine Meinung das heist aber noch nicht das du recht hast! Wenn die Kindesmutter vorm Gericht z.b. rum jammert das sie kein Geld hat nicht weiß wie sie angeblich unsere Tochter ernähren soll dann weiß ich nicht wie sie sich ein neues Auto kaufen kann wie sie wöchentlich mehrmals oder nicht essen gehen kann und andere Sachen macht die ein haufen Geld kosten. Mir ist es egal was sie macht bin froh das es Ihr so gut geht aber muss ich das bezahlen??? Und da sag mal noch einer das ist völliger Unsinn!!! Im übrigen ich Ihr auch schon mehrmals Angeboten habe was zu bezahlen z,B. kindergartenplatz und so, wollte sie aber nicht mit der Begründung dann bekäme sie kein Unterhaltsvorschuss. Eine Mediation lehnt sie natürlich auch ab. Da muss man sich ja damit auseinander setzen. Das geht ja nun wirklich nicht. Aber sie will ja nur das beste für das kind und was Ihr zusteht. (Hmmm dem Kind oder Ihr???)

Wunder mich persönlich immer wieder über diese diskussion über den KU und ob er denn überhaupt gerechtfertigt ist!

Er ist gerechtfertigt aber man kann und darf nicht alles über einen Kamm scheren. Das steht glaube ich auch so im Gesetz. ( Einzelfallprüfung) Nur leider hält sich daran keiner.

Sicherlich ist Geld dem Kind egal, allerdings wirst Du spätestens dann wissen wo Dein Geld bleibt, wenn’s Kind nach Essen, Trinken usw. verlangt.

Also wie gesagt dem Kind geht es sehr gut. Habe auch schon mal versucht, nach klagen der Mutter das sie nichts kaufen könne (am Anfang)u.s.w. , Ihr essen und so zukommen lassen immer in der Menge das sie über den ganzen Monat ausreichen würde( nicht mit einmal, versteht sich ja). habe dies natürlich der Mutter gegeben. Dies wollte Sie aber nicht, da frage ich mich Warum, wenn sie doch nichts zu essen für unser Kind kaufen kann, wurde mir sogar dann von Ihrer Anwältin verboten. jetzt halten mich vielleicht viele für bescheuert oder so aber warum soll sowas nicht funktionieren??? Ich weiß das Gesetz!!!

Ich verstehe Deinen Frust sehr gut, natürlich kannst Du nicht dafür, dass die Ex nun soweit weg wohnt - aber Dein Kind doch auch nicht! Denk bitte zunächst an Dein Kind, danach an Dich und den Umgang mit dem Kind.

Also wenn ich sowas höre könnte ich im Dreieck springen :phantom: .
Wenn ich nur an mich denken würde wie behauptet dann würde ich bestimmt nicht seit 3 Jahren um mein Kind kämpfen das es ihr gut geht den Umgang mit mir haben kann. Oder glaubt hier jemand das ich das nur für mich mache. Wenn ich nur an mich denken würde dann hätte ich bestimmt nicht die ganzen strapazen auf mich genommen und so weiter. Für mich währe es bestimmt leichter gewesen einfach alles hin zu schmeißen, hier Mutter unseres Kindes mach was du willst. Nein statt dessen ärgere ich mich überall rum um eine gute Lösung für unsere Tochter zu erreichen, das sie über unsere Trennung so gut wie möglich hinweg kommt. Im übrigen hatten wir uns im guten getrennt, und ich mit meiner Tochter ein sehr enges verhältnis( ich denke mal mehr wie bei den meißten Vätern). Nach meiner Meinung denkt die Mutter nicht in erster Linie an ihr kind. Sonst hätte Sie das Kind nicht aus der gewohnten Umgebung heraus gerissen. Mir den kontakt mit unseren Kind untersagt u.s.w. das alles zum Wohle des Kindes. Das ich nicht lache!!! Aber hauptsache der Vater kann zahlen denn das dient ja vorrangig zum Wohle des Kindes.

Angenommen es wäre so das sie das Kind nicht ernähren könnte( was ja aber zum Glück sag ich mal nicht so ist) dann würde für mich die Frage im Raum stehen ist sie denn dann noch sorgeberechtigt. Denn wer sein Kind nicht ernähren kann und so ist in meinen Augen nicht sorgeberechtigt. Ich höhr schon das Gewitter auf ziehen. Oh Oh!!! Also ich könnte es, trotz das ich weniger habe wie die Mutter meines Kindes. An was das wohl liegt. Und im voraus ihr würde es auch nicht schlechter gehen, das kann ich garantieren. Nur das keine Missverständnisse aufkommen ich habe kein Frust auf meine Ex und so auch wenn das so immer hingestellt wird hier, schließlich kann Sie ja auch nichts dafür das die Gesetze so sind und sie daraus ein vorteil ziehen will ist für mich menschlich. Wenn ich frust habe dann gegen das System. O.K.

So das solls erst mal gewesen sein ich wollte noch viel mehr schreiben aber naja

Ach so was ich noch fragen wollte sind hier einige von irgend welchen Behörden mit am Werk??? Ich frag ja nur weil einige Aussagen sich mit einigen Behörden decken. Mit manch einer Einstellung kann sich in diesen System nichts ändern!

Im übrigen gebe ich den Kampf zwecks unterhalt auf ob es gerechtfertigt ist oder nicht. Ist mir zur zeit sch... egal. zur zeit ist es so das ich nicht mehr kann immer kämpfen und kämpfen und immer in Ar... getreten zu werden. Aber ich habe ja noch ein paar Tage zeit vielleicht ändert sich ja noch was bei mir. Der rechtsstaat hat wieder gesiegt wie immer bei den kleinen Mann. ;(

Also bis denne ich hoffe das ich nicht also viele Fehler drin habe keine Zeit noch darauf zu achten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2004 15:22
 sky
(@sky)
Registriert

Marco,

Du hast eine sehr eigenartige Rechtsauffassung.

Hoffnungslos.....ich geb's auf.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 15:37
(@sermon)

Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, 2 Väter... arbeitet keinen Deut,ein Beispiel:

Miete: 450 Euro Sozi
Kindergeld für 2 Kinder : ca. 300 Euro ( man möge mich korigieren* )
Unterhalt für die Mutti vom Sozi (*) 260 Euro
Zuschlag vom Sozi wegen Alleinerziehnd und so : 80Euro (*)
Unterhalt bzw. Vorschuss ( angenommen beide Kinder sind unter 6 ) 220 Euro ( * )
Beihilfe zur Bekleidung der Kinder (2) : ca. 300 Euro / Jahr (*)
Für die Mutter : 150 Euro (*)
Nachzahlung der Betriebskosten, absetzbar beim Sozi (**) ( 😆 ) : angenommen 500 Euro/Jahr
Nachzahlung Strom, Gas etc (**) : angenommen300 Euro/ Jahr
Alle Jahre wieder, Zuzahlungen für neuen Fernseher, Radio, Teppiche, Tapeten undwas es noch so alles gibt....

Summe:

Man möge sie sich selbst ausrechnen:
:yltype:

Ich sehs eigentlich so wie der Marco, nur etwas anders, weil ich selbst weggezogen bin und gewisse Kosequenzen selbst zu tragen habe. Bei mir sinds allerdings 1200 KM.

Wenn ein Elternteil wegzieht, in dem Fall mit den Kindern, so hat er sich ganz einfach an den Kosten für den Umgang zu beteiligen. Die blinden Beamten sehen allerdings immer das Wohl des Kindes, da könnte ich so zusammenbrechen, ehrlich....

Aber ich will mich gar nicht aufregen, eigentlich nur ein Beispiel bringen, wie gut es alleinerziehenden Damen gehen kann, die ja so gern rummjammern, von wegen Alleinerziehend etc. Man möge die oben stehende Berechnung ( Hochrechnung, okay ) mal zur Rate ziehen und dies auf einen Vater umsetzen, dem die Frau abgehauen ist, dazu noch ins Ausland, oä. dem nichts mehr bleibt, er aber die Kosten für den Umgang........

[Editiert am 13/4/2004 von sermon]


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 20:30
(@Giesser)

Ich "verbünde" mich mal mit Sky.

Marco, Du scheinst ein hoffnungsloser Fall zu sein.

Sorry, ich kann und will Deine Auffassung nicht teilen.

LG

Torsten


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 22:34
(@sermon)

Ich "verbünde" mich mal mit Sky.

Marco, Du scheinst ein hoffnungsloser Fall zu sein.

Sorry, ich kann und will Deine Auffassung nicht teilen.

LG

Torsten

Dazu interessieren mich die einzelnen Punkte, welche Du in Marcos Fall nicht teilen kannst. Nicht nur eine einzige Stellungnahme, die so hohl ist wie manch eine Frucht, eben nichts beinhaltet, aber denoch da ist, wie Deine Aussage oben.

Dies ist nicht als Angriff zu werten, aber wie gesagt, Du hast Gelegenheit Deiner Meinung den notwendigen Spielraum in Bezug anderer Meinung zu offenbaren.

Bitteschön


AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 23:28
 sky
(@sky)
Registriert

Au weia....

Davon mal ganz abgesehen, dass die Zahlen nicht stimmen und kein Sozialamt so rechnet, bleiben wir mal bei der tollen Rechnung.

Nachzahlungen insgesamt : 1250€ : 12Monate = 104€

104€ Nachzahlungen und Beihilfe zur Bekleidung
+ 260€ für die Mutter
+ 80€ Zuschlag
+ 450€ Miete
+ 220€ Unterhalt
+ 300€ Kindergeld
________________
1414€ Gesamt
- 450€ Miete
- 220€ Unterhalt
- 300€ Kindergeld (Unterhaltsvorschuss u. Kindergeld wird in voller Höhe abgezogen)
- 66€ Betriebskosten
________________
378€ zum Leben für eine erwachsene Person und 2 Kinder.

Vielleicht probierst Du es noch mal mit einem Rechner->: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_berechnung.asp

Aber noch mal zum eigentlichen Thema: Manchmal versteh ich echt die Welt nicht mehr. Es ist doch nicht so schwer zu begreifen, was Kinderbetreuung an Arbeit darstellt und dass der meist lächerliche KU nicht zur Finanzierung von Mutter und Kind samt Nobelwohnung, Rolf-Benz-Sofa, Karibikurlaub und Ferrari ausreicht.

Und genau diese Klischees triefen nur so aus Euren Beiträgen; und genau das ist es, was mich stört.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2004 23:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo sky,

soooo kann ich deine Berechnung nicht stehenlassen ;)

Ich nehme mal die Zahlen von Nordrhein-Westfalen:

296 Euro für die KM
326 für beide Kinder
450 Miete
macht 1072 Euro.

Gegenzurechnen sind
Kindergeld308 Euro und
Unterhalt 200 Euro
macht 508 Euro.

Bei dieser Berechnung bekommt die KM 584 Euro ausgezahlt, zusätzlich zum Unterhalt und Kindergeld, das ihr natürlich verbleibt, also hat sie monatlich 1072 Euro abzgl. Miete 450 Euro zur Verfügung.

Darüber hinaus kann die KM Einmalige Beihilfen für Bekleidung und Nachzahlungen Nebenkosten beantragen. Ebenso für eine Waschmaschine, Kühlschrank usw. Urlaub wird auch, zumindest für die Kinder, subventioniert.

Sie ist GEZ-befreit, bekommt eine ermäßigte Grundgebühr bei der Telekom und kann städtische Vergünstigungen genießen, sie bekommt einen Wohnberechtigungsschein und muß Zuzahlungen für die Krankenkasse nur bis 2% ihres Nettoeinkommens leisten.

Jeder Arbeitnehmer zahlt die Zuzahlungen für sein Bruttoeinkommen, ebenso wird der WBS, Wohngeld, GEZ an dem Brutto gemessen. Zusätzlich fallen natürlich die Umgangskosten an.

Liebe sky, ich kenne beide Seiten. Ich habe mich einige Zeit mit meiner Tochter alleinerziehend "durchgeschlagen" und bin jetzt an der Seite eines Mannes, der bis auf den Selbstbehalt runtergerechnet wird. Mir persönlich gefällt die Sozialhilfeseite deshalb besser, weil sie verläßlich ist und aufgrund der Nettoberechnung auch gerechter.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2004 00:42
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo eskima ;) ,

das ist nicht meine Rechnung, sondern ich bezog mich ausdrücklich auf die Rechnung von sermon.

Bitte, bitte, lies doch noch mal nach.

Gruß
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2004 01:23
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

AU WEIA !!!! :knockout:

Also zu Marco .. das is echt hoffnungslos .. u die Ansicht eben , find ich, voll daneben ...

Denke mal, erst nachdenken sich informieren u in der Situtation selber sein..u dann wird so manch einer ne Spur ruhiger!!

U die Berechnung der Sozialhilfe von Sermon ist ja nun nicht grad realistisch..
Eher wohl voll aus den Wolken gegriffen .. schön wenn es so wäre...
Dann würd ich auch keinen Handschlag mehr tun, also erwerbsmäßig ;-) ...

Die Realität sieht da aber nun mal ganz anders aus ....

Und manch alleinerziehende/r ist manchmal auf Grund der Tatsache eben alleinerziehnend zu sein u keinerlei Unterhalt z.B. vom anderen Elternteil zu erhalten und z.B. des Alters der Kids eben manchmal auf Sozialhilfe angewiesen, EINE ZEIT LANG !

U scheinbar ist so manch einem wohl nicht wirklich klar was Kinder "kosten" ..

So manche Einstellungen bei manchen hier kann man nun leider wirklich in keinsterweise teilen!

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2004 12:45
(@sermon)

Hallo eskima ;) ,

das ist nicht meine Rechnung, sondern ich bezog mich ausdrücklich auf die Rechnung von sermon.

Bitte, bitte, lies doch noch mal nach.

Gruß
sky

Meine Berechnung ( sofern überhaupt ) wurde von Eskima in meiner Sichtweise interpretiert.

Dankeschön dafür auf diesem Weg.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2004 17:24




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