Doppelter Unterhalt...
 
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Doppelter Unterhalt wird von ARGE nicht anerkannt

 
(@tim2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei mir / uns ist folgende Situation:

Ich selbst habe drei Kinder aus erster Ehe und möchte mit meiner Verlobten in Kürze zusammenziehen und wieder heiraten. Sie hat selbst auch zwei eigene Kinder die bei Ihr wohnen – nach der Heirat also bei uns.

Nun ist es so, dass meine Verlobte aus gesundheitlichen Gründen mittelfristig nicht arbeiten,
und ihr Ex Mann auch keinen Unterhalt bezahlt. Sie bekommt mom. ALG I und aufstockend ALG II.

Wir wollren vor 5 Jahren schon einmal zusammenziehen, da war die Situation so, dass die ARGE ihr sagte, dass ich als Lebenspartner dann für Sie und ihre Kinder aufkommen muss und sie dann kein ALG II mehr bekommt.

Ich hätte damit auch kein Problem, würde aber dann den Unterthalt für meine leiblichen Kinder nicht mehr zahlen können.

Wie soll ich alleine Unterhalt für 5 Kinder und eine erwachsene Person plus, Miete und meinen eigenen Unterhalt bezahlen können?

Ich müsste  hier also wenn ich nach den ALG II Sätzen gehe mehr als 2700,00 EUR netto verdienen 

Bei 2700,00  EUR netto sagt mir die Düsseldorfer Tabelle aber je 512,00  EUR für meine beiden über 12 jährigen Kinder und 437,00  EUR für meinen nun 11-jährigen Sohn = zusammen  1461,00 EUR Unterhalt.

Ich hätte damit auch kein Problem. Die ARGE nahm aber als Brechnungsgrundlage bereits damals den vollen Betrag VOR Unterhalt. Sprich, die ARGE geht von 2700,00 EUR Einkommen aus, und nicht von 1461,00.

Mit einer Wohnungunsmiete ca. 690,00 EUR warm haben wir aber einen Bedarf von ca. 1870,00  EUR. Da liegen wir dann ca. 400,00  EUR unter dem ALG II Satz.

Die ARGE wollte damals für die Differenz nicht aufkommen, da Sie ja ein Einkommen zur Berechnung heranzog das vor Unterhalt ÜBER dem Bedarf lag. Nach Unterhalt aber darunter.
Der ARGE war das bewusst und meinte dass das eben so sei. Der leibliche Vater der Stiefkinder könne ja Unterhalt zahlen. Unterhaltsvorschuss gibt es keinen mehr.

Bei allen Stellen wo ich nachfragte lautete die Antwort: „..dann eben nicht zusammen ziehen“

Ich bin selbst Unternehmer, und es ist durchaus möglich, dass mein Netto Einkommen auch ÜBER 2700,00 EUR liegt – dies ist jedoch keinesfalls gewährleistet. Und im Fall, dass mein Einkommen weit darunter liegt, sieht es noch schlechter aus,  der Unterhalt für meine leiblichen Kinder schrumpft max. auf 1216,00 EUR (Mindestbetrag aus der Tabelle)

Scxhrumpft es  zB.auf  2000,00 EUR netto – 1216,00 EUR bleiben uns 784,00 EUR.
Das liegt 1000 EUR unter dem Hartz IV Satz! Und das Amt rechnet immer noch 2000,00 EUR Nettoeinkommen!!!

Dazu muss gesagt werden, dass wir damals nur zusammenziehen wollten, dieses Mal wollen wir heiraten, dennoch soll – so wurde uns gesagt – der Sachverhalt immer noch der gleiche sein.

Heisst das nun, dass wir einfach Pech haben?

Ich würde mich über Antworten freuen, vielleicht kennt jemand eine ähnliche Situation????

Danke

Tim


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2010 17:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tim2010

Beim KU stellt sich erst einmal die Frage, ob Titel existieren. Jedenfalls hast Du vermutlich vergessen das Kindergeld zu berücksichtigen, und auch bist Du eine Gehaltsstufe zu hoch rangegangen. Wenn Dein bereinigtes Netto zw. 2701-3100€ liegt, landest Du wegen drei Bedürftigen eine Einkommensgruppe tiefer bei 2301-2700€. Der Bedarf ist hier 490€ bzw. 419€, die Zahlbeträge wären 2 x 398€ und einmal 327€. Das macht zusammen 1123€ an KU. Dir verbleiben dann ca. 1577€. Die Arge hat diese vorrangigen Ansprüche Deiner eigenen Kinder zu berücksichtigen. Freilich wird sie diskutieren und es anders sehen wollen, dann muss Widerspruch und eventuell auch Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden.

Wenn Du zu Deiner LP ziehst werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft behandelt. Unterhaltsvorschuss gibt es dann auch nicht, da sie nicht mehr als Alleinerziehende (wegen Dir als Erwachsenen) behandelt wird.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 15:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit einer Wohnungunsmiete ca. 690,00 EUR warm haben wir aber einen Bedarf von ca. 1870,00  EUR. Da liegen wir dann ca. 400,00  EUR unter dem ALG II Satz.
...
Dazu muss gesagt werden, dass wir damals nur zusammenziehen wollten, dieses Mal wollen wir heiraten, dennoch soll – so wurde uns gesagt – der Sachverhalt immer noch der gleiche sein.

Nicht ganz, Ehegattensplitting kommt ja dazu (=+ ca 450€).

Das Kindergeld für ihre beiden hast Du auch vergessen. Was ist mit Unterhalt für die beiden? Oder zumindest Unterhaltsvorschuss? Und die Kindergeldverrechnung für Deine 3 hast Du auch vergessen.

Und wie Oldie schon sagt hast Du für Deine 3 auch zu hoch gegriffen in der DT.

Aber was ist mit Deiner Altersvorsorge als Selbständiger? Du weisst, dass da 24% vom Brutto abziehen kannst für die unterhaltsrechtliche Bemessungsgrundlage.

Wenn Du uns mit belastbareren Zahlen versorgst können wir Dir wohl schon sagen, ob die Arge im Fall der Heirat da noch ein geeigneter Ansprechpartner ist, aber tendenziell eher nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 17:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Unterhaltsvorschuss gibt es dann auch nicht, da sie nicht mehr als Alleinerziehende (wegen Dir als Erwachsenen) behandelt wird.

Korrektur: So lange sie nicht heiraten, gibt es Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Ob der wegen anderer Parameter (Zahlungsdauer, Kindesalter) noch zu gewähren ist, steht auf einem anderen Blatt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2010 17:28