Hallo zusammen 🙂
Ich habe diesen Monat aufgrund eines Missverständnisses doppelt überwiesen (einmal Dauerauftrag, der zunächst wg des Feiertages nicht rausging, mir der 01.06. als nächsze Ausführung angezeigt wurde, ich manuell überwiesen habe, der DA dann doch rausging...).
Auf meine Bitte den Unterhalt zurück zu überweisen reagiert die KM nicht, auch ist natürlich keine Rückzahlung auf dem Konto ersichtlich. Kann ich nun ohne weiteres den Unterhalt für nächsten Monat zum Ausgleich einbehalten?
Ja, kannst Du natürlich machen.
Der juristisch korrekte Weg ist aber, sie mit Hinweis auf §812 BGB aufzufordern, diesen Betrag zurückzuzahlen. Wenn sie das nicht tut, Anwalt, Gericht etc. Ihre Chancen sind dabei gleich Null. Am Ende zahlt sie alles. Gerichtskosten, Anwaltskosten, und natürlich den zuviel gezahlten Unterhalt plus Zinsen.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Moin,
laut meinem Verständnis ist Unterhalt vorschüssig zu zahlen. Und du hast für den Monat Juni nur extrem vorschüssig gezahlt.
Grüße
Servus!
laut meinem Verständnis ist Unterhalt vorschüssig zu zahlen. Und du hast für den Monat Juni nur extrem vorschüssig gezahlt.
So sehe ich es auch; ich würde KM einen entsprechenden Zweizeiler schreiben, dass Du mit der versehentlichen Doppelzahlung Deine Zahlungspflicht für den kommenden Monat als erfüllt siehst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vielen Dank für eure Antworten.
Habe soeben sicherheitshalber noch einmal mit meinem Anwalt telefoniert und er setzt ein Schreiben auf. Ist wohl besser so, meint er, da ich mich mit der Mutter eh im Clinch befinde und somit abgesichert wäre.
...noch einmal mit meinem Anwalt telefoniert und er setzt ein Schreiben auf. Ist wohl besser so, meint er, da ich mich mit der Mutter eh im Clinch befinde und somit abgesichert wäre.
was er dir vermutlich in Rechnung stellen wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Diese Doppelzahlung ist aber nicht Gegenstand eines Rechtsstreits. Entweder ist der Anwalt sehr freundlich oder die Rechnung kommt nach...
Gruss von der Insel
... Das meinte ich!
Da dieses Schreiben eine Sonderleistung ist, gehe ich fast davon aus, dass er dieses Schreiben berechnen wird und daher hielt ich die Beauftragung des Anwaltes - zum derzeitigen Stadium - für unsinnig.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
... Das meinte ich!
Da dieses Schreiben eine Sonderleistung ist, gehe ich fast davon aus, dass er dieses Schreiben berechnen wird und daher hielt ich die Beauftragung des Anwaltes - zum derzeitigen Stadium - für unsinnig.Gruß
Kasper
Hm, ok, dachte, dass es innerhalb eines sowieso laufenden großen Verfahrens, in dem es geballt um Unterhalt und Umgang geht, „inklusive“ wäre. Wieder wat jelernt.
Wie schon von den Vorschreibern aufgezeigt wäre es auch ohne RA gegangen.
Persönlich würde ich in so einer Situation der Gegenseite ein Zeitfenster einräumen, in der die Dir antworten soll(en).
Für den Fall einer Fristverstreichung (ohne Antwort) gehst Du davon aus, dass Dein Angebot als angenommen gilt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)