Doppelte Zahlung
 
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Doppelte Zahlung

 
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen 🙂
Ich habe diesen Monat aufgrund eines Missverständnisses doppelt überwiesen (einmal Dauerauftrag, der zunächst wg des Feiertages nicht rausging, mir der 01.06. als nächsze Ausführung angezeigt wurde, ich manuell überwiesen habe, der DA dann doch rausging...).

Auf meine Bitte den Unterhalt zurück zu überweisen reagiert die KM nicht, auch ist natürlich keine Rückzahlung auf dem Konto ersichtlich. Kann ich nun ohne weiteres den Unterhalt für nächsten Monat zum Ausgleich einbehalten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2020 11:08
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, kannst Du natürlich machen.

Der juristisch korrekte Weg ist aber, sie mit Hinweis auf §812 BGB aufzufordern, diesen Betrag zurückzuzahlen. Wenn sie das nicht tut, Anwalt, Gericht etc. Ihre Chancen sind dabei gleich Null. Am Ende zahlt sie alles. Gerichtskosten, Anwaltskosten, und natürlich den zuviel gezahlten Unterhalt plus Zinsen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 12:22
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Moin,

laut meinem Verständnis ist Unterhalt vorschüssig zu zahlen. Und du hast für den Monat Juni nur extrem vorschüssig gezahlt.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 12:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

laut meinem Verständnis ist Unterhalt vorschüssig zu zahlen. Und du hast für den Monat Juni nur extrem vorschüssig gezahlt.

So sehe ich es auch; ich würde KM einen entsprechenden Zweizeiler schreiben, dass Du mit der versehentlichen Doppelzahlung Deine Zahlungspflicht für den kommenden Monat als erfüllt siehst.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 12:50
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.
Habe soeben sicherheitshalber noch einmal mit meinem Anwalt telefoniert und er setzt ein Schreiben auf. Ist wohl besser so, meint er, da ich mich mit der Mutter eh im Clinch befinde und somit abgesichert wäre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2020 16:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...noch einmal mit meinem Anwalt telefoniert und er setzt ein Schreiben auf. Ist wohl besser so, meint er, da ich mich mit der Mutter eh im Clinch befinde und somit abgesichert wäre.

was er dir vermutlich in Rechnung stellen wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 18:43
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

was er dir vermutlich in Rechnung stellen wird.

Gruß
Kasper

Ja, aber ich beziehe in dem Rechtsstreit mit der KM PKH.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2020 21:19
(@inselreif)
Moderator

Diese Doppelzahlung ist aber nicht Gegenstand eines Rechtsstreits. Entweder ist der Anwalt sehr freundlich oder die Rechnung kommt nach...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 21:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... Das meinte ich!
Da dieses Schreiben eine Sonderleistung ist, gehe ich fast davon aus, dass er dieses Schreiben berechnen wird und daher hielt ich die Beauftragung des Anwaltes - zum derzeitigen Stadium - für unsinnig.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2020 22:19
(@jackrusty)
Schon was gesagt Registriert

... Das meinte ich!
Da dieses Schreiben eine Sonderleistung ist, gehe ich fast davon aus, dass er dieses Schreiben berechnen wird und daher hielt ich die Beauftragung des Anwaltes - zum derzeitigen Stadium - für unsinnig.

Gruß
Kasper

Hm, ok, dachte, dass es innerhalb eines sowieso laufenden großen Verfahrens, in dem es geballt um Unterhalt und Umgang geht, „inklusive“ wäre. Wieder wat jelernt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2020 22:29




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Wie schon von den Vorschreibern aufgezeigt wäre es auch ohne RA gegangen.
Persönlich würde ich in so einer Situation der Gegenseite ein Zeitfenster einräumen, in der die Dir antworten soll(en).
Für den Fall einer Fristverstreichung (ohne Antwort) gehst Du davon aus, dass Dein Angebot als angenommen gilt...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2020 14:30