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Diverse Fragen zur Berechnung des KU vom Anwalt der KM

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(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Ja das ist so viel, das kannst Du genau ausrechnen lassen von dem Programm für die Jahressteuererklärung, wenn Du denn ein solches hast. Wenn Du keines hast lad Dir doch einmal  eine Testversion runter und mach mal die Steuererklärung für das Jahr 2016 damit. Unter der Position Werbungskosten findest Du dann auch die Rubrik für die Reinigung der Arbeitskleidung und des Trockners.  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 18:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hinsichtlich der Steuererstattung rechnet die Gute pauschal mit 25% auf den als Berufsbedingten Aufwand ausgewiesenen Betrag.
Das klingt erst dann grundverkehrt, wenn man bedenkt, dass steuerrechtlich nur die einfache Fahrt berücksichtigt wird.

In der jüngeren Rechtsprechung habe ich hinsichtlich der "langen Fahrstrecke" lediglich den genannten Ansatz der verringerten Pauschale ab dem 31. Entfernungskilometer gefunden.
Ob das tatsächlich überall so angewendet wird, kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Abzug von Altersvorsorge wurde bereits erwähnt.

Das Einkommen scheint für November-Februar höher als in den Monaten davor, daher kämst Du bei genauerer Einzelbetrachtung in den ersten vier Monaten mit geringerem Einkommen weg, ab November aber schlechter.

Arbeitskleidung kannst Du erwähnen, allerdings sind wir hier nicht im Steuerrecht.

Überschlagsmäßige Rechnung (basierend auf Anwalt Nov-Feb):
2.100 Bereinigtes Netto (Anwaltsberechnung)
./. 50 Altersvorsorge
./. 40 Steuererstattung (ausgehend von steuerlich 0,3 x 58 x 220 / 12 - ergibt 320 EUR, davon 25% = 80 anstatt 120)
./. 55 höher unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Fahrtkosten (siehe Sophie 535 statt 480)
./. 40 Arbeitskleidung
-------
1.915 Korrigiertes Bereinigtes Netto

Das ist immer noch die gleiche Stufe ... wenn auch hart an der Grenze.

Sind weitere Unterhaltspflichten vorhanden ? Ggf. könnte eine noch nicht berücksichtigte Hochstufung drohen.

Da das Einkommen tendenziell nach oben geht, würde ich der Anwältin vorschlagen, die 110% rückwirkend ab Juli zu akzeptieren, so auf diesen ganzen Firlefanz mit Gehaltsnachweisen per sofort verzichtet wird ... zumal das rechtlich analog dem Inselreifen alles andere als normal ist.
Dabei aber durchaus erwähnen, dass Fahrtkosten erst ab dem 31. Kilometer anzusetzen wären, weitere Werbungskosten vorhanden sind, Altersvorsorge nicht berücksichtigt wurde und die pauschale Steuererstattung sehr fragwürdig erscheint (ohne zu rechnen).

Gruß
United
PS: Liegt der Scan unter Deinem Google-Account ? Ist glaube ich, nicht ganz so anonym.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2017 18:58
(@dat_eulchen)
Schon was gesagt Registriert

PS: Liegt der Scan unter Deinem Google-Account ? Ist glaube ich, nicht ganz so anonym.

Ich bin was sowas angeht ziemlich blond...keine Ahnung wie ich irgendetwas anonym einstelle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2017 20:30
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