Liebe Forengemeinde,
ich werde demnächst im KI-Unterhalt neu berechnet.
Ich den letzten 12 Monaten habe ich jedoch ein zusätzliches Gehalt für ein Dienst-Jubiläum erhalten.
Genau diese Sondervergütung wird mich eine Zahlstufe nach oben hieven.
Meine Frage: Ist der Einbezug der nicht wiederkehrenden einmaligen Zahlung in der Unterhaltsberechnung
zu berücksichtigen ggf. Anteilig?
Gruss Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hi sky,
ja, solche Einmal-Zahlungen werden üblicherweise auf das Kalenderjahr verteilt. Allerdings musst Du da nicht von Dir aus aktiv werden, solange niemand Auskunft verlangt (und das Auskunftsbegehren berechtigt ist).
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo!
Ganz so einfach würde ich das nicht sehen.
Man kann hier sehr treffend streiten ob diese Zahlung überhaupt zu berücksichtigen ist, denn der KU soll ja der Leistungsfähigkeit bezogen auf das laufende Gehalt abbilden, und es gibt wohl wenig bei dem die Einmaligkeit noch eindeutiger ist als bei einer Jubiläumsprämie.
Im nächsten Schritt kann man weiter streiten auf welchen Zeitraum die Prämie denn zu verteilen ist. Ein Jahr halte ich hier für völlig falsch, dann schon eher eine Durchschnittsbildung über 3 Jahre.
Nach dem es aber im Familienrecht keine Verbindlichkeiten gibt, sind auch noch viele andere Varianten denkbar.
Wie lange ist die Zahlung denn her?
Wer verlangt denn die Neuberechnung? Kannst du noch soviel Zeit schinden bis die Zahlung nicht mehr in den "letzen 12 Monaten" liegt?
Hallo brille007, hallo hahakuk,
die Zahlung erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung und ist darauf auch sichtbar.
Die Zahlung bezieht sich auf mein 25jährige Betriebszugehörigkeit (können wir also auf 25 Jahre verteilen?).
Meine letzte Berechnung ist ca. 33 Monate her und aus einem anderen Grund heraus wird es bestimmt demnächst zu Neuberechnung kommen.
Ich komme sowieso eine Stufe höher ist auch völlig korrekt, aber mit der Sonderzahlung würde ich es tatsächlich zwei Stufen höher schaffen.
Das entspricht werder meinem vergangenen noch künftigen Einkommen (die 2. Stufe höher).
Tja, da seit ihr mehr Experten...
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Hi,
schau in die für Dich zutreffenden Leitlinien. Dort steht sicher etwas davon, dass solche Zahlungen auf "in der Regel mehrere Jahre zu verteilen" sind. Ich würde ebenso drei Jahre ansetzen, mit etwas Dreistigkeit auch fünf. Rechne halt mal, wie viel Jahre es für Dich günstigerweise mindestens sein müssten.
Gruss von der Insel
Moin sky,
es gibt keine allgemeingültige Regel, die auf Deinen Fall zwingend anzuwenden ist. Will heissen: Selbst wenn wir Dir hier vorschlagen, die Zahlung rechnerisch auf drei oder fünf Jahre zu verteilen, endet unser "Vorschlagsrecht" spätestens bei der Berechnung des Gegenanwalts, der so rechnen kann, wie er möchte - und seiner Mandantin ggf. zu einer Klage rät, wenn Du die Berechnung nicht akzeptierst.
Was spricht dagegen, anstatt jetzt wie das Kaninchen vor der Schlage zu sitzen, proaktiv auf Deine Ex zuzugehen und zu sagen "Hömma Schatzi, ich habe eine Gehaltserhöhung bekommen, von der auch unser Kind profitieren soll. Was hältst Du davon, wenn ich Dir einen um eine Stufe erhöhten Titel gebe und diesen ab dem nächsten 1. so überweise?"
Ihre Zustimmung hängt natürlich von einigen Dingen ab. Beispielsweise davon, wie das Thema bislang zwischen Euch verhandelt wurde; ich erinnere mich dunkel an irgendwelche Versuche, Unterhaltstitel auf den 10. oder 12. Geburtstag zu befristen. Und ein bisschen davon, was Du Dir leisten kannst: In der Regel macht eine Unterhaltsstufe 15 bis 20 EUR pro Monat aus. Wenn man finanziell nicht auf dem letzten Loch pfeift, muss man sich ja nicht auf den geringstmöglichen Unterhalt versteifen. Ein Gerichtsverfahren kostet dann - finanziell und nervlich - oft mehr als es "bringt".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Danke für Deine Zeilen, guter Vorschlag (aber H`exe würde den Braten riechen) und ein gutes Gedächtnis hast Du auch,
habe den Titel dennoch auf das 18.LJ begrenzen lassen. Und der Richter hat auch nicht gemeckert.
In meinem Fall gibts noch eine andere Baustelle wo Muddi ordentlich Kies abräumen möchte, jedoch läuft das Verfahren noch immer.
Ich hatte davon im Winter beim Berlin-Usertreffen berichtet...
Ergo nehme ich mit, dass ich mich in diesem Teil zum Unterhaltsrecht an keinem Regelwerk orientieren kann, donnerwetter Familienrecht...!
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky
Moin sky,
habe den Titel dennoch auf das 18.LJ begrenzen lassen. Und der Richter hat auch nicht gemeckert.
das empfehlen wir so auch immer wieder; der 18. Geburtstag ist schliesslich eine Zäsur, wo die bislang erbrachte Unterhaltsleistung eines Elternteils durch Betreuung entfällt und sich über Nacht in eine Bar-Unterhaltsleistung verwandelt (auch wenn das Kind weiterhin dort wohnt). Aber am 8., 10. oder 12. Geburtstag ändert sich eben nichts, das eine Befristung rechtfertigen würde.
Ergo nehme ich mit, dass ich mich in diesem Teil zum Unterhaltsrecht an keinem Regelwerk orientieren kann, donnerwetter Familienrecht...!
naja, das kann man jetzt nicht dem Familienrecht vorwerfen. Die meisten Betroffenen würden energisch protestieren, wenn ihre persönlichen Befindlichkeiten einem starren Regelwerk unterworfen und alle Fälle über einen Kamm geschert würden.
Grüssles
Martin
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Aber am 8., 10. oder 12. Geburtstag ändert sich eben nichts, das eine Befristung rechtfertigen würde.
Gerade die aktuelle Rechtsprechung gibt einem aber meiner Meinung nach doch einen ganz zwingenden Grund, keine langfristigen Verpflichtungen einzugehen, deren Einhaltbarkeit man heute gar nicht absehen kann.
Jüngst wurde ein Abänderungsantrag abgelehnt mit dem Hinweis, der Delinquent hätte den Titel ja schließlich selbst und freiwillig in dieser Höhe ausstellen lassen und damit der Überzeugung ausdruck gegeben, er sei auch in Zukunft in dieser Höhe leistungsfähig.
Wenn also jemand Zweifel hat, ob er in 6, 8, oder 17 Jahren in Höhe der zukünftigen Unterhaltszahlungen leistungsfähig ist, sollte er tunlichst darauf verzichten, solche unabsehbaren Versprechungen abzugeben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
wir sagen hier ja selbst immer wieder, dass man in Titel reinschreiben kann, was man möchte. Wenn es jemanden glücklich macht, soll er meinetwegen auch jährliche Befristungen reinschreiben. Allerdings sollte er sich anschliessend nicht darüber beklagen, wenn er sich dann laufend in juristischen Scharmützeln befindet und das Unterhaltsthema (samt unangenehmen Begleiterscheinungen) zum Dauerbrenner wird.
Gerade die aktuelle Rechtsprechung gibt einem aber meiner Meinung nach doch einen ganz zwingenden Grund, keine langfristigen Verpflichtungen einzugehen, deren Einhaltbarkeit man heute gar nicht absehen kann.
das sollte man sich - lange vor dem erste Gedanken an Unterhaltstitel - überlegen, bevor man mit fruchtbaren Damen in die Kiste steigt. Denn ein Kind ist eine "langfristige Verpflichtung".
Grüssles
Martin
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das sollte man sich - lange vor dem erste Gedanken an Unterhaltstitel - überlegen, bevor man mit fruchtbaren Damen in die Kiste steigt. Denn ein Kind ist eine "langfristige Verpflichtung".
Also im Aufklärungsunterricht wurde ich nicht darüber informiert, dass man im Trennungsfall einen Titel unterschreiben muss, in dem ich garantiere meinem Kind auch im Falle von Arbeitslosigkeit weiter Unterhalt nach Zeile 10 der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen habe.
Wenn das Geld knapper wird, müssen eben alle den Gürtel den Enger schnallen und wenn es nicht reicht, hilft der Staat.
Nur nach einer Trennung wird der Gürtel alleine dem Vater um den Hals gehängt und zugezogen.
Dass man Kinder zu versorgen hat, war mir schon vor der Geburt klar.
Die Absurditäten des Unterhaltsrechts, von denen der Titel nur ein kleines fieses Detail ist und die ich jetzt nicht nochmal aller aufzählen möchte, wurden mir/uns wohlweislich verschwiegen.
Aber ich werde mal eine kleine Umfrage starten, wer das vorher gewusst hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
ich rede nicht von Unterhalt; das ist eine von vielen Folgen vom Eltern-Sein. Ich bezog mich vielmehr darauf, dass Kinder ganz grundsätzlich Verantwortung, Bindung und Festlegung für viele Jahre bedeuten, auch ohne intime Kenntnis des Unterhaltsrechts. Und dass man sich über DIESE ganz allgemeine Konsequenz im Klaren sein sollte, bevor man mit fruchtbaren Damen in die Kiste steigt (und diesen am Ende noch das Verhütungsthema überlässt). Gilt umgekehrt natürlich auch für die Damen.
Deshalb wundere ich mich ja auch immer wieder über die Leute, die zwar das heiraten ablehnen, aber sich munter fortpflanzen und oft genug sogar der Ansicht sind, das ginge auch ohne Teilhabe am Sorgerecht: Verglichen mit der Bindung durch ein Kind ist eine Ehe ein leicht auflösbares Konstrukt.
Grüssles
Martin
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Hi Ihr Beiden,
an beiden munteren Sichtweisen ist natürlich viel Wahrheit vermutlich durch leidliche Erfahrungs(schätze)werte eingelagert.
Aber welchen Unterhaltsempfänger/in (meist stellv.die Muddi) interessiert den wirklich ob mit dem Unterhaltszahler gerecht/sozial der
"Arderlass" vollzogen wurden ist.
Also contenance wahren... das Leben bietet hoffentlich jedem Leser/Betroffenen noch genug Sonnenschein.
Gut`s Nächt`le
Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky