Hallo,
seit drei Monaten gehts mir finanziell bescheiden, priv. Insolvenz in Arbeit, Gewerbe abgemeldet, OE am 07.07. geleistet, nun kommt wieder Land in Sicht.
Soweit so gut.
Ich habe einen Unterhaltstitel über Regelsatz 199€ beim JA geleistet. ( kommt halt vor 😉
Nun hat sie am 28.05. Antrag auf Zahlung nach UVG gestellt.
Das JA verweigert ihr Vorschusszahlungen solange, bis sie den Unterhaltstitel und die Geburtsurkunde beibringt. Das stört mich natürlich nicht, ob das nun rechtens ist vom JA oder nicht, Banane !
Aber:
Sie kann den Original-Unterhaltstitel nicht beibringen, da sie ihn verbaselt hat. . . .
Nun bin ich ja inzwischen auf Hartz 4. . . und wohl auch länger wie das aussieht.
Werde mich wohl wegen der INSO eine Weile lang unterhalb der Pfändungsgrenzen bewegen.
Frage:
Wenn Sie den Titel verloren hat, ist sie alleine dadurch mirgegenüber machtlos ?
Ist doch eigentlich nur eine Ausfertigung, oder ist das das Original und ohne dieses Original läuft nix. ?
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hi,
Frage:
Wenn Sie den Titel verloren hat, ist sie alleine dadurch mirgegenüber machtlos ?
Ist doch eigentlich nur eine Ausfertigung, oder ist das das Original und ohne dieses Original läuft nix. ?
wenn die vollstreckbare Ausfertigung verloren gegangen ist, kann nach § 733 ZPO eine zweite erteilt werden. Natürlich auf Antrag der Gläubigerin. Das verschafft also nur etwas Zeit, mehr nicht.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse