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Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel (56) verlangt eine Reform des Unterhaltsrecht

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... jeder Blödsinn ist ausbaufähig ....

VG Susi

(kann ich mir einfach nicht verkneifen.)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2016 14:36
(@nadda)
Registriert

Hi,

fühle mich nicht angegriffen.

Was mich nervt ist: Es wird wieder ein Schmarren diskutiert anstatt die wirklich wichtigen Baustellen anzugehen.

Es gibt keinen Bezug zwischen Führerschein und Unterhalt, allein das wird rechtlich ein massives Problem geben. Abgesehen von den Problemen die ein nicht vorhandener Führerschein nach sich zieht. Es wäre doch sinnvoller dem Unterhaltsverweigerer das Auto abzunehmen und es zu versteigern, dann wäre wenigstens das Geld für das Kind da. Es gibt schon heute rechtliche Mittel wenn Unterhalt verweigert wird - sie werden nur nicht genutzt.

Das Hauptproblem ist: wir diskutieren mal wieder übers Geld, der Umgang, die gleichberechtigte Betreuung, das Wechselmodell die Umgangsverweigerung, das komplette aufdiktieren von Entscheidungen die das Kind betreffen durch einen Elternteil während der andere machtlos bleibt - das wären die Punkte über die die Politik mal diskutieren müsste!

Wenn wir hier im Forum suchen finden wir sicher 20 Leute die erlebt haben wie Unterhalt bewusst verweigert wurde - aber ich fürchte wir finden deutlich mehr die erleben und erlebt haben wie einer alles allein entscheidet und den Umgang verweigert.

LG
Nadda

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Geschrieben : 10.08.2016 14:55
 Uli
(@Uli)

Es gibt keinen Bezug zwischen Führerschein und Unterhalt, allein das wird rechtlich ein massives Problem geben.

Warum muss es einen Bezug geben? Es soll Wirkung zeigen bei den Leuten die zahlen könnten, es aber, warum auch immer, nicht tun.
Der Führerschein ist vielen Leuten ganz persönlich wichtig, sein Verlust nach außen sichtbar, m.M. nach eine probate Motivationshilfe!

Ich habe auch die Faxen dicke gehabt, nicht nur für meine Kids keinen Unterhalt zu bekommen, sondern meiner faulen Exe auch noch Aufstockungsunterhalt, errechnet aus fiktiven Einkünften, zahlen zu müssen! OK, Ein Führerscheinentzug hätte da auch nicht geholfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2016 23:13
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

nachdem der dicke Sigi, das Maas-Männchen und die Küsten-Barbie so einen gewaltigen Wind um die angebliche oder tatsächliche Unterhaltsprellerei gemacht haben, war es für mich an der Zeit, mal beim Statistischen Bundesamt nachzusehen, wie groß das Problem denn nun wirklich ist: Wir erfahren auf der Seite "Strafverfolgung", dass es im Jahre 2014 bundesweit die schier unvorstellbare Zahl von 1.492 Verurteilungen wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" gab.

Das sieht jetzt nicht gerade nach einem Massenphänomen aus, und im Gegensatz zu dem, was uns die Windmacher von der SPD ins Ohr blasen wollen, glaube ich angesichts dieser Statistik, dass es hinsichtlich der Unterhaltsprellerei nur zwei Möglichkeiten gibt:

  • Entweder, die bestehenden Gesetze werden nicht konsequent genug angewendet; in diesem Fall nützt es aber nichts, als dritte Strafart neben der Geld- und der Haftstrafe den Führerscheinentzug ins Spiel zu bringen.
  • Oder aber, das, was von der SPD und ähnlich hirnlosen Vereinen als "Unterhaltsprellerei" skandalisiert wird, ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eben kein Verstoß gegen StGB §170; in diesem Fall möge die SPD doch bitte endlich aufhören, das Volk für dumm verkaufen zu wollen.

Im übrigen, nur zum Vergleich: Den 1.492 Fällen von "Verletzung der Unterhaltspflicht" stehen z.B. 63.647 Fälle von "Körperverletzung (auch schwere und gefährliche)" gegenüber - der SPD würde es gut zu Gesicht stehen, wenn sie, statt heißer Luft zu produzieren, endlich mal wieder die richtigen Probleme im Lande anpacken würde ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 12.08.2016 01:37
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Was soll man von einer Partei erwarten, die sich nicht darüber Gedanken macht, wie alle mehr Geld haben könnten, sondern sich hauptsächlich darüber Gedanken macht, wie man Geld von anderen wegnehmen und in die Hand der eigenen Wählerklientel verteilen kann.

Für mich würde ja Gleichberechtigung bedeuten, dass der Vater seinen Betreuungsunterhalt ebenso mit wählen darf und nicht die Erhaltung des überholten Dauerhausfrauenmodells subventioniert.

vg

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Geschrieben : 12.08.2016 03:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Warum muss es einen Bezug geben? Es soll Wirkung zeigen bei den Leuten die zahlen könnten, es aber, warum auch immer, nicht tun.

Genau. Vergiss den Bezug bei theoretisch erwiesener Leistungsfähigkeit, selbst wenn praktisch nichts geht - Hauptsache draufhauen. Nur: Vorher erst einmal differenzieren, nachprüfen, feststellen? Nö, Ultima Ratio ist angesagt. Und dann die ganze Bandbreite.

Ich habe die Hoffnung, dass die Mehrheit des Volkes vorher nachdenkt, und nicht alles über einen Kamm schert. Denn auf andere Miss-Stände bezogen wäre das echt Übel. Ich finde es erstaunlich, dass bei der Suche nach Fairness und Gerechtigkeit genau diese beiden Prinzipien nur zu gerne einfach mal gekickt werden. Frei nach dem Prinzip: Hier bin ich. Akzeptiert das.

Gruss oldie

PS: Falls Fairness oder Gerechtigkeit irrelevant sind, und daher Recht und Gesetz den Vorzug haben sollen, bitte keine diesbezügliche Ermahnung. Der Provokation bin ich mir durchaus bewusst da gewollt. Allerdings dürfte der Begriff Demokratie dann beerdigt sein.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 30.09.2016 20:58
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mir die Haushaltsberichte der Kommunen in Ost und West der letzten Jahre angesehen.
Darunter werden auch die Summen genannt, welche die Städte und Gemeinden für Unterhaltsvorschußleistungen pro Jahr ausgeben.
Seit Jahren sind die Fallzahlen rückläufig (das ließe sich ggf. noch mit einer abfallenden Geburtenrate erklären), darum müssen die
Kommunen für UV weniger Geld ausgeben als geplant. Allerdings sind die Zahlungsausfälle in dieser Zeit immer größer geworden,
die geleisteten Zahlungen sind von den Pflichtigen nicht mehr beizutreiben.
Ob es daran liegt, daß die Pflichtigen zu wenig verdienen oder tatsächlich nicht zahlen wollen, obwohl sie könnten, darüber geben die
Aussagen der Jugendämter in der Presse kein einheitliches Bild bild ab.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

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Geschrieben : 02.10.2016 00:50
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