Der notwendige Eige...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Der notwendige Eigenbedarf

 
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo es geht wie es oben im titel schon steht um den Eigenbedarf.

Mir wurde erzählt das mein selbstbehalt, wenn ich mit meiner freundin zusammen wohne, auf 770 Euro sinkt. Sie arbeitet und bringt halt auch geld in die kasse.

Aber ich finde nichts im internet wo steht das das so stimmt. AUSSER:

5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel
mindestens monatlich 1.150 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.

So laut punkt 5 sinkt der Selbstbehalt nur dann wenn ich nicht arbeite auf 770 Euro.

Weiss einer mehr, und kann mir da weiter helfen.

MfG

Patrick

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 19:29
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patrick,

näheres zu einer möglichen Absenkung des Selbstbehalts ist teilweise in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs geregelt.

Grundsätzlich kann laut BGH im Mangelfall eine Absenkung aufgrund der Vorteile gemeinsamen Wohnens erfolgen:

Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis,
höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 19:52
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

naja also abwarten mit was ich bald rechnen kann. da ich jetzt auch wieder arbeite und diese 770 euro zuwenig sind.

danke schon mal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 21:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Einen Bezug zu den 770,- € gibt es hier auch nicht.
Zu den schlechten Angewohnheiten der Gerichte gehören Minderungen um bis zu 20%.
Damit sinkt der SB von 950,- auf 760,-.
Also sogar noch unter die 770,-.

Und wenn das noch nicht reicht um den Pflichtigen zu ruinieren kann noch nach Belieben mit fiktivem Einkommen aufgefüllt werden.

Zum Glück finden die übelsten Exzesse der Familienjustiz mittlerweile ihre Grenz im SGB.

Wenn man durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig wird, kann man ALG2-Aufstockung beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 21:16
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

dann brauch ich nicht mehr arbeiten gehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 21:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann brauch ich nicht mehr arbeiten gehen...

Das steht dir genauso wenig frei, wie einem Galeerensklaven aber wie unter #3 gesagt, bietet einem das SGB einen gewissen Schutz gegen das Familientribunal.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 21:21
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

naja wie gesagt, abwarten was die tage jetzt so auf mich zu kommt.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2012 21:23
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

So,

der winter is vorbei. ich arbeite wieder.
Hab mit meinem arbeitgeber vereinbart das ich so auf 1000-1100 netto komme.
Der rest ist für den winter also mit überstundenkonto damit ich nicht zur arbeitsagentur muss.

Jetzt hab ich wieder ein brief von der Vorschusskasse bekommen wo drin steht:

"Egal ob sie arbeiten oder nicht. Da sie mit einer lebenspartnerin zusammen wohnen die auch arbeitet bleibt der selbstbehalt bei 820 euro."

So jetzt nochmal, wo steht der kack das die lebenspartnerin einfach so mit angerechnet werden darf?

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

Vorallem hat die frau von der Vorschusskasse nicht mal gefragt was meine freundin so verdient.

Sie hat es einfach so beschlossen, das wir ja dann alles halbe halbe machen also miete und co.

Finde es schön wie die leute sich alles einfach schön reden obwohl sie keine ahnung haben.

MfG

Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2012 14:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bongi,

So jetzt nochmal, wo steht der  **tsts - ID 23** das die lebenspartnerin einfach so mit angerechnet werden darf?
[...]
Finde es schön wie die leute sich alles einfach schön reden obwohl sie keine ahnung haben.

bevor Du schimpfst wie ein Rohrspatz: Google einfach einmal nach dem Begriff >>>Haushaltsersparnis<<<. Die Dame von der UVK hat durchaus Ahnung und redet sich nichts schön; das ist das übliche Verfahren.

By the way: Falls die Einkommensverschiebungen im Sinne von

Hab mit meinem arbeitgeber vereinbart das ich so auf 1000-1100 netto komme.
Der rest ist für den winter also mit überstundenkonto damit ich nicht zur arbeitsagentur muss.

bekannt werden, kann es ebenfalls Ärger geben; bei einem Saisonjob musst Du Dir im Winter ggf. einen zweiten suchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 14:31
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

Das sind keine verschiebungen, ich arbeite aufn bau so das ich mir für den winter jetzt überstunden aufbaue, also krieg ich bis dahin halt weniger stunden also weniger geld.

Zu der sache mit dem haushaltsersparnis hast du mir eine antwort geliefert. Aber wie kommt die dame von der UVK dazu das einfach auf einen betrag festzusetzen ohne zu wissen was für ein einkommen meine freundin hat?

MfG

Patrick

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2012 15:00




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil beim Zusammenleben pauschal eine Ersparnis von 25 % angesetzt wird

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 15:02
(@bongi)
Schon was gesagt Registriert

pauschal 25% von was?

von 950 sind es dann nur noch 712 euro und nicht 820.

und was ich gerade jetzt verdiene weiss die dame von der UVK auch nicht.

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2012 15:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja von den 950 €

Im Grunde wird solange im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gekürzt bis der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

Die Dame vom JA wird dich bald noch dazu befragen was du derzeit verdienst und dich bitten deine Abrechnungen einzureichen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 15:08
(@fruchteis)
Registriert

Moin Patrick.

Um Deine Situation mal nach SGB II- Regeln rechnen und beurteilen zu können, werden Infos benötigt:
Euer Einkommen je Person,
Anzahl und Alter der zu versorgenden Kinder,
an wievielen Tagen leben sie umgangstechnisch bei Euch,
Fahrtkosten dazu,
Warmmiete.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Patrick,

Aber wie kommt die dame von der UVK dazu das einfach auf einen betrag festzusetzen ohne zu wissen was für ein einkommen meine freundin hat?

ob Deine Freundin Millionen verdient oder von Hartz4 lebt, spielt für diese Berechnung keine Rolle; sie muss Dich ja nicht finanzieren. Bei der Haushaltsersparnis wird lediglich - und nicht zu Unrecht - davon ausgegangen, dass nicht die doppelten Kosten anfallen, wenn zwei Menschen zusammenleben. Oder anders herum: Der Selbstbehalt von 950 EUR ist für einen allein lebenden Single berechnet; nicht für die Hälfte eines Paars. Im Fall des Zusammenlebens kann dieser um bis zu 25% gekürzt werden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 15:28
(@fruchteis)
Registriert

Diese OLG-Leitlinien sind interpretierbare Empfehlungen, werden dennoch wie ein Gesetz gehandhabt.
Die Berücksichtigung von zB Umgangs- oder Wohnkosten erfolgt intranspartent und wilkürlich -  
eines Rechtsstaates unwürdig.

Das SGB II ist da erheblich klarer und vor allem verfassungskonform, da es eben genau dieses Elemente individualisiert berücksichtigt. Zu Unrecht bestehen Berührungsängste zum SGB II.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 15:49
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Anscheinend wird es jetzt neue Methode einfach die Miete zu "kürzen" oder umzulegen.

Oder anders herum: Der Selbstbehalt von 950 EUR ist für einen allein lebenden Single berechnet; .....

Zwei kleine Fragen:
- Wo steht das, dass sich dieser Selbstbehalt auf einen "allein lebenden Single" bezieht?
- Wo finde ich ausdrückliche Infos über die "Berechnung" (im Sinne eine mathematischen Operation) des Selbstbehaltes?

Eigentlich ist es doch bloß eine "ins Blaue hinein" ausgewürfelte Konvention eines Richterkollegiums. Letztlich hält sie vor den Regelungen zum Existenzminimum in der Regel nicht stand, wenn man das Existenzminimum geltend macht. Diese ist eher der notwendige Eigenbedarf nach den Vorschriften des SGBII und damit heute meist höher als diese Tabellen-Selbstbehalte.

Im Fall des Zusammenlebens kann dieser um bis zu 25% gekürzt werden.

Stimmt schon, dass einige Richter und Leitlinien eine "ins Blaue hinein" formulierte Kürzung vorsehen.

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 05:04
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Anscheinend wird es jetzt neue Methode einfach die Miete zu "kürzen" oder umzulegen.

Zwei kleine Fragen:
- Wo steht das, dass sich dieser Selbstbehalt auf einen "allein lebenden Single" bezieht?
- Wo finde ich ausdrückliche Infos über die "Berechnung" (im Sinne eine mathematischen Operation) des Selbstbehaltes?

Eigentlich ist es doch bloß eine "ins Blaue hinein" ausgewürfelte Konvention eines Richterkollegiums. Letztlich hält sie vor den Regelungen zum Existenzminimum in der Regel nicht stand, wenn man das Existenzminimum geltend macht. Diese ist eher der notwendige Eigenbedarf nach den Vorschriften des SGBII und damit heute meist höher als diese Tabellen-Selbstbehalte.
Stimmt schon, dass einige Richter und Leitlinien eine "ins Blaue hinein" formulierte Kürzung vorsehen.

gruss
maxo

Hallo maxo,

zur 1. kleinen Frage:

Nirgendwo steht etwas von "alleinstehend" oder "allein lebend". Es wird hier vom Mindestbedarf einer erwachsenen Person
ausgegangen, also Wohnungsmiete (360 €) plus Regelsatz (derzeit 374 €) nach sozialhilferechtlichen Maßstäben + 10 % + Abstandsgebot
für einen Erwerbstätigen (Bonus als Anreiz für Erwerbstätigkeit).

Aber:
In einem Urteil des BGH vom 09.01.2008 (XII ZR 170/05) wurde erstmals der Selbstbehalt eines U-Pflichtigen von 950 Euro
höchstrichterlich weiter zusammengestaucht, weil dieser mit einer neuen Partnerin zusammen lebte. Man hat einfach einen
Prozentsatz x ausgewürfelt, um einen Betrag zu bekommen. Dabei war das Einkommen des Partners unerheblich. 
Maßgeblich war allein die Tatsache, das die gemeinsame Wohnung Synergieeffekte auf die gesamten Wohnkosten hat.
Die Rechnung ist ganz einfach. HartzIV - Wohnersparnis.
Hingegen ist bei verheirateten "Zusammenlebenden" sehr wohl das Einkommen des neuen Ehegatten entscheidend.
Wenn dieser nicht leistungsfähig ist, wird auch nichts abgezogen. Falls doch, muß der Ehegatte für die Altlasten seines
Partners in seine eigene Tasche greifen. (Stichwort "Taschengeldparagraph"). Man könnte das auch Sippenhaftung nennen.

Sonstige Bestimmungen zum Selbstbehalt (Senkung, Anhebung) sind in den Richtlinen des jeweilig zuständigen OLG enthalten.

zur 2. kleinen Frage:

In 1. ist es schon grob beschrieben, aber GIDF = Google ist dein Freund 😉

Gruß, Debugged

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 11:09
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Hier noch ein Wegweiser, wie die Judikative derzeit die Maßstäbe für
den Selbstbehalt gelegt hat:

Link von der Webseite "Deutscher Familiengerichtstag e.V.", Ergebnisse
der Tagung von 2011 (nächste Tagung 2013)

Zum Mindestbedarf und dem Existenzminimum:

http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_2.pdf

Zitat "II. Praktische Folgerungen", Punkt 6:
"Der notwendige Selbstbehalt ist in seiner gegenwärtigen Höhe dann ausreichend, wenn
angemessene Versicherungskosten einschließlich Vorsorgeaufwendungen entsprechend dem
SGB II/SGB XII vorab abgesetzt werden und ein konkreter Mehrbedarf ggf. zusätzlich
berücksichtigt wird"

Fiktive Einkünfte im Unterhaltsrecht und bei Sozialleistungen:

http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_16.pdf

Grenzen der Erwerbsobliegenheit im Unterhaltsrecht:

http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_13.pdf

Grenzen der Erwerbsobliegenheit beim Kindesunterhalt

http://www.dfgt.de/resources/2011_Arbeitskreis_13.pdf

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 12:58
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

im grunde genommen ist der betrag für den sog. selbsterhalt ein witz, sollen die richter doch mal zeigen, wie sie damit ein monat über die runden kommen ! 460 euro warmiete, in ballungsgebieten undenkbar ! versicherungen,auto etc. muß ja auch bez. werden und ab und an mal ein bier mit dem kumpel sollte auch drin sein, wenn ich alles abziehe, bleiben mir genau 100 euro übrig ! für einen monat, da darf aber auch gar nix kaputt gehen oder etwas unerwartetes passieren ! soll die Km doch für sich selbst sorgen, andere frauen mit kindern schaffen das ja auch ! aber in diesem lande ist enunmal so, das der depp alles bezahlen muß und die Hex sich um fast nix kümmern muß !

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2012 17:58