Moin moha,
Du musst da mehr Struktur reinbringen; ein entrüstetetes "das kann die doch nicht machen!" bringt Dich nicht weiter. Denn Deine Ex kann eine Menge anstellen, ohne dass ein Hahn danach kräht. Zum Beispiel wegen eines gebrauchtwagens ein unsinniges und teures Hausrats-Teilungsverfahren eröffnen, für das sie vermutlich PKH bekommt und Du eine Anwaltsrechnung. Lohnt nicht.
Bislang gibt es keine Unterhaltstitel. Beim Unterhalt ist zu unterscheiden zwischen dem Unterhalt für die Kinder und dem für die Ex. Nur ersterer interessiert wirklich; den solltest Du auch titulieren lassen, um Streit aus dem Weg zu gehen. Denn Deine Kinder haben einen Anspruch auf einen Titel, auch wenn Du bislang immer überpünktlich bezahlt hast. Du stellst Dich nur als Querulant dar, wenn Du Dich hier weigerst. Lass ihn gerne eine Stufe unterhalb des Anspruchs ausstellen und leg freiwillig was drauf. Dann kann Madame sich überlegen, ob sie deswegen klagen will. Ein Fass aufzumachen lohnt bei KU-Titeln jedenfalls nicht.
Beim Unterhalt für Deine Ex würde ich anders agieren. Beispielsweise vom bislang errechneten Betrag die halben Schuldtilgungen und die Autofinanzierung abziehen und nur noch die Differenz überweisen. Und alles, was ansonsten mit Haus und Bausparvertrag zu tun hat, hat Zeit. Bis zu einem eventuellen Verkauf oder der alleinigen Übernahme durch Dich. Denn alles, was Du jetzt schon über den Tisch reichst, ist im Zweifelsfall weg.
Aber wie gesagt: DU musst diese Struktur reinbringen; Deine Ex bekommt von allen Seiten nur den Rat, die Hand möglichst weit aufzuhalten, weil "ihr das so zusteht".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Brille für Deine Antwort.
Hätte ich das vorher gewusst was so auf einem zukommt, hätte ich bestimmt niemals geheiratet :gunman:
Sag mal, ich fühle mich von meinem Anwalt ein wenig im Stich gelassen. Habe dem schon 950,-EUR bezahlt.
Der meinte er rechne nach Tabelle ab bzw. Streitwert. Würde es sich lohnen einen besseren Anwalt zu suchen oder
kostet das wieder viel mehr?
Mir rät jeder, auch hier im Forum, mir mein Auto zurück zu holen. Die 200,-EUR die ich dafür bezahle sind ja schon
von meinem Netto abgezogen bzw. als Unterhalrelevant berechnet worden.
Meine Ex hat ingesamt fast 2000,-EUR im Monat. Denkst Du Ihr steht dan PKH zu? UNd was ist mit mir?
Was meinst mit halbe Schuldtilgungen und Autofinanzierung. Welche Schuldtilgung meinst Du?
Die Anwältin meiner Ex hat ja inkl. aller Kredite für Haus, Auto etc. den Kindern 500,-EUR und Ihr 480,-EUR an Unterhalt ausgerechnet.
Was soll ich von den 480,-EUR nun abziehen?
Beim Unterhalt für Deine Ex würde ich anders agieren. Beispielsweise vom bislang errechneten Betrag die halben Schuldtilgungen und die Autofinanzierung abziehen und nur noch die Differenz überweisen. Und alles, was ansonsten mit Haus und Bausparvertrag zu tun hat, hat Zeit. Bis zu einem eventuellen Verkauf oder der alleinigen Übernahme durch Dich. Denn alles, was Du jetzt schon über den Tisch reichst, ist im Zweifelsfall weg.
Kannst Du mal ein Rechenbeispiel für mich machen?
Die Ex geht von 2100,-EUR netto inkl. aller Abzüge (Haus,Auto etc.)aus. Von den 2100,-EUR wird der Unterhalt berechnet.
Davon bekommen Kids und Ex 980,-EUR Wie sieht Deine Rechnung aus.
Moin moha,
gegen das Heiraten ist nix zu sagen; wenn Du Dir einmal den Magen verdorben hast, heisst das ja auch nicht, dass Du nie wieder etwas isst. Ich spreche da aus Erfahrung...
Du musst aber schon lesen, was man Dir schreibt: Die UH-Berechnung für Deine Ex ist von Anwälten verkaspert worden. Sofern sie nicht notariell beurkundet wurde, ist sie nicht verbindlicher als hätten Du und Deine Ex Eure Friseure rechnen lassen. Was also sollte Dich hindern, diese 200 EUR ab der nächsten UH-Zahlung an Deine Ex einfach in Abzug zu bringen? Du musst es allerdings auch tun und nicht nur "ja aber..." sagen.
Die 2.000 EUR hat Deine Ex im übrigen nicht für sich allein, sondern für einen 3-Personen-Haushalt; da solltest Du nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Aber fehlendes und nicht eintreibbares Geld motiviert zum selbst arbeiten; jedenfalls mehr, als wenn man nur den Anwalt mit der Forderung nach Nachschlag beauftragen muss. Das funktioniert besonders gut, wenn am anderen Ende des Portemonnaies ein zitternder Unterhaltszahler sitzt, der jeden Anwaltsbrief für bare Münze nimmt.
Die Ex geht von 2100,-EUR netto inkl. aller Abzüge (Haus,Auto etc.)aus. Von den 2100,-EUR wird der Unterhalt berechnet.
wovon die Ex ausgeht, ist doch erstmal egal - viel entscheidender ist doch, wovon DU ausgehst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Brille,
wenn das so einfach wäre so nach dem Prinzip, ich zahle was ich denke, wieso macht das dann nicht jeder?
Wofür dann noch einen Anwalt?
Stell Dir vor Du bist ein Laie und weisst nicht was Du machen sollst. Bekommst auf einen Schlag 20.000,- das Du für
Dinge ausgibst die Du aufgrund der Trennung benötigst. Dann bricht die Wirtschaft zusammen und Dein Gehalt
ist fast nur noch die Hälfte wert. Du hast laufende Kosten und hast plötzlich 0,-EUR in der Tasche.
Das Haus muss bezahlt werden, ein Käufer lässt sich nicht finden, die Ex will immer mehr und geht noch davon aus
das Du so gut wie 2008 verdienst, deine Wohnung musst Du kündigen. Alles bricht über Dir zusammen.
Dein Anwalt will keine aktuelle Lohnbescheinigung der Gegenseite vorlegen wegen der hohen Zahlung im Januar 09,
die schon aufgebraucht ist. Man will einen Titel von Dir etc. Wie ist das mit dem Titel, wer zahlt den Notar....
So lebst Du von 0,-EUR und fragst Dich, was passieren würde wenn ich Deinen Ratschlag befolge und einfach mal 200,-EUR
weniger an die Ex zahle. Die wollte mich doch schon vor Gericht vorladen weil die Kohle erst am 04. eines Monates auf Ihrem Konto
eingegangen ist.
Und jetzt Du.
Moha,
Unterhaltsleistungen sind immer abhängig von der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Tatsache ist, wenn Deine Ex den kompletten Hausrat mitgenommen hat, dann musst Du Dir von irgendetwas neuen besorgen. Die Frage ist, was ein guter Anwalt aus dem einmaligen Bonus schafft, runterzurechnen.
Tatsache ist, Du hast keinen Titel! Wo nix tituliert ist, ist auch keine Verpflichtung. Was meinst Du denn, warum die Gegenseite so scharf darauf ist, den KU zu titulieren? Was tituliert ist, kann vollstreckt werden. Was nicht tituliert ist, nicht. Die Gegenseite kann Dich maximal in Verzug setzen, wenn Du großes Pech hast, kommen die mit der Forderung durch und Du musst nachzahlen.
Wenn Du effektiv nichts hast, dann musst Du eben erst mal den KU bedienen und dann nach Abzug dessen den EU berechnen. Und wenn da nun mal nicht mehr als X bei rauskommt, dann muss die Gegenseite Y erst mal fordern und ggf. gerichtlich durchsetzen.
Selbst wenn Du zB einen Titel hättest, der aufgrund der "guten" Situation berechnet wurde, könntest Du ein halbes Jahr, nachdem sich die Einkunftssituation geändert hat, auf Abänderung klagen. Du hast also jetzt den Vorteil, eventuell gerichtlich aufgrund der "veränderten Situation" den Unterhalt berechnet zu kriegen.
Du kannst ja auch mal damit winken, dass Du überlegst in die Privatinsolvenz zu gehen, dann sieht es mit TU für Madame vermutlich ganz schlecht aus. Das ist jetzt aber nur ein Gedankenspiel. Lass Dich doch gar nicht erst darauf ein, viel zu hohen TU zu zahlen, den Du später nie wieder vernünftig von der Backe bekommst.
Also, kneif den A**** zusammen, überweise den korrekten KU und einen kleinen Obulus für Ex und dann solls gut sein. Beim Rechnen wird Dir hier gern geholfen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
danke für Deine Hilfe.
Klär mich jetzt erstmal wegen dem Titel auf. Wenn Ex kommt und Titel haben will für den KU und TU denen die berechnet haben,
muss ich das machen? Wer macht das, mein Anwalt? Kostet das was?
Tja, ich habe einen Anwalt der mir keine Tipps gibt und auch fast nie erreichbar ist.
Von daher war meine Frage vorhin, ob es sich lohnt einen neuen Anwalt zu suchen und ob mich das wieder viel Geld kostet das ich nicht habe?
Würde ja gerne mal jemanden hier finden, der meine aktuelle Situation durchrechnen kann.
Bist Du so jemand?
Ich denke auch nicht, das ich Privatinsolvent anmelden muss solange da noch ein Haus da ist das zum verkauf steht bzw. wo ich bald selbst einziehe.
Hallo,
nach allem was ich hier lese erscheinst du mir inzwischen als beratungsresistent. Offenbar dringt rein gar nichts von dem, was man dir hier angeraten hat, wirklich zu dir durch. Du gehst nicht darauf ein sondern kommst stets mit neuerlichem Gejammer daher. Ich wundere mich immer mehr, wie jemand, der dermassen hilflos und, Verzeihung, schwer von Kapee ist, so gut verdient. Naja, jeder wie er kann, ich klinke mich hier aus.
/elwu,
EOD
Hi Moha,
den Unterhalt für die Kinder kann man recht einfach berechnen. Den kannst Du beim Notar gegen kleines Geld titulieren lassen und alles reinschreiben, was Dir in den Kram passt. Bspw. einen festen Betrag, eine Gültigkeit (zB Befristung bis.....). Wenn der Gegenseite dieser Titel nicht passt, muss sie auf die Differenz klagen.Wenn Du Dich also grob an der Düsseldorfer Tabelle orientierst, kann Dir nicht so viel passieren. Da der Streitwert nur noch die Differenz beträgt, wird der gegnerische Anwalt vermutlich nicht irrsinnig motiviert sein.
Wenn erst mal Dein unterhaltsrelevantes Netto berechnet ist (da sollen die bewanderteren hier mal sagen, inwiefern man den Bonus vielleicht einfach erst mal raus lässt...) und der KU in Abzug gebracht ist, kann man hier schon mal überschlagen, was Du ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der Ex zahlst. Denn IHR Unterhaltsanspruch kommt erst in der 2. Reihe! Der KU ist wichtig, der TU nicht in dem Maß!
Selbst wenn Du nach einer gerichtlichen Klärung vielleicht irgendetwas nachzahlen musst, gibt Dir das bis zum Gerichtsurteil aber ein bißchen finanziellen Spielraum, diverse Probleme zu lösen (zB ein leerstehendes Haus und eine teure Mietwohnung gleichzeitig zu zahlen...)
Ich bin kein perfekter Unterhaltsrechner, aber ich bin ja hier auch nicht alleine 😀
Ich würde aber vorschlagen, den KU erst mal auf der Basis des aktuellen Gehalts zu berechnen (mit der neuen Steuerklasse). Und im nächsten Schritt ist Ex dran.
LG LBM (nicht ganz so streng wie Elwu und die übrigens immer noch das Auto zurückholen würde. Wenn Madame das zu Schrott gefahren hat, bist Du der Dumme.)
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
dein Voredner schreibt ich würde keine Vorschläge annehmen sowie anderes dummes Zeug.
Egal. Er hat nur einen Kommentar geschrieben aber ist auf nix eingegangen.
Die Hälfte meint hier, Auto zurück holen, die andere sagt Nein.
Wenn ich im Internet nachlese, gehört der PKW zum Hausrat wenn der als Familienauto genutzt wurde.
Da ich einen Firmenwagen habe, wurde er eigentlich nur von der Ex zum einkaufen und für die Kinder wegbringen genutzt.
Sie arbeitet nur 40 Std. im Monat und nutzt das Auto auch zur Arbeit zu fahren.
Sie hat Ihn also komplett alleine gefahren. Wäre also dann nicht zum Zugewinnausgleich hinzu zu rechnen?
Ein anderer meint, ein Hausratsteilungsverfahren wäre es nicht wert. ect.
Wegen Bonus: 3/4 sagen der wird angerechnet und durch 12 geteilt.
Bedeuten würde das also:
z.B. 20.000,- / 12 = 1.666,-EUR pro Monat + 2500,-(Gehalt der letzten 3 Monate im Schnitt) = 4.166,-EUR (2009)
Bonus ist aber nicht mehr da !
Würde ich mich ja schlechter stellen als 2008 mit ca. 4.100,-EUR wovon die Gegenseite den Unterhalte berechnet hat.
Rechnet man das Gehalt mit Steuerklasse 1, kommen ca. 3.600,-EUR relevantes Nettoeinkommen für 2008 raus.
Wie Du siehst, egal wie ich rechne, es kommt fast immer das gleiche raus wegen dem Bonus.
So, wenn ich den KU und den TU mal rechne würde das bedeuten: Ohne Bonus bekommt die Ex fast nix,
rechnet man den Bonus mit ein, komme ich auf ca. 1000,-EUR für KU und TU.
Vielleicht würden mir ja Dinge helfen um den TU überhaupt nicht mehr zu bezahlen wie z.B.
- ich hätte meine Ex immer geschlagen
- die ruft bei mir auf der Arbeit an und plaudert Dinge über mich aus
- Die ruft in Ihrem Wahn meine Eltern an
- Die behauptet bei Bekannten was ich nicht alles gemacht haben soll
etc.
Wegen übler Nachrede hat sie schon einen Brief vom Anwalt bekommen.
BILD dir DEINE Meinung.
Hi moha
dein Voredner schreibt ich würde keine Vorschläge annehmen sowie anderes dummes Zeug.
BILD dir DEINE Meinung.
Na, so ganz Unrecht hat er nicht - finde ich. Ob seine eigenen Beiträge Dir was gebracht haben sei dahingestellt - zumindest hat er auch die anderen gelesen und auf Deinen Fall projeziert. Das jedenfalls fehlt, auch m.M.n., bei Dir.
Z.B. drehst Du Dich laufend um besagte 20k€ Provision in 2008. Nun, für mich zumindest fehlt noch eine Antwort deinerseits zu >>diesem meinen Beitrag<<. Aber Du kannst es getrost weiter ignorieren.
Zudem wäre es mal nicht schlecht wenn Du etwas Struktur in Dein Denken bringst. Das dies Dir nicht unbedingt leicht fällt kann ich verstehen, dann musst Du Dich eben dazu zwingen. Schliesslich willst Du auch etwas erreichen. Und wenn es nicht im Kopf geht dann greife zu Stift und Papier - davon ist noch niemand gestorben. Aber sortiere Deine Gedankengänge.
Jedenfalls so chaotisch ( so empfinde jedenfalls ich Dein hin und her und zurück und nochmal) ist kein Blumentopf zu gewinnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
HiNicht in Bezug zum Gehalt, sondern in Bezug auf Dein Beschäftigungsverhältnis insgesamt.
Meine Frage zielte nämlich auf was anderes ab. Ich habe Dich so verstanden, dass Du "berufsbedingt" Provisionen bekommst, welche (einmal?) jährlich ausgezahlt werden. Die Frage ist - war sie letztes Jahr aussergewöhnlich besonders hoch im Vergleich zu den übrigen Jahren und in welchem Verhältnis?
Berufsbedingte Provisionen (auch nur einmal jährlich ausgezahlte) gehören nunmal wie Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu den regelmässigen Einmalzahlungen. Nun gilt es zu klären, ob bei Dir da was eben unregelmässig war. Hier geht die Rechtssprechung teilweise verschiedene Wege. Wichtig ist also das Einmalige (quasie auf Dein gesamtes Beschäftigungsverhältnis bezogen) herauszustellen.Gruss oldie
Hallo Oldie,
laut Arbeitsvertrag kann man für besondere Leistungen einen Bonus erhalten wenn man seine Ziel mehr als erreicht.
Das war auch schon in den letzten Jahr der Fall, aber wesentlich weniger wie 2008, welcher mir im Januar 09 ausgezahlt worden ist.
Also das Gehalt setzte sich aus Fixum 50%, Provision 50% und einen evtl. Bonus zusammen.
Würde ich nur Fixum bekommen, hätte ich kaum etwas.
Gruss
So ich hab mir das Ganze mal durchgelesen, lange überlegt ob ich was schreibe... nun tu ich es.
Deine Finanzen sind viel zu hoch gegriffen.
Was Dir zusteht und was du gerne hättest sind zwei paar Stiefel!
Dir steht zu:
Mietwohnung bis 360€ warm! zahlst du mehr, pech!
Dein Selbstbehalt gegenüber der Ex ist 1.000 € (inkl. Miete)
Dein Haus musst du verkaufen! Bsp. Du hast dir ein Haus gekauft, es bezahlt, wirst arbeitslos, dann noch Hartz4, bevor du aber Hartz4 bekommst, musst du dein Haus verkaufen....
Bei einer Scheidung ist das ähnlich, in jungen Jahren habe ich auch mal geheiratet, wohnung gekauft, damals 190.000 DM. nach 1 jahr Scheidung. Wert der Wohnung 170.000DM wurde verkauft. die 10.000DM Schulden wurden geteilt auf mich und Exfrau.
Auto wollte auch ex behalten. Ich stimmte dem nicht zu, musste an meine ex damals 4000DM bezahlen für das Auto (wurde vom Gericht festgesetzt, ex hat nicht zugestimmt aber ich war hauptnutzer) Von daher, wenn deine ex auf das Auto besteht, muss sie es auch bezahlen.
Alles in Allem sind deine Probleme Hausgemacht, weil du auf ZU GROßEM FUß lebst!!!!!
Ich habe nach der Trennung von meiner Frau auf einer Luftmatratze in einer Kellerwohnung mit 25m² gewohnt,
300DM Miete :).. das für 1 Jahr, ansonsten hätte ich mich verschuldet. Ich hatte keinen Bonus, und wenn hätte ich ihn vorsichtshalber zur Seite gelegt. Du bist selber SCHULD das du das Geld ausgegeben hast, so ist es nunmal! Und 20.000€ für eine Wohnungseinrichtung, naja, schon etwas crazy, ich habe damals 200DM ausgegeben, alles Zeugs aus einer haushaltsauflösung... nicht das tollste, aber gut genug um die Zeit zu überbrücken.
Wenn ich von Deinem Gehalt was du angibst ausgehe (2.500 € netto im Schnitt)
nach DDT solltest du für Kind 1 352 € bezahlen, für Kind 2 289 €
dann hast du noch 1859 €.
D.h. deine Ex kann einen EU fordern bis zu 859 € (was nicht heisst das sie das bekommt)
Du zahlst im Moment aber nur 480 € EU wenn ich das richtig gelesen habe.
Somit bleiben Dir 1.379 €.... das sollte locker reichen zum Leben für 1 Person.
Und all Deine Kosten für Wohnung oder sonstwas, ist eigenes Pech und kann nicht zum Nachteil der Kinder gehen. Zum Nachteiler der Ex "leider" auch nicht.
PS: Bin eh etwas verwirrt, wie in einer Gegend ein HAUS nur 200.000 € kosten kann, aber eine Mietwohnung 800€ mtl kostet... wohnst du in einer 4 Zimmer Wohnung mit 120m² ?
Ich würde an Deiner Stelle den Ball ganz flach halten, lass doch ex klagen. Ich würd eh erst EU zahlen, wenn ein Gericht mich dazu verdonnert. KU würd ich 1 Tabellenstufe niedriger titulieren lassen, effekt ist du zahlst weniger, evtl. ist KM ja zufrieden, wenn nicht muss sie ne mühseelige Klage führen auf Abänderung des Titels, wegen 50€ im Monat.... und ob sie dafür PKH bekommt... ich denke nicht.
Das Gericht wird bestimmt deiner EX auch sagen, das sie halb oder voll arbeiten soll, denn die Kinder sind ja nicht daheim. 6 jähriger vermutlich KITA bis 17 Uhr? 12 jähriger Schule bis 17 Uhr? dann soll se schaffe 😉
würde Ihren Anspruch Dir gegenüber weiter verringern.
Grüße
einfachich
Veni
Vidi
Vici
Hi moha
Deine Provisionszahlungen sind m.E. nicht eindeutig in den URL geregelt. Dort wird nämlich vom regelmässigen Bruttoeinkommen bzw. regelmässigen Einmalzahlungen ausgegangen. Dies dürfte so auf Dich nicht zutreffen. Bei unregelmässigen Einmalzahlungen sprechen z.B. die URL des OLG Thüringen von einer Verteilung auf einen angemessenen Zeitraum - was immer man da reininterpretieren kann.
Ebenso könnte agrumentiert werden, dass die Bonuszahlungen faktisch eine Umsatz- bzw Gewinnbeteiligung am Geschäftsbetrieb des Unternehmens darstellen (also EK wie bei einem Selbstständigen) und daher ein grösserer Zeitraum wie z.B. drei Jahre für die Ermittlung des durchschnittlichen Brutto-Einkommens heran gezogen werden sollten.
Also zwei Möglichkeiten die provisionszahlung zu strecken. Versuche doch diese Zahlung gesondert als unregelmässigen Bestandteil Deines EK darzustellen, welcher über einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren ermittelt wird. Dies ist m.M.n. angemessen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mal ne andere Frage.
Mir ist ein "Staranwalt" für Familienrecht, der auch u.a. im Focus berichtet empfohlen worden.
Denkt Ihr das es sich lohnt den Anwalt während des Trennungsjahres zu wechseln?
Wie gesagt fühle ich mich einfach ein wenig vom Anwalt vernachlässigt.
Bis er auf Briefe der Gegenseite reagiert, dauert es fast 2 Wochen.
Er meldet sich nie, wenn ich um Rückruf bitte etc.
Wegen dem Bonus kann er mir auch nix sagen ausser das er keine Gehaltsabrechnungen von 2009
der Gegenseite schicken will, obwohl ich ja seit 4 Monaten 1200,-EUR weniger in der Tasche habe
und der Unterhalt noch weiter so hoch ist.
Alles in Allem sind deine Probleme Hausgemacht, weil du auf ZU GROßEM FUß lebst!!!!!
Ich habe nach der Trennung von meiner Frau auf einer Luftmatratze in einer Kellerwohnung mit 25m² gewohnt,
300DM Miete :).. das für 1 Jahr, ansonsten hätte ich mich verschuldet. Ich hatte keinen Bonus, und wenn hätte ich ihn vorsichtshalber zur Seite gelegt. Du bist selber SCHULD das du das Geld ausgegeben hast, so ist es nunmal! Und 20.000€ für eine Wohnungseinrichtung, naja, schon etwas crazy, ich habe damals 200DM ausgegeben, alles Zeugs aus einer haushaltsauflösung... nicht das tollste, aber gut genug um die Zeit zu überbrücken.Wenn ich von Deinem Gehalt was du angibst ausgehe (2.500 € netto im Schnitt)
nach DDT solltest du für Kind 1 352 € bezahlen, für Kind 2 289 €
dann hast du noch 1859 €.
D.h. deine Ex kann einen EU fordern bis zu 859 € (was nicht heisst das sie das bekommt)
Du zahlst im Moment aber nur 480 € EU wenn ich das richtig gelesen habe.Somit bleiben Dir 1.379 €.... das sollte locker reichen zum Leben für 1 Person.
Hi,
stimmt. Wir alle, die Ex und ich haben auf grossem Fuss gelebt. Drum bin ich ja froh das wir keine grossen Ersparnisse haben, sonst wäre die Kohle auch weg.
Die Verbindlichkeiten sind nunmal da, ich kann diese auch nicht sofort ablösen 1.) da das Haus noch nicht verkauft ist / 2.) die Wohnung nun gekündigt ist.
Von dem Bonus habe ich keine 20.000,-EUR Einrichtung gekauft sondern noch eine Steuerschuld getilgt. Ausserdem habe ich ja noch ein paar Euros davon übrig.
Du hast recht. Mir bleiben ca. 1400,-EUR, wenn ich kein Haus mehr habe, keine Wohung und das Auto das ich meiner Ex finanziere auch weg ist.
Wenn sich das Haus eben nicht verkaufen lässt, ziehe ich zurück. Bezahle die 1000,-EUR, meine Freundin zieht mit ein und gibt einen Anteil dazu und
evtl. kann ich einen Teil des Hauses vermieten. Somit würde ich ca. 450,-EUR für das Haus zahlen. Damit würde ich hinkommen.
Du schreibst, dass du keinen TU bezahlen würdest und es auf eine Klage ankommen lassen würdest.
Ich habe halt echt schiss, dass ich vor Gericht muss und alle Verdienste der letzten 3 Jahre zeigen muss.
Meine Ex hat immer von meiner Kohle gelebt und sich auch an manchen Monaten Ihre 2.000,-EUR vom Konto abgehoben.
So dumm war ich eben. Aber es ist zum Glück vorbei mit Ihr.
Hallo Moha,
ganz ehrlich: Ob ein "Staranwalt", der offensichtlich auch noch auf weiteren "Hochzeiten" tanzt und nicht nur in seiner Kanzlei mehr Zeit für Deinen Fall hat bzw. investiert, wage ich zu bezweifeln.
Bis er auf Briefe der Gegenseite reagiert, dauert es fast 2 Wochen.
Bei allem Verständnis für die Wichtigkeit eines jeden Falles: Du hast "nur" diese eine Sache auf dem Tisch, der Anwalt eben nicht, der hat zahlreiche dieser Sachen auf dem Tisch und jeder Mandant erwartet zu Recht, dass der RA seine Akte mit dem gleichen Zeitaufwand und der gleichen Sorgfalt bearbeitet wie andere. Da kann es schon mal ein paar Tage dauern. Bedenke: Der Brief kommt, wird zur Akte gesucht und dem RA vorgelegt, der RA diktiert ein Schreiben an Dich, seine Angestellte schreibt das dann, es geht zur Post, kommt zu Dir, Du redest mit dem Anwalt, der diktiert wieder ein Schreiben, das muss wieder geschrieben werden und zur Post....
Außerdem sollte Dir eine sorgfältige Antwort doch lieber sein als ein Schnellschuss zwischen Tür und Angel.
Dass er nie zurückruft, geht natürlich gar nicht. Wenn er das mehrfach macht würde ich mir einen Termin geben lassen.
lg sleepy
Sleepy
hmm
also moha,
ich sagte ja, in deinem Fall würde ich den Ball flach halten. Solltes du den TU einstellen, leg was auf die Seite, früher oder später musst es trotzdem bezahlen, jedoch kommst du doch eigentl. gut weg. Was den nachehelichen Unterhalt angeht, selbst wenn die Frau von Deinem Geld gelebt hat, ist ihr eine Arbeit zumutbar.
Und Deine Frau hat doch schon einen Job (auch eine abgeschlossenen Ausbildung?), hat sie evtl. die Arbeit erst reduziert als die Kinder kamen?, Sind die Kinder auffällig? Benötigen sie besondere Betreuung? ich denke der Richter wird das bei der Scheidung schon beachten,... Somit wird dein EU iwie gegen null gehen (hoff ich für Dich) und das deine Ex schön arbeiten geht von 7 bis 16 Uhr...Ich kenne gottseidank genug "Mamas" die voll arbeiten und Kinder haben, also es geht, manche KM´s muss man einfach nur zwingen 🙂
Ich glaube du machst dir viel zu sehr einen Kopf wegen dieser Prämie... Zahl einfach den ausgemachten TU weiter, leb von dem was dir bleibt und wart die Scheidung ab.
Kleiner Tipp: Wenn ihr GSR habt (leider hast du nicht geschrieben wie die Kinder versorgt sind) versuch (falls nicht schon geschehen) das der Kleine in eine "verlässliche Grundschule" kommt (d.h. von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr ist er in der Schule, danach evtl. für 2 std. bei Großeltern, Tagesmutter, Freunden oder sogar bei DIR?) und das der Große auf eine Ganztagsschule geht (bei uns gehen die bis 17 Uhr).. und wenn möglich VOR der Scheidung.
grüße
Veni
Vidi
Vici
Hallo einfachich07,
Du hast absolut Recht. Ich nehme die dummen Briefe der Gegenseite viel zu ernst.
Wegen dem Job meiner Ex. Sie hatte vor dem ersten Kind Ganztags gearbeitet.
Kinder sind eigentlich seit 3tem Lebensjahr versorgt. Der Kleine wird 6, die Grosse ist 9.
Sie hat vor 1,5 Jahren Ihre Stelle (öffentlicher Dienst, als Alternpflegerin) wieder mit 30 -40 Stunden im Monat aufgenommen.
An 2 Wochenende im Monat hat Sie das gemacht, den Rest der Woche hatte Sie frei. Der Kleine geht seit 3 Jahren in den KiGa
von 7 - 13 Uhr / jetzt auch teilweise bis 15 Uhr. Die Grosse geht in die Grundschule ab 7 Uhr und danach noch in den Kinderhort bis 13 / 14 Uhr.
Meine Ex hatte somit immer von 7-13 Uhr Freizeit. Meist war Sie einkaufen oder sonst wo.
Die Mutter von Ihr wohnt direkt gegenüber von Ihrer jetzigen Wohnung. Sie kann also alles so organisieren wie es passt.
Sie meinte neulich, Sie würde ja gerne halbtag arbeiten gehen, aber da spielt Ihr Arbeitgeber nicht mit.????
In der Region stehen jede Woche viele Stellenangebote drinnen wo Alternpflegerinnen gesucht werden.
Und Sie kommt immer mit dem Argument "Der Arbeitgeber kann ihr nur max.40 statt 80 Stunden im Monat anbieten zu arbeiten."
Und eine halbtagsstelle ist aufgrund des Schichtdienstes nicht möglich. Schon klar!!! 😉
War übrigens eben beim Anwalt:
Also, ich zahle KU/TU Unterhalt wie vereinbart weiter. Ex will 980,-EUR inkl Kids, ich bezahle aber 880,-EUR, da ich 4 Monate lang 1270,-EUR bezahlt habe wegen Steuerklasse 3.
Musste aber wegen Ex rückwirkend in Klasse 1. Also, zuviel bezahlt und das rechnen wir auf die restlichen Monate an. Damit ist Sie nicht einverstanden-)))
Habe auch Termin beim Jungendamt wegen KU Titel. Lasse mit einen dymanischen Titel für die Kids aushängigen die von mir 501,-EUR bekommen. (lt. Rechung von Anwalt der Ex)
Mein Anwalt will die Scheidung ab Oktober einreichen. Ab November müsste Sie dann nachweisen, welche Dinge Sie unternommen hat um einen mind. Halbtagsjob zu bekommen.
(bei Ihr eigentlich kein Problem da Sie ja nur die Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber aufstocken muss.)
Gibt es von meiner Seite vorher noch was zu beachten? Muss ich irgendwas noch anfordern was man zur Scheidung braucht
wie z.B. Rentenanspruche etc?
Das größte Problem ist, dass der Verdacht auf Borderline bei Ihr besteht. Und da ist es Sau schwer irgendwie etwas gemeinsam zu regeln.
Es ging hier in dem Beitrag bislang num um Kohle.
Kann Euch beruhigen. Mit den Kids habe ich eine sehr gute Beziehung.
Hier ist alles OK. Bin auch mit KiGa, Schule und Jugendamt immer im Gespräch.