Hallo Oldie,
ja, es war eine einmalige Zahlung zum Gehalt.
Ich bin ja erst offiziell ab 28.11.09 getrennt.
Wenn das Einkommen aus 12 Monaten genommern wird, was kann ich dafür, dass ich nun seit Februar 2009 - 30% weniger verdiene.
Wo hätte ich den Rücklagen bilden sollen. Ich bezahle ja schon Haus, Wohnung, Ex, Auto etc.
Dafür ging 2/3 der Sonderzahlung bereits drauf.
Hi
Hallo Oldie,
ja, es war eine einmalige Zahlung zum Gehalt.
Nicht in Bezug zum Gehalt, sondern in Bezug auf Dein Beschäftigungsverhältnis insgesamt.
Meine Frage zielte nämlich auf was anderes ab. Ich habe Dich so verstanden, dass Du "berufsbedingt" Provisionen bekommst, welche (einmal?) jährlich ausgezahlt werden. Die Frage ist - war sie letztes Jahr aussergewöhnlich besonders hoch im Vergleich zu den übrigen Jahren und in welchem Verhältnis?
Berufsbedingte Provisionen (auch nur einmal jährlich ausgezahlte) gehören nunmal wie Prämien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu den regelmässigen Einmalzahlungen. Nun gilt es zu klären, ob bei Dir da was eben unregelmässig war. Hier geht die Rechtssprechung teilweise verschiedene Wege. Wichtig ist also das Einmalige (quasie auf Dein gesamtes Beschäftigungsverhältnis bezogen) herauszustellen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin moha,
dreh mal Deine Denkweise um: Du kaprizierst Dich fast ausschliesslich darauf, was (angeblich) alles NICHT geht - und ignorierst die Hinweise der User hier auf das, was geht.
Die Unterhaltsberechnung der Anwälte ist kein Gesetz, sondern eben irgendeine Berechnung. Sie könnte auch von Deinem Friseur oder Deiner Bäckersfrau stammen. Wäre sie dann auch ein unumstössliches Evangelium für Dich?
Du hast die Möglichkeit und die Freiheit, eine eigene Unterhaltsberechnung anzustellen (beispielsweise auf der Basis der letzten 12 Monate) und Deine Zahlungen entsprechend anzupassen. Du musst es allerdings auch tun; es kann Dir niemand von uns abnehmen. Deine Ex kann die angepasste Zahlung akzeptieren oder eben dagegen klagen - so what?
Wenn Du so provisionsabhängig bist wie beschrieben und keine Rücklagen schaffst, kannst Du das niemand anderem vorwerfen. Ein leerstehendes Haus plus die Miete für eine Wohnung kannst Du Dir derzeit jedenfalls nicht leisten; wenn dadurch Dein Selbstbehalt unterschritten wird, ist das Dein Bier. Abgesehen davon: Jeder Fachmann wird Dir bestätigen, dass man ein eingerichtetes und bewohntes Haus leichter und besser verkaufen kann als ein leerstehendes. Vor allem, wenn man nicht "Scheidungsruine" dazu sagt.
Aber wie gesagt: Schreib jetzt nicht gleich wieder, was warum nicht geht; das interessiert niemanden. Schreib stattdessen, was Du von den hier gegebenen Hinweisen wann und wie umsetzt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Moha,
hab jetzt ne' Weile überlegt, ob ich hierzu was sagen soll. Irgendwie scheint mir Dein Verhalten naiv, aber wenn Du jetzt aufgewacht bist, ist es ja vielleicht noch nicht zu spät.
Tatsache ist, Du wirst in 2009 ca 70 tausend Euro netto verdient haben, auch wenn's sich im Moment nicht so anfühlt, also von der Gehaltsseite besteht hier kein Problem, sondern von der Kostenseite.
Wenn Du shoppen gehst von einem Bonus, obwohl Du genau weisst, dass es knapp wird, das meine ich dann mit naiv. Offizieller Trennungszeitpunkt Ende November ist auch naiv. O.k, vielleicht nicht Deine Schuld, aber hast Du wenigstens versucht, es auf den 1.1. zu legen?
Wegen der Lohnsteuernachzahlung: ich vermute mal, die hohe Nachzahlung kommt auch daraus, dass auch der Bonus nachträglich mit Steuerklasse 1 versteuert wird, und zwar nach der Vervielfachermethode. Hier ist aber zu erwarten, wenn Du den Rest des Jahres wirklich nurnoch 4500€ Brutto verdienst, dass mit dem Jahresausgleich nur aus zuviel gezahlter Steuer für diesen Bonus ca 2000€ zurückkommen.
Steuern überhaupt: wie bist Du da aufgestellt? Steuerberater? 2008 schon erledigt? Sei mir nicht böse, aber Du klingst so, als ob Dich das alles nicht besonders interessiert. Erfüllt Dein Arbeitszimmer in Deiner neuen Wohnung die Vorraussetzungen für den Steuerabzug? Wie funktioniert das mit dem Dienstwagen?
Was ist mit dem Haus? Wäre eine Vermietung vielleicht schneller zu machen als ein Verkauf?
Du brauchst nicht einfach einen Anwalt, der Dich "rausboxt", sondern musst Dich einfach auf allen Gebieten professioneller verhalten, dann kannst Du Deinen "Absturz" verhindern.
Hallo Papasorglos,
danke zunächst für Deinen Bericht.
Also, Trennung war November 08, wir hatten aber alle aus steuerlichen Gründen das Jahr 2009 ausgemacht.
Meine Ex hielt sich nicht dran und meldete Ihre Steuerklasse einfach auf 2 um und gab getrennt lebend ab 28.11.08 an.
Ich erfuhr davon erst im April 2009, musste also meine Steuerklasse rückwirkend auf 1.1.09 ändern.
Nun bekommt Sie statt 1267,-die 980,-EUR Unterhalt für sich und die Kids.
Ja, habe einen Steuerberater und 2008 auch schon ans Finanzamt abegegeben.
Zum Thema Naiv:
Ich bin Anfang November08 ausgezogen und habe mir zum 01.01.09 eine Wohnung besorgt.
Meine Ex bot ich an im Haus zunächst zu wohnen, Sie zog aber am 15.02.09 aus.
Das Haus wollten wir über einen Makler verkaufen. Aber derzeit nicht machbar.
Durch die Bonuszahlung ging ich nicht shoppen, sondern musste für Haus, Wohnung, Makler und neue Einrichtung einiges ausgeben.
Du hast Recht. Die Lohnsteuernachzahlung ist größtenteils für den Bonus die mir jetzt im Mai abgezogen wird.(von den 3000,-EUR ca. die Hälfte.)
Glaube ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung wurde nicht von meinem Anwalt abgezogen.
Genauso wenig der Wohnvorteil da meine Ex vom 01.01 - 15.02 im Haus lebte.
Der Dienstwagen wurde nicht berücksichtigt.
Ich habe mal einige Scenarien erstellt, wie es weitergehen könnte:
1.) Haus behalten - Ich behalte das Haus und ziehe zurück. Versuche das Haus komplett zu übernehmen und dafür hat meine Ex keine Schulden mehr.
Rechnung:
Hypothek Haus: 1.000,-
Nebenkosten: 300,-
Auto das meine Ex fährt: 200,-
Unterhalt an Ex+Kids: 1000,-
= 2.500,-EUR
Mein Gehalt: 2.500,-EUR
zum Leben: 0,-EUR
2.) Haus verkaufen und mit auf 0 rausgehen und die Hypothek bei der Bank ablösen.
Rechnung:
Miete Wohnung warm: 800,-
Auto für Ex: 200,-
Unterhalt: 1000,-EUR
+ da die Hypothek wegfällt, muss ich meiner Ex mehr zahlen.
= 2.000,-EUR + mehr Kohle an die Ex da ich keine Hypothek mehr bezahle
zum Leben: max. 500,-EUR oder 0,-EUR
Zum Thema, ich könnte den Unterhalt alleine anpassen. Was glaubt Ihr was passiert, wenn ich den Unterhalt mal eben von 1000,-EUR auf 500,-EUR herabsetze?
Ihr Anwalt wird kommen und ich muss meine Gehaltsnachweise für 2009 nachweisen. Nun steht dort schön im Januar "Bonus von z.B.20.000,-EUR) + 2500,-EUR pro Monat für Februar-April.
Was würde passieren?
Mein Ex hat ja jetzt schon 2.000,-EUR zum Leben und Sie will bestimmt noch mehr. Warum dann noch mehr arbeiten...
Bin ja mal gespannt was Ihr an meiner Stelle machen würdet. Ich suche ja nach einem Lösungsvorschlag. Deswegen bin ich ja hier im Forum.
*Vollquoting gelöscht*
Ich hätte da die Idee, ihr den Wohnvorteil für das Haus vom Unterhalt abzuziehen... Vielleicht kennt sich jemand damit genauer aus.
Dann ist aber die gemeinsame Veranlagung für 2009 noch nicht entgültig verloren?
Hat sie dieses Datum 28.11.2009 irgendwo in die Welt gesetzt? Bei der Stadt oder beim Finanzamt? Du hast Dich bei Deinen Eltern aufgehalten, das ist ja nicht *dauernd* getrennt lebend.
Ich würde folgendes machen:
Wenn sie die gemeinsame Veranlagung für 2009 mutwillig zu Fall bringt und dabei vielleicht auch noch Falschangaben bei Behörden gemacht hat, verletzt sie damit ihre Koopertionspflicht. Anstatt den "Schaden" von ca 620€ im Monat (*12 = 7440€) 3/7-maessig zu verteilen, wie das ihre (?) Anwältin offenbar gemacht hat, würde ich ihr den Schaden voll anlasten und eine Nachzahlung in Aussicht stellen, wenn der Einkommenssteuerbescheid für 2009 vorliegt.
Also die 704€, die Du konkret im Netto verloren hast, direkt von den 1267€ abziehen: 1267-704 = 563 € zahlen, bzw. die vereinbarten KU-Beträge, wenn das darüber liegt.
Dann die Luft anhalten und abwarten. Klar wird sie klagen. Wird aber was zu erklären haben.
Edit: Berechnung korrigiert
Also, ich habe mich seit 01.11.08 bei meinen Eltern aufgehalten.
Sie hat mir einen Brief zukommen lassen mit Trennungsdatum 28.11.08 den mein Anwalt und ich akzeptiert haben.
Seit 01.12.08 bezahle ich Unterhalt. Eine gemeinsame Veranlagung für 2009 ist daher doch nicht mehr möglich.?!?
Sie hat bei allen Ämter das Trennungsdatum 28.11.08 angegeben.
Die 704,-EUR sind nicht nur durch die Steuerklassenänderung entstanden.
Der Anwalt der Ex hat folgendes berechnet mit Steuerklasse1 aufgrund der Zahlen von 2008:
Netto: 3600,-EUR - 1000 EUR Haus - sontige Darlehnen = 2.100,-EUR zu berechnentes Einkommen für Unterhaltsberechnung 2008
Seit 02/2009 verdiene ich aber keine 3600,-EUR mehr sondern nur noch 2500,-EUR da ich wie gesagt 50% meinen Gehaltes an Priovisionen gegnüpft sind.
Könnte also den Unterhalt kürzen, wenn da nicht die ca. 20.000,-EUR Provision von 2008 wären die im Januar 2009 einmalig ausbezahlt wurden.
Verstehst Du das?
*Vollquoting gelöscht*
Hi moha. Wenn Du Dich auf einzelne Textpassagen beziehen möchtest, so lösche die nicht zutreffenden Zeilen. Wenn Du einfach nur antworten möchtest, so benutze den "Antworten"-Button.
Sie hat mir einen Brief zukommen lassen mit Trennungsdatum 28.11.08 den mein Anwalt und ich akzeptiert haben.
Das war vielleicht nicht ganz so geschickt. Aber es bezog sich ja wohl auf die Unterhaltsverpflichtung wegen nicht mehr gemeinsamem Wirtschaften und ist wohl noch eins draufgesetzt, damit zur Stadt zu laufen und "dauernd getrennt lebend" auf ein Formular zu schreiben mit einem Datum, an dem Du bei Deinen Eltern auf der Couch geschlafen hast.
Kannst Du den Wortlaut dieses "akzeptiert habens" mal hier einstellen?
Also ich bleibe dabei, ich würde die Daumenschrauben anziehen damit die Dame ein eigenens Interesse an der gemeinsamen Veranlagung für 2009 entwickelt.
Hi Pappasorglos,
also ich will Dir da jetzt nicht zu nahe treten, aber wenn die zwei sich nun mal offiziell im November getrennt haben (und darin müssen sie sich nicht einig sein!), dann ist das so und damit hat sich die gemeinsame Veranlagung für 2009 eben erledigt. Die jetzt zu erzwingen ist "Schummelei", um es mal harmlos auszudrücken.
Die getrennte Veranlagung ist doch auch in Ordnung, setzt er halt den TU ab, sie soll eben die Anlage U unterschreiben, dann kann er den Freibetrag ja auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
LG LBM, die das völlig korrekt findet, getrennt ist getrennt.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wegen der Steuerklasse brauchen wir nicht zu diskutieren. Mit der Ex kann nicht normal reden. Das ist ja das Problem.
Sie verzichtet lieber auf mehr Unterhalt wenn ich 2009 noch Klasse 3 hätte als nachzugeben.Sie will den 28.11.08 egal was is.
Zu den anderen Punkten (mir bleiben 0,-EUR zum Leben) habe ich leider noch keinen Lösungsvorschlag von Euch.
Zu den anderen Punkten (mir bleiben 0,-EUR zum Leben) habe ich leider noch keinen Lösungsvorschlag von Euch.
Solange der Unterhalt nicht tituliert ist, gibt es dafür eine relativ einfache Lösung:
Berechne dein bereinigtes Nettoeinkommen der letzen 12 Monate, und unter Berücksichtigung aller möglichen Abzüge, von Mai an auf Basis der Stkl.1 rückwärts.
Zahle davon den KU nach DT, ggf. eine Stufe niedriger.
Zahle TU in der von dir (mit unserer Hilfe) festgestellten Höhe oder stelle ihn ganz ein.
Dann wartest du ab, was passiert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ moha,
Zu den anderen Punkten (mir bleiben 0,-EUR zum Leben) habe ich leider noch keinen Lösungsvorschlag von Euch.
das stimmt nicht; Du hast jede Menge Vorschläge bekommen. Allerdings keine Wunschantworten, sondern Hinweise, dass und wie Du die Dinge selbst in Angriff nehmen und umsetzen musst, auch wenn sie möglicherweise weniger angenehme Konsequenzen haben; beispielsweise eine Klage deiner Ex.
An der mathematisch und volkswirtschaftlich feststehenden Tatsache, dass man nicht mehr Geld ausgeben kann als man einnimmt, kann auch dieses Forum nichts ändern; ein "Recht" auf entsprechende Lösungsvorschläge kann es daher nicht geben.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille,
ich habe ja auf der 1 Seite hier die 3 Möglichkeiten aufgezählt.
Was würdest Du an meiner Stelle machen?
Ob ich Haus behalte, verkaufe etc. Es ändert nix daran, dass ich einen Bonus bekommen habe, der zum grossen Teil aufgebraucht ist,
und ich seit Februar nur noch finanziell drauflege. Würdest Du das Risiko eingehen und dann vor Gericht erklären müssen das der Bonus
fast weg ist, Du keine Kohle mehr hast um die Ex zu bezahlen?
Vielleicht sollte mein Arbeitgeber mir ein Schreiben aushändigen wo steht. das der Bonus eine Vorauszahlung aufgrund der Wirtschaftskrise war.?
Es geht mir nicht um Steuerklassen sondern wie ich aufgrund der Wirtschaftskrise und des damit verbundenen -30% weniger Gehalt der letzten 4 Monate umgehe.
Eine 12 monatige Ansicht bringt überhaupt nichts. Ich habe kein Gehalt das immer gleich ist. Dies ist ein Sonderfall bei mir.
Versteht das denn keiner? Schaut einfach mal auf meine Möglichkeiten auf Seite 1 und sagt mir was ich machen soll.
Hier nochmal die Möglichkeiten:
1.) Haus behalten - Ich behalte das Haus und ziehe zurück. Versuche das Haus komplett zu übernehmen und dafür hat meine Ex keine Schulden mehr.
Rechnung:
Hypothek Haus: 1.000,-
Nebenkosten: 300,-
Auto das meine Ex fährt: 200,-
Unterhalt an Ex+Kids: 1000,-
= 2.500,-EUR
Mein Gehalt: 2.500,-EUR
zum Leben: 0,-EUR
2.) Haus verkaufen und mit auf 0 rausgehen und die Hypothek bei der Bank ablösen.
Rechnung:
Miete Wohnung warm: 800,-
Auto für Ex: 200,-
Unterhalt: 1000,-EUR
+ da die Hypothek wegfällt, muss ich meiner Ex mehr zahlen.
= 2.000,-EUR + mehr Kohle an die Ex da ich keine Hypothek mehr bezahle
zum Leben: max. 500,-EUR oder 0,-EUR
Zum Thema, ich könnte den Unterhalt alleine anpassen. Was glaubt Ihr was passiert, wenn ich den Unterhalt mal eben von 1000,-EUR auf 500,-EUR herabsetze?
Ihr Anwalt wird kommen und ich muss meine Gehaltsnachweise für 2009 nachweisen. Nun steht dort schön im Januar "Bonus von z.B.20.000,-EUR) + 2500,-EUR pro Monat für Februar-April.
Was würde passieren?
Nochmal zum Verständnis: Es wurde von 3600,-EUR Netto ausgegangen in 2008 und auf Klasse 1 berechnet.
Jetzt aber nur noch 2500,-EUR seit 4 Monaten in Klasse 1.
Mit den 20.000,-EUR musste ich eine komplette Wohnung, Makler, 1 Haus, 1 Wohnung etc. finanzieren.
Davon ist ca. noch die Hälfte übrig.
Moha, Du kannst das drehen und wenden wie Du willst. Wir können Dir die 20.000 nicht wegzaubern. Und ob Dir der AG die 20.000 aus Sympathie oder wegen der Wirtschaftskrise bezahlt hat, ist völlig wurst. Das einzige worauf Du eben drängen müsstest ist die Tatsache, dass Du aktuell eben x Prozent weniger hast und das in die Berechnung mit rein soll. Ob das passiert ist fraglich.
Du könntest auch versuchen, das Haus zu vermieten. Und selbst wenn der Kredit wegfiele, würde das nicht bedeuten, dass die Ex das 1:1 wieder bekommt. Ich würde jetzt erst mal Kosten minimieren. Das Exenauto weg, vielleicht in ne kleinere Wohnung ziehen. Dir müssen gegenüber den Kindern 900 bzw gegenüber der Ex 1000 Euro verbleiben. Wenn das aufgrund der Unterhaltslage dabei raus kommt, dann sind Haus, Wohnung und Auto ein Problem, das Du lösen musst.
M. E. dürfte für Ex der Unterhalt gegen Null gehen, wenn Du nach Zahlung des KU den Kredit anrechnen darfst. Dann verbleiben Dir die 1000/900 Euro und gut ist es. Und dann musst Du es eben auf die Klage ankommen lassen.
Aber zunächst mal solltest Du alles versilbern, was möglich ist und Dich monatlich Geld kostet, das Du nicht hast. Aber all das sagen wir Dir schon seit 2 Seiten!!!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ moha,
nochmal: Du gehst davon aus, dass andere (beispielsweise noch zu involvierende Gerichte) sich Deiner persönlichen Auffassung von "richtig" oder "falsch" anschliessen müssten. Dem ist ausdrücklich NICHT so. Ein Beispiel für praktiziertes deutsches Familienrecht: Wenn es bereits einen gerichtlich ausgeurteilten Unterhaltsbetrag gäbe und Du morgen arbeitslos würdest, wärst Du nach gängiger Rechtssprechung trotzdem verpflichtet, mindestens 6 Monate lang den ausgeurteilten Unterhalt weiterzuzahlen. Eine Antwort, wo Du als Arbeitsloser dieses Geld hernehmen solltest, würdest Du nicht bekommen; ggf. würde man Dir eben Haus und Hof wegpfänden. Es macht also Sinn, sich mit der Realität zu befassen anstatt irgendwelchen Hypothesen nachzuhängen. Bei Scheidungen wird nun einmal nicht mit Wattebäuschchen geworfen und jede individuelle Befindlichkeit berücksichtigt.
Dir ist inzwischen mehrfach geschrieben worden, dass Du den Unterhalt an Deine Ex reduzieren oder ganz einstellen sollst und rechtlich auch kannst, da es bislang keinen Unterhaltstitel gibt, der Dich verpflichtet, einem erwachsenen und erwerbsfähigen Menschen einfach Geld in die Tasche zu stecken. Wie Du die Unterhaltsbeträge für Eure Kinder auf der Basis des aktuellen anstatt des vergangenen Einkommens berechnen kannst, wurde Dir ebenfalls gesagt. Und ja: Das beinhaltet tatsächlich die Gefahr, dass Du anschliessend auf Unterhalt verklagt wirst. Vor allem, wenn Du das Alleinverdiener-Modell bislang selbst favorisiert hast, denn dann kannst Du kaum erwarten, dass Deine Ex sofort einen Fulltime-Job findet und ausübt.
Von dem Geld, das bislang EINE Wohnung finanzieren musste, willst Du jetzt - bei schlechterer Steuerklasse - plötzlich drei finanzieren. Warum wunderst Du Dich darüber, dass das nicht funktioniert? Ich hatte Dir deshalb schon geschrieben, dass Du es Dir derzeit nicht leisten kannst, zur Miete zu wohnen, während anderswo ein (nach Deinen eigenen Aussagen derzeit unverkäufliches) Haus leersteht. Wenn Du Dir trotzdem Miete PLUS Hypothek an die Backe hängst, darfst Du Dich über die Folgen nicht beklagen. Und nein: Wofür dieser Bonus ausgegeben wurde, ist irrelevant - weg ist weg; trotzdem steht er als Einkommen in Deiner Gehaltsabrechnung.
Abgesehen davon geht es in diesem Thread fast nur um's Geld - ich persönlich vermisse Aussagen darüber, dass und wie Du Dich in die Betreuung Eurer gemeinsamen Kinder einbringen willst und könntest. Möglicherweise bis hin zu einem Wechselmodell, das Kindesunterhalt entbehrlich macht, weil Ihr beide für die Kinder sorgt.
Zusammenfassend: Selbst wenn alle Antworter dieses Threads Dir jetzt schreiben würden "ach, das ist ja alles ganz schrecklich!" - würde Dich das in der Sache irgendwie weiterbringen? Ich weiss nicht, welche anderen Lösungen Du von diesem Forum erwartest - sollen wir den Hut herumgehen lassen und Geld für Dich sammeln?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Morgen,
danke zunächst für Eure Vorschläge.
Die Wohnung habe ich zum August gekündigt und ich werde dann evtl. wieder in mein Haus einziehen.
Somit reduziere ich kurzfristig meine Unkosten für die Mietwohnung.
Bin am Mittwoch beim Anwalt um folgende Themen zu besprechen.
- Mein Auto das ich finanziere will ich zurück. Wir haben die Gegenseite schon mehrfach einen Lösungsvorschlag unterbreitet, jedoch geht diese nicht darauf ein
einen Vorschlag zu machen was mit dem Auto passiert das meine Ex weiter fährt. Man drohte uns mit einem Hausratteilungsverfahren obwohl gar kein Hausrat mehr vorhanden ist.
Wie ist das rechtlich geregelt? Hatte mal irgendwo gelesen, dass der Ex das Auto zusteht wegen Ihrer Arbeitsstelle und den Kindern??? Ich kann es aber nicht mehr finanzieren und
ich bin Besitzer und alleiniger Kreditnehmer.
- Frechheit! Wir haben meiner Ex vorgeschlagen das ich das Haus komplett übernehme da es sich zu dem Preis der noch be der Bank offen ist nicht verkaufen lässt.
Heute stand im Schreiben der Gegenseite, dass die Schulden die noch auf das Haus stehen dann nach dem verkauf geteilt werden.
z.B. Haus hat noch 200.000,-EUR Schulden, wir müssen für 180.000,-EUR verkaufen. 20.000,-EUR offen. Müsste ich für 10.000,- aufkommen. Die wollen aber das ich für 20.000,-EUR aufkomme
und dafür evtl. weniger Unterhalt bezahle. Irgendwie sowas stellen die sich vor.
In den 200.000,-EUR ist bereits ein vorhandener Bausparvertrag in Höhr von 15.000,-EUR reingerechnet der dann ausgezahlt werden muss.
Sonst wären die Schulden ja bei 215.000,-EUR.
Meine Ex besteht darauf den Bausparvertrag aber jetzt komplett aufzulösen da sie die 7500,-EUR will.
Sag mal, da die sie nicht mehr alle?
Ich war ja noch bis Mai in Steuerklasse 3 und musste Rückwirkend zum 01.01.09 auf Steuerklasse1. Habe also 4 Monate zuviel Unterhalt bezahlt da in Klasse 3 noch gerechnet.
Jetzt haben wir den zuviel gezahlten Unterhalt (mein Anwalt) einfach um 100,-EUR pro Monat gekürzt um das so zu verrechnen.
Mein Ex akzeptiert das aber nicht. Die will das ich den zuviel gezahlten Betrag mit dem ausgezahlten Baussparvertrag verrechnet. (der ja für die Schuldentilgung des Hauses gedacht ist).
Irgendwie tickt die andere Seite nicht mehr richtig. Man hat 215.000,-EUR Schulden und will plötzlich Geld aus dem Bausparvertrag. Ich komm hier nicht mehr mit.
Einen Titel wollen die jetzt im übrigen auch noch von mir.
hallo , ihr
war lange nicht mehr hier.............
also moha wenn ich deinen scheiß so lese bist du erst am anfang.....................und soviel geld im spiel 🙂 (für deine ex natürlich )
weißt was...... ich habe den titel jetzt seit gut einen jahr(voll die nette gerichtsvollzieherin,....erzählt die mir doch das sie bei meiner exfrau auch schon war gröllllllllll.................)
und mir gehts besser !!!! mit dem ganzen scheiß nichts mehr zu tun ,....keine post mehr, keine rechnungen mehr,...seit titelunterzeichnung(und sie werden dich irgendwann dazu zwingen oder du löhnst eh bis zum bitteren ende),
bin im winter taxifahrer und im sommer selbst. unternehmer und habe auch noch viel zeit mit den kidis.
sprich ich habe komplett meine ruhe......
ich habe alles rechtzeitig und früh abgestoßen und mich würdevoll getrennt von dem materiellen scheiß(gehört jetzt jemanden der es eher verdient hat ohne dass ich später forderungen stellen möchte oder will oder kann)
es bedarf der gewöhnung so zu leben (970.00 EUR)aber besser wie sich tagtäglich zu ärgern,magenprobleme usw.
gruß
michael
mal ne frage. ich habe doch immer den unterhalt bezahlt.
was wollen die denn jetzt mit einem titel?
was wollen die denn jetzt mit einem titel?
Den KU Titel solltest Du ausstellen, sonst kann der (zukünftige) KU (also der Titel) eingeklagt werden, auch wenn Du immer bezahlt hast, und Du zahlst die Prozesskosten. Wenn Du unsicher über die Höhe bist, dann eine entsprechend kleine Stufe titulieren. Streitwert für einen möglichen KU-Prozess ist dann nurnoch die Differenz, und da haben Anwälte dann keine Lust drauf.
Wenn für TU ein Titel gefordert wurde, kannst Du das getrost ignorieren, wenn da nicht gleichzeitig die Kostenübernahme für den Notar angeboten wurde.