Hallo Väter,
da mir das Wasser bis zum Hals steht, möchte ich Euch kurz meine Geschichte erzählen und fragen
welche Möglichkeiten ich noch habe.
- Trennung Ende November 2008
- Unterhaltsberechnung aufgrund 2008
Ich erhalte ein Fixum(50%) + 50% Provisionanteil. Das Jahr 2008 war ein gutes Jahr.
Es wurden satte 1276,-EUR Trennungsunterhalt an 2 Kinder (2+8) sowie Ex Frau berechnet
Desweiteren darf Sie weiter kostenlos mein Auto fahren (ich habe Dienstwagen) und ich muss die 200,-EUR Rate noch für die Kiste zahlen.
Lebte 6 Wochen auf einer Coach bei meinem Eltern. Da ich von zuhause arbeitet, musste ich mir eine Wohnung suchen.
Meine Ex mit Kindern wohnte noch bis Februar im gemeinsamen Haus, das jetzt leersteht und sich nur zu hohen verlusten verkaufen lässt.
Meine Verbindlichkeiten: Auto, Hypotheken, usw. betragen ca. 1400,-EUR/Monat, dazu kommt meine Mietwohnung (700,-warm) die ich ab Januar bezogen habe sowie die 1267,-EUR Unterhalt.
1400,-+700,-+1267 = 3367,-EUR. Meine Ex verdient noch ca. 600,-EUR und bekommt 300,-EUR Kindergeld.
In 2008 mit Steuerklasse 3, hätte ich das alleine stemmen können.
Gegen aller Absprachen, ist meine Ex Im Januar zur Stadt und hat mal eben Ihre Lohnsteuerklasse auf 2 umstellen lassen.
Ich habe erst jetzt davon erfahren. Muss also Rückwirkend zum 01.01.09 auf Klasse 1.
Sie bekommt nun statt 1267,-EUR noch 950,-EUR Unterhalt für Sie und Kids. (980,-EUR + 630,- Ihr Gehalt bei 1/4 Arbeitsstelle, 300,-Kindergeld = 1.910,-EUR inkl. meinem Auto)
Ich habe mir damals die Wohnung inkl Büro genommen, da ich eine sehr hohe Bonuszahlung aufgrund der guten Arbeit 2008 erhalten habe.
Den Bonus habe ich größtenteils dafür verwendet, mich komplett neu einzurichten (Küche, Waschmaschine, Scheidungsanwalt, Umzug etc.). Das Haus haben wir zum Makler gegeben.
Leider findet sich kein Käufer. Musste bislang also 6 Monate Haus+Wohnung+ExFrau Unterhalt+Auto, Anwalt etc. zahlen.
Die Wirtschaftslage hat dafür gesorgt, dass ich statt damals ca. 4000,-EUR Netto mit Klasse3, nur noch ca. 2500,-EUR
rausbekomme mit Klasse 1. Jetzt muss mein Arbeitgeber noch rückwirkend zum 1.1.09 auf Klasse 1 statt 3 berechnen, so dass ich diesen Monat
0 Gehalt bekommen würde.
Wenn ich die letzten 4 Monate nehme, würde ich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen wegen Selbstbedarf Grenze.
Der Bonus im Januar macht aber eine Offenlegung meiner Einkünfte aus diesem Jahr nicht möglich, da es ziemlich viel Geld war.
Habe davon noch ein paar Reste in der Kriegskasse, aber ich zahle jeden Monat zwischen 1000 bis 2000,-EUR drauf.
Diesen Monat bei 0 Gehalt über 3.000,-EUR. In das Haus will ich nicht mehr zurück. Die Bank lässt auch keine Stundung zu.
Ich müsste es so verkaufen, dass ich 0:0 rauskomme.
Frage: Wieso wird eine Bonuszahlung während man schon getrennt lebend war in die Unterhaltsrechnung evtl. einbezogen. Wenn ich doch nachweise, dass der Bonus
nur für Dinge draufgegangen ist, die aus der Trennung resultierten.
Könnt Ihr helfen?
Was soll ich machen?
Hallo Moha,
ich bin kein Vater, hoffe aber, ich darf Dir trotzdem antworten. 😉 Ich habe meine Punkte mal durchnummeriert, finde es so übersichtlicher:
1.
Ich vermute mal, dass es keinen Unterhaltstitel gibt. Wer hat die Unterhaltsberechnung vorgenommen und auf welcher Grundlage? Hast Du die Unterhaltsberechnung von einem Anwalt überprüfen lassen?
2.
Wie splittet sich der Unterhalt? Aufgrund Deines alten Gehaltes müssten es alleine gut 700,00 € an Kindesunterhalt sein.
3.
Da Dein jüngstes Kind erst 2 ist, dürfte die berufliche Tätigkeit Deiner Ex überobligatorisch sein.
4.
Warum darf sie kostenlos Dein Auto fahren? Wer hat das bestimmt? Wenn es so ist, müssten die Raten bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden.
5.
Warum bist Du nicht ins Haus gezogen? Manchmal muss man aus wirtschaftlichen Gründen etwas tun, dass man eigentlich nicht will. Mit Rücksicht auf die momentane Lage (sowohl des Immoblienmarktes als auch der Wirtschaft) kannst Du locker damit rechnen, dass der Hausverkauf (mit erheblichem Verlust) noch mindestens ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Wenn Du ohne großen Verlust verkaufen willst wirst Du Dich wohl noch länger gedulden müssen.
6.
Im Verhältnis zum Unterhalt steht Dir ein sog. Selbstbehalt zu. Von diesem Selbstbehalt musst Du Deine Ausgaben bestreiten. Auch wenn Du es nicht gerne hören wirst: Wenn Deine Ausgaben höher sind wirst Du sie den Umständen anpassen müssen, zumindest bis der Betreuungsunterhalt für Deine Ex wegfällt.
7.
Der Bonus ist m.E. – leider – Bestandteil Deines Einkommens (ebenso wie eventuelle Steuererstattungen etc. dem Einkommen zugerechnet werden). Er ist also bei der Berechnung Deines unterhaltsrelevanten Einkommens zu berücksichtigen. Ob das Geld noch da ist bzw. wofür es verwendet wurde ist für die Unterhaltsberechnung egal.
8.
Wie Du darauf kommst, dass Du keinen Unterhalt zahlen müsstest, wenn man die letzten vier Monate nimmt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Der Unterhalt wird anhand des monatlichen Durchschnittseinkommens berechnet und nicht anhand dessen, was Du tatsächlich erhältst. Da z.B. die Steuererstattungen und etwaige Sonderzahlungen auf den Monat umgerechnet werden, liegt das unterhaltsrelevante Einkommen meist über dem, was der Unterhaltspflichtige tatsächlich erhält. Die Zahlung des Unterhaltes muss gleichwohl sichergestellt werden.
9.
Wie hast Du Deine Selbstbedarfsgrenze ermittelt? Hast Du tatsächlich in die Tabelle geschaut oder gehst Du davon aus, dass Deine Selbstbedarfsgrenze sich nach Deinen monatlichen Ausgaben richtet?
10.
Hast Du Dir schon anwaltlichen Rat geholt?
LG
Sleepy
Sleepy
Hallo Sleppy,
ja, ich bzw. meine Ex haben einen Awalt.
Gerne möchte ich auf Deine Fragen bzw. Antworten, antworten.
Hallo Moha,
ich bin kein Vater, hoffe aber, ich darf Dir trotzdem antworten. Ich habe meine Punkte mal durchnummeriert, finde es so übersichtlicher:
1.
Ich vermute mal, dass es keinen Unterhaltstitel gibt. Wer hat die Unterhaltsberechnung vorgenommen und auf welcher Grundlage? Hast Du die Unterhaltsberechnung von einem Anwalt überprüfen lassen?
Was ist ein Unterhaltestitel? Die Anwälte haben den Betrag anhand meines Gehaltes von 2008 berechnet. Der Bonus ging für die gesagten Dinge (Doppelbelasung Haus, Wohnung und 30% Gehaltseinbusen) drauf.
2.
Wie splittet sich der Unterhalt? Aufgrund Deines alten Gehaltes müssten es alleine gut 700,00 € an Kindesunterhalt sein.
Der Unterhalt stimmt schon. Aber das war 2008. In 2009 habe ich 30% Gehalt jedoch eine Hohe Bonuszahlung die schon fast aufgebraucht ist.
3.
Da Dein jüngstes Kind erst 2 ist, dürfte die berufliche Tätigkeit Deiner Ex überobligatorisch sein.
Nein. Kinder sind fast 6 und 9 Jahre.
4.
Warum darf sie kostenlos Dein Auto fahren? Wer hat das bestimmt? Wenn es so ist, müssten die Raten bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt werden.
Sie will das Auto nicht rausgeben und Ihre Anwaltin meint, dass mein ein Hausratsteilungverfahren sonst einleitet. Das Auto hatte meine Ex auch früher gefahren.
Sie benutzt es um auf die Arbeit zu kommen )20Std. Monat) die Kinder wegzufahren etc.
Ich müsste es eigentlich aus finanzellen Gründen verkaufen, mir sind aber die Händer gebunden obwohl ich im Fahrzeugbrief als Halter stehe und der Kredit auf mich läuft.
5.
Warum bist Du nicht ins Haus gezogen? Manchmal muss man aus wirtschaftlichen Gründen etwas tun, dass man eigentlich nicht will. Mit Rücksicht auf die momentane Lage (sowohl des Immoblienmarktes als auch der Wirtschaft) kannst Du locker damit rechnen, dass der Hausverkauf (mit erheblichem Verlust) noch mindestens ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Wenn Du ohne großen Verlust verkaufen willst wirst Du Dich wohl noch länger gedulden müssen.
Weil ich es verkaufen will. Wenn ich ins Haus ziehe, muss ich meiner Ex wieder mehr Unterhalt zahlen wegen Wohnvorteil etc. Dann lieber noch 3 Monate warten und es so verkaufen um die Hypothke abzulösen.
Ein Umzug und eine neue Renovierung der Ziemmer müsste ich dann auch bezahlen.
Habe meiner Ex vorgschlagen das Haus auf mich komplett umzuschreiben und sie dadurch von den Schulden zu entbinden. Jedoch sind mir monatlich fast 1200,-EUR zuviel für das Haus.
Die Frage stellt sich natürlich, wenn der Kredit wegfällt, was ich dann wieder mehr an die Ex zahlen muss.
6.
Im Verhältnis zum Unterhalt steht Dir ein sog. Selbstbehalt zu. Von diesem Selbstbehalt musst Du Deine Ausgaben bestreiten. Auch wenn Du es nicht gerne hören wirst: Wenn Deine Ausgaben höher sind wirst Du sie den Umständen anpassen müssen, zumindest bis der Betreuungsunterhalt für Deine Ex wegfällt.
Jetzt rechne mal statt 2008 mit einer neuen Situation in 2009:
Du bekommst 20.000,-EUR als Bonus welchen Du für Haus, Wohnung, Unterhalt, Anwalt und neuer Einrichtung verwendest. Jetzt sinkt plötzlich Dein Gehalt um 30%. Du hast 3000,-EUR feste KOsten, verdienst aber nur noch 2000,-EUR. Wenn Du jetzt hingehst um den Unterhalt zu kurzen wird man Dich auf die 20.000,-EUR ansprechen, die aber schon aufgebraucht sind. Konnte vorher nicht ahnen, dass mein Gehalt um 30% zurück geht, sich das Haus nicht verkaufen lässt usw.
Ich stecke in der Zwickmühle !
Hallo,
wenn du dich nicht verpflichtet hast per Urteil oder Titel kannst du den Unterhalt entsprechend anpassen.
Sprich: du rechnest anhand von deinem Netto von Steuerklasse I aus wieviel Unterhalt du zahlen müsstest und ab sofort überweist du nur noch den Betrag. Im übrigen würde ich vor Ausrechnung des EUs noch die Kreditrate für das leerstehende Haus abrechnen. Und dann erst den EU berechnen. Dein Selbstbehalt liegt den Kindern gegenüber bei 900 € und bei deiner Ex bei 1000.
Im übrigen würde ich evtl. die Kreditraten für das Auto auch abziehen bevor ich den EU ausrechne. Dafür darf sie es dann fahren.
Sophie
Moin,
ich würde mir das Auto mit dem Zweitschlüssel wiederholen und verkaufen. Fertig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist echt ne super Idee von LBM! :rofl2:
Warum hast du denn Angst vor der Hausratsaufteilung? Du hast dich neu eingerichtet... Es hörte sich jetzt eher so an, als ob Madame mit dem Großteil davon ist. Ich halte das für einen zahnlosen Tiger. Vielleicht stellst du mal die Berechnungsgrundlage der Anwälte hier ein. Dann könnten die Profis hier wohl was genaueres sagen.
LG Sonnenblume
Jetzt nochmal zum Verständnis:
Beispielsrechnung:
Ihr verdient 2008: 50.000,-EUR (davon wurde der Unterhalt berechnet abzüglich aller meiner Unkosten und Kredite)
2009: Ich bekomme einen Bonus im Januar zusätzlich zu meinem Gehalt über 30.000,- aufrund meiner Leistung in 2008
Diese Kohle geht zu 2/3 für Dinge drauf die mit der Trennung zu tun haben.
Ab Februar verdiene ich 30% weniger durch die Wirtschaftskrise als in 2008.
Wenn ich jetzt den Unterhalt kürzen will, wird man mit Sicherheit die 30.000,-EUR Bonuszahlung ansprechen und
es interessiert nicht, ob ich von Februar - Mai 30% weniger Gehalt verdiene ich jeden Monat 1000-2000 EURO drauflege.
Oder?
Hi moha,
was das Auto betrifft schliesse ich mich LBM an. Aus welchem Grund solltest Du das Auto nicht verkaufen? Hast Du den Brief oder kommst an ihn ran?
Wo wäre denn das Problem, wenn Ihr Euch über den Hausrat auseinandersetzt? Wenn ich Dich richtig verstanden habe hast Du doch alles bei Deiner Frau gelassen, oder?
Ist Dein RA Familienrechtler? Und glaubst Du, dass er was taugt? Ich frage deswegen, weil der RA meines LG in dessen Unterhaltssache auch diverse Fehler gemacht hat - und das obwohl er Familienrechtsanwalt ist. Aber glücklicherweise konnte VS mit Rat zur Seite stehen und mein LG seinen RA mit Detailwissen verblüffen. 😉
In seinem Fall wurde die Bonuszahlung zwar für den TU herangezogen, der RA hat aber gleich geklärt, dass der Bonus nicht regelmäßig in der Höhe kommt und deswegen bei der Berechnung für das nächste Jahr nicht berücksichtigt wird (und er im Zweifel was nachzahlt, wenn das Geld doch kommen sollte). Das ist zwar nicht das, was in der Unterhaltsberechnung eines Gerichtes gemacht würde, aber die Gegenseite hat sich wohl gescheut zu klagen. Verhandeln kann sich also lohnen.
Mein LG dachte am Anfang auch, TU sei ein feste Größe und nicht drumherum zu kommen, dem ist aber nicht so.
LG WH
Hi,
wir haben den Hausrat komplett verteilt. Mein Ex ist halt noch hingegangen und hat Dinge verkauft die eigentlich zum Haus gehörten.
Steht der Frau das Auto nicht zu wegen der Kinder und Ihrer Arbeit? Die Rate wurde mir ja bereits mit dem Unterhalt berechnet.
Jetzt aber eine andere spannende Geschichte. Die Bonuszahlung ist laut meines Arbeitsvertrages immer für das letzte Jahr (sprich 2008) und
nicht für 2009. Da 2009 sich die Einkommensitutation so dermassen verschlechtert hat, darf man ja nicht die Gehaltszahlung vom Januar 2009
berücksichten da diese ja noch für 2008 gegolden hat.
Wegen Auto haben wir der Ex schon vorschläge unterbreitet. Ein Hausratsverfahren wurde mir angedroht das wiederum wieder mit KOsten verbunden ist.
Jedoch gibt es ja keinen Hausrat mehr bis auf das Auto, das auf mich läuft und meine Ex lediglich die Versicherung bezahlt.
Mal eine neue Berechnung als Nettogehalt:
Januar 2009: Gehalt 27.000,-EUR (alleine 24.000,-EUR Bonus für das Jahr 2008), Klasse 3
Februar 2009: 3.855,-EUR, Klasse 3
März: 2.936,-EUR, Klasse 3
April: 2.981,-EUR, Klasse 3
-> Im April habe ich von der Steuerklassenänderung meiner Ex erfahren. Musste also auf die Stadt und meine Lohnsteuerkarte von 3 auf 1 ändern lassen.
Mai 2009: 70 EUR (3.000,-EUR muss der Arbeitgeber ans Finanzamnt abführen da ich ja seit 01.01.09 in Klasse 1 stehen müsste und ich erst jetzt die Klasse geändert habe. Konnte ich ja auch nix für!), Klasse 1
Arbeitgeber will mir nun einen Gehaltsvorschuss für Mai 2009 geben den ich über das Jahr verteilt zurück bezahlen muss.
Wie könnte jetzt eine neue Unterhaltsberechnung aussehen?
Hier die Unkostenseite:
Hypothek für Haus das verkauft werden soll: 1.000,-EUR
Miete für meine Wohnung inkl Büro: 720,-EUR (warm)
Auto das meine Ex fährt: 200,-EUR
sonstige 165,-EUR
Die Anwältin meiner Ex hat aufgrund eines relevanten Einkommens in Klasse 1 - 2.110,-EUR zur Berechnung genommen (Hypothek und Kredite minus Gehalt meiner Ex abgezogen).
Meine beiden Kinder (5+9) stehen 501,-EUR zu, meine Ex verdient 628,-EUR minus LV usw. kommt die Anwältin auf 486,-EUR das
anzurechnen ist. Stehen meiner Ex von mir 481,-EUR zu. Gesamt= 982,-EUR Unterhalt
Jetzt rechnet mal nur die letzten 3 Monate aus:
Einnahme: ca. 2900,-EUR mit Klasse 3, schätze mit Klasse 1 ca. 2500,-EUR
Ausgaben: 3067,-EUR
Mai 2009: 70 EUR Gehalt da ich wegen der Lohnsteuer Änderung nachbezahlen muss. Dank meiner Ex die einfach Ihre Klasse hat ändern lassen und ich nix davon wusste.
Seht Ihr jetzt was ich meine?
Jetzt aber eine andere spannende Geschichte [...]
Hallo,
es gilt das Zuflussprinzip. Nicht für wann man Gehalt oder Bonus erhielt, sondern wann man das Geld erhielt. Die Bonuszahlung wird auf den jeweils betrachteten 12 Monate-Zeitraum umgelegt. Gleiches gilt für erfolgte Steuerklassenänderungen sowie daraus resultierende Nachzahlungen, das ist natürlich zu berücksichtigen. Ich rate dir nicht, dich selbst an einer Unterhaltsberechnung zu versuchen. Allerdings, deine Angaben sind -für mich- zu unstrukuriert, um dir einen Vorschlag zu machen. Zudem scheinst du wesentliche Fragen und Anregungen zu ignorieren sondern kommst immer und immer wieder mit deinen eigenen Vorstellungen. Das Forum hier ist aber keine Einbahnstraße.
/elwu
Steht der Frau das Auto nicht zu wegen der Kinder und Ihrer Arbeit?
Was würde sie daran hindern sich ein eigenes (billigeres, kleineres) Auto zuzulegen? Oder mit Öffentlichen oder dem Fahrrad zu fahren?
Ich hatte trotz Vollzeitjob und Kind in der KiTa 2 Jahre kein Auto... hat weder mich noch mein Kind umgebracht.
LG WH
Hallo,
nimm doch mal dein Jahresbrutto 2008 und rechne das Netto bei Steuerklasse I aus. Dieses Jahresnetto teilst du durch 12. Von diesem monatlichen Netto schaust du welchen Unterhalt für die Kinder zu zahlen ist (Düsseldorfer Tabelle). Dann ziehst du die Hauskredite und die Autorate ab. Und dann noch die berufsbedingten Kosten plus die Altersvorsorge. Wenn ein Betrag über 1.000 € rauskommt kannst du weiterreechnen. Summe plus Gehalt deiner Frau /2. - Gehalt deiner Frau.
Sophie
Hallo,
nimm doch mal dein Jahresbrutto 2008 und rechne das Netto bei Steuerklasse I aus. Dieses Jahresnetto teilst du durch 12. Von diesem monatlichen Netto schaust du welchen Unterhalt für die Kinder zu zahlen ist (Düsseldorfer Tabelle). Dann ziehst du die Hauskredite und die Autorate ab. Und dann noch die berufsbedingten Kosten plus die Altersvorsorge. Wenn ein Betrag über 1.000 € rauskommt kannst du weiterreechnen. Summe plus Gehalt deiner Frau /2. - Gehalt deiner Frau.
Sophie
Hallo,
ich habe das ja alles verstanden.
Wenn ich 2008 z.B. 70.000,-EUR verdient habe stimmt die Unterhaltesberechnung. Das wurde ja von beiden Anwälten ausgerechnet.
Ich verdiene aber 2009 nur 50.000,-EUR. Habe jedoch im Januar den Bonus drin stehen und weiss nicht wie ich aktuell und die nächsten Monate
alles bezahlen soll.
Kann mir nicht jemand einen Rat geben? Mein Gehalt besteht halt mal aus 50% Provisionen. Und wenn ich aufgrund der Krise nix verkaufe
kann ich auch keinen Unterhalt zahlen. Wieso wird dann immer 2008 genommen und nicht die letzten 3 Monate wo mein Gehalt -30% weniger wurde?
Was benötigt Ihr für Infos von mir?
Was würde sie daran hindern sich ein eigenes (billigeres, kleineres) Auto zuzulegen? Oder mit Öffentlichen oder dem Fahrrad zu fahren?
Ich hatte trotz Vollzeitjob und Kind in der KiTa 2 Jahre kein Auto... hat weder mich noch mein Kind umgebracht.
LG WH
Hallo Wolkenhimmel,
es ist nicht jede Frau wie Du. Meine Ex hat es nur auf Kohle abgesehen und weigert sich auch Ihre Arbeit von 1/4 Stelle auf 1/2 Stelle zu erhöhen.
Sie geht alle 2 Wochenenden mal zum arbeiten.
Bekommt 980,-EUR von mir, 300 Kindergeld und verdient 630,-EUR noch dazu. Kann sich also wenn die Kids bis 07:00 - 13/15 Uhr weg sind
einen schöen Tag machen.
Das mit dem Auto schiebt Sie weiter auf. Sie entzieht sich jeglicher Verantwortung bezüglich Hausverkauf, Schulden, Auto etc.
Hi moha,
schon klar.
Trotzdem von mir noch mal die Frage: was hindert Dich am Verkauf des Autos? Und kommst Du an den Brief?
Was den Unterhalt betrifft: solange nur Eure Anwälte an den Berechnungen beteiligt sind, hast Du jede Möglichkeit der Verhandlung. Prinzipiell könntest Du sogar sagen, Du zahlst nur KU und um den Rest muss sie klagen.
Ich würde an Deiner Stelle Deinen Anwalt mit einer knapp bemessenen Neuberechnung mit den Zahlen für 2009 auf den Anwalt deiner Frau hetzen und dann mal schauen was der daraus macht. Mein LG ist so von deutlich über 1000€ KU+TU auf knapp 700€ runtergekommmen (wie gesagt... s.o., der hatte das Bonusproblem genau wie Du).
Aber vielleicht sagen Dir dazu vielleicht oldie oder Brille noch was.
LG WH
Wie genau war den das mit dem Bonus bei dem LG? Hat er auch eine einmalige Zahlung bekommen?
Ich hätte ja nix dagegen die 980,-EUR zu zahlen, aber wenn man jetzt 30% weniger Verdient und im Mai überhaupt kein Gehalt bekommt
wegen der nachträglichen Umstellung von Klasse 3 auf 1, dann ist man echt schlecht dran.
Bezüglich Auto. Brief liegt bei der Bank, 2ten Schlüssel habe ich keinen. Ich kann doch nicht einfach Auto abschleppen lassen. Wie sollen meine Kids in der KiGA und Schule?
Dann könnte meine Ex sagen das Sie nicht mehr arbeiten gehen will während der Trennungszeit und dann müsste ich noch mehr zahlen.
Ich bräuchte echt mal einen Spitzenanwalt der mich hier raus boxt. Mein Anwalt erreiche ich fast nie und er hat soviele Fälle zu bearbeiten das ich mich nicht so gut betreut fühle.
*Vollquoting gelöscht*
Wie genau war den das mit dem Bonus bei dem LG? Hat er auch eine einmalige Zahlung bekommen?
Ja, Boni werden bei ihm auch einmalig gezahlt und wurden für die Berechnung durch 12 geteilt.
Wie sollen meine Kids in der KiGA und Schule?
So, wie das viele andere Familien auch machen die sich kein Auto leisten können: Busse, Bahnen, Fahrrad. Verabschiede Dich von dem Gedanken dass das nicht zumutbar ist.
Was das aufgeben ihres Jobs betrifft: da kenne ich mich nicht so gut aus, aber meiner Meinung nach darf sie das nicht so einfach und müsste sich im Zweifel ein fiktives Einkommen anrechnen lassen, evtl. sagen da die Profis noch was dazu.
Ich bräuchte echt mal einen Spitzenanwalt der mich hier raus boxt. Mein Anwalt erreiche ich fast nie und er hat soviele Fälle zu bearbeiten das ich mich nicht so gut betreut fühle.
DAS glaube ich auch!
VG WH
Und wo findet man so einen in der Mitte von Hessen?
Guten Abend! 🙂
Es wurde ja bereits gesagt, dass für das unterhaltsrelevante Einkommen bei Angestellten der Unterhalt der letzten 12 Monate relevant ist. Es wird also nicht wie bei Selbstständigen der Durchschnitt der letzten 3 Jahre genommen. Deshalb kannst Du theoretisch jederzeit (da kein Titel) den Unterhalt neu berechnen. Dafür brauchst Du dein Einkommen von Juni 2008 bis Mai 2009 und teilst es durch 12. Nur die letzten 4 Monate nehmen geht nicht! Wie du die Zahlungen dann finanzierst, ist dann dein Bier! (Mir fällt da auf, dass Du ein Auto verkaufen könntest :wink:) Du hättest das ja quasi wissen müssen und Rücklagen schaffen können.Das wäre sogar so, wenn Du arbeitslos werden würdest. Ist ungerecht, aber wahr.
Zu der Finanzierung des Autos: Auch wenn die Zahlungen von deinem Verdienst abgezogen worden sind, so zahlt Madame doch auch nur die Hälfte und Du musst den Rest tragen. Verkauf das Auto! Vielleicht ist es für die Ex ja auch ein Anreiz mehr arbeiten zu gehen, wenn sie kein Auto mehr gestellt bekommt, sie aber doch so gerne eins haben will.
LG Sonnenblume
Hi moha
Falls es sich bei der Provisionszahlung vom Januar um eine aussergewöhliche, sonst nicht übliche Zahlung handelt, habe ich irgendwie schwammig im Hinterkopf, dass diese entweder auf mehr als ein Jahr verteilt werden kann oder gar in ihrer Gesamthöhe nicht als normales EK behandelt wird. Handelt es sich um eine solche ungwöhnlich hohe Summe?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.