Moin, zusammen,
entweder bin ich jetzt nur blöd, oder ich seh' den wald vor lauter bäumen nicht mehr :puzz::
wo finde ich die offiziellen definitionen von 'mindestbedarf' und 'regelbedarf' (bezogen auf KU)? und wo die entspr. zahlen?
und noch was: wenn ich bei juris.de das kindesunterhaltsgesetz aufrufe, sind die ersten artikel (1-4) 'leer'. hat jemand 'nen tipp, wo ich das kindUG komplett einsehen kann?
vielen dank!
gruss
ulli
p.s.: habe selbstverständlich hier im fam-rechts-lexikon ezc. gesucht, aber (s.o.)
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Moin Ulli,
das Kinderunterhaltsgesetz war, wenn ich mich recht erinnere, das Überleitungsgesetz anl. der Kindschaftsrechtsreform im Jahre 1998 und ist in Gänze in das BGB eingearbeitet worden.
Der Mindesbedarf ergibt sich aus der Regelbetragsverordnung. Auf Basis dieser hat das OLG Düsseldorf die DT und haben die OLGs dann ihre Leitlinien entworfen.
Mit der Unterhaltsrechtsreform ab nächstem Jahr wird das EStG den Mindest-/Regelbedarf bestimmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin, deep,
danke für deine zeilen - o.k., einige zahlen habe ich dadurch gefunden (leider korrelieren die weder mit den 'richterlichen' noch mit den zahlen der gegenseite).
hintergrund meiner frage ist, dass die KM (=umgangselternteil) einen 'mindestbedarf bestreitet', und das kann IMO nicht sein, da minderjährige immer einen solchen haben (sonst würde ja auch nicht automatisch UHV gezahlt, sondern im UHV-antrag zumindest nach kindesvermögen o.ä. gefragt, denn der staat zahlt ja nicht, wenn er nicht muss!!??!) - deshalb meine frage nach der 'definition'.
gruss und gute nacht!
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
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(fritz grasshoff)
Hallo uliberne,
vielleicht lieg ich ja völlig daneben, aber ich hab es bislang immer so verstanden, dass der Regelbedarf 135% der DT entspricht, ggfs. mehr, wenn das Einkommen des Verpflichteten höher ist.
Mindestbedarf hab ich als 100% der DT gesehen und alles was darunter lag, war Mangelfall.
Aber vielleicht war das ja auch meine Auffassung...
eskima