Im internet wird viel zur Unterhaltsreform geschrieben doch es geht immer nur um den Ehegattenunterhalt und die Eigenverantwortung. Was aber ist mit dem Kindesunterhalt speziell dem dynamischen ????? Ich muss einen Titel über 150% also Zahlbetrag von 291,- Euro bedienen.
- Was passiert nun zum 1.1.2008 ??
- zahl ich weiter den alten Betrag = 291,- ??
- oder gibt es bis dahin eine neue DDT ??
- Und die %-Sätze der Düsseldorfertabelle ???? haben die noch Bestand mit dem neuen System vom Mindestunterhalt ???
- muss ich selbstständig die Zahlung ändern ????
- ich habe nur eine einzige Musterberechnung im Netz gefunden (ob die stimmt, keine Ahnung), danach ergibt sich für meinen Fall:
Zahlbetrag 291 + 77 = 368 nach neuem Gesetz 322,- Mindestunterhalt für die 2.Altersstufe. 322 zu 368 = 112,5%
die Rechnung ist dann 322/100 * 112,5 = 363 abzüglich 77,- hälftiges Kindergeld = 286,- Zahlbetrag.
- kann irgendjemand diese Rechnung bestätigen ??
- muss ich das jetzt zahlen ab 1.1.2008 ??
- wenn ja wo finde ich die gesetzliche Grundlage dafür, da meine geldorientierte EX sicherlich nicht glauben würde das IHR 5 Euro weniger
zustehen !!!
- mir geht es nicht darum ob nun ein paar Euro hin oder her mehr oder weniger, nur möchte ich sinnlose Diskussionen mit meiner EX
vermeiden ?? und deshalb vorher mich erkundigen.
also kurz gefragt: WAS PASSIERT MIT ALL DEN DYNAMISCHEN TITELN DIE AN DER DÜSSELDORFER TABELLE HÄNGEN ???
und in welchem Gesetzestext findet man das ???
Hallo NG,
danke für den Link aber den hatte ich auch gefunden und auf Basis der Beispielrechnung meine eigene Berechnung gemacht.
Doch das ist ja "nur ein Text", wo ist denn wirklich nun der Gesetzestext mit der klaren Aussage wie die Prozente der DDT auf
die neuen Prozentsätze umgelegt werden???
Und dort steht
"Unterhaltsansprüche, durch Unterhaltstitel oder sonstiger Unterhaltsvereinbarung über die vor dem 01.01.2008 schon entschieden wurden, sind nur zu berücksichtigen wenn sich eine erhebliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt und dem anderen Teil zumutbar ist."
Gilt das für den KU ? Oder nur für den Ehegattenunterhalt ? Ist doch alles wischiwaschi.....
Die DDT hatte %-Stufen und die wurden alle 2 Jahre neu festgelegt. Wenn die nicht mehr gilt dann muss an deren Stelle ja irgendwas treten ??
gruß
Svendborg
Hi,
die verlinkte Seite weist doch bei Bsp. A auf § 35 Nr4 EGZPO hin (die 332.-, die da im Bsp. stehen sind wohl ein Tippfehler). Diesem link folgend finde ich oben (im blauen Feld) den Hinweis auf BGB und Übergangsvorschriften.
Dann müsste imo der genannte § das sein, was Du suchst?!
neuezeit
So ist das Leben
Hallo Svendborg,
so weit ich das neue Recht verstehe, ändert sich für Dich in Sachen Kindesunterhalt zunächst nichts. Die Zahlbeträge bleiben gemäß den Übergangsvorschriften unverändert.
Erst wenn der Mindestunterhalt durch die Anhebung des Kinderfreibetrages (Steuerrecht) den derzeitigen Mindesunterhalt gemäß DDT übersteigt, würde der Kindesunterhalt ansteigen.
Somit sind zumindest einige "Nullrunden" in Sachen Kindesunterhalt abzusehen.
Eine Änderung bestehender Titel allein durch die neue Gesetzeslage liegt also nicht drin.
MfG
Lupuss
@neuezeit: Danke, sein Tagen schon habe ich mich gefragt, wie man aus den Zahlen
331 und 332 einen Unterschied von 102,8% hinbekommen kann :puzz: :knockout:
@lupuss: mir qualmt der Kopf , aber eine Änderung kann ich (bei mir) tatsächlich nicht feststellen - bei
mir sieht das so aus:
Bestehender Titel über 135% in der ersten Alterstufe=273.00 EUR (Regelbetrag)
Zahlbetrag_alt=Titel-halbes Kindergeld (273.00 EUR - 77 EUR)= 196.00 EUR
Berechnung:
Zahlbetrag_alt+hälftiges Kindergeld= 273.00 EUR
Mindestunterhalt nach Paragraph 35 Nr4 EGZPO = 279 EUR (Mindestunterhalt)
Zahlbetrag_alt+halbesKindergeld= 273.00 EUR
273.00/279.00 Verhältnis 0.978494623656
mindestunterhaltEGZPO*0.978494623656= 273.00 EUR
Zahlbetrag_neu: 273.00 EUR abzüglich 77.00 EUR Kindergeld = 196.00 EUR
:question: :question: :question:
--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.
Warte doch einfach noch bis zum 17., da wird dann offiziell die neue DDT vorgestellt. Da sollte dann der Betrag einfach herauszulesen sein
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
