So einen ähnlichen Ausspruch haben wir von ihr auch schon bekommen.. von daher kann ich quasi genausoviel hoffen wie Du 😉
Ich fühle mich auch nicht wie 2. Klasse.
Aber ich denke, einigen geht es so, wenn sie Kinder mit ihrem Partner haben und sich abstrampeln für den Lebensunterhalt, während die Ex alles "gratis" bekommt.
Eben ersteheliche Errungenschaften :exclam:
Grüssle
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hi,
@la_florentina...das mit dem RA ...wer hat den beauftragt ?
Denn nur für den "Auftraggeber" muß er "ehrlich" sein !!!!
Wieso soll die faule EX die Kinder bekommen. Könnte dein LG nicht für die
Betreuung sorgen ? Da ginge es ihnen doch besser, anscheinend fördert die EX auch
die Kinder nicht...
Zum Thema EU noch, wenn sie einen Freund hat, dann gilt dies nach 2-3 Jahren als
Lebensgemeinschaft, auch wenn beide nicht zusammen wohnen. Jedenfalls
betrachten dies einige Richter so.
Vielleicht weiß dies ja die EX nicht 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
viele Deiner Fragen sind schon beantwortet worden. Mal losgelöst, ob die Ex faul ist oder nicht, hätte ich da auch noch zu meinem Verständnis ein paar Fragen.
Mir ist das mit dem EU zu pauschal. Wieviel KU + EU muss denn Dein LG bezahlen?
Als "Zweitfrau" kann man sich den Kopf und das Herz sehr schwer machen, wenn man sich mit Dingen belastet, die als solches anscheinend nicht veränderbar sind, aber im ganzen keinen Einfluss auf den Gesamtzahlbeitrag haben.
Das war jetzt sehr kompliziert. Ich frage mich nämlich, wenn die Ex von Arge unterstützt wird, ob bei Deinem LG nicht ein Mangelfall vorliegt. Will damit sagen, sollte das der Fall sein, ist es fast egal, ob die Ex EU bekommt oder nicht. Der Zahlbetrag wird dann fast immer der gleiche sein, da das verfügbare Einkommen dann anteilmäßig verteilt wird.
Tu Dir das nicht an.
Platt
@ Platt
Naja, Mangelfall, da musst du mir auf die Sprünge helfen. Ich denke mal nicht. Er verdient ca. 2100 € Netto. Ich gehe mal nicht davon aus, dass man mit diesem Netto ein Mangelfall ist.
Ab wann ist man denn einer?
fragt Flori 🙂
@Harpyie
danke für die InfoWegen des Wissensdurstes von la_florentina kann ich nur sagen, dass es eben sehr viele Männer gibt, die von uns "durstigen" Zweitfrauen profitieren, weil wir die Geschichte von einer anderen Seite betrachten können.
Klar würde das keiner machen, wenn der andere desinteressiert wäre..
Ich glaube nicht, dass sie sich die Sache zu eigen machen will, aber wenn man mit einem gebrauchten Mann zusammen ist muss man doch auch mit um eine gemeinsame Zukunft kämpfen.
Hallo Merrow,
die durstigen Zweitfrauen entstehen dann, wenn die gebrauchten Männer (was eine scheussliche Bezeichnung!) so entnervt, so zermürbt sind, dass sie unfähig sind, weiteren Schaden von sich und der Zukunft abzuwenden.
So viele Männer sind wie paralysiert ! Wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen viele und warten auf die Schläge! Etwas, das ich wohl nie verstehen werde. Liegt aber an meinem ääääh, zarten Gemüt. :phantom:
Das kann für die Partner wie auch für die Beziehung äusserst belastend sein, viele gehen daran kaputt. Du kannst dich informieren, ihm helfen, aber mache dieses Problem nicht zu Deinem eigenen. Denn einige Probleme lassen sich erst einmal nicht lösen, das ist Fakt.
Natürlich willst Du eine gemeinsame Zukunft. Ich lese viel Emotion in Deinem Post. Da musst Du von weg, es frisst einen sonst auf. An diese Art Probleme kann man nur sachlich rangehen, auch wenn das anfangs unmöglich erscheint. Das ist aber Übungssache. Wenn Du das nicht schaffst, drehst Du durch.
Sobald den arbeitsscheuen Exen ein netter Brief vom Anwalt reinflattert, ist die vorher doch soooo gefestigte Beziehung nur noch Asche! Dann wird halt wieder auseinander gezogen. Die richtig abgew..... Exen wissen durch das Schlampen-Netzwerk, was sie wann wie lange dürfen, ohne Gefahr zu laufen, den EU zu verlieren. :gunman:
Irgendeine Verbraucherberatung gibt doch immer wieder den Scheidungsratgeber für Frauen aus. Für Männer gibt es dergleichen nicht. Soviel zur Gleichberechtigung. :rofl2:
Am besten natürlich eine Wiederheirat oder ein Unfall, Krankheit - was auch immer - das Endresultat Tod wird bei den maximal-entspannten Exen, die sich nicht durchs Arbeitsleben belasten müssen, erst im hohen Alter erreicht werden. :knockout:
Deshalb erst einmal überlegen, ob die Kinder nicht doch bei Euch bleiben könnten. Mit eingespartem EU und KU könnt ihr locker eine gute Tagesmutter beschäftigen.
Gruss Harpyie
Hi,
ich denke Dein LG ist schon kurz vorm Mangelfall. Vielleicht kann jemand das mal genau ausrechnen. Ich habe da immer ein Problem mit dem Erwerbstätigenbonus. Ich weiss nicht, ob dieser auch läuft, wenn zwar der KU 100% gezahlt werden kann, aber wenig oder keinen EU.
Platt
@ Platt
Ja, ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt.
Scheint tatsächlich so zu sein, dass mein Freund Mangelfall ist.
Jetzt aber noch ne Frage für mich zum Verständnis ... Was bedeutet Mangelfall?
Ein Mangelfall liegt vor, wenn der Unterhaltspflichtige nicht den vollen Unterhalt zahlen kann, der geschuldet ist.
Eine Berechnungsmöglichkeit sieht so aus: Zunächst wird die sog. Verteilungsmasse ermittelt, d. h. von dem monatlichen Netto-Einkommen des Unterhaltsverpflichteten wird zunächst der Selbstbehalt abgezogen. Dann berechnet man die Summe der Einsatzbeträge, das sind die Beträge, die sich aus dem Existenzminimum für den unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten sowie dem Kind oder den Kindern (= 135% der >Düsseldorfer Tabelle<) ergeben. Hat man die Summe ermittelt, berechnet man nun die Verteilungsquote. Verteilungsmasse : Summe der Einsatzbeträge = eine bestimmte Prozentzahl. Diese Prozentzahl ist dann entscheidend für die Verteilung, denn das Existenzminimum multipliziert mit der Verteilungsquote ergibt den Unterhaltsbetrag des geschiedenen Ehegatten; der Tabellensatz der >Düsseldorfer Tabelle< für das Kind entsprechend der Altersgruppe ergibt multipliziert mit der Verteilungsquote den Unterhaltsbetrag, der auszuzahlen ist. Der Betrag für den Elternteil addiert mit dem Betrag für das Kind/die Kinder ist der Unterhaltsbetrag, der geleistet werden muß.
Aus dem Lexikon von vatersein.de 😉
Reinschauen lohnt 🙂
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hallo Merrow,
ja, das habe ich selbst dort auch schon gelesen ... Allerdings weiß ich immer noch nicht, ob es nun positiv oder negativ ist, ein Mangelfall zu sein. :puzz:
Klärt mich doch auf ...
Eine Frage wurde bisher noch nicht geklärt: wie lange muss mein Ex denn nun für seine Ex Unterhalt zahlen? Bis die Kinder 18 sind oder noch weiter darüber hinaus? :knockout:
Im dümmsten Fall bis ans Ende würd ich sagen...
Denn wenn sie nie einen Job findet... dann ist ja wohl klar wo sich der Staat das holt.
Hmm was heißt positiv oder negativ.
Positiv ist, dass ihm 890 Euronen überhaupt bleiben müssen, aber negativ dass es sich davon nicht gut leben lässt.
Das heißt, wenn er wenig verdient hat sie auch weniger davon, ihm bleibt aber immer das gleiche.
Inwiefern das aber überhaupt möglich ist, also dass er weniger verdient als bisher weiß ich nicht. Hier gab es schon einige Fälle mit überobligatorischem Unterhalt. Sprich, der jeweilige KV musste sich einen entsprechenden Job suchen um dem Unterhalt auf Eheniveau nachzukommen.
So hab ich das verstanden zumindest.
Vielleicht kann sich ja noch ein "Auskenner" zu Wort melden 😉
Liebe Grüsse
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
Hi florentina,
diese Frage...
wie lange muss mein Ex denn nun für seine Ex Unterhalt zahlen? Bis die Kinder 18 sind oder noch weiter darüber hinaus?
muss man im Prinzip beantworten wie Radio Eriwan: Es kommt darauf an...
Grundsätzlich ist die Ex verpflichtet, mit steigendem Alter der Kinder in einer bestimmten Staffelung selbst für ihr Einkommen zu sorgen (erst stundenweise, danach halb- und schliesslich ganztags). Wenn sie es nicht tut, wird ihr zumindest ein fiktiver Betrag auf ihre Unterhaltsansprüche angerechnet (sofern Dein Freund das entsprechend einklagt; von allein passiert da nichts).
Dieses Procedere regelt allerdings nur die Höhe; nicht jedoch die Unterhaltszahlungen an sich. Will heissen: Wenn's dumm läuft (Madame findet keine Arbeit - warum auch immer - oder bekommt Rückenschmerzen oder sonstwas), kann es sein, dass er bis ans Lebensende für sie bezahlt; evtl. werden sogar noch seine Erben zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Das Beste für ihn wäre, wenn sie wieder heiratet; dann endet die Unterhaltspflicht. Zumindest vorläufig - wenn sie sich von Ehemann Nr. 2 wieder trennt und dieser nix auf der Naht hat, kann es theoretisch nämlich sein, dass Euch auch in 10 oder 20 Jahren das "Unterhaltsgespenst" wieder einholt...
Aber man soll den Teufel ja nicht an die Wand malen - vielleicht könnt Ihr der Dame ja bei der Suche nach einem Next helfen. Natürlich niemand aus Eurem Freundeskreis... 😉
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.