Dauer für den Ehega...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Dauer für den Ehegattenunterhalt bei kleinen Kindern

Seite 1 / 2
 
(@la_florentina)

Hallo Forum,

ich brauche schon wieder einen Rat  :exclam:

Mein Freund hat zwei Kinder (4 und 7) und eine Exfrau, die Unterhalt von ihm erhält.

Ich habe im Internet danach gesucht (und auch auf VS), wie lange er für seine Ex Unterhalt zahlen muss.

Gelesen habe ich mal, bis die Kleinste sechs oder acht ist - erst dann ist ihr ein Teilzeitjob zumutbar.

Was stimmt denn nun? Und ist ihr ein Teilzeitjob im Moment nicht auch zumutbar? Immerhin sind die Kinder ja Vormittags mit Kindergarten/ Schule beschäftigt.

Und wie rechnet sich das dann auf den Unterhalt für seine Ex?

Bitte bringt ein bisschen Licht in mein Dunkel ... Ich gewöhne mich nur sehr langsam an diese doch recht komplexen Dinge  :phantom:

Grüße von
- Flori

Zitat
Geschrieben : 01.08.2006 14:19
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Flori,

bei zwei Kindern ist das schon ein bißchen schwieriger die Ex zum Arbeiten zu bekommen.
Ist eben auch die Frage, wie lange sie davor gearbeitet hat und was...

Meines Wissens nach ist es auch so, dass ihr vom Gesetz her nur ein Teilzeitjob zugemutet werden kann, wenn das jüngere Kind 8 ist. Selbst dann kann sich das aber noch weiter herauszögern, wenn das Kind zum Beispiel einer besonderen Betreuung bedarf und und und.. da gibt es meistens 1000 Gründe.
So einfach wird es also nicht sein, eine absolut arbeitsunwillige Ex an den Job zu bekommen.#

Ich glaube, dass nach dem neuen Unterhaltsgesetz, so denn es auch was wird 😉 evtl etwas einfacher wird und es auch für Exen 😉 wieder zumutbar wird zu arbeiten.
Ich hoffe das sehr *g*

Kann man mit ihr reden? Ist es in ihrem Job einfach einen 400 Euronen Job zu bekommen? Vielleicht leutet ihr ja auch ein, dass das für ihr späteres Berufsleben reizvoll sein könnte.

Ich drück Dir die Daumen!!! Durchhalten!!! Das wird schon 🙂

Liebe Grüsse
Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 14:45
(@Harpyie)

Hi Flori,

fakt ist, dass die Ex NICHT arbeiten muss, bis das JÜNGSTE Kind 14 Jahre alt ist.
Erst dann kann sie zu einer TEILZEIT-Beschäftigung verdonnert werden.
Leider kann ich Dir keine bessere Auskunft geben.

Deine Aussagen stimmen nur insoweit, wenn es nur 1 zu betreuendes Kind gibt. Hier sind aber 2 vorhanden.
Guck mal in die Unterhaltsrichtlinien des für Euch zuständigen OLG. Da sollte sich auch etwas finden.

Es ist völlig egal, ob die Kinder in diesem Alter bis 22.00 Uhr in einem Hort verschwinden (Ironie aus). Es hat keinerlei Auswirkungen auf den EU.
Wenn die Ex arbeitet, so ist dies jetzt überobligatorisch und wird nicht auf den EU angerechnet, bzw. damit verrechnet.

Es wird künftig dann so aussehen, dass die Kids bis 17.00 Uhr im Hort zwischengelagert werden, während Madame nichts tut oder arbeiten geht, ob schwarz oder nicht. Egal. Die ganze Kohle, die sie dabei scheffelt, bleibt ihr!

desillusionierte Grüße
Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 14:46
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@Harpyie
muss sie da nicht Vollzeit??

also mir war so...  :redhead: aber ich geh auch meistens nur von dem einen Kind aus.

Klärt mich bitte auf  :question: wo stand das ?

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 14:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das steht in den Leitlinien der jeweiligen OLGs.

Meist ist es so, dass der betreuende Elternteil Teilzeit arbeiten muss wenn das jüngste Kind 8 ist. Und ab 14-16 Jahre (je nach OLG) Vollzeit. Dafür kann der betreuuende Elternteil ein Teil seines Gehalts als überobligatorisch behalten bzw. einen Betreuungsbonus pro Kind in Ansatz bringen (pro Kind zwischen 100-150 €). Und bei einem Teilzeitgehalt bleibt nicht viel übrig wenn man noch die Fahrkarte davon abrechnet. Denn Teilzeit ist alles von 5-38 Stunden. Teilzeit heisst weniger als Vollzeit. Genau definiert ist die Stundenabgrenzung nämlich nicht.

Problem ist natürlich wenn der betreuuende Elternteil 10 Jahre aus dem Job raus ist, hat er kaum noch eine Chance. Aber ein 400 €-Job sollte sich immer finden lassen. Da bleibt natürlich nicht viel übrig wenn man die Krankenversicherung abzieht und den Kinderbetreuungsbonus. Aber es wäre ein Anfang.

Und wenn die Kinder keine Betreuung außer der Mutter haben stellt sich das Problem mit den Ferien und Krankzeiten. Und normalerweise haben wir in Deutschland 13 Wochen Ferien. Und schätzungsweise jedes Kind ist 1 Woche krank..und das kann der Betreuungselternteil nicht alleine abdecken.

Wenn der Umgangselternteil natürlich die hälftigen Ferien abdeckt und bei Bedarf (sofern er nahe genug wohnt) auch die Kinder mal nimmt wenn sie krank sind ist das natürlich alles einfacher.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 15:11
(@la_florentina)

Danke für eure Hinweise.

Das Problem ist, sie hat noch nie gearbeitet  😡

Nach dem Abschluss der Ausbildung wurde sie schwanger *hoppla*

Und nach Arbeiten oder sonst was tun ist ihr gerade überhaupt nicht ...

Sie hat ja wichtigere Dinge  zu tun ... Gamecube spielen bei ihrer Schwester zum Beispiel  :puzz:

Mich mag sie natürlich überhaupt nicht. Ich bin nicht nur drei Jahre jünger und arbeite Vollzeit und habe einen recht hohen Lebensstandard, nein, seine Kinder mögen mich und ihr Exmann liebt mich sogar.

Von daher würde sie eher sterben, als mit sich reden lassen.

Ich bin schon ganz schön verwundert, dass der Gesetzgeber die Väter immer als die bösen verdonnert.

Sie ist wirklich faul. Geht natürlich auch heute schon einmal die Woche unter der Hand arbeiten 🙁

Traurige Grüße zurück

- Flori

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 15:32
 Uli
(@Uli)

Das Problem ist, sie hat noch nie gearbeitet 

Nach dem Abschluss der Ausbildung wurde sie schwanger *hoppla*

Das ist in der Tat DAS Problem. Sie wird sich möglicherweise darauf berufen können, bei der heutigen Arbeitsmarktlage nicht vermittelbar zu sein. Dann bliebe sie in der EU-Berechtigung.  :exclam:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 15:40
(@la_florentina)

Es kann doch aber nicht sein, dass mein Freund - Ihr Ex - für diese faule Exfrau zahlen muss?

Sie ist absolut gesund, hat eine abgeschlossene Lehre und geht ja bereits unter der Hand arbeiten.

Sowas kann doch aber nicht wahr sein?

Ich weiß gar nicht, wie er finanziell über die Runden kommen sollen. Das er für die Kids Unterhalt zahlt steht außer Frage, aber für ihre faule Mutter auch noch, die sich eh ein schönes Leben macht?

Soweit ich weiß, wird sie bereits vom Sozialamt oder der ARGE (sorry, bin noch nicht so firm in diesen Dingen, ich arbeite mich gerade erst ein) unterstützt.

Die werden wohl dann bei ihm mal freundlich anklopfen?

- Flori

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 15:50
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Flori,

zahlt er denn bisher EU für sie?

Dass die ARGE dann ankommt für Aufstockung läuft ja scheinbar immer so. Aber mehr als gesetzlich festgelegt wird das doch dann auch nicht oder?

Wie lange waren die beiden verheiratet? Kann man da gar nix machen wegen Kurzzeitehe? Ist die Scheidung schon durch?

Ich werd auch nie kapieren, wer die Gesetze gemacht hat.. da kanns einem echt vergehen.

Liebe Grüsse
Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

merrow:

Kurzzeitehe gibt et nich, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:06




 Uli
(@Uli)

Es kann doch aber nicht sein, dass mein Freund - Ihr Ex - für diese faule Exfrau zahlen muss?

Sie ist absolut gesund, hat eine abgeschlossene Lehre und geht ja bereits unter der Hand arbeiten.

Sowas kann doch aber nicht wahr sein?

Hi Flori,

wir leben in Deutschland, dem Unterhaltsparadies für faule Exen !!!  Hier bekommen die Exen noch Geld, selbst wenn die Papis die Kids betreuen. Die Internetforen sind voll davon! Da bekommst Du doch keine Ex aus dem EU-Anspruch, wenn die noch nie gearbeitet hat (schwarz zählt hier nicht).

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:06
(@la_florentina)

zahlt er denn bisher EU für sie?

Ja, in welcher Höhe, da bin ich überfragt ... Im Moment wohnen beide im selben Haus, jeder in seiner Wohnung. Er kommt für ihren Unterhalt und den der Kinder auf. Im Moment wohnen die Kinder bei ihm und sie in einer ein-Zimmer-Wohnung nebenan.

Sie hat aber ab Mitte des Monats eine andere - größere - Wohnung und nimmt die Kinder zu sich. Das ist so zwischen den beiden vereinbart worden. Der Anwalt (im Moment teilen sie sich einen - habe ich auch schon gesagt, dass er sich einen eigenen suchen soll) lässt sich natürlich mit allem massig Zeit 🙁 Seit sechs Wochen warten wir jetzt auf Bescheid zum Thema Ehegattenunterhalt.

Wie lange waren die beiden verheiratet? Kann man da gar nix machen wegen Kurzzeitehe? Ist die Scheidung schon durch?

Sie waren sieben Jahre verheiratet und sind seit Frühjahr 2005 geschieden. Fürchte, da zieht das Argument der Kurzzeitehe wohl eher nicht  :exclam:

Dass die ARGE dann ankommt für Aufstockung läuft ja scheinbar immer so. Aber mehr als gesetzlich festgelegt wird das doch dann auch nicht oder?

Das mit der ARGE habe ich eh noch nicht kapiert, da ich mich bisher überhaupt nicht damit beschäftigt habe. Solche Themen waren bis vor vier Monaten überhaupt gar nicht interessant für mich.

Ich kenne sie nur vom Hören Sagen. Dass, was er mir erzählt und seine Eltern. Sie ist damals Schwanger geworden, weil sie keinen Bock auf Arbeit hatte. Und er hat sie aus Pflichtbewusstsein geheiratet. Sehr löblich, aber das Scheitern war ja vorprogrammiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:13
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat er nicht in Erwägung gezogen, die Kinder bei sich in der Wohnung zu behalten?
Sehr ihr da keine Möglichkeit?

Dann wäre das ganze vielleicht wieder ein anderes Thema.

@midnightwish
Ich dachte es würden trotzdem Unterschiede gemacht, inwiefern Arbeit für die Ex "zumutbar" ist..
Aber das sehe ich dann wohl falsch...

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:16
(@Harpyie)

Hallo Flori,

an erster Stelle sollte stehen, dass Dein Freund sich kundig macht, denn es ist sein "Kampf".
Du solltest lediglich unterstützen. Mach Dir seine Probleme nicht zu eigen, denn diese ganze Problematik kann für den Partner sehr belastend werden.

@merrow

Bei 2 Kindern ist das Argument der Kurzzeitehe nicht tragend. Es ist dann völlig belanglos.

Über diese ganze Gesetzgebung darf man nicht nachdenken......

Wüßten die jungen Männer, was bei Heirat und Vaterschaft auf sie zukäme, ginge die Geburtenrate gen Null.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:18
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@Harpyie
danke für die Info

Wegen des Wissensdurstes von la_florentina kann ich nur sagen, dass es eben sehr viele Männer gibt, die von uns "durstigen" Zweitfrauen profitieren, weil wir die Geschichte von einer anderen Seite betrachten können.
Klar würde das keiner machen, wenn der andere desinteressiert wäre..
Ich glaube nicht, dass sie sich die Sache zu eigen machen will, aber wenn man mit einem gebrauchten Mann zusammen ist muss man doch auch mit um eine gemeinsame Zukunft kämpfen.

Ich würde hier nichts fragen oder sagen, was ich nicht abgestimmt hätte. Und ich denke, dass das den meisten hier so geht. Aber einfach tatenlos zusehen bekommt einem meistens nicht so gut 😉

Ich hoffe ich werde verstanden.

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:23
(@la_florentina)

@merrow
Die beiden haben für sich entschieden, dass die Kinder zu ihr sollen. Ich denke, dass das keine schlechte Idee ist, denn dann kommt ein bisschen Ruhe in sein Leben.

Er muss Vollzeit arbeiten und erbt sogar noch den Hund, weil um den kann sich die Gute Ex ja nicht kümmern. Mit Gamecube spielen und Kinder versorgen ist sie ja voll ausgelastet.

@Harpyie
Ich versuche mich zu informieren. Für mich ist dieses Thema ganz neu. Natürlich ist das sein Kampf. Aber ich bin mit von der Partie, da es um UNSERE Zukunft geht.

Ich werde ihn unterstützen. Das kann ich aber nur, wenn ich mich selbst auch informiere und mich so ein bisschen mit der Rechtslage befasse.

Vielleicht braucht er wirklich zu den Dingen eine andere Sichtweise und mich nervt einfach, dass Ms Exfrau die Füße hochlegt, mich hasst (obwohl ich ihr nichts getan habe) und meinem Freund das letzte Hemd ausziehen will.

Nur weil sie so faul, dumm und hohl ist und Vater Staat sie bei diesem Rachefeldzug auch noch unterstützt.

Harpyie, ich kenne deine Geschichte leider nicht, aber ich lass die Dinge nicht gerne einfach so auf mich zukommen, wenn ich ich die Chance habe, selbst an meinem Schicksal etwas zu verändern.

- Flori

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:33
 elwu
(@elwu)

Ich habe im Internet danach gesucht (und auch auf VS), wie lange er für seine Ex Unterhalt zahlen muss.

Gelesen habe ich mal, bis die Kleinste sechs oder acht ist - erst dann ist ihr ein Teilzeitjob zumutbar.

Hi,

die Sache mit dem Teilzeitjob wurde ja bereits erläutert. Bitte in die Leitlinien des zsutändigen OLGs sehen. Aber selbst wenn die Gute ein paar Euro verdienen sollte, wird ihr der Betreuungsbonus gegengerechnet (in manchen von retardierten Richtern beherrschten OLG-Bezirken wird sogar gar nichts des Einkommens angerechnet, da 'überobligatorisch').

So oder so: in der gegebenen Konstellation und unter geltender und künftiger Rechtslage (die Gesetzesänderungen zum April 2007 verschlechtern die Situation eher als sie zu verbessern), wird die Zahlpflicht dem Grunde (wenngleich nicht unbedingt der Höhe nach) unbegrenzt bestehen. Bereits die Pflicht zur Finanzierung des ehelichen Lebensstandards und die 'Differenzmethode' garantieren das. Er kommt nur aus der Zahlerei raus, wenn die Dame

1) wieder heiratet
2) mehr verdient als er
3) stirbt

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 17:10
(@la_florentina)

Er kommt nur aus der Zahlerei raus, wenn die Dame

1) wieder heiratet
2) mehr verdient als er
3) stirbt

elwu - das sind ja richtig schlechte Aussichten  😡

Ich fürchte 1 & 2 werden so schnell nicht passieren und 3 ist noch wesentlich unrealistischer.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 17:45
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@flori
deswegen gehen auch soviele "Zweitpartnerschaften" in die Brüche.

Weil viele das schlichtweg nicht aushalten können und sich vor dem Gesetz wie 2.Klasse fühlen.

Naja so bewusst wie es jetzt dasteht hab ich mir die Situation auch noch nie gemacht.

Ich wünsch Dir viel Kraft und Glück, dass etwas von 1 - 3 eintrifft.
Punkt 4) Sie kommt zur Vernunft ist wahrscheinlich noch unwahrscheinlicher 😉

Du hast eine PN Flori

Merrow

Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 17:55
(@la_florentina)

Ich fühle mich jetzt nicht direkt wie zweite Klasse. Ich kann nur nicht nachvollziehen, dass man ihr als Mutter, obwohl sie faul und obendrein noch dumm ist automatisch alle Privilegien erteilt.

Zur Vernunft kommt sie nicht, das hat sie schon gesagt. Sie will ihn "ausnehmen" wie eine Gans ...  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 18:04




Seite 1 / 2