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Das BVerfG

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Da hat der Staat also was getan, was anscheinend nicht so gemeint war.

Ich unterstelle diesem Staat, ich unterstelle unseren Speichelleckern der Macht, dass sie ziemlich genau das meinen, was sie auch tun: Denn vor nichts Anderem fürchtet ein schlapper und lebensuntüchtiger Staatsapparat sich mehr, als vor freien und selbstbestimmten Menschen. Jammerlappen sind viel einfacher zu dirigieren und zu manipulieren; deswegen sind Feiglinge, Faulpelze und Nichtskönner auch die Hätschelkinder dieser Republik. Aus genau diesem Grund muss Deutschland untergehen, und wird Deutschland untergehen.

Auf den Trümmern lässt sich - vielleicht - etwas Neues aufbauen. Was dafür nötig ist, das sind starke Frauen und starke Männer. Einen Staat, desses vorgebliches Ziel es ist, uns allen den Hintern abzuwischen, der sich aber in Wirklichkeit selbst den Hintern mit uns abwischt - so einen Staat brauchen wir dafür wirklich nicht.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eigenverantwortung nach der Ehe steht doch ganz klar im § 1574 oder liege ich falsch????

Ja und im Grundgesetz steht sogar, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und trotzdem dürfen Frauen bevorzugt eingestellt werden.

Das BVerfG bezieht sich in diesem Fall vor Allem auf §1578 BGB.
(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Diesen § Paragraphen hätte der Gesetzgeber ändern sollen, wenn er tatsächlich das Prinzip, "Einmal Chefarztgattin, immer Chefarzgattin" beenden wollte.
Hat er aber nicht.
Versehen oder Absicht?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 13:07
 elwu
(@elwu)

Die politische 'Elite' kommt auch langsam auf das Thema.  Etwa hier.

Schnarre: „Zwar stehen Ehepartner nach der Scheidung stärker als früher in der Verantwortung, ihnen darf aber auch nicht zu viel zugemutet werden.“
Granold: „Wir brauchen vor allem mehr Klarheit für Langzeitehen. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren."
Haderthauer: „... stärkt die Ehe und die gegenseitige Verpflichtung, die damit eingegangen wurde. Lebensentwürfe dürfen nicht im Nachhinein entwertet werden, das gehört zur Verlässlichkeit der Ehe."

Alle drücken sich um die Kommentierung des Grundübels, nämlich die Bindung an die 'ehelichen Lebensverhältnisse'.

An die Tasten. Hier geht es zu Abgeordnetenwatch.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 10:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Alle drücken sich um die Kommentierung des Grundübels, nämlich die Bindung an die 'ehelichen Lebensverhältnisse'.

das ist ja die alte Crux: Dass etwas besonderen Vertrauensschutz geniessen soll, das genau gerade an die Wand gefahren wurde. Wenn man diese "ehelichen Verhältnisse" deretwegen eine Frau an eigener Erwerbsarbeit gehindert war, tatsächlich fortschreiben will, sollte das keine Einbahnstrasse sein. Heisst nach den Gesetzen der Logik: Unterhaltsbezieherinnen waschen, kochen, putzen und bügeln auch weiterhin für den Unterhaltszahler und stehen ihm bei Bedarf auch für sexuelle Dienstleistungen zur Verfügung. Oder sie bezahlen eine Vertreterin.

Aber spätestens an diesem Punkt würde sich garantiert niemand mehr an die "ehelichen Lebensverhältnisse" erinnern wollen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 11:34
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

Unterhaltsbezieherinnen waschen, kochen, putzen und bügeln auch weiterhin für den Unterhaltszahler und stehen ihm bei Bedarf auch für sexuelle Dienstleistungen zur Verfügung. Oder sie bezahlen eine Vertreterin.

wenn es denn während der Ehe so üblich war. 😉

Gruss
Heuer


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 11:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn es denn während der Ehe so üblich war. 😉

naja, wenn es NICHT üblich war, stellt sich die Frage, ob "freiwillig zuhause auf der Couch sitzen und Däumchen drehen" ein ehebedingter Nachteil ist... 😉


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 11:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch Brille,

als ich noch EU zahlen musste hat meine Ex auch Geputzt, gewaschen, gekocht und den *.* hingehalten.


Nur halt nicht für mich.

Das Dumme war halt nur, dass ich es trotzdem bezahlen musste und der Neue einen Easy Ride hatte.

Hmm... wie soll ich jetzt die Haderthauer verstehen. "Lebensentwürfe dürfen nicht im Nachhinein entwertet werden, das gehört zur Verlässlichkeit der Ehe." Hätte meine Ex das nicht machen dürfen? ODer wie jetzt?

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 22:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag sie doch mal über Abgeordnetenwatch.

Ich habe mich gerade erst wieder an Frau Granold, Frau Baer und Herrn Thomae gewandt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 22:54
(@Areon)

Hallo,

eine Frage, die ich mir auch immer wieder gestellt habe. Wie bewegt man die Ehefrau wieder zur Arbeitsaufnahme? Kind war ganztags im Kindergarten und Madame war zu Hause. Das war keinesfalls das viel beschworene Lebensmodell. Nur was macht man da als Mann? Richtig! Nach der Scheidung zahlen, schließlich war man offenbar mit dem entstandenen Lebensmodell einverstanden.

Ich muss noch bis November zahlen, danach bin ich hoffentlich raus aus der Nummer. KU bleibt, aber das ist auch kein Thema. Meine Sorge ist nun, ob da trotz Vergleichs vorm Familiengericht nochmal was kommen bezgl. EU kann?

Gruß
Areon


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2011 23:02
 elwu
(@elwu)

Wie bewegt man die Ehefrau wieder zur Arbeitsaufnahme? Kind war ganztags im Kindergarten und Madame war zu Hause. Das war keinesfalls das viel beschworene Lebensmodell. Nur was macht man da als Mann? Richtig! Nach der Scheidung zahlen, schließlich war man offenbar mit dem entstandenen Lebensmodell einverstanden.

Welcome to the club. Es ist wohl in der Lebensrealität der Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass sich nach der Hochzeit einer einseitig aus den Abmachungen verabschiedet.

Ich muss noch bis November zahlen, danach bin ich hoffentlich raus aus der Nummer. KU bleibt, aber das ist auch kein Thema. Meine Sorge ist nun, ob da trotz Vergleichs vorm Familiengericht nochmal was kommen bezgl. EU kann?

Komt auf den Wortlaut des Vergleichs an, und die aktuellen Umstände. Schreib' das doch in einem eigenen Thread, wir sehen uns das gerne mal an.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 00:19




 elwu
(@elwu)

Heisst nach den Gesetzen der Logik: Unterhaltsbezieherinnen waschen, kochen, putzen und bügeln auch weiterhin für den Unterhaltszahler

Ja, genau.

und stehen ihm bei Bedarf auch für sexuelle Dienstleistungen zur Verfügung. Oder sie bezahlen eine Vertreterin. Aber spätestens an diesem Punkt würde sich garantiert niemand mehr an die "ehelichen Lebensverhältnisse" erinnern wollen...

Ja, genau. Ich würde meine Ex nicht mal mehr mit der Kneifzange anlangen wollen  :rofl2:

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 11:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich frage mich, ob man dieses Urteil nicht auch zum Anlass nehmen sollte, die Düsseldorfer Tabelle und die OLG-Leitlinien zu attackieren.

Schließlich hat das BVerfG in erster Linie die Schöpfungsphantasie der Gerichte gerügt, die die persönliche Weltsicht der Richter über das Gesetz gestellt hat.
Das gilt aber auch, und in besonderem Maße für die oben genannten.
Z.B. schreibt der § 1610 BGB:
"(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)."
Die DT bemisst den Unterhalt aber nach der Lebensstellung des Pflichtigen, wofür es außer der Schöpfungskraft der Richter überhaupt keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ähnlich verhält es sich mit den, von mir besonders geliebten Umgangskosten.
Dass diese alleine vom Pflichtigen zu tragen sind, entspringt ausschließlich der Phantasie der Richter und ihrem Willen zur Unterhaltsmaximierung über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Vielleicht schreibt da ja auch mal jemand an Frau BMJ.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 13:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vielleicht schreibt da ja auch mal jemand an Frau BMJ

Na wer, wenn nicht Du, würde da ein paar passende Worte dafür finden  😉


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 16:50
 Uli
(@Uli)

Ja, genau. Ich würde meine Ex nicht mal mehr mit der Kneifzange anlangen wollen  :rofl2:

So dicht käme ich an die Meinige garnicht ran!  :rofl2:


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 17:53
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht wäre das auch mal ein Fall für die Familienministerin,

es kann ja nicht sein, dass man als junger Mann nicht mehr heiraten darf, weil die finanziellen Risiken nicht abschätzbar sind! Warum sollte man eine finanzielle Bestandsgarantie geben, wenn man keine Ehebestandsgarantie erhält? Klingt nach einem bescheidenen Deal.

mfg


AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 17:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein weiterer Artikel zum Thema: >>>HIER<<<

Zitat: „Die Entscheidung geht an der Lebenswirklichkeit in Zeiten fragiler Ehen und immer neuer Patchwork-Familien vorbei und katapultiert das Unterhaltsrecht in die kaputte Welt der heilen Familienillusion zurück“


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 16:57
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke, brille, da ist es wirklich schön erklärt.
Die Zweitfrau heißt Zweitfrau weil sie Ehefrau zweiter Klasse ist ... selbst schuld wenn sie so romantisch ist mit einem "gebrauchten Mann" eine Familie mit Kindern zu gründen und für den wichtigen Rentenzahlernachwuchs zu sorgen scheint nicht so wichtig zu sein, anscheinend reichen die Erstkinder dazu aus. Gilt eigentlich das vielgerühmte Gleichheitsgebot gar nicht?

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 19:51
(@nadda)
Registriert

Och Ginnie,

frag doch mal bei der katholischen Kirche nach, die können dir das erklären. Nur die erste Frau (selbstverständlich als Jungfrau in die Ehe gegangen und viele Kinder mit Gottes Segen bekommen) ist die wahre Frau. Die  zweite lebt in ewiger Sünde...

Dieses Urteil ist irgendwie ein Rückschritt zur katholischen altbürgerlichen Moral. Äußerst bescheiden, können wir nur noch hoffen, dass unsere Politiker ausnahmsweise ihren Kopf zum denken benutzen und etwas tun.

Aber ich bin ja nicht mal Frau zweiter Klasse, ich bin Zweitfrau ohne Rechte da nicht verheiratet 😉

Muss auch sagen das dieser Artikel wirklich sehr verständlich war, der beste den ich zum Thema bisher gelesen habe.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 20:48
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, die Katholiken habe die Ehebrecher früher verbrannt, da war Unterhalt nicht so das Thema


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 20:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Naja, die Katholiken habe die Ehebrecher früher verbrannt

Ich denke das ist DIE Lösung: der Ehebrecher wird verbrannt. Dann nervt der auch nicht mehr mit so neumodischem Zeugs wie Umgang. Und wer kommt für die Erstfrau auf? ja klar, die zweitfrau, die muss ja als Witwe nun auf jeden Fall arbeiten und da kann sie doch gleich alles an ihre Vorgängerin überweisen und vom bescheidenen Taschengeld leben. Da sie sicher trauert, isst sie eh weniger  :phantom:

ligr ginnie... der es lieber wäre wenn so manche Exfrau auf dem Scheiterhaufen ... ach nee.. das hab ich jetzt nicht geschrieben *duckundweg*


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 21:00




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