N'Abend,
mein Baldexe hat zuwenig gezahlten Unterhalt mit derMiete verrechnet.
Ist das überbhaupt erlaubt?
Gruss Karlo
Moin,
als "Nicht Unterhaltsexperte" kann ich sagen, dass der Unterhalt ausschließlich für die Kinder zu bezahlen ist.
Nicht für Miete usw.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
formaljuristisch darf sie das nicht, weil es zwei unterschiedliche Rechtsansprüche sind.
Ob du deswegen ein Fass aufmachst, lege ich in deine Hände.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Ob du deswegen ein Fass aufmachst, lege ich in deine Hände.
Bei mir ist es in ähnlicher Form gegeben. Meine Vermutung liegt nahe, dass die Ex den KU für monatliche
Tilgungen bei der Bank hernimmt (zumindest teilweise).
Ich kann es zwar nicht direkt nachweisen, werde jedoch auch nichts unternehmen, da eh eine Abänderungs-
klage bei Gericht anhängig ist, um die tätsächliche Leistunspflicht zu überprüfen.
Ich würde an deiner Stelle auch erst mal nichts machen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
Bei mir ist es in ähnlicher Form gegeben. Meine Vermutung liegt nahe, dass die Ex den KU für monatliche
Tilgungen bei der Bank hernimmt (zumindest teilweise).
Hallo Agent,
sie muss mir ja jedenMonat Miete zahlen, weil sie in meinerETW wohnt.
Ich habe einen Dauerauftrag für Utnerhalt der schon was älter ist.
Das vergess ich ständig zu ändern undsie fordert jeden Monat den Restbetrag ein.
Das dauert natürlich mit dem überweisen.
Ich nehme mal an, dass sie kein Bock mehr darauf hatte und deswegen verrechnet hat.
Wie kann ich ihrdenn beikommen, wenn ich ein Fass aufmachen will :gunman:
Gruss Karlo
@ Agent: Ich glaube das hast Du falsch verstanden. Karlo hat von Ex scheinbar Miete zu erhalten. Und er schuldet den KU. Weil er zu wenig KU gezahlt hat, hat sie die Mietzahlung gekürzt.
Die Forderungen sind zwar der Art nach gleichartig (Geld) und auch fällig, allerdings ist wie Deep schon schrieb nicht gegeben, dass die Rechtsansprüche gleichartig sind. SIE schuldet IHM die Miete, aber ER dem KIND den KU. Sie erhält den ja nur, weil das Kind nicht geschäftsfähig ist. Daher darf sie eigentlich nicht verrechnen.
@Karlo: Beikommen, in dem Du jetzt kein Fass aufmachst und den Dauerauftrag änderst. Man muss es ja nicht komplizierter machen als es ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Karlo,
Wie kann ich ihrdenn beikommen, wenn ich ein Fass aufmachen will
Was willst du denn damit erreichen - außer völlig unnötigen Ärger?
Verwunderte Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich nehme mal an, dass sie kein Bock mehr darauf hatte und deswegen verrechnet hat.
Hallo,
da hat sie doch recht pragmatisch gehandelt. Kann ja wohl wirklich nicht sein, dass sie wegen deiner Vergesslichkeit dem Geld hinterherrennen muss. Jetzt pass' den KU auf die korrekte Summe an, und gut ist. Sofern du wegen formaler Kleinigkeiten, hier: -der Verrechnung- ein Problem hast, denke daran, dass dieses durch dich verursacht wurde. Ein juristisches Theater zu veranstalten wegen deiner Vergesslichkeit kannst du natürlich gerne versuchen, außer Spesen wird da nichts herauskommen.
/elwu