Hallo,
was sagt Ihr dazu.
Situation: getrennt seit 2005 - Scheidung läuft - Ex seit 01/2005 Arbeitslos und ab 01/2006 Hartz IV Empfängerin - Kinder 6 und 9 Jahre - KU wird gezahlt TU nicht (Mangelfall)
Jetzt habe ich über die Kinder erfahren, dass die Ex zu einer "Weiterbildungsmaßnahme" verdonnert wurde.
Mmh nun Frage ich mich nartürlich...wie steht das denn mit den Unterhaltsgesetzen im Einklang. Auf der einen Seite, muß man mindestens bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist EU/TU zahlen und der / die Ex muss nicht arbeiten auf der anderen Seite...drückt sich Vater Staat.
Nicht das ich falsch verstanden werde...ich finde das gut, dass Sie was machen muss...aber mich wurmt das zweierlei Maaß.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@ Papi74,
na das ist doch nichts neues bei unehelichen Kindern zahlt der Staat maximal 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuss (wenn der andere Elternteil nicht zahlungsfähig oder willig ist) das bedeutet wenn man das von Geburt an erhält endet es mit 6 Jahren.
Maximal aber nur bis die Kinder 12 Jahre alt sind.
Danach scheinen Kinder nämlich nichts mehr zu kosten.
Gruss Kruemel1
Moin,
bei unehelichen Kindern zahlt der Staat maximal 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuss
Das gilt nicht nur für nicht eheliche Kinder!
Nicht das ich falsch verstanden werde...ich finde das gut, dass Sie was machen muss...aber mich wurmt das zweierlei Maaß.
Das ist nicht nur in diesem Fall gegeben. Bei Bezug von UHV wird der Regelbetrag (Stufe 1 der DT) gezahlt und das halbe KG abgezogen. Das dürfen Unterhaltsverpflichtete nicht. Diese ganze Verquickung von Steuerrecht, Sozialrecht und Unterhaltsrecht hat das BVerfG eh zur Überarbeitung angemahnt. Was kommen wird, ist unklar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!