Zunächst möchte ich mich für meine eventuelle unvollständige Suche entschuldigen, ich denke hier wurde bestimmt schon ein ähnliches Problem besprochen, aber ich habe nichts wirkliches gefunden.
Also zu meinem Problem:
Mein Sohn hat vor über einem Jahr eine Ausbildung zum Tischler begonnen, diese Ausbildung macht er nicht als normale Ausbildung sondern über das Amt, welches im an einem Tag in der Woche noch Stützunterricht gibt.
Er bekommt ca. 300€ Ausbildungsgehalt und ca weitere 300€ BAB.
Nun musste ich feststellen, dass mein Sohn mehrfach krank feiert und auch seine Freunde/in mit einbezieht. Er vernachlächssigt seine Pflichten als Auszubildener und feiert nur noch Partys. Ausserdem ist er mit einem Mädchen in eine Wohnung gezogen, die über die Verhältnisse der beiden liegt und somit für einen einzelnen zu einer Schuldenfalle wird. Kurze Zeit nach dem Einzug trennt er sich von seiner Freundin um eine andere bei sich aufzunehmen. Der Mietvertag beläuft sich jedoch auf ihn und seine Exfreundin und ist für ein Jahr festabgeschlossen.
Ich finde das mein Sohn sich auch einer sozialen Abwärtsspirale befindet und möchte ihn nun gerne daraus befreien. Seine Sturheit lässt mir jedoch keinen vernuftsprachigen Zugang und ich möchte ihn nun an seiner empfindlichsten Stelle packen, dem Unterhalt.
Ich habe nie das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehabt, dies lag immer bei seiner Mutter, die ihn jedoch vor fast drei Jahren völligst überfordert an ein betreutes Wohnen (Jugendamt) abgegeben hat.
Darf ich also den Unterhalt, unter der Prämisse es an der Seite liegen zu lassen und später wieder auszuzahlen, kürzen um ihm eine gewisse erzieherische Massnahme zukommen zu lassen und ihn hoffentlich auf einen besseren Weg zu führen?
Oder eventuell das Kindergeld, welches ich bisher ebenfalls zu 100% an ihn weitergebe?
Oder kann ich es sogar ganz weglassen, wenn ich im Kost und Logie anbiete? Damit ich ihn unter "Kontrolle" bekomme?
Oder muss ich sogar einen ganz harten Weg einschlagen und ihn für unmündig erklären und somit eine psychatrische Behandlung zuführen?
Die Probleme meines Sohnes betreffen inzwischen sogar seine Geschwister, die durch ihn in diesen Strudel mit einbezogen werden!
Moin skidius,
die wichtigsten Gegenfragen vor einer vernünftigen Beantwortung Deines Fragenkatalogs lauten:
- Wieviel Unterhalt bezahlst Du?
- Gibt es einen Unterhaltstitel, auf dessen Basis Du Unterhalt an Deinen Sohn bezahlst?
- Warum landet das Kindergeld bei Dir?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
- Wieviel Unterhalt bezahlst Du?
- Gibt es einen Unterhaltstitel, auf dessen Basis Du Unterhalt an Deinen Sohn bezahlst?
- Warum landet das Kindergeld bei Dir?
- 185€
- kein Titel, eine Einigung aus alten Zeiten, nicht schriftlich festgehalten
- auf seinen Wunsch, da er seiner Mutter nicht vertraut und ich es ihm bisher ausgezahlt habe, zu 100%
LG
Skidius
Hi,
also zahlst du ihm Unterhalt in Höhe des Kindergeldes?
Mit 600 € für die Ausbildung und dem KG ist sein Bedarf ja schon gedeckt. Von daher ist auch kein weiterer Unterhalt einklagbar.
Hm, das KG kannst du leider nicht einfach einbehalten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin skidius,
rein sachlich hat Dein auswärts untergebrachter Sohn einen Unterhaltsanspruch von 670 EUR. Der ist mit 300 EUR Ausbildungsvergütung, 300 EUR BAB und 184 EUR Kindergeld bereits "übererfüllt".
Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, kannst Du Deine Zahlung aber sowieso sofort einstellen; das Kindergeld kannst Du bis auf weiteres auch erst einmal bei Dir zur Seite legen. Mit knapp 1.000 EUR cash auf die Kralle kommt ein junger Mensch schon mal auf dumme Ideen; beispielsweise auf die, über seine Verhältnisse zu leben und lieber Party zu machen als die Ausbildung zielstrebig zu verfolgen. Natürlich solltest Du die Einstellung Deiner Unterstützung und die Gründe hierfür klar kommunizieren - ergänzt um den Hinweis, dass bei einem plötzlichen Ende der Ausbildung durch den Ausbildungsbetrieb auch Ausbildungsvergütung und BAB weg sind. Das ist dann ein ziemlich schlagartiger Absturz, denn Unterhalt gibt's nur während einer zielstrebig absolvierten Ausbildung. Ansonsten ist er für seine Finanzen schlicht selbst verantwortlich und muss notfalls auf dem Bau jobben gehen.
Vielleicht ist die Differenz zwischen 1.000 und 0 EUR tatsächlich der Schuss vor den Bug, den er braucht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ah stimmt,
Brille hat Recht. Sein Bedarf ist auch ohne KG bereits gedeckt. Von daher kann das KG einbehalten und auf die Seite gelegt werden. Da könnte aber der Sohn das KG selbst beantragen.
Bliebe nur die Frage, ob es überhaupt eine KG-Berechtigung gibt. Zähl das BAB zum Einkommen dürfte er die Grenze überschreiten.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin skidius & midnightwish,
selbst für den Fall, dass man das Kindergeld ganz strenggenommen nicht einbehalten darf, wäre mir persönlich der pädagogische Aspekt erst einmal wichtiger. Alles andere wäre eine Frage der juristischen Auseinandersetzung - und die wird Sohnemann sowieso eher scheuen.
Hinzu kommt: Wenn sich herausstellt, dass aufgrund eines vielleicht gar nicht mehr bestehenden Ausbildungsverhältnisses der Kindergeld-Anspruch schon eine Zeit lang gar nicht mehr bestand, gibt es eine Rückzahlungspflicht. Wenn es aber bereits bei Sohnemann ist, ist es weg.
Bei volljährigen Kindern gibt es wenige Einflussmöglichkeiten, wenn diese mauern. Die eigentlich einzige ist die Kohle: Deren Fehlen tut augenblicklich weh.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
zunächst möchte ich mich für eure antworten bedanken ...
@brille007
woher hast die Angabe zu den 670€?
Steht in den Leitlinien der DDT.Ein Student hat einen Bedarfvon 670 €. Dieser Bedarf wird auch auf volljährige Auszubildende mit eigenem Hausstand angewendet
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
ich bedanke mich nochmals bei dir ...
Hallo ans Forum,
ist es nicht so dass das Kindergeld ab 2012 Einkommensunabhängig gezahlt wird und dem volljährigen, Unterhaltsberechtigten Kind zusteht?
Hallo skidius,
ich an deiner Stelle würde auf keinen Fall das Staatliche Kindergeld in Höhe von 184 Euro einbehalten, denn das ist nicht zulässig und zweitens verursacht es nur unnötige Streitigkeiten zwischen dir und deinem Sohn.
Bisher wurde das Kindergeld doch immer auf dein Konto überwiesen und du hast es zu 100% an ihn weitergeleitet, aber er ist nun mal alt genug um alle Sachen selbst zu regeln!
Das folgende gilt nur wenn sich der Sohn noch in Ausbildung befindet!
Wichtig währe dass das Kindergeld von der Kindergeldkasse direkt auf das Konto deines Sohnes gezahlt wird und du mit den Kindergeldzahlungen nichts mehr zu tun hast, denn wenn er seine Ausbildung verliert und kassiert immer noch weiter, zu unrecht das Kindergeld, ist die Rückzahlung nicht mehr dein Problem.
Natürlich währe das beste er beantragt das Kindergeld selbst!
Hallo brille007,
du schreibst: "Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, kannst Du deine Zahlung aber sowieso sofort einstellen." Da kann ich dir nur zustimmen!
Aber du schreibst auch: „Das Kindergeld kannst Du bis auf weiteres auch erst einmal bei Dir zur Seite legen." Diese Ansicht ist nach meiner Meinung Falsch, aber seit mir bitte nicht Böse, sondern verbessert mich, falls ich einen Fehler in dieser Berechnung habe, weil wir alle nur durch Fehler dazu lernen können!
1) Der Bedarf des Sohnes von skidius beträgt 670 Euro, ich glaube das ist schon geklärt.
2)Der Sohn von skidius kann 90 Euro (kommt auf das OLG an) als Ausbildungsbedingten Aufwendungen geltend machen.
Also meine Berechnung:
Bedarf des Sohnes von skidius: 670,00 Euro
Einnahmen des Sohnes durch das Ausbildungsgehalt : 300,00 Euro
Einnahmen des Sohnes durch das BAB: 300,00 Euro
Einnahmen des Sohnes durch das Kindergeld: 184,00 Euro
Gesamt Einnahmen des Sohnes von skidius: 784,00 Euro
minus die Ausbildungsbedingten Aufwendungen des Sohnes von
skidius in Höhe von (z.B.: 90,00 Euro, je nach OLG): 90,00 Euro
Seinem Sohn stehen demnach zur Verfügung : 694,00 Euro
Also meiner Auffassung nach, kann und sollte skidius die Unterhaltszahlung an seinen Sohn sofort einstellen, aber auf keinen Fall das Kindergeld einbehalten!
MfG Der Trauernde
Moin DT,
ganz streng juristisch betrachtet hast Du ja recht; deshalb hatte ich ja auch geschrieben:
selbst für den Fall, dass man das Kindergeld ganz strenggenommen nicht einbehalten darf, wäre mir persönlich der pädagogische Aspekt erst einmal wichtiger. Alles andere wäre eine Frage der juristischen Auseinandersetzung - und die wird Sohnemann sowieso eher scheuen.
Hinzu kommt: Wenn sich herausstellt, dass aufgrund eines vielleicht gar nicht mehr bestehenden Ausbildungsverhältnisses der Kindergeld-Anspruch schon eine Zeit lang gar nicht mehr bestand, gibt es eine Rückzahlungspflicht. Wenn es aber bereits bei Sohnemann ist, ist es weg.
Aktuell gibt es aber überhaupt keine juristische Auseinandersetzung; insofern ist die Betrachtung darüber, was man darf und was nicht sehr theoretisch (mal abgesehen davon, dass man als UH-berechtigter Azubi auch seine Ausbildung schlabbern lassen und stattdessen Party machen "darf").
Frag einen Polizisten, ob man nachts um 3 über eine rote Fussgängerampel laufen darf, wenn weit und breit kein Auto und kein Polizist zu sehen ist - seine Antwort wird "nein!" sein. Frag ihn weiter, was passiert, wenn Du es trotzdem tust - seine Antwort wird lauten "nichts!"
Aktuell geht es für @skidius um den pädagogischen Effekt und nicht darum, ein 105-prozentig gesetzestreuer Bürger zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.