Hi almost,
Ich habe gedacht, vielleicht kennt sich jemand hier genug aus, für die Berechnung vom BU...
niemand hier ist Anwalt für Familienrecht, niemand kann Dir erschöpfend Auskunft darüber geben, ob und wieviel BU Deiner Ex zusteht ausser einem Rechtsanwalt für FamR. Auch in den verschiedenen OLG- Bezirken werden viele Dinge unterschiedlich gehandhabt, deshalb kann man einen evtl. Anspruch nicht immer pauschalisieren.
Nimm Mux Rat an und such Dir einen Anwalt, oder -wenn Du die Kohle für die Erstberatung erstmal sparen willst- leg einen Betrag x auf die hohe Kante, falls Du im Falle eines Urteiles nachzahlen musst, genug zur Verfügung hast und warte in Ruhe ab, bis Du verklagt wirst.
Freiwillig zu zahlen, um den Weg über ein Gericht zu vermeiden, kann sehr schnell sehr teuer werden, denn wie gesagt, wirst Du dann nie wissen, ob Deine Zahlungen berechtigt waren...
Und NUR ein Anwalt wird Dich dahingehend ausführlich und sachlich einwandfrei beraten, alle anderen Stellen wie z.B. JA haben ganz andere Aufgaben und Interessen!!!!
Und auch wir hier können Dir nur Erfahrungswerte geben, aber die müssen nicht immer und in jedem Einzelfall zutreffen.
Rehi,
Ich hatte aber gehört, dass RA generell den Weg über ein Gericht bevorzugen.
Wenn Du Dir einen RA suchst, um Dich beraten zu lassen, wird der wohl kaum Klage einreichen, dass Du Exe Unterhalt zahlen sollst. Und im gleichen Atemzug zu seiner eigenen Klage Stellung nehmen, dass Du aber gar nicht zahlen kannst und musst, weil nicht leistungsfähig oder Exe zuviel Geld. 😉 :rofl2:
Wenn Exe Dich verklagt brauchst Du eh nen Anwalt und kommst ums Gericht nicht drumherum.
