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BU Studentin Nichtverheiratete

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(@almost)
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HALLO!

Ich bin Papa von einem lieben 14 Mo alt Kind. Wir waren mit der KM und sie hat die alleinige Sorge. Ich zahle brav KU, schon tituliert. Das Kind habe ich leider nur ein paar Stunden in der Woche bei mir, weil sie mehr nicht will.

Die KM verlangt jetzt BU, da sie "wegen der Betreuung nicht arbeiten kann". Sie ist noch Studentin und bekommt Bafög.

Ich habe versucht, aus der Webseite die Antworte zu bekommen, habe aber noch viele Fragen.
1. bekommt sie BU auch wenn sie noch Studentin ist?
2. wenn ja, wie viel? Kurz gesagt:
- Ich bekomme 1500€ netto monatlich über einem Stipendium. Dafür muss ich aber den ganzen Tag arbeiten.
- Sie bekommt jetzt 480€ Bafög + Erziehungsgeld + Kindesgeld + 196€ KU (114%) von mir (ab dem 1.7.07)
- Sie hat geschrieben, ihr Anspruch sind 730€/Mo minus ihr Bafög. Stimmt das? (mein Selbstbehalt wäre noch nicht unterschritten).
3. sollte der BU auch tituliert werden? Mein Stipendium ist befristet und endet in 4 Monaten. Ich will danach ein Ausbaustudium (teilweise bei einer Firma) anfangen, wobei ich weniger als 800€ mtl bekommen würde. Soll ich jetzt den BU titulieren auch wenn ich weiss, dass ich wahrscheinlich sehr bald das nicht mehr zahlen kann? Den KU würde ich mit meinen Ersparnissen weiter zahlen.

Danke für jede Info!!!

LG!

almost


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 13:25
(@hamburger jung)

Hi almost,

Wir waren mit der KM und sie hat die alleinige Sorge

??????????????????????

Das Kind habe ich leider nur ein paar Stunden in der Woche bei mir, weil sie mehr nicht will.

Schon mal über eine Umgangsklage nachgedacht?

bekommt sie BU auch wenn sie noch Studentin ist?

Ich vermute mal, schon, denn Du bist jetzt (leider) für ihren Lebensunterhalt zuständig.

wenn ja, wie viel? Kurz gesagt:
- Ich bekomme 1500€ netto monatlich über einem Stipendium. Dafür muss ich aber den ganzen Tag arbeiten.
- Sie bekommt jetzt 480€ Bafög + Erziehungsgeld + Kindesgeld + 196€ KU (114%) von mir (ab dem 1.7.07)
- Sie hat geschrieben, ihr Anspruch sind 730€/Mo minus ihr Bafög. Stimmt das? (mein Selbstbehalt wäre noch nicht unterschritten).

Ihr EK beträgt m.M. nur Bafög + Erziehungsgeld. KU und KG sind Einkommen des Kindes.

Dein EK beträgt 1500€ - KU, also 1304€. Dein SB ihr ggü. beträgt soweit ich weiss 1000€. Das schlimmste, was Dir also passieren könnte- vorausgesetzt meine Rechnung stimmt- sind 304€ im Monat BU.

Allerdings liegt sie doch mit Bafög und EG schon über ihrem Existenzminimum. Da würd ich mal ´nen Anwalt fragen, oder vielleicht hat hier noch jemand anders mehr Ahnung von Deiner Konstellation als ich.

sollte der BU auch tituliert werden?

Nö, wieso? Dann m üsstest Du jedesmal, wenn sich Deine Verhältnisse ändern, ne Abänderungsklage durchführen, und das kann lange dauern. Sowas würd ich, solange es geht, niemals titulieren, das kann teuer werden.

Mein Stipendium ist befristet und endet in 4 Monaten. Ich will danach ein Ausbaustudium (teilweise bei einer Firma) anfangen, wobei ich weniger als 800€ mtl bekommen würde. Soll ich jetzt den BU titulieren auch wenn ich weiss, dass ich wahrscheinlich sehr bald das nicht mehr zahlen kann?

s.o.

Den KU würde ich mit meinen Ersparnissen weiter zahlen.

Auch da würde ich mal nen Anwalt fragen, denn wenn es Dein erstes Studium ist, warum solltest Du dieses nicht zuende bringen? Danach hast Du ja auf jeden Fall mehr Möglichkeiten, für Dein Kind auch finanziell zu sorgen, als wenn Du Dir jetzt einen Aushilfsjob suchst und Dein Studium schmeisst. (Es sei denn natürlich, Du studierst Kunstgeschichte  :rofl2:)


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 14:56
(@almost)
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Hallo!

DANKE Hamburger für die Antwort. Ich meinte, "wir waren mit dem KM nicht verheiratet".

* Umgangsklage
Ich habe schon mehrmals drüber nachgedacht, ja. Ich bin aber nicht sicher, ob ein Gericht grosszügiger wäre bei so einem kleinen Kind. Hat jemand Erfahrung da? Vom 3. bis zum 6. Monat war mein Sohn ungefähr 15 Stunden wochentlich bei mir (wir haben noch in der gleichen Wohnung gelebt), weil die KM diese Zeit für das Studium brauchte. Seit dem sie das nicht mehr braucht, sind das nur 6 Stunden, und es ist nicht mal schriftlich vereinbart. Ich habe trotzdem (noch) die Hoffnung, dass die KM selbst merkt, dass es gut fürs Kind und für sie ist, wenn er öfters und über längere Zeit bei mir ist.

* Existenzminimum KM ==> Das wüsste ich nicht. Muss das Erziehungsgeld auch dafür betrachtet werden? Dann hätte sie 780€ monatlich (Bafög + EG). Was wäre ihr Existenzminimum? Kann jemand hier helfen?

* BU für Studentin ==> Ok, dann zahlen halt! Irgendwie ist das keine Überraschung.

* Titulierung ==> Sie kann das dann nicht verlangen, oder? Gut zu wissen. Ich zahle und fertig (naja, "nur zahlen, einfach zahlen", leider gewöhne ich mich langsam dran)

* KU aus Ersparnissen ==> Ich würde ein Ausbaustudium anfangen, ich habe schon ein Universitätsabschluss... von daher dachte ich, dass ich da keine Chance habe, dass der Staat den KU zahlt. Kennt sich jemand besser aus?

Ich will nicht in die Politik reinkommen, aber der Staat macht es wirklich leicht für eine geizige Frau eine Schwangerschaft zu provozieren (auch wenn sie dabei anlügen muss) um Geld zu kassieren. Hoffentlich ist es nicht so, dass die Geburtenzahl grosser werden sollte! Arme Kinder.

Ich bin dankbar nochmal für alle Infos. GRÜßE!!

  alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 16:12
(@papi74)
Registriert

Hallo,

* KU aus Ersparnissen ==> Ich würde ein Ausbaustudium anfangen, ich habe schon ein Universitätsabschluss... von daher dachte ich, dass ich da keine Chance habe, dass der Staat den KU zahlt. Kennt sich jemand besser aus?

Mmh...wieso soll der Staat für Dich den KU übernehmen. Du konntest ein Kind zeugen also bist du auch derjenige der die Zeche zahlt.

Dich hält keiner vom Aufbaustudium ab...aber du musst es Dir leisten können.

Wenn du jetzt schon einen Abschluss hast... dann kannst du doch jetzt erstmal ein Berufserfahrung sammeln und dann wenn der BU wegfällt weiter studieren.

Ich will nicht in die Politik reinkommen, aber der Staat macht es wirklich leicht für eine geizige Frau eine Schwangerschaft zu provozieren (auch wenn sie dabei anlügen muss) um Geld zu kassieren. Hoffentlich ist es nicht so, dass die Geburtenzahl grosser werden sollte! Arme Kinder.

:knockout: :knockout: :knockout: Zum fliegen gehören ebenfalls zwei :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 16:26
(@hamburger jung)

Was wäre ihr Existenzminimum? Kann jemand hier helfen?

Das müsste ungefähr passen, vorrausgesetzt wie gesagt, Bafög und EG wird angerechnet.

Titulierung ==> Sie kann das dann nicht verlangen, oder?

Sie kann es insofern verlangen, dass sie Dich verklagt. Ein evtl. Urteil wäre dann ein Titel. Aber bei den ganzen Unbekannten in Deinem Fall bist Du da m. E. ohne Anwalt aufgeschmissen. Ich würd erstmal nix zahlen, und sie notfalls klagen lassen. Dann bekämst Du nämlich wahrscheinlich PKH und müsstest Deinen Anwalt nicht selber zahlen. Im schlimmsten Fall müsste sie das tun, sollte sie die Klage verlieren.
Wenn Du Dich jetzt anwaltlich beraten lässt, kostet es Dich ne Kleinigkeit...Warte einfach ab.

dass ich da keine Chance habe, dass der Staat den KU zahlt. Kennt sich jemand besser aus?

Ungünstig formuliert!!! Ich habe nicht gesagt, dass der Staat / Ich von meinen Steuergeldern Deinen KU finanzieren soll. Ich bin aber der Meinung, dass es jedem, ob Kind oder nicht, ermöglicht werden muss, eine Ausbildung zu machen. Und wenn Du mit dem Ausbaustudium später bessere Chanchen hast, kommt das auch Deinem Kind zugute. Für die Zeit ist es dann m.M. nach legitim, dass "wir" Dir etwas unter die Arme greifen. Wie das im Einzelnen rechtlich aussieht, kann ich Dir aber 100% auch nicht sagen.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2007 16:32
(@almost)
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Hallo papi,

Ich kann mir schon ein Aufbaustudium leisten, und auch dabei den KU aus meinen Ersparnissen zahlen. Ich kann mir aber nicht leisten, der BU, den jetzt von der KM verlangt wird, während diesem Studium zu zahlen.

Zum fliegen gehören zwei, ja. Auch für die Erziehung vom Kind gehören 2. Leider ist es in der Praxis oft nicht der Fall. Und ich glaube auch, mit anderen Gesetzen könnte es für die Kinder besser aussehen, ohne dass die Mütter und Väter wirtschaftlich mehr belastet sind.

alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 19:48
(@almost)
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Hallo nochmal !

Wenn ich nichts zahle gehen wir sicher zum Gericht, ja. Aber das macht die Sachen nicht unbedingt besser...

Dann kommen wir zurück zur Frage: wie viel BU sollte ich in meiner Situation zahlen? Kennt sich jemand gut aus?

DANKE trotzdem,und LG,

  alm

Das müsste ungefähr passen, vorrausgesetzt wie gesagt, Bafög und EG wird angerechnet.

Sie kann es insofern verlangen, dass sie Dich verklagt. Ein evtl. Urteil wäre dann ein Titel. Aber bei den ganzen Unbekannten in Deinem Fall bist Du da m. E. ohne Anwalt aufgeschmissen. Ich würd erstmal nix zahlen, und sie notfalls klagen lassen. Dann bekämst Du nämlich wahrscheinlich PKH und müsstest Deinen Anwalt nicht selber zahlen. Im schlimmsten Fall müsste sie das tun, sollte sie die Klage verlieren.
Wenn Du Dich jetzt anwaltlich beraten lässt, kostet es Dich ne Kleinigkeit...Warte einfach ab.

Ungünstig formuliert!!! Ich habe nicht gesagt, dass der Staat / Ich von meinen Steuergeldern Deinen KU finanzieren soll. Ich bin aber der Meinung, dass es jedem, ob Kind oder nicht, ermöglicht werden muss, eine Ausbildung zu machen. Und wenn Du mit dem Ausbaustudium später bessere Chanchen hast, kommt das auch Deinem Kind zugute. Für die Zeit ist es dann m.M. nach legitim, dass "wir" Dir etwas unter die Arme greifen. Wie das im Einzelnen rechtlich aussieht, kann ich Dir aber 100% auch nicht sagen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2007 19:50
(@almost)
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Hallo!

Kann mir jemand bei der Rechnung vom Betreuungsunterhalt helfen? Ich habe wenig Ahnung.

  • Nicht verheiratet, alleinige Sorge der Mutter, Kind 1J alt
  • Meine Einkommen: 1500€ netto (Stipendium)
  • Einkommen der KM (Studentin): 480€ Bafög, 196€ KU, Erziehungsgeld, Kindergeld

HERZLICHEN DANK!!

alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2007 17:41
(@gittihenning)

Hallo,
ihr seid offenbar getrennt, das Kind lebt bei der Mutter. Richtig?

Dann leistet die Mutter den sog. Betreuungsunterhalt, indem sie das Kind versorgt, bei sich wohnen laesst etc.

Du bist demnach BARUNTERHALTSPFLICHTIG, musst also Unterhalt bezahlen.

Man orientiert sich an der Duesseldorfer Tabelle, bzw an der Berliner, wenn Ihr im Osten wohnt. http://www.bafoeg-aktuell.de/unterhalt-duesseldorfer-tabelle.html
Lt. Duesseldorfer Tabelle bist du mit 1500 (ist ja ein tolles Stipendium, wo hast du das denn her?) in Stufe 2 oder 3, das ist ein wenig seltsam, weil du mit einer so glatten Zahl genau auf der Grenze liegst, so glatt verdient ja sonst keiner. Wenn du keine weiteren Barunterhaltsberechtigten bezahlen musst, wirst du hochgestuft in 4 oder 5. Also 245 bw 259 Euro fuer ein Kind unter 6 Jahren.

Das Einkommen der Mutter ist irrelevant. Was ist KU?

Ich hoffe, ich hab dir damit geholfen,

Gruzz

gitti


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 13:41
(@riviera)

Äh nee.

Hi,

also zum Rechnen sind die anderen da, weil sie's können, aber:

KU ist Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt leistet nicht die Mutter sondern muss der Vater an die Mutter in Bar zahlen. Die Höhe dessen geht nach Einkommen, KU geht vor.

Gruß riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 13:46




(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

... bei riviera weitermach:
Betreuungsunterhalt:
Auch nicht verheiratete allein erziehende Mütter und Väter haben dem anderen Elternteil gegenüber einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes, soweit von ihnen wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Eine Verlängerung dieses Anspruches ist möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, diesen Unterhaltsanspruch nach der Frist von drei Jahren zu versagen (z.B. wenn das zu betreuende Kind behindert ist). Voraussetzung für diesen Anspruch ist die Bedürftigkeit des allein erziehenden Elternteils. Ist Vermögen oder sind Einkünfte aus Kapital oder Vermietung vorhanden, muss der allein erziehende Elternteil diese zunächst für die Unterhaltssicherung einsetzen. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Eine weitere Voraussetzung ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Die Zahlung von Kindesunterhalt geht dem Betreuungsunterhalt vor, und der Anspruch auf einen Selbstbehalt darf nicht unterschritten werden. Die Höhe des Unterhalts ist neben der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten vom Lebensstandard des allein erziehenden Elternteils abhängig. Als Anhaltspunkt hierfür dient das letzte Erwerbseinkommen. Nach der neugefassten Düsseldorfer Tabelle, die in den alten Bundesländern gilt, werden dem allein erziehenden Elternteil mindestens 730 EUR geschuldet, bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes 840 EUR.

Bei Fragen zum Betreuungsunterhalt kann das zuständige Jugendamt beraten. Hier kann man auch Auskunft über die Höhe des Betreuungsunterhalts erhalten. Es ist außerdem möglich, sich an eine Anwältin/einen Anwalt zu wenden, um sich vertreten zu lassen. Vorher sollte jedoch die Prozesskostenfrage geklärt bzw. ein Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Gegenüber der Sozialhilfe ist der Betreuungsunterhalt die vorrangige Leistung. Erhält z.B. eine unverheiratete Mutter laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, kann das Sozialamt sich entweder selbst an den Vater ihres Kindes wenden, um laufende Zahlungen zurückzufordern, oder es kann mit der Mutter vereinbaren, dass sie ihren Unterhaltsanspruch selbst einfordert. Dazu kann das Sozialamt ihr den Unterhaltsanspruch, der bei Bezug von Sozialhilfe auf das Sozialamt übergeht, rückübertragen. Diese Rückübertragung muss mit ihrem Einverständnis geschehen. Wenn man sich mit der Rückübertragung einverstanden erklärt, muss man selbst über den Weg einer Zahlungsaufforderung bzw. Unterhaltsklage den einem zustehenden Betrag einfordern. Die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten muss in diesem Fall das Sozialamt übernehmen. Und so lange kein Betreuungsunterhalt eingeht, muss das Sozialamt laufende Hilfe zum Lebensunterhalt gewähren.

Die Berechnung geht jetzt über die jeweiligen Tabellen ...


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 14:14
(@gittihenning)

>> Wenn ich nichts zahle gehen wir sicher zum Gericht, ja. Aber das macht die Sachen nicht unbedingt besser...

Das ist aus Erfahrung schlecht. Egal was rauskommt, eigentlich schadet es dem Kind, sowas vor Gericht austragen zu lassen.

Koennt ihr nicht versuchen, vernuenftig miteinander zu reden? Es gibt Beratungsstellen, die umsonst Mediationsgespraeche anbieten.

Sie bekommt ja schon 780 Euro fuer sich, dazu sicher noch Wohngeld. Damit steht sie besser da als der Durchschnittsstudent. Das muss ihr doch klar sein.

Du kannst anbieten, den Unterhalt der Stufe 5 fuer das Kind zu bezahlen, das muesstest du dann ohnehin. Damit zeigst du guten Willen, vielleicht hilft das ja. Ausserdem kannst du ihr ja anbieten, das Kind haeufiger zu nehmen, wenn sie unbedingt einen Nebenjob annehmen will.

Ich wuensche dir Glueck.


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 15:01
(@almost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gitti

Danke für die liebe Nachricht. Ich will auch ein Gericht vermeiden, aber bin nicht sicher, dass es klappen wird.

Kindesunterhalt (Stufe 5) zahle ich schon, es geht um den Betreuungsunterhalt. Sie hat jetzt (ohne Betreuungsunterhalt) insgesamt 1150€ monatlich zu Verfügung, für sie und das Kind. Als Student ist das viel, sie hat jetzt schon viel mehr Geld zur Vefügung als vor der Schwangerschaft. Wenn sie aber mehr bekommen kann, tut sie das. Ich finde es persönlich nicht in Ordnung, wenn aber die Gesetze das sagen kann ich nichts dagegen.

Ich würde schon gern meinen Sohn öfters bei mir haben, das will sie aber nicht...

Danke trotzdem für alle Vorschläge!

LG,

  alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2007 16:49
(@almost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Danke für die Antworte.

Gitti: ich bin der Vater, das Kind wohnt bei der Mutter, ja. Ich will nur wissen, wie viel BETREUUNGSUNTERHALT ich zahlen soll. Kindesunterhalt ist schon geregelt und tituliert.

Nichtaufgeber: danke für die genaue Antwort! Das heisst, ich sollte ihr prinzipiell 730€/Mo zahlen, oder? Ich muss aber ihr Bafög abziehen... Dann 730€ - 480€ = 250€ BU monatlich. (es bleibt immer noch über meinem Selbstbehalt). STIMMT DAS??

Grüße!

  alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2007 17:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi almost,

ich misch mich hier doch noch ein, weil ich hier eine andere Meinung habe. Ob die richtig ist, musst Du ggf. rechtlich prüfen lassen. Ich weiß es nicht genau.

Zu BU:

1. Bist Du bisher rechtswirksam von Deiner Ex in Verzug gesetzt worden (meint schritlich verbunden mit der Aufforderung Dein Einkommen offenzulegen?)

Wenn 1. nicht zutrifft, zurücklehnen, nix machen. Ein Unterhaltsberechtigter muss den Unterhalt korrekt einfordern, der kommt nicht von selbst. Ansagen wie: "Du musst mir das und das zahlen" reicht nicht. Und das ist auch gut so. Zu einfach sollte man es auch als armes Exchen nicht haben, an Kohle zu kommen. Der Satz: "Das steht mir zu!" mag zwar stimmen, aber man kann auch mal sagen: "Ja, dann ran an den Speck! Hol´s Dir!"
Der Unterhalt kann nur vom Zeitpunkt der korrekten Inzugversetzung gefordert werden, also kannst Du sehr gut auf Zeit spielen, solange das nicht geschieht.  Wie gesagt. Füße still halten.

2. Denke ich - da bin ich mir aber nicht sicher - dass Deiner Ex gar kein BU zusteht, solange sie noch immatrikuliert ist. Der BU soll ja Einkommenseinbußen aufgrund der Schwangerschaft ausgleichen, und das Bafög fällt ja nicht weg, im Gegenteil kann sie ja sogar - je nach Uni - aufgrund der Schwangerschaft Bafäg zwei  Semester oder mehr über die Förderungshöchstdauer hinaus beziehen. Sie setzt ja ihre Ausbildung (bzw. ihre Arbeit) fort, entspricht also dem Fall, wo jemand, der arbeitet - nach kurzer Babypause - den Job wieder aufnimmt, und da fällt ja auch kein BU an.
Warum solltest Du also - von den zusätzlichen Einnahmen wie KG und KU und Erziehungsgeld, die ja bei Deiner Ex sowieso auflaufen abgesehen - noch zusätzlichen BU bezahlen?

3. Ich war ähnlicher Situation, deshalb kenn ich nur die folgende Situation wie automatisch BU auf  Dich zukommt. Sie kann nämlich aufgrund der Schwangerschaft mehrere Urlaubssemester machen, dann für diese Zeit ALG-II beantragen. Dann gibts einen Übergang und die Arge kommt auf Dich zu (auf der Grundlage von §1615I). In diesem Fall (dem meinigen) must Du zahlen. Solange nur Mama fordert würde ich mir einen schönen Tee kochen und mir meine Lieblingssendung reinziehen.

Dann solltest Du Umgang und Unterhalt nicht vermengen. Jedes ist ein eigenes Thema, das unabhängig voneinander behandelt werden sollte. 

LG, MUX


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 17:24
 Mux
(@mux)
Registriert

Hm, noch ein Thread,

Nicht zahlen! Immer dieser vorauseilende Gehorsam  :thumbdown:
Siehe Posting in Thread Nummer1 zu dem Thema!

LG, Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 17:43
 Uli
(@Uli)

Themen zusammengefüht!

Warum wird ein und dasselbe Thema ich zwei Threads behandelt ???

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 17:52
(@almost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

Danke für die Antwort. Es ist gut jemanden zu kennen, der das gleiche erlebt hat.

1. Was heisst genau "rechtswirksam" ?? Ich weiss es selbst nicht. Sie hat mir das schriftlich gesagt, ich habe unterschrieben, dass ich das "gelesen" hatte, ansonsten wollte sie das per Einschreiben schicken so wie sie es schon für das KU gemacht hat.

2. Ich bin auch überhaupt nicht sicher, deswegen habe ich hier gefragt, aber noch niemand hat ganz sicher geantwortet. Wenn ich beim JA frage, wird es sicher heissen, dass sie doch Recht drauf hat...

3. Das war es bei mir zum Glück nicht so. Sie hat (noch) kein ALG-II beantragt. Das wird aber wahrscheinlich mal kommen...

Ich glaube aber, sie wird es gerichtlich fördern, wenn ich nix tue. Wenn sie tatsächlich einen Anspruch auf BU hat, ist es mir lieber uns das Gericht zu sparen.

Umgang und Unterhalt will ich auch nicht mischen... ich wäre gern so viel Zeit wie möglich bei meinem Sohn, unabhängig davon, wie viel ich der Mutter zahlen muss.

Grüße!

  alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2007 17:58
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi almost!

Ich muss gleich weg, deshalb kurz zu Deinen Fragen:

1. Was heisst genau "rechtswirksam" ?? Ich weiss es selbst nicht. Sie hat mir das schriftlich gesagt, ich habe unterschrieben, dass ich das "gelesen" hatte, ansonsten wollte sie das per Einschreiben schicken so wie sie es schon für das KU gemacht hat.

Was stand genau in dem Schreiben? Wichtig ist, dass die genaue Höhe des geforderten Unterhalts genannt ist in Verbindung mit der Aufforderung Ihr Auskunft (nebst Belegen) über Dein Einkommen zu erteilen. Dazu bist Du verpflichtet. Dann kann sie lustig rechnen (lassen). Warst Du in dieser Richtung schon tätig?

2. Ich bin auch überhaupt nicht sicher, deswegen habe ich hier gefragt, aber noch niemand hat ganz sicher geantwortet. Wenn ich beim JA frage, wird es sicher heissen, dass sie doch Recht drauf hat...

Vergiss es!  :thumbdown: Wenn, dann zum Anwalt, Erstberatung 200 € und Du weißt Bescheid.

3. Das war es bei mir zum Glück nicht so. Sie hat (noch) kein ALG-II beantragt. Das wird aber wahrscheinlich mal kommen...

Ich glaube aber, sie wird es gerichtlich fördern, wenn ich nix tue. Wenn sie tatsächlich einen Anspruch auf BU hat, ist es mir lieber uns das Gericht zu sparen.

Ja, sie wird wahrscheinlich auch auf den Trichter kommen!
Bleib locker. Selbst wenn Anträge bei Gericht gestellt sind, kann man immer noch einknicken. Also nicht unter Druck setzen lassen. Und nicht den Fehler wiederholen, ihr irgendetwas ungeprüft zu unterschreiben. Alles was Du unterschreibst, wird gegen Dich verwendet  werden.

Am besten Du investierst zunächst in eine Erstberatung bei einem Fachanwalt f. Familienrecht. Denn um eine konkrete Berechnung Deiner Leistungsfähigkeit wirst Du nicht herumkommen.

So viel erstmal.

Nice weekend!
Mux 


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2007 18:22
(@almost)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

Ich habe gedacht, vielleicht kennt sich jemand hier genug aus, für die Berechnung vom BU...

Ich vergesse das mit dem JA. Danke für alle Tipps!

  alm


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2007 19:43




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