hallo zusammen,
ich zahle für meinen sohn und seine mutter unterhalt.
die mutter bezieht ergänzend hartz4 leistungen.
im jannuar wird mein sohn 3 jahre alt sein und ich war bisher der ansicht, dass dann meine unterhaltspflicht für die KM endet.
ein anwalt hat mir gesagt, das sei nach der aktuellen gesetzeslage nicht ganz sicher.
die KM geht bisher nicht arbeiten und wird irgendwann in 2009 eine umschulung anfangen.
unser sohn wird ab jannuar 2009 in den kindergarten gehen.
meine frage: wenn KM umgeschult wird und weiter hartz4 beziehen will, verlangt die ARGE dann weiterhin von mir BU zu zahlen?
vielleicht hat ja jemand hier erfahrungen mit einem ähnlichen szenario.
beste grüße & vielen dank!
ein anwalt hat mir gesagt, das sei nach der aktuellen gesetzeslage nicht ganz sicher
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vielleicht hat ja jemand hier erfahrungen mit einem ähnlichen szenario.
Hallo Mork,
denke hier hat niemand geantwortet, weil einfach niemand Erfahrungen hat. Das neue Gesetz ist knapp ein Jahr alt und ein wichtiges BGH Urteil keine 5 Monate. Vielleicht solltest Du das mal lesen, dann weisst Du soviel wie dieser Anwalt:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html
Und natürlich noch meine Standardfrage an jeden BU-Zahler:
Kennst Du den Steuerabzug nach §33a EStG? Damit kannst Du BU bis 640€ pro Monat von der Steuer absetzen, je nach Deinem Steuersatz also 200-300€ monatlich vom Finanzamt zurückbekommen. Und das auch rückwirkend, soweit Du noch keine Steuererklärungen gemacht hast und auch für die Zeit des Zusammenlebens, wenn Der Unterhalt teilseise aus Sachleistungen (Miete...) bestand.
oh prima, das wusste ich tatsächlich noch nicht.
vielen dankl für die info;
und vielleicht kann ich ja bald was zu dem thema beitragen.