BU kurze Fragen
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

BU kurze Fragen

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

- jüngster wird am 20.12.2021 3 Jahre. BU für Mutter das letzte mal am 28.11. Überweisen?
- Mutter Informieren das es ab dem 28.12. nichts mehr gibt?
Bisher gibt es keine weiteren Forderungen und keinen Beschluss. Rechne aber jederzeit mit Post.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2021 11:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Letzte Überweisung für Dezember, nichts weiter sagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2021 12:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Noch immer verheiratet und nur in Trennung lebend oder nie verheiratet gewesen?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2021 16:44
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

@LBM, Danke. Wenn dann doch Forderungen kommen? Ab dem Zeitpunkt der Forderung? Gehe davon aus.

Nicht verheiratet. Zum Glück.
War schon mal verheiratet und da zahle ich immer noch für die Ex Frau. Hoffe das es ohne zwei Instanzen im Sommer beendet wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2021 14:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn dann doch Forderungen kommen? Ab dem Zeitpunkt der Forderung? Gehe davon aus.

Meines Wissens ab Zeitpunkt der Geltendmachung. Der Anspruch per se sollte aber auch entsprechend begründet sein, ein "steht mit zu" oder "haben will" reicht nicht aus.
Womöglich kommt aber auch die Aufforderung zur Beteiligung an KiKa-Kosten...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 15:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Das müssen ja schon Gründe sein, die schwerwiegend sind, also bspw. keine Fremdbetreuung möglich, weil Kind behindert,...
Betreuungsunterhalt für Kinder über 3 ist bei nicht Verheirateten eine seltene Ausnahme.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2021 15:18
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Aktueller Stand Kinder sind in der Kika ohne Kosten. Aber kein ganz Tagesplatz frei.
Sie selbst ist Kika Erzieherin.

Arbeitet ab Januar wieder. Aber kann mir fast nicht vorstellen das es mehr als 30h werden.

So das ich fast damit rechne das die Differenz zum Vollzeitjob ich zahlen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2021 23:59
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde im Gegensatz zu Lausebackesmama nicht empfehlen, die Zahlungen kommentarlos einzustellen. Es ist einfach ein Gebot der Fairness, dies vorher anzukündigen.

In diesen Trennungsgeschichten ist halt meistens so, dass wenn einer mit dem „muss ich nicht, also tue ich es auch nicht“ anfängt, sich das Verhältnis der Expartner ziemlich schnell verschlechtert, denn dann macht als Reaktion auch der Andere nur noch das, wozu er gesetzlich verpflichtet ist,…

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2021 10:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Alles was man vorher ankündigt gibt dem Anderen die Möglichkeit früher zu reagieren. Das ist mehr als unklug. Hier geht es nicht um Umgang oder Sorgerecht, sondern um Unterhalt. Da steht der Unterhaltszahler eh meist auf verlorenem Posten.

Wenn das Kind bereits jetzt FREMDbetreut werden kann, ist deine Position doch gut. Kein Ganztagesplatz frei ist nicht dein Problem. Betreuungsunterhalt wird gewährt, wenn es beim Kind liegende Gründe geben sollte. Sehe ich hier nicht.

Meine Partnerin ist auch alleinerziehend. Man kriegt einen KiTa-Platz, wenn man einen BRAUCHT, da hat man ja auch einen Anspruch drauf. Wahrscheinlich arbeitet die Mutter einfach nur zu wenig, um 45 Stunden gewährt zu bekommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2021 12:15
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Man sollte auch berücksichtigen, warum es kein ganztags Platz für beide gibt.

Ich hatte vor ein paar Wochen ja die Situation das Ex mit den Kinder nach Irland gegangen ist, da wurden die Ganztagsplätze im Wunsch Kindergarten gekündigt.
Dort war Betreuung von 06:30-17:00 Uhr an 5 Tagen die Woche möglich. Jetzt von 07:00-14:00Uhr

Der jetzige war halt der einzige am Ort der Plätze frei hatte und bietet zur Zeit nur halbtags an. Hier sind jetzt seit dem 15.11.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2021 12:22




(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

- jüngster wird am 20.12.2021 3 Jahre. BU für Mutter das letzte mal am 28.11. Überweisen?
- Mutter Informieren das es ab dem 28.12. nichts mehr gibt?
Bisher gibt es keine weiteren Forderungen und keinen Beschluss. Rechne aber jederzeit mit Post.

Danke

Noch zur Info, das war der letzte Schriftwechsel der Anwältin von Ihr (30.08.2021 und am 20.09. ist sie nach Irland)

"Sehr geehrter Herr Ex,
Frau Ex geht seit August 2021 nicht wieder arbeiten und ist auf den Betreuungsunterhalt angewiesen.
Vor Dezember 2021 wird Frau Ex auf jeden Fall keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Soweit ich weiß, informierte Sie Frau Ex bereits von ihren Plänen (Auswanderung nach Irland)."

Von daher ist das Thema ja gesetzt und die Anwältin ist im Bilde bzw. wenn diese davon weiß das sie wieder zurück ist, wird diese wohl reagieren oder eben nicht.

(Hatte durch Zufall mal Mail verkehr gelesen wo Ex und ich uns auf Zahlungen geeignet hatten, die AW fordert sie aber direkt auf das maximal zu fordern. Naja so sind sie halt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2021 12:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Celine: Ich verstehe die Intention nicht. Die Mutter sollte doch die Rechtslage kennen. Da ist doch der Unterhaltsschuldner nicht in der Verpflichtung Bescheid zu sagen. Ist doch ein bisschen so, als würde ich nach Auslaufen eines Vertrages oder einer Ratenverpflichtung sagen "Du, nächsten Monat zahle ich den abbezahlten Kredit nicht mehr weiter.

Und BU ist doch nichts Anderes als eine Verpflichtung mit roundabout 36 Monatsraten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2021 22:09
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Celine: Ich verstehe die Intention nicht. Die Mutter sollte doch die Rechtslage kennen.

Einfach als freundliche Geste und weil man vielleicht selbst einmal drauf angewiesen ist, dass der Andere nicht ausschließlich das tut, wozu er verpflichtet ist. Gerade akosers Ex wirkt ja nicht wirklich…. sortiert, was ihre Lebensführung betrifft. Außerdem scheint sie finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet zu sein. Gegebenenfalls hat sie es nicht mehr auf dem Schirm und es ist für sie eine kleine Katastrophe, wenn das benötigte Geld unerwartet nicht kommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2021 11:58
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Ex wohnt mit Kindern bei Mutter im Haus. Keine laufende Kosten wie Auto oder Miete. Von daher. Ich warte dann mal ab. Danke für eure Gedanken dazu :-).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2021 13:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gerade akosers Ex wirkt ja nicht wirklich…. sortiert, was ihre Lebensführung betrifft.

Dafür ist aber der Expartner nicht verantwortlich. Sie hat eine Anwältin beauftragt, dann soll die sich kümmern oder wahlweise braucht´s dann halt eine Betreuung, aber doch nicht den Expartner.

Fairness ist auch, dass man z.B: nicht kommentarlos einen Anwalt beauftragt, um Unterhalt zu bekommen. Und wie oft kommt das vor? Und wie oft wird das dann gerügt?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2021 13:54
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist hier meines Wissens aber auch noch nie empfohlen worden.

Aber akoser wird explizit dazu geraten.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2021 14:01
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

bisher ist alles ruhig. Hole die Knider regelmäßig und auch die Urlaubsplanung bis 2023 ist mit ihr abgestimmt.

Meine Frage, kann sie jederzeit BU wieder verlangen? Wenn ja auch rückwirkend?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2022 14:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

BU muss gefordert werden und kann erst ab dem Datum der Forderung verlangt werden. D.h. rückwirkend kann kein BU gefordert werden.

BU kann nur gefordert werden, wenn die Gründe dafür erfüllt sind.

Betreuungsunterhalt nach  § 1615 l BGB  kann nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gefordert werden.

BU aus Billigkeitsgründen gelten nur im Fall einer vorherigen Ehe und wenn ich es richtig in Erinnerung habe wart ihr aber nicht verheiratet.

Es bleiben also nur noch kindbezogene Gründe, die nicht allgemein erklärt sind und deshalb im Einzelfall dargelegt werden müssten. Der häufigste Fall hier wäre eine Behinderung, das ist aber glücklicherweise nicht der Fall.

Nein, es gibt für Dich keinerlei Grund anzunehmen, dass BU wieder gefordert werden sollte, noch dass Du ihn zahlen müsstest.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2022 21:52