Hi,
kurz zu meinem Fall, bin Vater einer 2 Jährigen Tochter. Trennung hatte noch während der Schwangerschaft stattgefunden. KM hat Anwalt mit BU Forderung vor etwa 13 Monaten beauftragt sprich es geht um 26 Monate BU.
Das ganze über eine Stufenklage in der ich zuerst Auskunft leisten sollte. Bin seit 2005 selbständig, gefordert wird die Auskunft für die Jahre 2006-2008. Ich habe mich unverzüglich nach Erhalt des Schreibens im Juni 2009 an einen Anwalt gewendet den ich dann schliesslich in der Angelegenheit auch beauftragt habe. Abgegeben wurde Einnahmeüberschuss 06-08, Einkommensteuererklärung 06-08, Steuerbescheid 06-08. Ihr Anwalt hat darauf hin nur immer wieder zur korrekten Auskunft aufgefordert (Systematische Aufstellung, Einnahmen aus sämtlichen Quellen (z.b. Vermietung / Verpachtung / Selbständigkeit / Angestelltenverh. etc)). Das Gericht hat dem Anwalt recht gegeben (Auskunft unzureichend erteilt) im Urteil nicht aber geschrieben wie diese auszusehen hat, es besteht somit besteht ein Titel gegen mich. Nach Beschwerde beim OLG hat sich rausgestellt dass sie sich aufgrund des zu geringen Streitwerts mit der Sache (noch) nicht beschäftigen möchten (Min 601 € Erreicht wurden 350€). Ich bin somit nach wie vor in der ersten Stufe.
Heute frisch erhalten: Gegnerischer Anwalt fordert nun erneut zur Auskunft bis zum 5.8.10, ansonsten droht Zwangsvollstreckung... Bin total ratlos aus mehreren Gründen.
1. Scheinbar wohl den falschen Anwalt engagiert.
2. Gibt es denn nirgends ein Muster einer (korrekten) Systematischen Aufstellung für die Auskunft ?
3. Wie hoch können solche Geldstrafen ausfallen ? Pi*Daumen ?!
Vllt kann mir ja jmd von euch auf die Sprünge helfen...
Vielen Dank im Voraus!
Hi Gsus
Scheinbar wohl den falschen Anwalt engagiert.
Kann sein, aber ein Anwalt kann auch nur soviel Auskunft über dein Einkommen erteilen, wie du ihm Auskunft erteilst.
2. Gibt es denn nirgends ein Muster einer (korrekten) Systematischen Aufstellung für die Auskunft ?
Vieleicht hilft dir das etwas weiter.
Wie hoch Zwangsmittel sein können liegt im Ermessen des Richters und sind nicht genau zu beziffern.
Bei dir ist jetzt aber Eile geboten, der 5.8. ist nicht mehr weit.
Gruss Wedi
Vielen Dank für die Info!
Habe heut rumgerufen und eine Fachanwältin gefunden die auf Anhieb und das sogar am Telefon mir sagen konnte wie das ganze auszusehen hat...
Werde wohl den Anwalt in dieser Sache wechseln... ma sehen wie es weitergeht.