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Bringweg

 
 TP
(@_tp_)
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Hallo, brauch da mal dringend Hilfe!
Vor ca. 4 Wochen habe ich meinen Wohnort gewechselt, ca. 80km vom alten entfernt.
Ich habe aus meiner geschiedenen Ehe ein kleinen Jungen den ich alle 14tage für drei Tage zu mir hole
!!!FREU!!! Dieses Wochenende ist es wieder soweit*

Nun zur meiner Frage: Wenn ich meinen Jungen hole sind das jedes mal ca. 160 km hin und zurück.
Habe ich den Anspruch darauf das mir meine Ex einen Weg den Jungen bringt oder abholt? Und wenn ja gibt es darüber Urteile?

Danke für Eure Hilfe

Ps.: Wenn ihr meinen Großen mal kennen lernen wollt.
www.tom-philipp-delphintherapie.de

[Editiert am 21/12/2005 von TP]

[Editiert am 21/12/2005 von TP]

[Editiert am 21/12/2005 von TP]


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2005 16:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

die Kosten sind grundsätzlich vom Umgangsberechtigten zu tragen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der betreuende Elternteil die Entfernung geschaffen hat und der Umgang ohne die Mithilfe des betreuenden ET nicht möglich wäre.

Schön wäre, wenn sich die Eltern den Weg einfach teilen würden.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 16:32
 TP
(@_tp_)
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Hi Sky,

hatte ich vorgeschlagen bekam nur ein müdes Lächeln mit der Antwort : Brauchst ihn ja nicht holen.


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2005 16:36
(@roman3)
Rege dabei Registriert

TP, du bist weggezogen und deshalb für den längeren Weg selbst veratwortlich. Wenn Sie wegzieht gilt das gleiche, es ist dein Problem die Distanzen zu überwinden. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber das ist eher selten.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 16:40
 TP
(@_tp_)
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Hi Roman3,

kein Umzug, keine Arbeit, kein Geld, kein Unterhalt


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2005 16:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin TP,

die Gleichung ist verständlich.

Unter Umständen könnte bei einer Unterhaltsberechnung eine Anrechnung erfolgen (>hier<). Ferner kannst du die Kosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen (>hier<).

DeepThought

[Editiert am 21/12/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 16:47
 Uli
(@Uli)

kein Umzug, keine Arbeit, kein Geld, kein Unterhalt

wenn Dein Umzug beruflich wirklich von Nöten war könnten die Umgangskosten ggf. dein Nettoeinkommen bereinigen.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 16:49
(@sandgren)

hy TP,

kein Umzug, keine Arbeit, kein Geld, kein Unterhalt

ok, das wäre die erklärung für logik oder gesunden menschenverstand.

leider such man(n) soetwas im familienrecht vergebens. 🙁

aus sicht der KM willst doch du etwas,nämlich den umgang,und nicht sie.
es wird dir nichts anderes übrigbleiben als selbst für den aufwand des umgangs (fahrtkosten) aufzukommen wenn du deinen sohn sehen willst.

gruss sandgren 😎

ps:uli und deep´s ansatz hat sich überschnitten,legt der KM aber keine kosten auf. 😉

[Editiert am 21/12/2005 von sandgren]


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 16:51
 TP
(@_tp_)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke an alle!!!
Schade, dann soll es wohl so sein.

[Editiert am 21/12/2005 von TP]


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2005 17:14