Hallo,
ich bin 29 Jahre und habe einen fast 2 jährigen Sohn. Seit ca. 6 Wochen bin ich von meiner Freundin getrennt, ist einfach nicht meine große Liebe. :phantom: Wir hatten keine gemeinsame Wohnung, sie wohnt mit den Kleinen bei ihren Eltern im Haus. Ich habe immer 120,- € Unterhalt gezahlt (Vereinbarung, wir waren ja noch zusammen und ich hatte ja auch Ausgaben für den Kleinen). Seit einigen Monaten zahle ich 200,- € direkt auf ihr Konto. Heute hatte ich dann endlich einen Brief vom Jugendamt im Briefkasten :crash: - Beistand :puzz:. Jetzt soll ich meine Einkünfte offenlegen und auch Vermögen :question: Ich habe einiges gespart, aber auch viele Schulden abzutragen. Außerdem soll ich jetzt beim Jugendamt auf ein Konto mit Aktenzeichen zahlen?
Jetzt meine Fragen:
- Kann das Jugendamt rechtlich an mein Vermögen ran (= nachträglich Unterhalt zahlen seit der Geburt, also die Differenz zu 120,- €), trotz meiner Schulden und meiner Ausgaben für das Kind, die ich ja auch hatte??
- Bin ich gesetzlich verpflichtet den Bogen und die ganzen Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheinigungen einzureichen??
- Ich will einfach nur nach Düsseld. Tabelle zahlen und meine Ruhe haben. Kann ich doch so dem Jugendamt schreiben, oder?
- Meine Ex meint ich kann den Kleinen sehen, muß ihn aber abholen. Habe aber keine Lust auf Schikane, weil im Haus die ganze Familie wohnt (ihre Eltern, Brüder usw.). Ich möchte, daß sie ihn zum Bahnhof oder ähnlich bringt. Kann ich das rechtlich verlangen?
Vielen Dank für Ihre Antworten - würde mir sehr helfen!
Hey
Kurz und schmerzlos..
Also gleich zu deinen Fragen:
(= nachträglich Unterhalt zahlen seit der Geburt, also die Differenz zu 120,- €), trotz meiner Schulden und meiner Ausgaben für das Kind, die ich ja auch hatte??
Nachträglich ist da so eine Sache, letztendlich bist du jetzt in Verzug gesetz worden, aber jetzt "zählt" es sozusagen..ab jetzt ist der zu errechnende KU nach deinem Einkommen fällig..
- Bin ich gesetzlich verpflichtet den Bogen und die ganzen Verdienstbescheinigungen, Steuerbescheinigungen einzureichen??
Ja!
- Ich will einfach nur nach Düsseld. Tabelle zahlen und meine Ruhe haben. Kann ich doch so dem Jugendamt schreiben, oder?
Kannst du tun, aber letztendlich mußt du deine Unterlagen einreichen u Auskunft erteilen..da führt nichts dran vorbei..egal ob jetzt wie hier das JA die Unterlagen fordert im Rahmen der Beistandschaft, oder ob es ein RA fordert oder die KM selber..du bist verpflichtet dazu Angaben zu machen u Belege einzureichen, damit der KU auch entsprechend berechnet werden kann..
muß ihn aber abholen. Habe aber keine Lust auf Schikane, weil im Haus die ganze Familie wohnt (ihre Eltern, Brüder usw.). Ich möchte, daß sie ihn zum Bahnhof oder ähnlich bringt. Kann ich das rechtlich verlangen?
Nein!!
Du bist der Umgangselternteil und hast dafür zu Sorgen das du das Kind holst u wieder zurück bringst..das wäre rechtlich durchsetzbar..anderes nicht...du kannst natürlich mit der KM darüber sprechen ob sie das macht, aber rechtlich wirst du in die Richtung nichts bewegen können.
Schikane muß ja nicht sein, sprich mit der KM darüber, u benimmt euch wie erwachsene Eltern bei der Übergabe..sollte doch kein Problem sein..
Gruß
Jens
Danke Jens für Deine Antworten! :thumbup:
Ich habe doch nochmal eine Frage:
Also kann es sein, daß ich dann viel mehr Unterhalt zahlen, als die Düsseldorfer Tabelle vorgibt?
Mein Ziel ist es nach Düsseld. Tabelle zu zahlen, wie mache ich das am besten? Ich finde die Werte dort sind schon hoch genug und
ausreichend für einen 2 j. Racker ...
Der KU wird nach deinem Einkommen berechnet. Und die DDT orientiert sich eben an best. Einkommenstufen.
Also kann es sein, daß ich dann viel mehr Unterhalt zahlen, als die Düsseldorfer Tabelle vorgibt?
Kommt darauf an was du damit meinst. Eine Hochstufung um 1 bis 2 Tabellenstufen ist durchaus möglich, wenn du nur einer Person zu Unterhalt verpflichtet bist, da die DDT von 3 Berechtigten ausgeht.
Mein Ziel ist es nach Düsseld. Tabelle zu zahlen, wie mache ich das am besten?
Dieses Ziel wirst du sicher erreichen, nur nach welcher Stufe könnte noch eine unangenehme Überraschung bergen.
Ich finde die Werte dort sind schon hoch genug und
ausreichend für einen 2 j. Racker ...
Meinst du? Sie sind grade mal das was ein Kind mindestens braucht. Und ganz ehrlich ,wenn man ein Kind nur von diesem betrag versorgen müßte würde das zeimlich in die Hose gehen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für Deine Antwort.
Also dafür das ich 200 Std. im Monat arbeite und meine Ex noch nie gearbeitet hat (und auch nie zu Potte kommen wird), finde ich die Beträge ganz schön hoch.
Angenommen man dürfte sein Kind dann nicht mal sehen, so finde ich das doch alles sehr extrem.
gruß
Ja es sieht immer ungerecht aus. Aber das Kind kann nichts dafür.
Weder dafür das ihr euch trennt, noch dafür das du soviel arbeitest und sie gar nichts (obwohl Betreuung auch Arbeit ist :wink:) und es könnte erst recht nichts dafür, wenn ihr euch nicht mehr sehen könnt.
Fakt ist, das ein Kind von irgenwas leben muß und das der KU ja nicht das ist was man mal so nebenbei noch für Klamotten und Spielzeug fürs Kind ausgibt, sondern im KU ist der Anteil des Kindes an Miete, Strom, Nebenkosten, Lebensmittel u.s.w. enthalten
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich bin AE-Mutter, die keinen KU bekommt und ich kann Dir sagen, dass jeder Einkauf (Hosen, gute Schuhe, Kindergartenbedarf..etc) mich zum Schwitzen bringt. Du darfst ja nicht vergessen, das Kind braucht ja auch Möbel, ein Zimmer, verbraucht Wasser, Strom usw.
Und was das Thema Umgang in Verbindung mit Unterhalt angeht: Das ist schon gut und richtig so, dass diese beiden Themen voneinander getrennt betrachtet werden. Der Vater meines Sohnes darf seinen Sohn trotzdem so sehen, wie es möglich ist, auch wenn er gar nichts zahlt. Mir ist aber klar, dass es verlockend ist zu sagen: "Darf ich das Kind nicht sehen, zahle ich auch nicht!"
Falsch bleibt es trotzdem.
LG LBM
Edit: Mitternachstwunsch war schneller
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Vater meines Sohnes darf seinen Sohn trotzdem so sehen, wie es möglich ist, auch wenn er gar nichts zahlt.
Und wie läuft das dann nochmal? Vorschuß vom Jugendamt, oder? Und wie wird das dem Kindesvater berechnet? Muß er das dann "abzahlen" - bis ans Lebensende?
Also sorry, ich finde 50 € Unterhalt in der Woche für einen 2 j. sind schon okay. Da brauche ich ja weniger.
Ich finde man sollte immer nicht vergessen, wo das eigentliche Geld herkommt: durch Arbeit, Mehrwert, Wertschöpfung, Anstrengung.
Und ich finde es durchaus legitim sich auch mal auf die Seite der "Zahler" zu stellen und man darf auch mal sagen "es tut weh, wenn man hart für sein Geld arbeitet und sieht wie es vom Kontro runtergeht". Für viele Väter ist da nix mehr mit Urlaub und Auto. Es ist dann auch verständlich, wenn ein Vater dann nicht mal sein Kind sehen darf, daß man sich fragt: "macht es alles Sinn? Lohnt sich ja gar nicht zu arbeiten, der Anreiz ist weg".
gruß
Also sorry, ich finde 50 € Unterhalt in der Woche für einen 2 j. sind schon okay. Da brauche ich ja weniger.
Soso, von 50 € bezahlst du also Miete, Strom, Wasser, Heizung und Lebensmittel für 1 Woche?
Das hab ich noch nicht mal in meinen Studentenzeiten mit einem minizimmer im Wohnheim geschafft.
Und wie läuft das dann nochmal? Vorschuß vom Jugendamt, oder? Und wie wird das dem Kindesvater berechnet? Muß er das dann "abzahlen" - bis ans Lebensende?
Zum einen, wenn beim JA festgestellt wird das der Vater schlicht und einfach nicht leistungsfähig ist, dann laufen da auch keine schulden auf. Wenn er aber nicht zahlen will, obwohl er könnte, dann wird ihm das natürlich in Rechnung gestellt.
Btw: wenn ich´s richtig im Kopf habe bekommt lbm keinen UVS
Ich habe so langsam das Gefühl, das du den KU als großzügiges Geschenk an dein Kind siehst.
Ja es tut demjenigen weh, der den KU zahlst, vor allem weil man die Summe jeden Monat schwarz auf weiß auf dem konto sieht. Dabei wird leider oft vergeßen ,das man dieses Geld auch in einer intakten Familie für das Kind ausgegeben hat und das eben bei 2 haushalten insgesamt weniger Geld zur freien Verfügung vorhanden ist, als wenn das Kind mit beiden Elternteilen in einem haushalt lebt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nochmal,
nein, bisher habe ich darauf verzichtet UHV zu beantragen.
Ich kann mich auch hier Tina nur anschließen. Du kannst in der Woche auch nicht von 50 Euro leben. Das kann niemand. Auch nicht ein kleines Kind, was i.d.R. schon allein wachstumsbedingt häufiger Kleidung benötigt, oft auch noch Windeln, usw.
Du solltest Dir bewusst machen, dass das Geld nicht für Deine Ex von Deinem Konto geht, sondern für Dein Kind, für das Du Dich entweder einmal selbst entschieden bzw. dessen Entstehen Du nicht eigenverantwortlich verhindert hast. Und dieser ist mit 2 Jahren nun mal nicht in der Lage darüber:
Ich finde man sollte immer nicht vergessen, wo das eigentliche Geld herkommt: durch Arbeit, Mehrwert, Wertschöpfung, Anstrengung.
nachzudenken.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
:bahnhof:
@ LBM
Süße, was bedeutet denn das
NIPSILD
nu wieder?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Wenn du wirklich genau wissen möchtest was du an Ku zu leisten hast, müßtest du Zahlen u Fakten nennen, dann könnte man da genauer zu Stellung nehmen..
Alerdings erweckst du langsam eher den Eindruck als wenn du am liebsten gar nichts zaheln möchtest, bzw. wenn nur das wenigste was du dir so denkst..
Also sorry, ich finde 50 € Unterhalt in der Woche für einen 2 j. sind schon okay.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr was derzeit so ein Pack Windeln kostet..aber bei der Menge die ein Kind in dem Alter evtl. noch braucht, und der Miete, Strom Wasser, Gas, Wohnnebenkosten; Lebensmittelkosten, Kleiderkosten, Pflegeartikel usw. was auch ein 2 jähriges Kind "kostet"/braucht wird es mehr als nur knapp mit 50 €.
Davon mal abgesehen, reicht auch normaler KU nach DDT nicht wirklich aus, d.h. ein Kind lebt letztendlich nicht nur vom KU..
Natürlich siehst du die Zahlen auf deinem Kontoauszug..der andere nicht, er spürt es aber im Portmonai .. u da reicht dein KU sicher nicht allein, schon gar nicht 50 € wöchentlich...
Wie hoch ist dein SB? Und wieviel leben davon nochmal allein??
Aber einem Kind stehst du mal höchstens max 200€ im Monat zu?
Du willst jetzt aber auch nicht erzählen, das als ihr noch zusammen gelebt habt, das ihr da mit insgesamt 50€ pro Woche fürs Kind ausgekommen seit..
Da war es aber noch ok, was fürs Kind drauf ging..
Davon abgesehen ist es dein Kind, u du hast da genauso für auf zu komen wie die KM..
Für viele Väter ist da nix mehr mit Urlaub und Auto.
Das ist heut zu Tage auch oftmals nichts mehr für "intakte" Familien..und es ist auch nichts oftmals für die betreuenden Eltern..
Und wie läuft das dann nochmal? Vorschuß vom Jugendamt, oder?
Den gibt es aber nicht unendlich..
Und auch die Allgemeinheit, denn das sind Gelder der Allgemeinheit, ist nicht dafür da um letztendlich für dein Kind aufzukommen..
Und der Betrag entspricht auch nicht der untersten Stufe der DDT..
Und ich finde es durchaus legitim sich auch mal auf die Seite der "Zahler" zu stellen
Natürlich .. Dennoch sind hier beide gefragt, du hingegen möchtes lieber Urlaub machen können, aber weniger für dein Kind aufkommen wollen..
Thema Umgang:
wenn ein Vater dann nicht mal sein Kind sehen darf
Wenn es denn so wäre, könntest du dagegen etwas unternehmen..
Hat aber dennoch nichts mit deiner Pflicht zu KU zu tun, u auch nichts mit der Höhe des KU`s..
Ihr seit grad erst getrennt..und wen du wie du schreibst es so ist:
- Meine Ex meint ich kann den Kleinen sehen, muß ihn aber abholen.
..dann ist es wohl nicht so das du euer Kind nicht sehen kannst, sonder es liegt wohl an etwas anderem, nämlich nur an dir..
Wie schon erwähnt, du bist derjenige der das Kind holen u bringen muß .. du bist es der auch den Umgang wahr nehmen muß..
Also von dein Kind nicht sehen darfst kann hier doch demnach gar nicht die Rede sein!!
Gruß
Jens
Na, das Abholen ist sicher zu teuer, oder zu umständlich oder man möchte das Kind nicht von einer Frau abholen, die einfach nicht die grosse Liebe ist, oder es regnet grade und man hat nicht die richtige Kleidung oder es ist zu hell oder zu dunkel.
Oder?
Jens: 100% Zustimmung zu jedem Satz!
ich willl ja nicht sticheln ,aber das kind ist unter 3 das heißt es wird auch noch betreuungsunterhalt für deine ex auf dich zukommen.
und 50 euro bzw nach deiner rechnung 100 ,da ja deine ex ihren anteil leistet,sind verdammt wenig. ich frage mich ,mal ganz provokant ob es dir lieber du hättest mit beiden nix mehr am hut.
lehrne ,eltern von pparebene zu trennen. du bist für das kind verantwortlich ,es ist eben zu 50% auch deins.
manno man und da braucht man sich nicht zu wundern, das in der öffentlichkeit männer immer die bösen sind,zum glück sind dasdie usnahmen! und es gibt auch genug mütter mit dieser einstellung.
mensch werd erwachsen und stell dich deiner verantwortung!
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Hi achja,
- Meine Ex meint ich kann den Kleinen sehen, muß ihn aber abholen. Habe aber keine Lust auf Schikane, weil im Haus die ganze Familie wohnt (ihre Eltern, Brüder usw.). Ich möchte, daß sie ihn zum Bahnhof oder ähnlich bringt. Kann ich das rechtlich verlangen?
Das wäre die Antwort auf deine Frage wegen des Abholens.
So und nun wollen wir mal eifnqach abwarten wie er sich positioniert. Dan nsehen wir weiter 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
😉 😉 😉
Na, und was auf dem Weg zum Bahnhof so für Hindernisse auftauchen können!
Hallo Allesungerecht!
Du wirst vermutlich 230€ Unterhalt an die Mutter deines Kindes Zahlen müssen!
So viel zahle ich auch!
Gruß
Zauberlehrling
Ach Leutz,
ich kann Euch ja durchaus verstehen ...
und zu allererst: ich liebe meinen Sohn über alles.
Zuerst meine provokanteste These:
Es gibt Frauen denen es in einem gewissen Abschnitt ihres Lebens nicht gut geht. Ihnen fehlt Orientierung, sie fühlen sich leer. Da kann ein Kind schon eine willkommene Abwechslung sein und dem Leben durchaus einen Sinn geben. Besonders im Zeitalter der Pille kann da schnell mal ein Unfall passieren - ups. Und auch wenn es immer heißt "dazu gehören immer zwei", es gibt Situationen im Leben, wo Du als Mann kein Mitspracherecht hast, bzw. nicht das letzte Wort haben kannst. Da wird zack ein Kind auf die Welt gesetzt, auch wenn man dagegen ist, weil man noch im Studium, Ausbildung oder zu jung ist.
Die 200,- € zahle ich übrigens gerne. Wird es aber mehr, ganz klar ungerne. Da ich dann einen Punkt komme, wo ich mich finanziell stark einschränken müsste und das möchte ich nicht. Rechnet Euch aus wieviel rauskommt, wenn ihr z.B. (wird ja noch höher, je älter das Kind) 200,- x 12 x 18 Jahre anlegen würdet).
Die These, wenn der Kleine und meine Ex bei mir wohnen würde, hätte ich ja mehr kosten kann ad absurdum geführt werden; wie folgt:
Besonders in Dtld. sollen "Familien" steuerlich gefördert werden. Wenn ich also mit ihnen zusammenleben würde, so würde ich wesentlich mehr netto verdienen (andere Steuerklasse) und auch vom Kindergeld und Erziehungsgeld indirekt profitieren (durch Anteil Miete, Strom, Nahrung usw.), sprich alle Parteien hätten mehr. So profitiert aber nur die Frau von der Staatskasse, der Mann geht leer aus.
Es tut mir sehr leid, aber ich bin eben eher dem liberalen Spektrum zu zuordnen. Und dazu stehe ich auch.
Ich freue mich auf konstruktive Antworten!
gruß + schönes Wochenende!
Hallo,
mir entgeht gerade ein wenig, was an der Einstellung "Allesungerecht" liberal ist.
Gerecht ist, dass Du das Wahlrecht hast, mit einer Frau mit oder ohne Kondom in die Kiste zu steigen. Wenn Du schon weißt, dass Frauen in "gewissen Lebensabschnitten die Orientierung fehlt" und ein Kind da wunderbar rein passt, dann liegt es an DIR, zu verhindern, dass das passiert, wenn Dein Leben gerade eine andere Orientierungsrichtung hat.
Die Höhe des KU regelt sich nicht nach dem Empfinden dessen, was Du als fair erachtest, sondern orientiert sich an für alle geltenden Richtlinien und der Höhe Deines Einkommens. Bist Du leistungsfähig zahlst Du und nicht die Allgemeinheit.
Allein der Gedanke, was Du sparen bzw für Renditen erzielen würdest, wenn Du statt KU-Zahlungen dieses Geld anlegen würdest zeigt, dass Du irgendwie weder den tieferen Hintergrund von Elternschaft im Allgemeinen, noch von Vaterschaft im Speziellen wirklich verinnerlich hast.
Mir ist jetzt auch nicht ganz klar, wieso "nur die Frau" von der Staatskasse profitiert. Wegen ca. 40 Euro netto im Monat, wenn sie den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende bekommt, wohlgemerkt auch nur so lange, wie sie mit dem Kind wirklich allein lebt? Wegen Kindergeld in Höhe von 154 Euro, mit dem man in der Regel nicht mal einen Kitaplatz bezahlen kann?
Ich bin übrigens nach wie vor der Meinung, dass Kinder zu finanzieren in erster Linie Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. Das überlegt man sich i.d.R. bevor man sie bekommt.
Da mag ich eine Macke haben. Aber da mein Ex keinen Unterhalt zahlen kann, komme ich eben für unseren Sohn auf. Und zum Amt werde ich erst gehen, wenn wir in unserer Existenz bedroht sein sollten. Auch wenn "mir der UHV zusteht".
Ich sage nicht, dass meine etwas rigide Einstellung Allgemeinverbindlichkeit haben soll. Trotzdem empfinde ich Deine Einstellung als unreif. Mir scheint, dass Du nicht zwischen den Angelegenheiten Deines Sohnes und Deiner Ex trennst. Und für Deinen Sohn zu sorgen ist nun mal Deine Pflicht. Sollte Dein Gehalt es hergeben, dass Du auch 300 Euro KU zahlst, hast Du das in meinen Augen zu tun. Fertig aus.
Über seine Verpflichtungen kann man sich übrigens auch vor dem Zeugen eines Kindes informieren. Quellen sind das BGB und die Leitlinien der OLG bzw. die Düsseldorfer Tabelle.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."