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Brief vom Jobcenter - Berechnung des Unterhalts für Kinder und Frau

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Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Schriftlich habe ich nichts vom FA. Nach dem Wechsel Mitte August habe ich mit meiner Ansprechpartnerin beim FA telefoniert und sie hat den Wechsel telefonisch bestätigt und dass es ab September gilt.

ud sorry hatte ich erst im Nachgang gelesen...
Aber kannst Du Dir dass nicht auch schriftlich bestätigen lassen? Ggf halt persönlich vorsprechen, kurz den Sachverhalt (JC) darstellen und dann um schriftliche Bestätigung (Änderung in SK 4 ab xx.xx.2017) bitten.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

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Geschrieben : 10.09.2017 09:43
(@ratloser40)
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Hallo,

nochmal eine Ergänzung von mir.

Nach Auswertung der genauen Berechnung des JC stellt sich mir die Frage, ob die nicht für den TU vollkommen falsch gerechnet haben. Alle mir bekannten Quellen geben an, dass zunächst für beide Partner eine Einkommensbereinigung erfolgen muss, indem der tatsächliche Bedarf berücksichtigt wird. Neben den üblichen Abzügen spielt hier auch die Miete eine Rolle.

Erst dann wird addiert und verteilt.(Halbteilungssatz, denn die 3/7 u. 4/7 Aufteilung gilt doch nur wenn nur einer Erwerbstätig ist), natürlich wird der UH für vorrangig berechtigte auch vorher abgezogen (die Kinder).
Und dann kommt noch der erhöhte Selbstbehalt von 1200 zum tragen.

Das JC hat da irgendwie komplett anders gerechnet und ausschließlich auf die Einkünfte abgezielt.

Müsste nicht KM (bzw. in Vertretung das JC) überhaupt erst nachweisen, dass sie für TU bedürftig ist?

Ich vermute hier auch fast, kenne mich da mit den genauen Grenzen aber nicht aus, dass KM mit einer eigenen Rechnung bzw. ihrer Anwältin, eher hätte Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragen hätte sollen, das ist doch eh vorrangig vor ALG II und dürfte unterm Strich mehr ergeben...

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Geschrieben : 10.09.2017 10:06
(@inselreif)
Moderator

Den Steuerklassenwechsel kann man mittels eines Ausdrucks der ELSTAM nachweisen. Den bekommt man beim Finanzamt oder, einfacher, online zum selbst ausdrucken über das Elster-Portal. Nur die Anmeldung zum Zugriff auf die Daten ist etwas langwierig.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 10.09.2017 11:48
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie Sophie bereits geschrieben hat, für die Monate mit dem größeren Einkommen muss ich nachzahlen. Aus meiner Sicht sind es die Monate Juni bis August, für diese Monate muss ich 1.158€ nachzahlen.

Für den Monat September ist es anders, die Nochehefrau kriegt nichts, die Kinder bekommen von mir ca. 100€ Nachzahlung. Also zusammen 1.158€ + ca. 100€ = 1.258€ für Juni bis September. Und nicht 1.544€!

Ansonsten ist es egal, bei der St.Kl. 3 habe ich mehr Netto, dafür muss ich auch mehr zahlen, jetzt habe ich weniger Netto und zahlen werde (hoffe) ich weniger. Der Staat macht keine Geschenke!  🙂

Man muss auch dazu sagen, mein Einkommen hat das JC aus 12 Monaten errechnet und in diesem Zeitraum gab es ein paar Sonderzahlungen, so was wie Weihnachtsgeld (jedes Mal unterschiedlich) und eine Sonderzahlung im Mai, diese Zahlung war beachtlich... in den nächsten 12 Monaten wird es aber ganz anders aussehen, ich bin mir sicher es wird deutlich weniger bei Sonderzahlungen gezahlt, weil der Firma nicht so gut geht.

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2017 15:27
(@ratloser40)
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Hallo,

ich sehe gerade nicht, WARUM das JC überhaupt neu rechnen sollte?

Die sind ihrer Überzeugung nach damit fertig. Du hättest direkt alle Abzüge von Anfang an klar geltend machen müssen. Mindestens die Thematik mit der Steuerklasse war doch klar.
Das JC hat nicht die Aufgabe für Dich richtig zu rechnen, die rechnen so wie sie es für sich als richtig erachten. Unterhaltsrechtliche Besonderheiten sind denen egal.

Wenn sie bisher nicht die (hoffentlich von Dir schon angekündigte) Steuerklassenänderung berücksichtigt haben, dann werden sie dass auch zukünftig nicht tun. bei den Einmalzahlungen ebenso, das hätte gleich vorgerechnet werden müssen, dass die auf mehrere Jahre aufzuteilen sind, am besten noch mit einem Schriftstück der Fa., das erkennbar macht, dass in den Vorjahren weniger angefallen ist.

Unterhalt geht immer nur nach oben wenn andere rechnen, nur du selber kannst dass durch eine richtige Berechnung wieder senken, wenn erstmal die Begehrlichkeiten nach der hohen Summe geweckt bzw. festgesetzt sind, geht es nur schwer oder mit deutlicher Verzögerung wieder runter.

Nochmal der Tipp von mir: Ab zum Anwalt, oder sich damit abfinden, dass das JC auf der jetzt festgesetzten Summe auch zukünftig besteht.

Gruß

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Geschrieben : 10.09.2017 16:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das JC hat nicht die Aufgabe für Dich richtig zu rechnen, die rechnen so wie sie es für sich als richtig erachten. Unterhaltsrechtliche Besonderheiten sind denen egal.

Stimmt, deshalb können die Fordern was sie wollen. Es hat nur den gleichen Sinn, wie wenn ich jetzt von Dir 200 Euro im Monat fordere ... wofür? Keine Ahnung, ich lass mir noch einen Grund einfallen. Das JC kann rechnen und berechnen, entscheiden kann nur ein Gericht.

Ich würde denen eine eigene Rechnung aufstellen, und nach diesen dann auch erst mal zahlen...
Steuerklasse 3 sieht man zwar ab sofort auf dem Lohnzettel, aber man darf nciht vergessen, dass es nur eine Vorerstattung ist. Gerechnet wird nachher auf das ganze Jahr und da wird es vermutlich auch eine Menge zurück geben. Allerdings gehört der Ex die Hälfte, und damit vermutlich der ARGE und naja, man muss dann nur aufpassen dass für die Hälfte der Ex nicht noch Unterhalt zahlen darf, ...

Ich würde auch Rückwirkend nicht die Steuerklasse 3 anrechnen lassen, sondern auf die Steuererklärung im nächsten Jahr verweisen.  Ansonsten insgesamt alles nach I berechnen. Sie kommen ansonsten doppelt und dreifach ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 10.09.2017 17:30
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Ratloser40
Ich versuche erstmal die Situation auf dem normalen Wege zu klären.

@Kasper
Mal schauen. Ich werde Das JC erstmal informieren, dass meine Nochehefrau und ich ganz andere Einkommen und zwar bereits ab dem September. Die Beamten vom JC lieben es alles zu berechnen und umrechnen...

Es ist im Moment sinnlos zu viel zu spekulieren, ich bin jetzt am Zug und es ist meine und meiner Nochehefrau Pflicht das JC zu informieren. Schließlich wussten die Leute beim JC nicht, dass wir die Steuerklassen geändert haben, deswegen kam es auch zu so einer Berechnung. Basta.

Wenn das JC nichts ändert, dann gehe ich zu meinen JC, in meiner Stadt und beantrage da das ALG2 als Aufstockung, schließlich habe ich ab dem Monat September zu wenig Geld: Gehalt 1662€ - Wohnung 615€ - 788€ Unterhalt = 259€ irgendwie zu wenig.  😉 Aber ich bin sicher, dazu wird es nicht kommen.  🙂

Zum Anwalt werde ich sicher nicht gehen. Nicht jetzt.

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2017 18:16
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

@Ratloser40
Ich versuche erstmal die Situation auf dem normalen Wege zu klären.
...
Zum Anwalt werde ich sicher nicht gehen. Nicht jetzt.

Hallo,

ich wünsche Dir, dass das so klappt, wie Du Dir das vorstellst.

Man merkt, dass die ganze Sache bei Dir erst recht kurz läuft. Ich habe am Anfang auch so positiv gedacht, dass sich alles klären wird. Aber ich wurde von der Realität eingeholt.
Als Mann stehst Du bei der ganzen Sache in aller Regel vollkommen alleine dar. KM hat diverse Stellen, die ihr helfen, eine, dass Jobcenter, hast Du jetzt bereits kennen gelernt. Es werden noch viele folgen. Und alle wollen nur dein Geld, ob Du mit dem Dir verbleibenden Rest auch nur annähernd ein Leben führen kannst, was sich auf dem Niveau von vor der Trennung bewegt, ist diesen Helfern egal. Das Maximale aus Dir herauszupressen ist oberstes Ziel und zwar ein gesetzlich legitimiertes.

Kleiner Ausflug zu meiner Geschichte:
Ich habe jetzt bestimmt 2 Jahre hinter mir, immer wenn man dachte es läuft halbwegs, kam die Gegenseite mit neuen Forderungen, ich habe zum Glück viel Hilfe ( auch finanzielle) aus der Familie erhalten und erhalte diese noch, sonst wäre das Licht hier schon lange ausgegangen. Ich werde bestimmt noch 2 Jahre brauchen, bis ich mein Leben (einschl. finanzieller Verpflichtungen) so eingerichtet habe, dass man wieder von Leben sprechen kann.
Das nur als Anhalt, damit Du weißt, was noch kommen kann, natürlich nicht muss. Aber ich habe hier erleben müssen, dass es mich noch gut getroffen hat, im Vergleich zu anderen.

Du musst ja nicht zu einem Anwalt, aber Du musst Dich wehren.
Man kann sich das meiste Wissen über das Thema auch selber aneignen wenn einem sowas liegt.

Du brauchst unbedingt eine Berechnung, welcher UH tatsächlich zu leisten ist. Ich befürchte, dass es sich mit deinem neuen Gehalt um einen Mangelfall handelt, was vieles komplizierter macht.
Wenn es funktioniert, und Du für beide Kinder den Mindestunterhalt leisten kannst, dann solltest Du das machen und auch titulieren (natürlich bis Volljährigkeit befristet).
Damit reduzierst Du massiv die Angriffsmöglichkeiten, es müsste dann nämlich geklagt werden, was häufig wegen mangelnder Erfolgsaussichten dann auch von den Ämtern nicht weiter verfolgt wird.

Soweit nur meine bescheidenen Meinung, insbesondere aus eigener Erfahrung.

Gruß Ratloser

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 21:04
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn etwas neues gibt, dann werde ich es hier berichten.

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Themenstarter Geschrieben : 11.09.2017 02:39
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Noxin,

Gehalt 1662€ - Wohnung 615€ - 788€ Unterhalt = 259€ irgendwie zu wenig.

Die 1.662 EUR sind ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen (die es in der Vergangenheit gab).
Es wird schwierig, hier eine Anerkennung als Mangelfall durchzusetzen.

Die UH-Berechnung ist schematisch korrekt (nach Halbteilung wären unter Ansatz des Erwerbstätigenbonus 277 EUR fällig, gekappt wird aber am SB).

Meine Meinung: Juni-August Rückstand begleichen, ab September Mindestunterhalt akzeptieren (2 x 297 EUR).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2017 17:31




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Um das Ganze zu beschleunigen, habe ich den Brief als Fax geschickt. Die Situation mit den Steuerklassen und der Steuererklärung erörtert... und einen Vorschlag gemacht, dass ich erstmal den Unterhaltsvorschuss weiter zahle und sobald die Gehaltsabrechnung fertig ist, mach das Jobcenter eine neue Berechnung. Zwei Stunden später angerufen und nachgefragt, der Jobcenter-Beamter hat dem ganzen zugestimmt. Bis jetzt läuft alles nach Plan!  😉

Übrigens, seit einem Monat bin ich im Kontakt mit der Frau, wir schicken uns gegenseitig WhatsApp-Nachrichten. Sie hat mir erzählt, sie muss jeden Monat die Gehaltsabrechnung zeigen... und dass ihre Wohnung nicht komplett übernommen wurde... was auch ein bisschen komisch ist. Interessant, kann das Jobcenter sie dazu bewegen, eine günstigere Wohnung anzumieten oder länger als 4 Stunden pro Tag zu arbeiten (die Kinder sind eigentlich nicht so klein, 9 und fast 11)?

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Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 02:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JC hat feste Sätze für die Wohnung und drängt immer darauf, dass die Wohnung nicht mehr kostet als vorgesehen. Mehr als 4 Stunden arbeiten ist nicht unbedingt das Ziel des JC, auch wenn es hier natürlich versucht seine Zahlungen zu reduzieren.

Da zumindest ein Kind definitiv noch in der Grundschule ist stellt sich hier auch die Frage nach der Betreuung nach der Schule und inwieweit eine Ausweitung der Tätigkeit auf Vollzeit machbar ist.

Wenn die Bonuszahlungen schwanken, dann kann auch der Durchschnitt mehrerer Jahre zugrunde gelegt werden, sie außen vor zu lassen ist nicht möglich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 10:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus noxin!

Interessant, kann das Jobcenter sie dazu bewegen, eine günstigere Wohnung anzumieten oder länger als 4 Stunden pro Tag zu arbeiten (die Kinder sind eigentlich nicht so klein, 9 und fast 11)?

zum Thema günstigere Wohnung:
In Form eines Vorschlages: ja; mehr aber auch nicht. Mit Zahlung der ermittelten Bedarfsbeträge ist die "Pflicht" des JC erfüllt, ob der Empfänger damit auskommt (z.B. weil zu große Wohnung) oder nicht, ist erst mal nicht deren Problem.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 10:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das habe ich nicht verstanden ...

Übrigens, seit einem Monat bin ich im Kontakt mit der Frau, wir schicken uns gegenseitig WhatsApp-Nachrichten. Sie hat mir erzählt, ...

Welcher Frau?
Der Sachbearbeiterin (Deiner Ex & KM) von der ARGE? Da wäre ich dann aber vorsichtig ... Sie unterliegt auch dem Datenschutz und wenn da was hochkocht, kann das möchtigen (und berechtigten) Ärger geben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 11:55
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

das habe ich nicht verstanden ...
Welcher Frau?
Der Sachbearbeiterin (Deiner Ex & KM) von der ARGE? Da wäre ich dann aber vorsichtig ... Sie unterliegt auch dem Datenschutz und wenn da was hochkocht, kann das möchtigen (und berechtigten) Ärger geben.

Gruß
Kasper

Gemeint ist natürlich die Frau von Donald Trump! Melania Trump!!!  :rofl2:

Natürlich meine Frau... ich pflege normale freundschaftliche Beziehung zu meiner Frau. Man kann auch zivilisiert miteinander reden. Sie hat vor kurzem das Fahrrad für die jüngste Tochter abgeholt, danach haben wir einen Spaziergang gemacht, ich habe sogar ihre Hand gehalten und gelächelt. Es ist ganz wichtig zu lächeln und zu zeigen, dass es dir gut geht. Was auch stimmt. Wenn die Kinder bei mir sind, dann machen wir irgendwas zusammen, backen Muffins oder noch irgendwas... Ich projiziere ganz normales Leben in die Köpfe meiner Kinder. Und das zahlt sich aus, sie wirken nicht so fremd, wie bei den ersten Treffen und betrachten mich auch ganz anders. Ich würde auch sagen, bei den Kindern entwickelt sich sowas wie Nostalgie... das hat auch Vorteile. Für die Zukunft.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 22:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Moment. Man schreibt nicht von 'der Frau' und meint anschließend, das die Ex gemeint ist, mit welcher man weiterhin super klar kommt und Händchen hält. Da fehlt mir emotionale Konsistenz im Kopf. Kannst Du diese Irritation nachvollziehen? @Kaspers Verwirrtheit hat Gründe, und die habe ich jetzt auch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2017 22:40
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Psyche des Menschen ist so gestrickt, man versucht immer alles nach Kategorien einzuordnen... Gut - böse, weiß - schwarz, Freund - Feind, etc. Ich hatte auch so eine Phase, so die ersten ein paar Monate, dann habe ich überlegt, ist es wirklich soooooo schlecht, dass ich jetzt alleine bin...?!?! Macht es wirklich Sinn zu leiden und das auch dem Gegner zu zeigen?!?! Ich glaube nicht! Man kann auch durch das Ziehlrohr schauen und lächeln... Oder?  🙂 Meiner Frau (und nicht nur meiner) würde es viel besser gefallen, wenn ich ganz gekränkt am Boden liege, ohne Selbstbewusstsein und Perspektive... eben nicht! Ich bin noch jung und gesund und sehe gut aus, ich versuche so viel wie möglich zu lächeln und zu lachen. Ich betrachte meine Frau nicht als Feind, sie hat nun mal gewisse Entscheidung getroffen und in erster Linie ihr eigenes Leben ungünstig und ich würde sogar sagen unglücklich gestaltet. Sie muss jetzt damit leben. Ich habe normales Leben und bin glücklich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2017 23:27
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

alles gut, war nur für mich unverständlich.

Deinen Weg kann und wird Dir niemand vorschreiben. Wenn es Dir dabei gut geht, und die KM auch damit klar kommt, dann ist alles in Ordnung. Mich irritiert nur, dass man viel mit dem Kind zusammen unternimmt, Händchen hält und und und. Ich halte es für gefährlich, vor allem dann, wenn dann plötzlich ein neuer Partner auf der Matte steht.
Aus meiner Erfahrung heraus, sehen es KM's locker, wenn sie selber einen neuen Partner haben. Haben aber selber ein gewaltiges Problem damit, wenn der KV plötzlich einen neuen Partner hat. Dann geht meist der Ärger erst richtig los. Daher sollte man - zumindest meiner Meinung nach - gleich im Vorfeld eine Trennung auch wirklich leben und nicht händchenhaltend spazieren gehen. Das heißt nicht, dass man sich nicht verstehen soll und nur angiftet.
Das ist aber auch nur meine Meinung.

Wenn ihr ein vernünftiges Verhältnis wahren könnt, um so besser und schöner, auch und gerade für das Kind.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2017 10:37
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