Brief vom Jobcenter...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Brief vom Jobcenter - Berechnung des Unterhalts für Kinder und Frau

Seite 1 / 2
 
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Moderatoren kennen mich hier schon ein bisschen...  😉 Also hier die Fortsetzung meiner Geschichte. Ich wiederhole ein paar Fakten. Im Mai war die Trennung, im Juni habe ich die Unterlagen an JA und Jobcenter (JC, weil meine Frau ab Juni eine Aufstockerin ist...) abgegeben, also alles doppelt, 12 Gehaltsabrechnungen und das Formular mit allen intimen Daten...  🙂 Ab Juni habe ich immer den Unterhaltsvorschuss in Höhe von 201 Euro pro Kind überwiesen.

So, heute kam der Brief vom JC, die wollen von mir das Geld für vergangene 4 Monate und ab dem Oktober nach neuer Berechnung.

Das Problem ist, die haben so fleißig alles berechnet, ohne Berücksichtigung der Steuerberechnung, schließlich ist die Steuererklärung noch nicht durch. Ich habe sie erst im letzten Monat, mit ganz viel Emotionen abgegeben. Zum Glück als "zusammenveranlagt"... Nach meiner Berechnung mit Elster muss ich am Ende noch ein bisschen Steuern nachzahlen, ca. 200 Euro... Aber egal.

Nach vielen Tipps hier im Forum, habe ich die Steuerklasse geändert, von 3 auf 4. Meine Frau hat das Formular im August abgegeben, also in diesem Monat September kriege ich mein Gehalt nach 4 Steuerklasse. Laut FA.

D.h. von meinen 2.484,00 Euro Brutto, ausgezahlt werden mir 1.662,43 Euro Netto!

Hier ist der komplette Brief als PDF Datei:

https://www.file-upload.net/download-12700298/Unt_Anonym.pdf.html

Und hier die einzelnen Seiten des Briefes als JPG Dateien:

.html
.html
.html
.html
.html

Ich habe ein paar Fragen an die Spezialisten hier im Forum:

- Ist diese Berechnung korrekt?

- Wie soll ich jetzt auf so einen Brief reagieren, das JC will dass ich ab dem 01.10.2017 788 Euro monatlich direkt an meine Frau überweise, dabei werde ich bereits in diesem Monat 1.662,43 Euro Netto bekommen, nach Abzug der Miete inkl. Gas, Strom, etc. ca. 260 Euro zum Leben bleiben?

- So wie ich es momentan sehe, die Nachzahlung von 1.544,00 Euro muss ich leisten und da gibt es keinen Ausweg, das JC hat jedoch den Monat September einbezogen, in dem habe ich aber schon geringeres Einkommen. Oder?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2017 22:18
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Keine Antworten? Keine Empfehlungen?  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 10:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Dateien muss man runterladen. Deswegen habe ich deine Anhänge nicht gelesen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 11:35
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

...deswegen habe ich den Brief als einzelne Seite, als JPGs zusätzlich hochgeladen.

Diese Seiten kannst du ohne Download anschauen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 11:38
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht so ist besser (dise Links sind direkt, ohne Werbung etc.):

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 11:50
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder so:





AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 12:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ab wann ist deine Frau mit den Kindern ausgezogen?

Grundsätzlich gilt: Jahresnetto plus Steuererstattung oder minus Steuernachzahlung/12= durchschnittliches Monatsnetto. Davon kannst du 5 % berufsbedingte Aufwendungen oder den genauen Aufwand abziehen. Und eine zus. Altersvorsorge in Höhe von 4 % des Bruttos, wenn du es nachweislich ansparst.

2092-104,6=1987,40 (die 3. Stufe geht ab 1.901 € los, wenn du also höhere berufsbedingte Aufwendungen hast oder eine Altersvorsorge die knapp 90 € beträgt, dann würdest du automatisch in Stufe 2 landen). Korrekt haben sie dich von Stufe 3 in Stufe 2 gestuft, da die KM auch noch Ansprüche für sich geltend macht.
K 1 317 €, Kind 2 317 € =1987,40-317-317=1.353,40 € - Selbstbehalt 1.200 der Ehefrau gegenüber, damit bleiben 154 € Ehegattenunterhalt.

Und das für die Monate wo die Frau ausgezogen ist und du noch Steuerklasse III hattest.
Bei der Nachzahlung muss - wie das Jobcenter korrekt geschrieben hat der gezahlte Unterhalt in Abzug gebracht werden.
Damit müsstest du die Nachzahlung für die Monate Juni, Juli, August und September leisten (wo du noch Steuerklasse III hattest).
Ab Steuerklasse IV muss dann neu gerechnet werden.

Mit dem neuen Netto landest du dann in der 1. Stufe, 1662-83,10 = 1578. Die Kinder haben einen Anspruch auf je 297€. Allerdings, wenn man deinen Selbstbehalt von 1.080 € abzieht, bist du nur noch für 490 € leistungsfähig.

Was die Steuernachzahlung angeht, da muss deine Nochfrau doch auch mitzahlen.

Ich würde dem Jobcenter schreiben, dass du die Berechnung für die Monate Juni bis September anerkennst, die Nachzahlung leistest. Du aber ab Oktober die Steuerklasse IV hast und nur noch 1.662 € netto haben wirst und deine Nochfrau zwar grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch hat, dieser aber am Selbstbehalt von dir scheitert. Und das die Kinder insgesamt nur noch je 245 € erhalten können, da ansonsten dein Selbstbehalt nicht mehr gewahrt sei.

Und du würdest die 490 € ab Oktober an deine Nochfrau zahlen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 12:57
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie!

Danke für deine ausführliche Antwort.

Die Frau ist am 19 Mai ausgezogen. Tatsächlich. Irgendwo am 22-23 Mai kam dann der Brief von ihrer Anwältin, wegen Trennung. ich weiß nicht, welcher Tag jetzt tatsächlich als Beginn der Trennung gilt?! ich würde sagen 19 Mai, aber juristisch gesehen...

Dass ich Nachzahlung leisten muss ist mir völlig klar. ich wusste dass es so kommt, nur die Sache mit dem Unterhalt für die Frau war noch unklar, ob das kommt oder nicht.

Eine Sache hast du aber übersehen: die Steuerklassen haben wir im August geändert. D.h. Ab dem Monat September habe ich anderes Einkommen. So gesehen bin ich völlig einverstanden, wenn ich für die Monate Juni bis August nach altem Gehalt nachzahlen muss, aber ab September ist es anders!

Das JC muss also die Berechnungen für die Nachzahlung auch noch ändern und zwar wegen September. ODer sehe ich das falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 13:15
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich werde heute den Brief an das Jobcenter schicken und mitteilen, dass ich bereits ab dem Monat September weniger Geld habe, wegen der Klasse 4. Ich kann auch die Durchwahl der FA Mitarbeiterin geben, die mir die Umstellung der Steuerklassen bestätigt hat nennen. (Als Dokument kann ich im Moment nichts zeigen, die Gehaltsabrechnung mit neuem Gehalt kriege ich erst Ende des Monats oder Anfang Oktober...)

Soll ich dem JC mitteilen, dass die Steuererklärung erst Mitte August abgegeben wurde und noch nicht berechnet ist? (Laut der Berechnung vom Elster, kommt es zu einer kleinen Nachzahlung ca. 150-200€... es kann sein dass es noch dicker kommt...!?!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 13:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

genau wenn das ab September gilt, dann eben ab September die neue Zahlung. Hast du vom Finanzamt nichts bekommen wegen des Wechsels?

Der Steuerbescheid wird eigentlich aus den letzten 12 Monaten genommen und 1/12 je Monat hinzugerechnet oder abgezogen. Aber du kannst ja schon mal darauf hinweisen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 14:43




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Schriftlich habe ich nichts vom FA. Nach dem Wechsel Mitte August habe ich mit meiner Ansprechpartnerin beim FA telefoniert und sie hat den Wechsel telefonisch bestätigt und dass es ab September gilt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 14:48
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Noxin
Wenn ich das richtig sehe( man möge mich notfalls berichtigen :)) hat das Job Center nicht bedacht das Du gegenüber Deine Ehefrau bei Trennungsunterhalt einen Selbstbehalt von 1200€ hast. Genauso hat das Job Center übersehen das es die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes nicht festsetzen kann, da hierfür nur die Gerichte zuständig sind. Bei der Bereinigung Deines Einkommens vergiss bitte nicht mit anzugeben die Kosten für Arbeitskleidung ( Kauf und Reinigung wenn das nicht durch den Arbeitgeber erfolgt) die Höhe kannst Du durch das Steuerprogramm feststellen lassen, die Kilometer des Arbeitsweges ( Hin -und Rückweg mal 0,30 € für die ersten dreißig Kilometer, ab dem 31.ten Kilometer mit 0,20 € ) und Gewerkschaft etc. Wenn Du dann Dein Einkommen hierdurch bereinigt hast, dann schau in die Tabelle und beachte das Du durch drei Unterhaltsberechtigte eine Stufe runtergestuft wirst.
LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 17:05
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist ein multiples Problem. Erstens, meine Nochehefrau hat nur einen 4 Stundenjob, daher nicht genug Geld. Zweitens, ihre neue Wohnung ist einfach zu teuer, ok die ist 20 qm größer als meine, aber auch über 50% teuerer als meine...  Drittens, wir haben im August die Steuerklassen geändert, aber keine schriftliche Bestätigung vom FA erhalten, deswegen konnte ich auch nichts an das JC weiterleiten. Ich dachte wenn ich die nächste  Gehaltsabrechnung bekomme, dann kann ich die auch abgeben...  ausgerechnet jetzt dieser Brief vom JC, die haben über 2 Monate die ganzen Unterlagen gehabt und erst jetzt berechnet...  Viertens, den Antrag auf Steuerklassenwechel habe ich am 14 Juli ausgefüllt und an meine Frau abgegeben. Sie hatte zwei Wochen Zeit um diesen Antrag abzugeben, sie hat ihn erst im August abgegeben. Naja... shit happens!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 22:39
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noxin,

du solltest dir anwaltliche Hilfe holen. Bei deinem Einkommen-Kosten Gebilde solltest du Anspruch auf VKH haben. Für eine Berechnung deines Nettoeinkommens ist keine Abrechnug deines AG nötig. Jeder Richter, Steuerber., Anwalt oder Personalsachbearbeiter kann dir bei Kenntnis deines Bruttoeink. den Nettobetrag errechnen.

JA wäre dann aus dem Rennen, sie dürfen nur noch beratend tätig sein.
Anwalt der KM wäre auch aus dem Rennen den er darf den Sohn nicht vertreten. (Interessenskonflikt)

Und nochmals der Hinweis auf Schülerbafög, dieses würde zu 100% auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 23:04
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Sophie!

Ich habe noch zwei Fragen an dich, da du in diesen Sachen Profi bist:

- So wie ich das verstehe, solange meine Nochehefrau eine Aufstockerin bleibt, muss ich in Verbindung mit dem JC bleiben und bei allen Berechnungen und Umrechnungen meine Unterlagen an das JC und nicht an das JA senden. Stimmt das oder sehe ich das falsch?

- Wird das JC tatsächlich das neue Einkommen von ca. 1662€ netto nach der Steuerklasse 4 anerkennen und danach berechnen oder irgendwie den Mittelwert aus 12 letzten Gehältern ermitteln (Gehälter nach St.Klasse 3 und 4)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 23:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich versteh den ganzen HickHack nicht ...

ale meine Trennung anstand, habe ich bei allen Stellen angerufen bzw. diese angeschrieben und immer wenn die Zustimmung der Ex benötigt wurde, habe ich denen offen gesagt, dass es sich um eine höchst strittige Trennung handelt und man sich die Zustimmung bitte direkt bei ihr holen möge. Egal was es war und es hat irgendwie geklappt ... Auch der Steuerklassenwechsel war ein Schreiben, kurzes Telefonat und ich hatte alles geändert, auch ohne Zustimmung der Ex.

Die meisten Stellen kennen das inzwischen und handeln das recht kulant und versuchen das Beste. Ich hatte damit so gut wie nie Probleme.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 23:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbstverständlich berücksichtigt das JC den Steuerklassenwechsel (nicht zuletzt, weil das Einkommen Deiner Frau dadurch ja steigt).
Natürlich wird keiner jeden Monat eine neue Rechnung aufmachen nur weil Dein Einkommen schwankt, deshalb werden in der Regel eben 12 Monatseinkommen genommen und daraus für die Zukunft ein im Durchschnitt gleiches Einkommen extrapoliert. Wenn aber klar ist, dass sich das Einkommen ändert und auch nicht nur vorübergehend, dann wird auch damit gerechnet.

Solange Deine Frau Aufstockerin ist, wird Dich das JC in regelmäßigen Abständen zu einer Einkommensauskunft auffordern um den Bedarf für Deine Frau  und die Kinder zu bestimmen. Dabei wird dann der Unterhaltsanspruch seitens der Kinder und Deiner Frau vom JC berechnet.
Hinsichtlich des Unterhalts für die Kinder kann sich Deine Frau an das JA wenden und eine Beistandschaft einrichten, die dann von Dir eine Einkommensauskunft fordert, den KU berechnet und auf eine Titulierung drängen wird.
Wenn es keine Beistandschaft gibt, dann interessiert sich JA nicht für den Unterhalt.
Sollte Unterhalt tituliert werden, dann wird das JC den titulierten Unterhalt in seine Rechnungen übernehmen.
Alle Rechnungen können vor Gericht angegriffen und ggf. auch geändert werden, natürlich nur wenn es dafür Gründe gibt.

Das JA wird nur tätig, wenn es dazu beauftragt wird. Das JC wird von sich aus tätig, da es prüfen muss ob es vorrangige Unterhaltspflichten gibt. In Deinem Fall ist es so, dass Du Deinen Kindern zu KU und Deiner Frau zu TU verpflichtet bist. Deshalb rechnet das JA diesen Unterhaltsanspruch aus um ihn bei der Berechnung des Bedarfs einfliessen zu lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 01:27
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

[...]
...  Drittens, wir haben im August die Steuerklassen geändert, aber keine schriftliche Bestätigung vom FA erhalten,..
[...]

Erstens: In der Sache schon mal beim Finanzamt telefonisch und/ oder persönlich (und um die -für Dich wichtige - Bestätigung) nachgefragt?
Zweitens: Weiß Dein Arbeitgeber Bescheid? Hast Du da mal nachgefragt?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 09:20
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

zunächst der wichtigste Rat: Such Dir einen guten Anwalt.

Aus den Fakten lese ich raus, dass es bei vorzeitigem Aufsuchen eines Anwalts gar nicht erst zu so abstrusen Forderungen gekommen wäre. jetzt muss Schadensbegrenzung betrieben werden.

Ich habe da gesamte Thema auch alles durch, habe aber durch aktives handeln immer versucht den Faden selber in der Hand zu behalten. Ich stehe trotz Prozess um UH wesentlich besser da als Du. Und mein Einkommen liegt bei netto  ca. 2200.

Die Gerichts- und Anwaltskosten haben sich selbst bezahlt, indem durch das Gericht die geforderte Nachzahlung von 2000 auf 1000 reduziert wurde. Es gibt jetzt einen Vergleich, der KU in Höhe der von mir selber beim JA erstellten Titel (Stufe 2, 1. Altersklasse aktuell) festschreibt, diese Titel sind bis zur Volljährigkeit befristet. Auf Trennungsunterhalt wurde dafür verzichtet.

Zum Zeitpunkt des Prozesses hat KM zwar bereits wieder gearbeitet, als der Spaß anfing war sie jedoch noch in EZ.

Statt der 5% Pauschale für berufsbedingte Abzüge (die es hier beim OLG nicht gibt), wurden fast alle von mir, direkt mit der Einkommensauskunft, genannten Abzüge auch berücksichtigt.

Ich hätte mich gegenüber dem JC, auch das stand bei mir eine Zeitlang im Raum, überhaupt nicht erklärt. Wenn der KU zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt gewesen wäre, dann wärest Du da auch von verschont geblieben. Aus meiner Einschätzung stellt das JC einen deutlich unangenehmeren Gegner als das JA dar.

Was oben angesprochen wurde, dass Du bisher immerhin nicht titulieren musstest, kann Dich auch jetzt noch ereilen...denn es ist klar, den Kindern stehen Titel zu.

Wie Eingangs gesagt, wende Dich an einen guten Anwalt, und/oder lies Dich selber in das Thema Unterhalt ein. Man kann da ganz viel gestalten, denn gesetzlich ist, außer der Tatsache, dass Du zu UH verpflichtet bist, nichts geregelt...die ganze Berechnung einschl. der Höhe (auch Düsseldorfer Tabelle) sind alles Dinge, die aus der Entwicklung der Rechtsprechung abgeleitet wurden, damit kann man, entsprechende Ansatzpunkte vorausgesetzt, da auch von abweichen. Das JC wird jedoch von seinen eigenen Regularien ganz bestimmt nicht abweichen.
Die kennen sich mit UH auch schlicht nicht aus und haben auch kein Interesse daran, deine Zahllast (egal wie berechtigt das ist) zu drücken, weil sie dann selber mehr zahlen müssen.

Gruß Ratloser

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 09:33
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,Erstens: In der Sache schon mal beim Finanzamt telefonisch und/ oder persönlich (und um die -für Dich wichtige - Bestätigung) nachgefragt?
Zweitens: Weiß Dein Arbeitgeber Bescheid? Hast Du da mal nachgefragt?

Ergänzung von mir:
Wenn Du das dauernde getrennt Leben gegenüber dem FA erklärst, dann ist die Sache doch sowieso klar. Auf dem Formular ist auch keine Unterschrift des Ehepartners notwendig, meine ich.
Ergänzend könntest Du den Auszug noch durch eine Meldebstätigung nachweisen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2017 09:37




Seite 1 / 2