Schönen Sonntag zusammen...
Bei der Berechnung des EU geht es auch um die Altersvorsorge der Frau....
Der gegnerische RA errechnet grob 500 Euro Altersvorsorge für die Ex....
Muss dieser Betrag seitens der Ex angelegt werden? und kann ich einen Nachweis verlangen?oder darf dieser Betrag auch zweckentfremdend für
den täglichen Gebrauch benutzt werden?
Prozesskostenvorschuss:
Fall: Sie möchte von mir 3000 euro PKV...hat aber dieses jahr bereits 18000 euro in bar bekommen und monatl. 2500 euro an TU
Seht Ihr chancen meinerseits um die 3000 PKV herum zu kommen?...bedürftig ist sie ja augenscheinlich nicht mehr...
Danke
gruss ZoE
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Moin,
Muss dieser Betrag seitens der Ex angelegt werden?
Nein.
und kann ich einen Nachweis verlangen?
Nein.
oder darf dieser Betrag auch zweckentfremdend für den täglichen Gebrauch benutzt werden?
Ja.
Siehe >Urteil des BGH<.
Fall: Sie möchte von mir 3000 euro PKV...hat aber dieses jahr bereits 18000 euro in bar bekommen und monatl. 2500 euro an TU
Es gibt bei diesen wirtschaftlichen Verhältnissen keine Notwendigkeit der Kostenübernahme durch dich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!