Hallo Community
ich habe folgendes Problem:
Ich bin von meiner Frau schon länger geschieden. Unterhalt für meine Tochter habe
ich immer bezahlt.
Ich lebe in einer neuen Beziehung, aus der ein Sohn (6 Monate) hervorgegangen ist.
Seit März 2005 bin ich arbeitslos und seit Februar 2006 bekomme ich kein ALG mehr.
Seit der Geburt unseres Sohnes übt die Mutter das Erziehungsjahr aus.
Ich hatte einen Dienstleistungsvertrag für eine Firma, der aber geplatzt ist, da die
Firma konkurs gegangen ist.
Mittlerweile sind uns die finanziellen Mittel ausgegangen, so das meine Freundin bei
Ihrem Arbeitgeber angefragt hat, ob sie Ihren Erziehungsurlaub abbrechen und wieder
ihre Arbeit antreten kann. Dies wurde von ihrem Arbeitgeber positiv beschieden und
sie kann ab dem 1. Februar wieder arbeiten gehen.
Jetzt trete ich in den Erziehungsurlaub ab dem 1. Februar ein.
Das Jugendamt habe ich davon in Kenntniss gesetzt das ich dann nur noch begrenzte
Mittel habe. Heute ist mir ein Schrieb ins Haus geflattert, der folgendes von mir
fordert:
1.
Da Sie Ihrer Tochter gesteigert zum Unterhalt verpflichtet sind, muss auch das
Erziehungsgeld für Unterhaltsleistungen eingesetzt werden"
2.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden wir auch prüfen, ob wir
eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung gegen Sie stellen werden.
3.
Desweiteren forden Sie mich auf, das meine Partnerin Gehaltsnachweise darlegen soll
Mit meiner Ex ist nicht zu reden, zwecks UH-Vorschuss, o.ä.
Was sagt ihr dazu.
JohnBoy
Hey!
Begrüße dich hier bei VS... !!
Ich wollte auf das Thema UVG vom JA kurz eingehen..
Mit meiner Ex ist nicht zu reden, zwecks UH-Vorschuss, o.ä.
Wieso ist es da nicht möglich mit deiner Ex drüber zu reden?
Wie alt ist denn euer Kind?
Vielleicht gibt es auch deshalb darüber schon gar nichts zu reden..
Und das UVG nunmal wdeutlicht weniger ist als der Regelsatz nach DT ist auch klar u somit schon auch logischerweise eine Einschränkung ..
Und das du einer gesteigerten Erwerbspflicht unterliegst ist auch klar..
Wobei du auf der einen Seite natürlich auch recht hast den Erziehungsurlaub als Vater in Anspruch zu nehmen..
Wie sich das jetzt aber wirklichmit der Erwerbspflicht u dem Erziehungsurlaub verhält, da bin ich etwas überfragt..denek aber da gibt es noch von anderer Seite Hilfe!
Und UVG greift natrüclich auc nur als Vorschuss..wenn du auf der anderen Seite aber erwerbsfähig bist..naja..ginge das vor..aber wie gesagt, da ist noch die Frage mit dem Erziehungsurlaub..
Aber soweit schon mal, wie alt ist deine Tochter..evtl. besteht da eh kein Anspruch mehr auf UVG!
Gruß
Jens
Moin.
die wichtigste Frage vorweg: Gibt es einen Titel über die Zahlung von KU? Wenn ja, in welcher Höhe ist KU zu leisten.
Du unterliegst einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, soll heißen, du musst dich ernsthaft, nachweisbar und umfangreich um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Wenn du seit 02/2005 arbeitslos bist, gilt für die Dauer von 6 Monaten das bisherige Einkommen als Grundlage für die KU-Berechnung. Danach kann eine Abänderungsklage eingereicht werden, also per 08/2005. Dieser Zeitpunkt lag, wenn ich richtig rechne, nach Geburt deines Sohnes und hätte schon zu diesem Datum erfolgen können.
Erziehungsurlaub ist dir verwehrt in der gesteigerten Erwerbsobliegenheit bedingt. Dir würde für den Fall, dass du es doch machst, ein Taschengeldanspruch gegen deine LGin als Einkommen angerechnet werden. Ferner ist die Androhung des Strafantrags nach § 170 StGB für diesen Fall nicht von der Hand zu weisen.
Völlig blödsinnig ist jedoch, dass das JA die Einkünfte deiner LGin wissen will. Alles was sie betrifft, geht das JA nix an. Punkt. Sollten die widerlich werden, mögen sie dir doch eine Rechtsgrundlage bennen. Meist kehrt mit dieser Frage dann auch Ruhe ein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
das ging ja flott :red:
Also, meine Tochter wir im Februar 6, dann steigt auch der KU auf 247,00 (2. Altersstufe DT),
momentan beträgt er noch 199,00 €.
Ich bin jetzt sogar hingegangen zum Jugendamt und wollte versuchen, das wir da eine
Gesprächsrunde einläuten (Ich, Ex und einer vom JA). Bis jetzt nix....
Dieses Kapitel ist ja noch viel länger. Meine Tochter hatte einen Tumor am Arm. Bei Untersuchungsterminen war ich bei einigen dabei.
Später als wir dann getrenntlebend waren hat meine Ex meine Tochter operieren lassen,
und das ohne mein Wissen & Einwilligung. Zu der Zeit hatten wir noch das gemeinsame
Sorgerecht. Momentan hat sie es vorläufig zugesprochen bekommen, aber nur unter
fadenscheinigen Behauptungen. (Wie ich das gelesen habe, konnte ich die Welt nicht mehr
verstehen. Die meisten Punkte kann ich beweisbar widerlegen)
Einen Titel haben ich damals beim JA hinterlegt.
@DeepThought
...Völlig blödsinnig ist jedoch, dass das JA die Einkünfte deiner LGin...
Ja dieser Meinung bin ich ja auch. Da wir ja zusammenwohnen, usw... ist das dann nicht wie
eine eheähnliche Gemeinschaft? Nicht das da wieder was kollidiert. Ich bin jedenfalls der
Meinung das meine jetzige LGin nichts mit diesen Dingen zu tun hat.
Ich will ja auch für den Unterhalt aufkommen, keine Frage, aber momentan haben wir diese
besch.... Situation, das es mit meinem Job nicht geklappt hat und um zu überleben wir es so
machen mußten.
..Abänderungsklage ..
Das wußte ich bis heute nicht das sowas geht.
In welcher Form kann man dies einreichen. Hat sowas Erfolg?
JohnBoy
Moin nochmal,
du gehst zum Amtsgericht, holst einen Beratungsschein und gehst damit zu einem RA deiner Wahl. Der wird alles weitere veranlassen. Kosten entstehen dir dadurch nicht. For den Fall eines Prozesses wirst du Prozesskostenhilfe beantragen.
Hat sowas Erfolg?
Na klar! Immer! Uneingeschränkt! Ich kann dir auch die Lottozahlen für die morgige Ziehung vorhersagen. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
ich ergänze mal ein Urteil: Auch Hausmann schuldet Unterhalt
In der Datenbank war meines Wissens noch ein weiteres Urteil - find ich aber mal wieder nicht, sorry.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
