Hallo an alle,
nachdem ich im Frühjahr schon einmal Eure Hilfe in Anspruch genommen habe, hier noch einmal eine Frage:
Mein Mann ist an seiner schweren Krankheit Anfang dieses Monats verstorben. Die ständigen Repressalien seiner Ex, die selbst, als er ab Mai 09 8 Wochen im Krankenhaus lag und eine sehr schwere Operation über sich ergeben lassen musste, nicht aufhörten, haben diese Krankheit erst ermöglicht. Davon bin ich felsenfest überzeugt.
Seinen beiden Kindern habe ich eine Spielekonsole geschickt, die mein Mann extra für sie gekauft hatte. Ebenfalls habe ich schriftlich seiner Ex Informationen über Zusatzwaisenrenten zukommen lassen.
Mein Mann hatte bezüglich des Kindesunterhalts eine Vereinbarung, dass er diese immer am 15. eines Monats zahlt. Für November erhielt er 221,-- € Krankengeld. Nun erhielt ich ein Schreiben seiner Ex, dass die Kinder einige persönliche Dinge ihres Vaters möchten (werde ich auch tun, momentan kann und möchte ich nicht die persönlichen Hinterlassenschaften meines Mannes zusammenräumen) und außerdem stünde ihr nach § 612, Absatz 3, Satz 2 der Unterhalt für die Kinder noch zu. Überhaupt bittet sie um Mitteilung, ob ein Testament vorhanden ist oder die gesetzliche Erbfolge greift.
Mein Mann hat noch nicht ganz ausgeatmet und schon geht dieses Thema wieder los.
Wie sieht das mit dem Unterhalt aus? Muss ich nun von meinem Einkommen dieses bezahlen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Eure traurige Schnauzevoll
Mein Mann ist an seiner schweren Krankheit Anfang dieses Monats verstorben [...]
Hallo,
erst mal mein Beileid. Ich wünsche dir viel Kraft. Zum Unterhalt: da hat die KM offenbar nicht richtig gelesen: §1612 Abs. 3 Satz 2 lautet '... Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt....'. Da aber der Verpflichtete gestorben ist, nicht der Berechtigte, greift dieser Paragraph nicht. Ich würde auf das Geschreibsel der KM bzgl. Unterhalt überhaupt nicht eingehen. Nur zu den persönlichen Dingen mitteilen, dass die Kinder diese natürlich abholen können, aber erst Anfang des neuen Jahres, da du derzeit nicht in der Verfassung bist, dabei mitzuwirken. Zum Testament: gibt es denn eines? Und wie alt sind die Kinder (und wie viele)?
/elwu
Hallo Elwu,
danke für die Antwort. Die Kinder sind 12 und 10 Jahre alt. Mit der Spielkonsole sowie den Infos über Waisenrente habe ich es gut gemeint. Ein Testament gibt es nicht.
Nach dem Tod meines Mannes hat seine Ex (Telefonbücher sei Dank) umgehend das Bestattungsunternehmen ausfindig gemacht und wollte sich für die Trauerfeier die Bank in der 1. Reihe reservieren lassen. Da sie ja so nett am Telefon war, hat der arme Mann ihr umgehend eine Sterbeurkunde übersandt (ohne mein Wissen). Mit dieser Urkunde hat sie sämtliche Konten dicht machen lassen mit der Bemerkung: "Ihre Kinder seien Erben". Die Bank hatte wohl Angst wegen Haftung und hat unser gemeinsames Oder-Konto auch geschlossen. Da mein Geld auch auf dieses Konto geht und ich darauf angewiesen war, habe ich mit einem Anwalt gedroht.
Nun darf ich im "Rahmen" über dieses Konto verfügen, kann aber keine Auszüge holen oder Überweisungen tätigen.
Ich komme mir vor, als würde ich mir etwas nehmen wollen, was mir nicht gehört. Eine Todesfallvollmacht über die Konten meines Mannes besitze ich, was mir momentan herzlich wenig nutzt. Ich bin schon froh, dass die Miete abgebucht wird.
Nachdem die Ex eine eigene Todesanzeige für die Kinder geschaltet hatte mit ihrem Namen als Angehörige darunter war dies wie ein Dolchstoß in mein Herz. Selbstverständlich habe ich in allen Anzeigen die Kinder genannt und auch auf dem Blumenschmuck bei der Trauerfeier.
Sie ist dann letztendlich - konnte ich verhindern - nicht zur Trauerfeier erschienen. Sie war der letzte Mensch, den mein Mann dort hätte haben wollen. Sie hatte wohl Schiss...
Gruß schnauzevoll
Da sie ja so nett am Telefon war, hat der arme Mann ihr umgehend eine Sterbeurkunde übersandt (ohne mein Wissen). Mit dieser Urkunde hat sie sämtliche Konten dicht machen lassen mit der Bemerkung: "Ihre Kinder seien Erben". Die Bank hatte wohl Angst wegen Haftung und hat unser gemeinsames Oder-Konto auch geschlossen. Da mein Geld auch auf dieses Konto geht und ich darauf angewiesen war, habe ich mit einem Anwalt gedroht. Nun darf ich im "Rahmen" über dieses Konto verfügen, kann aber keine Auszüge holen oder Überweisungen tätigen.
Hallo,
ich lese wohl nicht richtig? Gegen die Bank(en) würde ich ohne jedwede Verzögerung mit maximaler Rabiatheit vorgehen. Aufgrund welcher Basis sperren bzw. beschränken die dir die Konten, auf welchen Passus in den Geschäftsbedingungen stellen die ab? Was hat denn der Anwalt denen geschrieben, dass du nur 'im Rahmen' (wer legt den eigentlich fest?) verfügen kannst, und wie lange soll das so gehen? Und den Bestattungsunternehmer würde ich auch eine verballern, erst mal mit Androhung einer Anzeige für die Herausgabe einer Sterbeurkunde an eine wildfremde Person, der dreht offenbar nicht ganz rund.
/elwu
Hallo Elwu,
Du hast völlig recht. Aber ich war die ersten 2 Wochen nach dem Tod meines Mannes (wir waren gerade einmal 1 Jahr, 4 Monate und 27 Tage verheiratet) wie gelähmt. Ich konnte nicht agieren.
Ich denke aber, vielleicht sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Wir haben ja auch zusammen gespart. Mein Anteil müsste doch beim Erbe rausgerechnet werden, oder?
Wollte halt nicht noch Geld für einen Anwalt ausgeben, die Beerdigung war schon teuer genug.
Als Todesfallbevollmächtigte hätte ich sein Erbe zwischen seinen Kindern und mir aufteilen können. Nun müssen Erbscheine beantragt werden, die auch nicht umsonst zu haben sind. Da werde ich mir aber Zeit lassen ...
Hoffe nunmehr auch, dass die Kinder einen Vormund seitens des Gerichts erhalten, sonst haben sie mit 18 Jahren nichts mehr davon.
Gruß schnauzevoll
Ich denke aber, vielleicht sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
Hallo,
das kommt drauf an... Wenn du einen Freund hast, der im Umgang mit Vermächtnissen, Behörden, Banken und Exehefrauen einige Erfahrungen und ein sicheres Auftreten hat, solltest du dir die sehr hohen Kosten für einen Anwalt erst mal sparen.
/elwu
Hallo,
die richtigen Worte in diesem Moment gibt es m. E. nicht. Auch von mir herzliches Beileid.
Ich habe keine Tips und Antworten, für die Fragen, die Du hier jetzt hast; ich möchte Dir einfach viel Kraft und gute Freunde wünschen, damit Du gut durch die Trauerphase kommst!!!
Alles alles Liebe
Adelante
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Auf der Bank habe ich nur gedroht, mir einen Anwalt zu suchen, hatte gar keinen. Heute jedoch habe ich ein Beratungsgepräch bei einer Rechtsanwältin, das muss ich jetzt wohl investieren.
Das Hin- und Hergeschreibsel mit der Ex schenke ich mir. Wenn ich ihr damit komme, die Kinder könnten im Januar die persönlichen Sachen "abholen", schreit sie wieder: Wer zahlt mir denn den Sprit? Das muss ich schon mit der Post schicken. Ich möchte vermeiden, dass ich ständig Post von ihr erhalte. Allerdings, wenn ich nicht reagiere, kommt die nächste Post von ihrer RA und die hat auch Haare auf den Zähnen.
Unser gemietetes Haus kann ich auch nicht alleine halten, werde bald umziehen, wenn ich mit meinen Kindern eine geeignete Wohnung finde. Diese Adresse muss sie dann erst einmal herausfinden.
Mal sehen, was die Rechtsanwältin heute Abend mir rät.
Schöne Grüße
schnauzevoll