Hallo zusammen,
benötige mal einen Vater, der eventuell in der ähnlichen oder sogar in der gleichen Situation steckt wie ich.
Ich habe mit meiner Ex Lebensgefährtin 2 Kinder (3-6 Jahre) Sie lebt vom Amt.
Nun habe ich eine Frau die ein Kind (7) mitgebracht hat und wir einen gemeinsames Kind (2) haben.
Ich trage noch Schulden ab von meiner Ex da ich Vertragsinhaber war aber Sie diese gebraucht hat aber monatlich nicht weiter gezahlt hatte trotz mündlicher Vereinbarung (war doof).
Meine Frau ist zwecks des 2 Jährigen noch zu Hause und somit auch vom Amt abhängig, Kindergartenplatz ist noch nicht sicher ob nächstes Jahr oder übernächstes Jahr.
Wie wird der Unterhalt berechnet da ich ab nächstes Jahr einen neuen Job eingehen werde.
Zurzeit habe ich 925 verdient und Sie bekam vom Amt 725 Zuschuss.
Auto vorhanden, Miete 850 und die schulden somit war ich nicht Unterhaltspflichtig.
Nun werde ich als Disponent arbeiten, Verdienst ca. 1600€ wie es bei meiner Frau dann aussehen wird weiß ich noch nicht was Sie dann noch bekommen wird.
Zurzeit haben wir unsere Finanzen gut im Griff, aber wie wird es danach aussehen?! Wen ich mich nach Düsseldorfer Tabelle richte würden wir weniger haben als jetzt.
So ich habe mich mal kurz gehalten 🙂
Währe um Antworten sehr dankbar!
MFG Tobi
Moin Tobbi32
Herzlich Willkommen
Wie ist denn der Unterhalt für die beiden Kinder es der ehemaligen Beziehung geregelt? Es das per Absprache geregelt, oder gibt es Titel? Wenn es Titel gibt, wie lauten die?
Grundsätzlich gibt es 4 UH-Berechtigte, wobei 3 davon (die Kinder) vorrangig sind. Auch bei einem Einkommen von 1600 im nächsten Jahr läuft das mit 100% auf eine Mangelfallberechnung hinaus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Tobias,
die allgemeine Situation ist wie folgt. Du bist 3 Kindern und Deiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet. Der KU ist vorrangig, d.h. der Unterhaltsanspruch Deiner Ehefrau kann nur dann bedinet werden, wenn zunächst der KU gesichert ist.
Bei ca. 1600 Euro wärst Du zwar in der Stufe 2 der DDT, aber da Du 3 Kinder + Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet bist, kämst Du 2 Stufen niedrigern, niedriger als der Mindestunterhalt geht aber erst einmal nicht.
Damit bist Du 3 Kindern zum Mindestunterhalt verpflichtet, was so nicht möglich ist, da dann Dein Selbstbehalt von 1080 Euro unterschritten wird. Damit bist Du ein Mangelfall und der Unterhalt aller Kinder muss entsprechend gekürzt werden.
Bei angenommen 1600 Euro wären 1600-1080 = 520 Euro zum Verteilen da und damit entfiele auf das 1. Kind (6) (384-95)*520/766 = 197 Euro, 2. Kind (3) (335-95)*520/766 = 163 Euro und auf das 3. Kind (2) (335-98)*520/766.
(Vom Betrag in der DDT wird das halbe Kindergeld abgezogen = Zahlbetrag, 766 Euro ist die Gesamtsumme des KU, mit anderen Zahlen ergeben sich andere Rechnungen).
1. Dein Einkommen wäre noch zu bereinigen (Abzug Altersvorsorge und berufsbedingte Aufwendungen). Im Mangelfall ist diese Rechnung allerdings nicht so einfach, da man Dich auf öffentliche Verkehrsmittel verweisen kann. Weiterhin kann Dir eine Haushaltsersparnis angerechnet werden und damit Dein Selbstbehalt abgesenkt werden. Außerdem hast Du eine erhöhte Erwebsobliegenheit, die Dich verpflichtet z.B. einen Nebenjob anzunehmen. Ein Einkommen daraus könnte auch fiktiv angerechnet werden.
Das Amt wird sich an Dich wenden und den Unterhaltsanspruch der Kinder selber überprüfen, da dieser mit H4 verrechnet wird, sprich die Bedarfgemeinschaft Deiner Ex + 2 Kinder bekommt H4 entsprechend gekürzt.
Es ist im Allg. nicht einfach weniger als den Mindestunterhalt zu zahlen, trotzdem solltest Du nicht mehr zahlen und vorallem nicht titulieren als Du wirklich zahlen kannst. D.h. hartnäckig blieben und sich ggf. auch verklagen lassen, wobei hier zu prüfen wäre, was überhaupt möglich ist.
2. Da Du mit Deiner Ex-Lebensgefährtin nicht verheiratet warst, gibt es auch keine ehebedingte Schulden, Deine Schulden sind Deine Schulden.
3. Das Deine Ex Geld vom Amt bekommt spielt keine Rolle, genauso fällt das Kind Deiner Ehefrau aus der Berechnung heraus.
VG Susi
Moin Tobi,
Die Situation Deiner Familie läßt sich grundsätzlich aus zwei Blickwinkeln betrachten und lösen:
Mit OLG-Leitlinien zum Unterhaltsrecht oder mit dem Sozialrecht.
Hast Du Dir die sozialrechtliche Variante näher angesehen?
W.
Hallo und erst mal danke für die Ausführliche Antwort 🙂
Also Sie hat keinen Titel und nach meiner Berechnung sind das dann 406 € abgaben an Unterhalt, sprich ich hätte 1200 ca,
Jetzt stellt sich für uns die frage; wie sieht es dann mit meiner Frau aus und dem Jobcenter Geld, rechnen die 1600€ verdienst oder berechnen die auch die Abgaben an Unterhalt und ziehen diese ab und Sie bekommt dadurch weiterhin Ihren Regelsatz?!
Uns geht es nur dabei drum das wir nicht weniger am ende haben als wir jetzt schon haben sondern auch eine Verbesserung unserer Wirtschaftlichen Lage, zudem möchte ich Ihren Sohn adoptieren da sein Vater sich verpisst hat, keinen Unterhalt zahlt und auch sonst nur Probleme sind wen es um Unterschriften geht oder anderen wichtigen dingen.
Wir sind zwar schon beim Jugendamt und Anwalt deswegen aber Ihr kennt das vlt. wie das mit diesen Distanzen ist -.- habe selbst 3 mal vor Gericht gesessen zwecks Umgangsrecht mit meiner Ex.
.... nein damit habe ich mich noch nicht befasst 🙂
Wir kommen gerade erst in diese Situation und wollen jetzt schon mal irgendwie Pe mal Daumen planen wie wir am ende da stehen werden, mit mehr oder im schlimmsten Fall weniger und ich mich doch an meinen Chef lieber für weniger verkaufe.
Bis jetzt musste ich noch kein Unterhalt zahlen da ich bei Trennung noch in Ausbildung war und bis jetzt wurde es mir auch noch nicht angerechnet.
Ich weiß das die Stelle auch die Schulden wissen möchten und ich diese auch belegen muss was Sie ja bereits schon haben die Familienkasse bei uns.
Hi Tobi,
wie nach 'Leitlinien' aufgelöst wird, wurde schon dargestellt.
Nach SGB so:
Deiner Familie gehören 4 Menschen an plus 2 externe Kinder, die zeitweilig bei Euch leben.
Ob ihr leistungsberechtigt seid, Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem SGB habt, errechnet sich recht einfach.
Es wird der Bedarf genommen und dem wird das anrechenbare Einkommen gegenüber gestellt. Ist der Bedarf nicht vom Einkommen gedeckt, dann besteht Anspruch.
Beim Bedarf wird ua angemessener Wohnraum und die Umgangskosten für externe Kinder berücksichtigt.
Vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen und titulierte Unterhalte, um nur einige Punkte zu nennen.
Anders als im Unterhaltsrecht weiß man hier recht genau, woran man ist.
W.
Hallo,
also Deine Situation ist schon hinreichend kompliziert.
Wenn Deine Frau keinen Unterhalt für ihr Kind vom KV bekommt, dann sollte sie (so möglich) Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ob Deine Frau Geld vom Amt bekommt hängt davon ab über wieviel Geld die Bedarfsgemeinschaft = Eheleute plus 2 Kinder haben, dabei spielt auch der Unterhalt für die anderen beiden Kinder eine Rolle.
Der Unterhalt, den Du für die Kinder Deiner Ex zahlst wird mit dem Anspruch von Ex + 2 Kinder "verrechnet". D.h. das Amt wird sich bei Dir melden und auch wissen wollen wieviel Du verdienst um zu prüfen ob Du genügend Unterhalt zahlst.
Bei der Unterhaltsberechnung musst Du von 3 Kindern ausgehen und Deinem bereinigten Einkommen. Man kann Dir eine Haushaltsersparnis anrechnen oder auch nicht, da Du für Deine Ehefrau unterhaltspflichtig bist, dafür ist aber kein Geld übrig.
Von Deinem bereinigten Einkommen bleiben Dir 1080 Euro, hinzu käme aber der Unterhalt für das 3. Kind, dass bei der KU-Berechnung mit berücksichtigt werden muss.
Alle Kinder sind gleichrangig und deshalb muss im Mangelfall der Unterhalt aller Kinder gleichmäßig reduziert werden.
Wenn dann zuwenig Geld zum Leben für 2 Erwachsene (Du + Ehefrau) + 2 Kinder vorhanden ist, dann muss H4 beantragt werden. Das dürfte der Fall sein, wenn Deine Frau kein Einkommen hat.
VG Susi
Wenn die beiden verheiratet sind, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Tobi,
Zurzeit haben wir unsere Finanzen gut im Griff, aber wie wird es danach aussehen?!
Nun ja ... vermutlich nicht besser und nicht schlechter.
Zunächst Gratulation zum besser bezahlten Job. Perspektivisch gut.
Finanziell wird das in erster Linie die Staatskasse entlasten.
Damit es nicht schlechter wird (und das ist das perfide an dieser Situation), werdet Ihr Euch mit zwei Jobcentern und wenn´s blöd läuft mit dem Familiengericht auseinandersetzen müssen ...
... für manchen wäre das ein Grund, sich lieber nicht um mehr Geld zu bemühen ... die Dankbarkeit hält sich auf Seiten der Behörden nämlich ziemlich in Grenzen.
So wie ich es verstehe, müsste Dein Einkommen schon heute im Leistungsbescheid Deiner Frau Berücksichtigung finden (Ihr lebt doch zusammen?).
Den solltet Ihr als erstes prüfen.
Gruß
United