Hallo an Alle,
ich bin zwar kein Mann, aber es geht um den KV, mit dem ich mich noch super verstehe und wir uns gegenseitig helfen...
Also zu seinem Problem:
Wir seit 2005 getrennt. *** heute 5. Ich Teilzeit arbeiten seit 09/2006 und bekomm noch einen kleinen Teil ALGII. Er voll arbeiten. er hatte immer 125,00 € Unterhalt gezahlt... bzw. macht es heute noch. Aber auch nur aufgrund von zwang, weil ich es eigentl. net wollte, weil er fast immer da ist und uns hilft und so.... aber nö, lt. JA MUSS er zahlen. ZUM WOHLE ES KINDES wurde uns damals gesagt.... Wohl ehr zum wohle der mutter dachte ich so... und wenn er nicht zahlen könne, so hätte er jede hilfe seinerseits für uns bleiben lassen müssen, nur um die **tsts - ID 1** 125,00 € zu zahlen... ja ja, alles zum wohel des kindes... 😡 😡 😡
So, irgendwann im Sommer 2008 kam ein "netter" Brief von der ARGE an den KV, er solle doch bitte seine einkünfte darlegen, zwecks UH-Überprüfung. Wir, blöd und nett, wie wir eben so sind, haben der aufforderung folge geleistet...
So, nun heute, geschlagene 1,25 Jahre später, kommt ein brief bei ihm an. er rief mich heut morgen völlig aufgelöst an... ich vor der arbeit noch schnell zu ihm hin und den brief geholt...
UH-Festsetzung: seit 01.07.2008 bla bla bla...
Kein Widersprich möglich, da verwaltungsakt oder so ähnlich... stellungnahme mündlich oder schrieftl bis 10.12.2009... habe den dicken brief nur kurz überflogen... aber die haben sogar die zahlen von seiner ESt-Rückzahlung 2007 und 2008... was bitte ist das denn?? er hat seit 01.09.09 nen neuen job, um jeden tag zu hause zu sein (war fürher nur auf Montage) und denemtsprechend auch weniger geld...
können die das?? nach soooooooooooooo langer zeit?? ich sehe das überhaupt nicht ein...
Anm.: Bitte keine Realnamen (Forenregel Nr. 2)
Liebe Grüße
**Angela**
Hallo Angela,
ohne konkrete Zahlen zu kennen, kann hier niemand sagen ,ob das Ganze rechtens ist.
Es gibt nur mehrere Tatsachen:
Solange er nicht nachweisbar euer Kind zu 50 % betreut ist er Barunterhaltspflichtig und sollte den Mindestunterhalt zahlen können. Dieser ist höher als 125 €. Wenn er zugunsten mehr Zeit für das Kind eine Einkommensreduzierung vornimmt, ist das kein Grund weniger als Mindestunterhalt zu zahlen (wenn er das vorher konnte), da er der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Es steht euch frei andere Regelungen zu treffen. Aber nur solange für eure Regelung dann nicht der Steuerzahler in die Presche springen muß.
So, irgendwann im Sommer 2008 kam ein "netter" Brief von der ARGE an den KV, er solle doch bitte seine einkünfte darlegen, zwecks UH-Überprüfung. Wir, blöd und nett, wie wir eben so sind, haben der aufforderung folge geleistet...
Er hat Auskunft erteilen müssen und er war weder blöd, noch nett, sondern ist seiner Verpflichtung nachgekommen. Auch wenn es uns hier mit Sicherheit nicht immer gefällt, aber die ARGE kann die Ansprüche aus Unterhalt auf sich überleiten und zur Auskunft auffordern. Gibt man keine Auskunft kann es zu einer Klage kommen, und die wäre teurer.
können die das?? nach soooooooooooooo langer zeit??
Im Grunde können sie das. Er ist mit der AUfforderung wahrscheinlich wirksam in Verzug gesetzt worden. Das sie so lange berechnen ist ungewöhnlich, aber nicht strafbar 😉 . Bei solchen Dingen lohnt es sich immer ein wenig Geld jeden Monat in den Sparstrumpf zu legen, um evtl Nachforderungen zahlen zu können.
ich sehe das überhaupt nicht ein...
Wenn du das nicht einsiehst, wirst du auf Sozialleistungen verzichten müssen. dann hat die ARGE nichts mehr damit zu tun.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
erst mal vielen Dank für Deine super schnelle Antwort und vor allem Herzlichen Glückwunsch: dein beitrag kam am 11.11. um 11:11:11 Uhr an... Zufall oder gekonnt?? 😉
Also ich werde mir den Brief heute abend mal in aller seelenruhe durchlesen und dann mehr fakten schreiben... habe eben mit dem JA tele... selbst die haben von einer schweinerei geredet...
Liebe Grüße
**Angela**
Hallo Angela, hallo Tina,
ich bin mir nicht so sicher, dass die Arge heute noch Gelder fordern kann, wenn die Inverzugsetzung mehr als ein Jahr zurückliegt. Im Hinterkopf habe ich, dass es hier eine Jahresfrist gibt und mal eine Suchmaschine beauftragt:
(3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Verpflichtete sich der Leistung absichtlich entzogen hat.
Keine Ahnung, ob das in dem Falle weiter hilft, da müsste man sich mehr in die Materie einarbeiten und dazu fehlt mir die Zeit. Vielleicht weiß ja schon jemand was darüber?
eskima
Hm eskima,
es kann sein, das sie nur 1 Jahr zurückfordern dürfen. Für die Zukunft ändert das ja erstmal nichts.
Mir war derzeit nur geläufig, das man Erhöhungen nur 1 Jahr zurückfordern darf, wenn man nicht rechtzeitig zurZahlung aufgefordert hat. Da müßte ich nochmal genauer nachlesen.
Hängt sicher auch davon ab, wann alle relevanten Unterlagen vorlagen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alle relevanten daten lagen kurz nach der aufforderung vor. und Kind ist seit sept. 09 auch nicht mehr in der BG zugehörig, weil ich Kinderwohngeld beantragen mußte und auch bewilligt bekommen habe... somit fällt sie komplett raus und ich bekomme nur noch für mich ALGII
Liebe Grüße
**Angela**
Hi Angela
Meines Wissens erlöschen Ansprüche aus Forderungen, wenn sie länger als ein Jahr nicht verfolgt wurden. Dies gilt insbesondere bei reinen Auskunftsersuchen ohne Folgen für den Zeitraum danach als insbesondere ggü. Institutionen. Hier dürfte §242 BGB (Treu und Glauben)genügen. Allerdings greifen auch die Verjährungsparagraphen. So gesehen hat ein Auskunftsvorgang ohne Folgen stattgefunden. Da kein Titel besteht sind der Arge darüber hinaus die verlängerten Fristen versperrt.
Und das mir der Verjährung gibt in >>diesem Beitrag<< die Arge ganz von alleine indirekt zu.
aber nö, lt. JA MUSS er zahlen.
Und er muss nicht zahlen, wenn Du keine Beistandschaft beim JA einrichtest bzw. diese kündigst und ebenfalls bei der Arge keine Gelder für das Kind selbst beantragst. Deine Entscheidung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.