Mein Problem ist, dass ich zwar auf dem Papier mehr Geld bekomme aber letztendlich durch die hohen Fahrtkosten weniger als früher im Portmonaise habe.
Hallo,
wenn du jetzt solche Verzögerungsspielchen machst, wird die Gegenseite eine Stufenklage anstrengen. Und die Auskunftsklage, also den ersten Teil davon, gewinnt sie immer. Schon deshalb, weil du die letze Auskunft gegenüber der ARGE ereteilt hast, das kann aber deiner Ex wurscht sein. Sie hat ja einen eigenen Auskunftsanspruch. Ich halte den Ratschlag von Beppo daher für höchst gefährlich für dich. Zu den Fahrt- und sonstigen Kosten kommen wir zur gegebenen Zeit, und die ist erst dann, wenn der RA der Gegenseite seine neue Rechnung aufgemacht hat.
/elwu,
klinkt sich hier erstmal aus.
Hallo,
ich denke ... das ich verstanden habe und werde somit die Auskunft erteilen.
Vielen Dank für Eure Hilfe bis hierher und dann bis zur nächsten Runde.
schönes WE
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
so was soll ich sagen, neue Runde...neues Glück.
Ich habe, gestern nun das erneute Forderungsschreiben (nachdem ich meine Gehaltsnachweise reingereicht hatte) bekommen.
Inhaltlich:
- Die gute Frau hat entnommen, dass ich ab Februar 2009 1830€ verdiene / bekomme
- will Unterhalt in Höhe von 257,00€ für Sohn 1 (9 Jahre) und 314,00€ für Sohn 2 (12 Jahre)
- Rückwirkend für April und Mai nochmals insgesamt 422,00€
- Soll umgehend mir beim JA einen Titel auf die geforderte Summe ausstellen lassen
- alles bis zum 02.06.2009
Meine Faktoren
- es besteht ein Titel über 360€ insges. für beide Kinder + 105€ Zahlbetrag ehelicher Kredit (Einkommen 1514€ abzüglich 240€ Fahrtkosten)
- Fahrtkosten jetzt deutlich über 600€
- Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate 1650€ !!!
Was mache ich nun:
Eins vorweg...es geht nicht darum, dass die Kids nicht das bekommen sollen was Ihnen zusteht...eher im Gegenteil...die Kids bekommen deutlich mehr...nur halt nicht auf das Konto der Ex...
Ich bin aufgrund drohender Arbeitslosigkeit in ein anderes Bundesland zum arbeiten gegangen. Meine Fahrtkosten (760km jedes WE) werden von der Gegenseite gar nicht erst berücksichtigt.
Doppelte Haushaltsführung wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
Ich würde jetzt eigendlich folgendes Schreiben aufsetzen wollen:
Sehr geehrte Frau XXX,
leider kann ich die von Ihnen aufgestellten Forderungen nicht nachvollziehen.
Das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate beträgt 1650€ und nicht 1830€.
Des Weiteren sind im Abzug zu bringen:
1650€ -->Einkommen
- 780km x 52 / 12 * 0,3€= 1014€--> Fahrtkosten Wohnung 1 und Wohnung 2
- 105€ --> eheliche Kredit
- 400€ --> doppelte Haushaltsführung
- 360€ --> KU lt. Vergleich
____________________
= -124€
====================
Daraus folgt, dass der SB um 1024€ unterschritten wird.
Selbst bei der Nichtberücksichtigung der doppelten Haushaltsführung sowie nur eine anteilige Fahrtkostenberechnung (Meckpomm / Sachsen) wird der SB unterschritten.
Des Weiteren, sind die temporären Einsatzortswechsel noch nicht berücksichtigt (Leipzig / Bitterfeld; Leipzig / Machern ; Leipzig Chemnitz).
Wie Sie sehen, bleibt derzeit keinerlei Spielraum für eine KU Erhöhung. Des Weiteren ist der Vergleich noch rechtskräftig und eine freiwillige Abänderung meinerseits sehe ich nicht entgegen.
Auch sollte überlegt werden, ob eine Erhöhung des KU's nicht nur eine Umverteilung der Einkommensverhältnisse von Frau xxx bedeutet.
Mfg
Papi74
Mal wieder lang geworden...für Tipps usw. bin ich immer offen...
papi74
*Realnamen entfernt*
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi74
Ich weiss nicht, ob Du darauf so ausführlich antworten solltest. Auch sind bestimmte Ausgaben von Dir schwer bis gar nicht durchsetzbar - also lediglich gereiztes Klappern.
Als Gefahr sehe ich bei Dir, dass Dir vielleicht zugemutet werden könnte, umzuziehen. Denn ein Grossteil Deiner berufsbedingten Ausgaben geht genau dafür drauf, die aus Dir ja eigentlich einen Sozialfall schon machen. Und der Sachlichkeit halber: 30 Cent gelten nur für die ersten 30 Entfernungskilometer, danach gibt es (fast immer) Abschläge.
Verweise doch in einem Antwortschreiben nur darauf, dass:
- unterhaltsrechtl. wird i.d.R. das EK der letzten 12 Monate herangezogen
- eine unterhaltsrechtl. Bereinigung nicht bzw. falsch stattgefunden hat
- Hmm, bei Pkt.3 habe ich ein Problem, weil
- es besteht ein Titel über 360€ insges. für beide Kinder
...
- 360€ --> KU lt. Vergleich
Ja was denn nun? Problematisch ist der nichtgedeckte Mindestunterhalt, obwohl Du theoretisch dazu in der Lage wärst. Und zu Deinen Fahrtkosten: Es gibt auch 'ne Bahn, und die DB hat auch noch die BahnCard-Angebote. Einsparpotential: mind. 50%. Anders gesagt, Deine Fahrtkosten finde ich überzogen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
Vergleich via Titel.... Ich habe einen Vergleich in dem der KU sowie die Zahlung der ehelichen Schulden festgelegt worden sind.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ein Vergleich sowieso nur seitens eines Gerichtes abgeändert werden.
Des Weiteren, stehen die hohen Fahrtkosten nun mal im Raum...neben den wöchentlichen Heimfahrten schlagen ja auch die unterschiedlichsten Einsatzorte meinerseits zu Buche.
In den letzten Monaten bin ich immer zwischen Bitterfeld und Leipzig gependelt sowie jetzt zwischen Leipzig und Chemnitz.
Selbst wenn man die Kosten Meckpom / Sachsen aussen vor läßt, so stehen trotzdem Fahrtkosten höher 600€ monatl. an.
Nagut ... ich werde mal schauen was ich noch machen kann...
Nur nochmal kurz für mich:
- es wird generell der Durchschnitt der letzten 12 Monatsverdienste zur Berechnung herangezogen und nicht nur die letzten beiden guten Monate?
- Wenn der Vergleich gekippt wird, so kann ich auch Madame zur weiteren Bezahlung der ehelichen Verbindlichkeiten auffordern? (dann reden wir über eine Erhöhung des Zahlbetrages von 106€)
- falsche Berechnungsgrundlagen und falsche Zahlen stehen einem rückwertig Inverzugsetzen entgegen?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ein Vergleich sowieso nur seitens eines Gerichtes abgeändert werden.
Nein, eben nicht. Ausser, er ist sittenwirdig. Ein Vergleich ist eine freiwillige, einvernehmliche Einigung. Nur durch solch eine weitere Einigung ist er abänderbar, oder wenn Dritte dafür zahlen müssten (aber siehe sittenwidrig).
Ein Titel dagegen ist gerichtl. abänderbar, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind (höheres/niedrigeres EK, weitere/weniger Bedürftige, etc.)
- es wird generell der Durchschnitt der letzten 12 Monatsverdienste zur Berechnung herangezogen und nicht nur die letzten beiden guten Monate?
Genau, so sehen es eigneltlich sämtl. URL vor. Diese sind allerdings nicht zwingend, es darf davon abgewichen werden. Dann spricht aber ein Gericht das letzte Wort, wenn sonst keine Einigung erzielt werden kann.
Aber, frage Herrn RA doch mal nach der Gesetzesgrundlage für seine Rechnung, oder ob ihm überhaupt bekannt ist, dass es dafür eine Rechtsgrundlage/ständige Rechtssprechung gibt? Und diese soll er Dir mitteilen.
- Wenn der Vergleich gekippt wird, so kann ich auch Madame zur weiteren Bezahlung der ehelichen Verbindlichkeiten auffordern? (dann reden wir über eine Erhöhung des Zahlbetrages von 106€)
Wenn Du es ergendwie schaffst den Vergleich zu kippen (hat er Klauseln? ist er terminiert?), so könnten sämtliche Karten neugemischt werden. Vor allem beim KU könnte dann aber was auf Dich zukommen.
- falsche Berechnungsgrundlagen und falsche Zahlen stehen einem rückwertig Inverzugsetzen entgegen?
Nein. Die Inverzugsetzung hat ersteinmal nichts mit der Bemessung der Forderung zu tun. Sie weist lediglich darauf hin, dass ein Rechtsanspruch geltend gemacht wurde. Auskunft(und damit Inverzugsetzung) ist ein separater Rechtsanspruch, der keine Abhängigkeiten hat. Er muss nur rechtlich statthaft sein (§1605 BGB).
Ich finde Deine Situation nicht gerade prickelnd. Du hast berufl. Aufwendungen, die Dein dabei erzieltes EK halbieren, und dies würde ein Gericht vermutlich wenig interessieren. Diese Situation solltest Du Dir vor Augen halten. Die von mir angesprochenen Dinge beschreiben keines falls den worst case (da wäre noch mehr drinne), nur kennen die Gerichte bei Unterschreitung des Mindest-KU wenig Erbarmen. Die Geschichte mit den Ehe-Schulden dagegen ist eine andere Kiste. Nur - ist bei Deiner Ex nichts zu holen, halten sich die Gläubiger eben an Dich. Pech gehabt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Ein Vergleich ist eine freiwillige, einvernehmliche Einigung.
Mmh... mit dieser Freiwilligkeit hat Madame mir vor Jahren mal eine Lohnpfändung reingewürgt.
Des Weiteren, wollte ich den Vergleich mal abändern lassen (niedrigeres Einkommen Lohnsteuerklassenwechsel) da hatte das Gericht gesagt..."nö nö is nich...der Vergleich bleibt bestehen...wolltest es ja damals so haben"...
Ebenso sagt Deep doch immer: Schliesse niemals einen Vergleich in Unterhaltssachen!!!
Ich stehe für mich jetzt vor folgenden Problemen:
a.) Ich würde gerne den Vergleich loswerden und einen richtigen Titel mir holen (befristet mit allem drum und dran)
b.) wenn ich mir jetzt einen neuen Titel hole Summe X...was passiert mit dem Vergleich? ( auch im Hinblick der wirtschaftlichen schweren Zeiten ...ich bin noch in der Probezeit und was passiert dann mit dem Titel?)
c.) wie kann ich Zeit schindern? ( Probezeit läuft noch bis zum 01.07.2009 und der eheliche Kredit bis zum 10/2009 und die Rattin will alles schon zum 02.06.2009 haben)
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi74
Hmm, um den Vergleich zu kippen muss eine Schwachstelle in ihm gefunden werden. Sage doch mal bitte was zum KU. Steht da was "entsprechend der Regelbetragsverordnung" oder sinngemäss drinne? Also etwas was darauf schliessen lässt, dass der KU irgendwann und irgendwie anzupassen ist. Und enthält dieser Vergleich den Passus, dass bei Änderung einzelner Positionen die übrigen Bestandteile weiterhin Gültigkeit behalten?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
der Vergleich hat folgenden Sachverlauf:
1. Der Antragsgegner verpflichtet sich, an die Antragsstellerin für die gemeinsamen Kinder XXX und YYY Unterhalt wie folgt zu zahlen:
1. Für das Kind XXX geb. am ss.ss.ssss monatlich 154,00€
2. für das Kind YYY geb. am ss.ss.ssss monatlich 205€
Beim Abschluss des Vergleichs gehen die Parteien von einem monatlichen Netto von 1515,00€ monatlich aus.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsgegner auch weiterhin die gemeinsame Kreditverbindlichkeit gegenüber der "Bank" in Höhe von 105€ monatlich bedient und insoweit die Antragsstellerin in Innenverhältnis von Ihrer Zahlungsverpflichtung freistellt.
Es steht sonst nichts weiter drinnen...
Im Vorfeld gab es natürlich schon Geplänkel wegen der Fahrtkosten. Die damaligen Kosten betrugen 480e monatlich es wurden aber nur 240 anerkannt.
Als ich den Vergeich damals abändern wollte, da hiess es Vergleich ist Vergleich und ich hätte dem zugestimmt.
Kann ich das jetzt nicht auch sagen? Letztendlich wird es ja nie weniger als die 360€ + 150 KG Anteil...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi74
Das hört sich nach einer statischen UH-Verpflichtung an. Steht da was von Vollstreckbarkeit ?
Und:
Und enthält dieser Vergleich den Passus, dass bei Änderung einzelner Positionen die übrigen Bestandteile weiterhin Gültigkeit behalten?
Taucht sowas wirklich nicht auf? Wenn NEIN so gehe ich mal davon aus, dass durch die geforderte KU-Erhöhung der Vergleich an sich angegriffen wird und dadurch seine Gültigkeit verlieren würde - wenn Du es drauf anlegst.
Nur richte Dich darauf ein mindestens den Mindest-KU von 240€ und 295€ zu zahlen. Was den gemeinsamen Kredit angeht - ich habe keine Ahnung, keinen Rat.
Mir stellt sich die Frage, wie weit die Gegenseite geht. Dass sie so oder so gewinnen würde, steht für mich ausser Frage. Die rechnen knallhart und kommen schon alleine beim KU auf höhere Zahlen, ohne den Kredit jetzt mal zu berücksichtigen.
Eine lakonische Antwort an den RA könnte auch sein ihn darauf hinzuweisen, dass der KU per Vergleich statisch festgelegt wurde, eine Titulierung daher nur für Dich möglich ist, wenn der Vergleich im Ganzen aufgelöst wird. Ohne dem kommt für Dich eine Titulierung überhaupt nicht in Frage.
Dann kann auch darüber verhandelt werden, wie denn der KU nun bemessen und was mit den Verbindlichkeiten aus der geschiedenen Ehe werden soll.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
vielen Dank für Deine Ratschläge.
Fazit meiner Erkenntnisse:
- es wird in der Regel das Einkommen der letzten 12 Monate genommen und nicht der letzten beiden.
- Eine Erhöhung des KU wird es geben obwohl unterm Strich weniger Geld als vorher da ist....
- Wegen dem Ehekredit kann man evtl. verhandeln
- Titel erst dann abzeichnen wenn Vergleich "erlischt"...geht ohne Gericht
Ich werde jetzt versuchen die Gegenseite hinzuhalten, um zumindest erstmal die Probezeit (arbeitstechnisch) rumzubekommen.
Wenn Ihr noch Tipps habt für Verzögerungstaktiken...dann immer her damit.
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.