Bösartigkeit der Ex...
 
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Bösartigkeit der Ex...

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(@papi74)
Registriert

Hallo an Alle,

nachdem ich nun dachte, dass bei mir etwas Ruhe eingekehrt ist bekomme ich nun wieder Post von der leiben RAttin meiner holden Ex.
In diesem Schreiben werde ich aufgefordert, dass ich mein Einkommen der letzen 12 Monate offen lege.

Nun ist es so, dass ich 2 Kinder habe und KU nach einem Vergleich in der Höhe von 360€ zzgl. ehebedingte Schulden, in Höhe von 105€ monatlich bezahle.
(Zahlung wurde per Vergleich festgelegt)…

Nun habe ich aufgrund von drohender Arbeitslosigkeit mir eine neue Arbeit in einem neuen Bundesland zugelegt. Meinen Hauptwohnsitz habe ich bei meiner Mutter (Meckpomm) und unter der Woche wohne ich jetzt bei meiner Freundin (Sachsen).

Die Kosten der Wohnung am Arbeitsort betragen 400€ zzgl. trage ich 100€ für die Wohnung mit meiner Mutter.

Die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Wohnung Arbeitsstätte beträgt 360km. Ich fahre jedes WE nach Hause und habe dann jedes 2. WE meine Kinder.

Diese kommen dann mal eins zu mir in die „neue Wohnung“ aber hauptsächlich sind wir dann bei mir & meiner Mutter.

Hier mal ein paar Zahlen:

Einkommen alt: 1540,00€ Einkommen neu 1817,00€
KU 360
Fahrtkosten alt 240€ (Betriebsstätte – Wohnung)
Fahrtkosten neu: pro Woche (2x360km) + (3 x 14km)*52/12*0,30€=990€

Lt. meinem Verständnis würde die Rechnung jetzt so aussehen:

(Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate= 1650,00€ - 105,00€ - durchschn. Fahrtkosten 500,00€ - 1/7 erwerbstätigen Bonus – 235€ - 60€ betr. Altersvors.= 750€

750€ -360€KU = 390 Rest…

In meinen Augen sehe ich keine Möglichkeit noch mehr KU zu zahlen…

Ich habe der holden Ex gesagt…behalte mal den kompletten Kinderbonus und des Weiteren, kaufe ich dann den Kids im Monat für ca. 100€ Anziehsachen usw..

Trotzdem bekomme ich jetzt so ein Schreiben mit sofortiger Klageandrohung wenn ich nicht innerhalb der nächsten 7 Tage mein Einkommen offenlege. Da die holde Ex auch der Meinung ist nicht richtig arbeiten zu müssen, würde die Summe die ich mehr zahle, Ihr eh vom Harz IV gezogen werden…also nur Schikane meinerseits…

So nach dem ganzen Text mein eigentliches Anliegen:

Wie kann ich dafür sorge tragen, dass die Anwältin erstmal Kosten produziert, die nicht mir angelastet werden sonder der lieben raffgierigen und bösartigen Ex???… Strafe muss ja mal sein…

VG

Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 15:17
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Da sie doch Harz-Emfpängerin ist und im Sinner der Kinder Klagt... wird sie eh Prozesskosten-Hilfe bekommen...

Somit sind Ihre Kosten glaub ich nur 30 EURO oder so... glaub ich zumindest das sie eine Pauschale Bezahlen muss!

Da Sie jetzt davon ausgeht das Du durch den Job mehr hast (Netto. was so ja auch stimmt) wirds für Sie ein leichtes sein zu Klagen... Die Prozesskostenhilfe wird ihr eh gewährt und die Aussicht auf erfolg ist auch erstmal sichergestellt.

Ich weiss nicht wie sich das jetzt im Enddefekt auswirken wird mit den Doppelten Wohnkosten usw. und den Fahrtkosten. aber es könnte gut sein das sich an deinen Zahlsummen nicht viel ändern wird. Nur dann ists halt kein Vergleich sondern Festgestellter Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 15:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei groben Überblick hast du schon mal einen großen Denkfehler.

Bei KU wird kein Erwerbstätigenbonus abgezogen.

Alles andere muß ich mir mal anch dem Essen angucken.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 15:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Fahrtkosten neu: pro Woche (2x360km) + (3 x 14km)*52/12*0,30€=990€

Vorsicht, junger Mann. Solche Fahrtkosten gibt's nicht.

Gegenbeweis ist ja ganz einfach. Nimm einen Mietwagen für 400€ im Monat:

http://www.avis.de/Topangebote/Topangebote-weltweit/smarte-Preishits

und dann noch den 200€ Sprit für 3300km im Monat macht 600€. Teurer wirds nicht, auch nicht in den Unterhaltsleitlinien, weil da ja eine Kappungsgrenze ist und dann die 30ct nicht mehr gelten. Auserdem hat das Arbeitsjahr keine 52 Wochen. Und dann gibts ja auch noch die Bundesbahn.

Dann hast Du ja steuerliche Möglichkeiten bzgl. doppelte Hauhaltsführung. Hast Du die in Dein Netto eingepreist?

Du bewegst Dich da auf dünnem Eis, solange Du nicht den Mindestunterhalt zahlst, weil da bist Du sehr angreifbar wegen gesteigerter Erwerbsobliegenheit, vielleicht solltest Du das einfach tun und gut ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 15:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vorab vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich will keinen Prozess  (zumindest jetzt noch nicht) generieren sondern nur du Kosten für die holde Ex hochschrauben.

Soweit ich weiß, greift die PKH nur im Falle eines Prozesses und wenn es dazu nicht kommt...muss die holde Ex Ihre Rain selber bezahlen.
Die Steuererstattung habe ich noch nicht mit einberechnet, da am eh nichts rauskommt durch den Steuervorabzug den ich habe.

Mir geht es schlichtweg darum, dass ich jeden Cent den ich mehr bezahle, den Kindern auf der anderen Seite wegnehme. Ihr Gesamteinkommen wird sich nicht ändern, da die Mehrzahlung meinerseits durch das Amt eingespart wird. Sprich: die holde Ex lebt von dem Geld der Kinder.

Mich ärgert im Moment nur wahnsinnig, dass ich Ihr den Kinderbonus komplett überlasse und mit den Kids gerade den Sommerklamottenkauf getätigt habe und Sie rennt gleich wieder los zum stänkern.

Mfg

papi74

PS: Hallo pappasorglos

und dann noch den 200€ Sprit für 3300km im Monat macht 600€.

ich habe bei meiner Rechnung nur 500€ angesetzt...

Hinweis: es geht mir nicht darum, dass ich KU einsparen will aber wenn mich meine derzeitige Freundin nicht unterstützen würde...dann hätte ich gar nichts mehr. Zumal mein Zahlbetrag 360KU + 105 Kredit+ 150€ Kindergeld schon in Summe 615€ ausmacht.

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 15:48
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Na sieh es doch auch mal so

Sie hat den Kinderbonus dazu verwendet um einen Anwalt zu zitieren der Dir den Brief schreibt.... Somit haste doppelt was vom Geld .... 😉 (nicht böse verstehen... aber es heisst leider Tue niemanden was gutes dann brauchste dich auch nicht Ärgern wenn er Dir schlechtes tut!)

Ich denke das Du ihr nicht schaden kannst. Da es eh zu einem Prozess kommen wird. Und ich sehe da in meinen Augen auch einen Erfolg... Du verdienst mehr ... alleine Das wird ihr schon helfen einen Prozess anzufangen.

Vielleicht sieht jemand das anders

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 15:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papi74

Zumal mein Zahlbetrag 360KU + 105 Kredit+ 150€ Kindergeld schon in Summe 615€ ausmacht.

Ähm, das verstehe ich nicht. Anders definiert (seit 2008) zahlst Du somit insgesamt 510€ KU.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 16:05
(@papi74)
Registriert

Hallo Oldie,

Ähm, das verstehe ich nicht. Anders definiert (seit 2008) zahlst Du somit insgesamt 510€ KU.

Ich überweise monatlich 360€ an Madame...das Kindergeld bekommt Sie komplett.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 16:13
 elwu
(@elwu)

(Zahlung wurde per Vergleich festgelegt)…

Hallo,

was genau steht denn da drin? Auch die Grundlagen auf denen der Zahlbetrag basiert wie Einkommen, Fahrtkosten etc.?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 16:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

es steht der damalige Verdienst mit 1500 abzüglich Fahrtkosten in Höhe von 249, abzüglich Kredit 105, abzügl. Altersvorsorge macht Zahlbetrag 360€.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 17:22




 elwu
(@elwu)

es steht der damalige Verdienst mit 1500 abzüglich Fahrtkosten in Höhe von 249, abzüglich Kredit 105, abzügl. Altersvorsorge macht Zahlbetrag 360€.

Hallo,

lasst euch halt nicht immer alle Infos einzeln aus der Nase ziehen... Wenn da 'etc' steht, wird das schon einen Grund haben! Also z.B. wäre noch gut zu wissen: wann wurde der Vergleich geschlossen und wann und für welchen Zeitraum war zuletzt eine Einkommensauskunft erteilt worden.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 17:58
(@papi74)
Registriert

Hallo Elwu,

der Vergleich wurde 2005 geschlossen und ist unbefristet. Die letzte Lohnauskunft lief wegen der Arge und ist jetzt 2 Jahre her.

VG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2009 18:09
 elwu
(@elwu)

der Vergleich wurde 2005 geschlossen und ist unbefristet. Die letzte Lohnauskunft lief wegen der Arge und ist jetzt 2 Jahre her.

Hallo,

dann musst du Auskunft erteilen. Daher folgende Antwort, ohne eine weitere Silbe.

----

Sehr geehrter Rechtsverachter,

anbei überreiche ich Ihnen die angeforderten Kopien meiner letzten 12 Einkommensnachweise.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift
----

und dann abwarten was kömmt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2009 18:32
(@papi74)
Registriert

Hallo,

das werde ich dann mal so machen...

VG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 24.04.2009 09:14
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nun da ich wieder zu Hause bin muss ich ein paar Informationen noch reinreichen sowie noch ein paar Tipps erbeten.
(Mir wurde das Rain anschreiben an mich leider nur unvollständig vorgelesen)

Also die nette RAin fordert in Namen der Ex Auskunft über mein Einkommen und fordert mich rückwirkend zum Anfang April zu erhöhter Unterhaltszahlung auf, da ich ja einen neuen AG habe und somit ja auch mehr Geld verdiene.

Sollte ich nicht umgehend bezahlen und meine Nachweise nicht einreichen, so wird Sie mich ungehend verklagen.

Jetzt habe ich in meinen Unterlagen gesehen, dass  ich meine letze Auskunft über mein Einkommen im 09/2007 gegenüber der Arge getätigt habe.

Jetzt meine Fragen:

A.) Ist es sinnvoll das Begehr abzulehnen mit dem Hinweis ... Auskunft nur alle 2 Jahre?
B.) Unterlagen zusenden...nichts machen (auch nicht bezahlen) dann abwarten und Tee trinken?
C.) Unterlagen zusenden ... auf den Vergleich (s.o.) verweisen und erhöhte Zahlung ablehnen?

Bei den Punkten A & B bewegen mich noch folgende Gedanken:

Wenn ich mein Einkommen jetzt offen lege, wird dann das Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate gewertet (ca. 1650€) oder das jetzige Gehalt (ca. 1800€)?
Des Weiteren befinde ich mich in der Probezeit und bei der jetzigen wirtschaftlichen Lage ist ja eine Kündigung mit resultierender Arbeitslosigkeit + Einkommensreduzierung nicht ausgeschlossen...

Was mache ich jetzt am Besten?

Vielen Dank für Eure Hilfe und nochmals Entschuldigung für die nacträgliche "Sotierung"

VG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2009 00:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papai74,

schreibe ihr, sie möge bitte die gesetzlichen Vorgaben zur Einkommensauskunft beachten und ansonsten die Rechtsgrundlage für ihr Begehr nachreichen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2009 00:33
 elwu
(@elwu)

Was mache ich jetzt am Besten?

Hallo,

am Besten machst du exakt was ich dir oben geraten habe. Genau das.  Sonst nichts. Klar soweit?

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2009 01:23
(@papi74)
Registriert

Hallo Elwu hallo Beppo,

nun habe ich 2 gegensätzliche Ratschläge...da ich von Euren anderen Beiträgen immer sehr überzeugt bin/war bin ich jetzt etwas ratlos...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

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Themenstarter Geschrieben : 25.04.2009 11:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Papi,

so groß ist der Unterschied ja nicht.

Meiner bringt dir nur ein wenig Aufschub gibt dir die Möglichkeit, sie auch ein (klein) wenig zu trietzen.

Ob dir daran was liegt oder nicht, liegt in deinem Ermessen.
Hängt auch von der Prognose ab, ob die letzten 12 Monaten jetzt oder im September besser aussehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2009 11:33
(@papi74)
Registriert

Hallo Beppo,

wenn definitiv das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden muss...dann ist es besser jetzt die Auskunft zu erteilen. Wenn aber nur das aktuelle höhere Gehalt zu Grunde gelegt wird...dann ist es besser bis zum September zu warten.

Mein Problem ist, dass ich zwar auf dem Papier mehr Geld bekomme aber letztendlich durch die hohen Fahrtkosten weniger als früher im Portmonaise habe.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2009 13:40




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