Hallo zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage bzgl. Unterhalt. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, da ich nichts vergleichbares hier im Forum gefunden habe. Hier kurz zur Vorgeschichte:
Tochter 4 Jahre alt, regelmäßiger Kontakt, statischer Titel unterzeichnet September 2006, wegen Mangelfall nur auf 36,00 € lt damaligem Gehalt. Seit letztem Jahr ab November arbeitslos, trotzdem da geringer Betrag weitergezahlt. Jetzt seit Juli wieder in Arbeit mit besserem Gehalt und Auslöse wegen Montagearbeit. Ich komme ca auf ein Netto von 1.200 € + Auslöse 500 €. Gemeldet habe ich mich beim JA noch nicht. 2 Jahresauskunftsfrist endet aber im September. Voraussichtlich bis Dezember in Arbeit.
Ich hoffe das reicht für eine konkrete Antwort. So, jetzt zu meiner Fragen:
1) Sollte ich mich jetzt sofort beim JA melden ?
2) was passiert wenn ich mich nicht melde und ich im September angeschrieben werde ? muss ich dann nachzahlen für die Monate ? kann ich davon ausgehen, dass ich im September sofort angeschrieben werde?
3) ich muss ja für 12 Monate Auskunft erteilen und davon war ich ja 6 Monate arbeitslos. Ergibt sich dann überhaupt ein neuer Unterhaltsbetrag? Ich habe das ausgerechnet und wenn ich das auf die Monate rechne ergeben sich keine 10 % Unterschied zum berechneten Unterhalt 2006 (wenn man die Auslöse nicht bzw. zu 1/3 mit einrechnet)
Ich weiß, dass sind viele Fragen auf einmal aber ich möchte auf der sicheren Seite sein, nicht das ich mich evtl. noch strafbar mache... man kann ja nie wissen :question:
Wäre toll wenn mir jemand antworten könnte...
Vielen Dank im Voraus 🙂
Hi cox2008 - Herzlich Willkommen
Du findest nichts spezielles für Deinen Fall da dies allgemein gültig ist.
Auch bei Dir gilt der Auskunfts-§1605 BGB. Veränderter UH kann i.d.R. erst ab dem Zeitpunkt gefordert werden, wenn Auskunft verlangt wurde. Du selber hast keine "Bringepflicht".
zu 1) Nein
zu 2) Der UH wird neu berechnet. Nein. Sehr wahrscheinlich.
zu 3) Bei Deinen Zahlen - garantiert.
Auch wenn Du vieles richtig auslegst - Du bist gesteigert UH-pflichtig und bei fehlender Gewährleistung des Mindest-KU vergiss das mit der 1/3-Anrechnung. Da wird es eine Einzelfallbetrachtung mit Darlegung konkreter und angemessener Kosten geben. Das JA selber darf das nur vorschlagen, aber nicht durchsetzen - doch beim Gang vor Gericht wird das vielleicht passieren. Und 1200€ reichen aus um den Mindest-KU zu zahlen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo cox,
1) Sollte ich mich jetzt sofort beim JA melden ?
Normalerweise nicht, es sei denn du wurdest aufgrund der Mangelfallberechnung dazu verpflichtet Einkommensänderungen umgehend bekannt zu geben.
2) was passiert wenn ich mich nicht melde und ich im September angeschrieben werde ? muss ich dann nachzahlen für die Monate ? kann ich davon ausgehen, dass ich im September sofort angeschrieben werde?
Nachzahlen mußt du nur ab dem Zeitpunkt, ab dem mehr KU gefordert wird. Wichtig wäre dabei auch, ob der KM UVS gezahlt wird und du da evtl. zur Rückzahlung verpflichtet wurdest.
3) ich muss ja für 12 Monate Auskunft erteilen und davon war ich ja 6 Monate arbeitslos. Ergibt sich dann überhaupt ein neuer Unterhaltsbetrag? Ich habe das ausgerechnet und wenn ich das auf die Monate rechne ergeben sich keine 10 % Unterschied zum berechneten Unterhalt 2006 (wenn man die Auslöse nicht bzw. zu 1/3 mit einrechnet)
Tja, der KU ist ja eigentlich eine Leistung die sich aus dem aktuellen Einkommen des Pflichtigen ergibt. Da man ja nicht jeden Monat neu rechnen kann, wird eben der Durchschnitt des letzte jahres genommen. Wenn man allerdimngs aus der Arbeitslosigkeit kommt, werden eben die Abrechnungen zugrunde gelegt, die seit Aufnahme der Arbeit angwfallen sind und daraus der KU berechnet, da man ja davon ausgeht, das das Einkommen nun erstmal in dieser Höhe weitererzielt wird. Auch Auslöse etc. können da teilweise miteingerechnet werden. Zumal du ja verpflichtet bsit den Mindestunterhalt irgendwie sicherzustellen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Super, vielen Dank für die Antworten... 🙂 Ihr habt mir echt weitergeholfen
Es ist ja in Ordnung wenn der Unterhalt neu berechnet wird und ich ab dann mehr zahle... Aber was ist wenn ich im Dezember wieder arbeitslos werde ??? Dann kann ich doch den Betrag wieder nicht aufbringen und dann habe ich den neuen Titel unterschrieben... Kann ich mich da irgendwie absichern ???
Da die Auslöse ja wieder nicht in die Arbeitslosenberechnung eingerechnet wird habe ich ja ein Arbeitslosengeld von ca. 600 €. Wie soll ich dann davon noch den Unterhalt zahlen. Das wird etwas eng. Hat hier noch jemand einen Tipp ?
Warum solltest du im Dezember wieder arbeitslos werden?
Arbeitslosigkeit wird übrigens von den Gerichten als vorübergehendes Ereignis gewertet und läßt erst nach ca. 6 Monaten den Gedanken einer Reduzierung des Unterhalts zu.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Aber was ist wenn ich im Dezember wieder arbeitslos werde ???
Arbeitslosigkeit von der gü(l)tigen Rechtssprechung als vorübergehendes Ereignis betrachtet - für einen Zeitraum von 6 Monaten wirst Du wahrscheinlich weiterzahlen müssen, dann kannst Du Abänderungsklage einreichen (inkl. EA). PKH und Beratungsschein solltest Du bekommen.
Kann ich mich da irgendwie absichern ???
Natürlich. In dem Du z.B. jetzt, wo Du nicht in der erforderlichen Höhe KU leistest, davon ansparst. Wie gewonnen so zerronnen.
Wie soll ich dann davon noch den Unterhalt zahlen. Das wird etwas eng. Hat hier noch jemand einen Tipp ?
Ja - was willst Du denn hören? Ich habe das Geld in schwierigen Zeiten immer irgendwie abgezwackt - vom ALG1, vom Bafög, mir Geld geborgt, mit dem JA gehandelt, und vor allem Arbeit gesucht (auch unter "Niveau"). Such' Dir was aus. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.