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Bitte um Einschätzung des Verlaufs / Urteils / Kosten einer Abänderungsklage!!

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

dann versuchs ichs nochmal strukturierter.

Deine Tochter hat einen Antrag gestellt. Dieser wurde wegen mangelnder Erfolgsaussicht gar nicht erst zugelassen.

Du selbst hast auch einen Antrag gestellt, um den KU los zu werden bzw. zu reduzieren. Bisher besteht aber ein gültiger Titel in Höhe von x €. Diesen müßtest du weiterhin zahlen, bis das Gericht entscheidet. Wenn du dann gewinnst und Töchting zuckt mit den Schultern "ich hab das Geld aber doch nicht mehr" schaust du in die Röhre und kannst das Geld abschreiben.

Das Gericht kann aber erst nach einer genauen Prüfung und einer Verhandlung ein Urteil fällen. In die eine oder andere Richtung. Aufgrund der vorgebrachten Dinge, ist das Gericht der Ansicht, das dein Ansinnen durchaus berechtigt ist und damit Aussicht auf ein URteil zu deinen Gunsten besteht.

Da aber eben nocht nicht über die Höhe oder das Ende der Unterhaltspflicht entschieden ist, bietet dir das Gericht gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von ...€ an, das du bis zur Verhandlung vor Pfändungen geschützt bist.

Die Höhe dieser Sicherheit steht in dem Beschluß den du jezt hast. Das DIng muß nicht auf irgendein Treuhandkonto, sondern bei Gericht eingezahlt werden. Nur dann kann Töchting nicht vollstrecken. Mehr mußt du nicht tun. Nicht rechnen, nicht grübeln, wieviel KU du irgendwohin bunkern sollst, sondern nur den vom Gericht genannten Betrag bei Gericht hinterlegen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 22:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nach meinem Verständnis wurde hier nicht die Klage in der Hauptsache abgeschmettert, sondern nur der VKH-Antrag der Tochter. Das hat zwar auch eine präjudizierende Wirkung (Stichwort: Erfolgsaussicht), aber eben noch keine endgültige: Töchting kann die Sache auch auf eigene Kosten weiterverfolgen und in der Verhandlung dann zusätzliche Belege, beispielsweise über ihre Unterhaltsbedürftigkeit oder das Einkommen der Mutter vorlegen.

Aus dem Schneider bist Du erst, wenn das Ergebnis der Abänderungsklage vorliegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2011 22:25
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

JAAAA jetzt sehe ich viel viel klarer....

Ich habe es verstanden ( gilt BLOND auch für Männer? )

Ist ja supi, dann muß ich ja nur einen Monat KU als Sicherheitsleistung hinterlegen. Steht aber nirgendwo
wohin.
Rest ist ja gebunkert.

Werden morgen mal mit meinem ReA telefonieren.

Wünsch eine gutes nächtle....

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Themenstarter Geschrieben : 16.02.2011 23:03
(@bagger1975)

Hallo vatermitnurpflichten,

Ist ja supi, dann muß ich ja nur einen Monat KU als Sicherheitsleistung hinterlegen. Steht aber nirgendwo
wohin.

Die Sicherheitsleistung erbringst Du bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts, die helfen Dir da sicher weiter! Du kannst i.d.R. den Sicherungsbetrag in bar bei der Justizkasse entrichten oder der Hinterlegunsstelle eine Bankbürgschaft bringen.

In jedem Fall erhälst Du einen sog. Hinterlegungsschein mit Aktenzeichen als Beleg.

Freut mich, dass die bisherigen Einschätzungen zur VKH der Tochter bislang zutreffend waren.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2011 12:36
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Im Moment bin ich einfach nur noch sprachlos........

Wie bereits geschrieben wurde der VKH u. Klageantrag von 12/2010 meiner Tochter abgelehnt.

Meine Abänderungsklage wird im März verhandelt.

Anfang Feb. 2011 kam ja der Beschluß für die Aussetzung der Vollstreckung.

Gestern nun kam der GV  😡

Der war aber  nicht bei mir im Betrieb ( Adresse ist bekannt )
sondern in einer gr. Filiale von uns.

Dort wurde dem GV nur gesagt nein der Herr XY ist hier nicht beschäftigt.

Da man sich aber unter Kollegen kennt kam direkt ein Anruf und die Unterlagen wurden gefaxt.

Ich hätte im Erdboden versinken können. 

Jetzt habe ich natürlich wieder mal ein paar Fragen:

1. Der Antrag der ZV  wurde von ReA bereits im Nov geschrieben, dann im Januar handschriftlich
abgeändert ( Beträge und Zeitraum )  und erst ende Januar mit PKH Antrag ans Gericht gegeben.

2. 3 Tage vor Zustellung des Aussetzungsbeschlusses wurde dieser bei AG " gennehmigt"

Muß ich nun die Kosten hierfür tragen? 

Ich sehe das so ( wenn ich falsch liege belehrt mich eines Besseren)

Zur Zeit der Beauftragung sind 2 Klagen bei Gericht ( meine und die der Tochter)
Ich verdiene gut, bin seit vielen Jahren im Betrieb habe mich nie gedrückt zu zahlen.
Es ist ersichtlich, das selbst wenn ich meine Klage verlieren würde, das der UH-Rückstand umgehend
bezhalt würde.

Das Verhalten der ReA meiner Tochter während eines " laufenden Verfahrens " eine ZV zu betreiben
schon sehr merkwürdig. Ist das überhaupt statthaft? Laut dem Titel natürlich ja.  Das weiss ich.
Aber die ZV hätte ja bereits viel viel früher betrieben werden können.

Könnte das Verhalten auch nachteilig für die Gegenseite bei Gericht ausgelegt werden?

Möchte Euch noch einen Auszug der Ablehnungsbegündung der VKH meiner Tochter zitieren:

...Letztendlich erschließt sich dem Gericht auch nicht, warum die Antragsstellerin lediglich KG in Höhe von monatlich Euro 168,- beziehen will. Wovon sie lebt ist völlig unklar, da keinerlei UH-leistungen angegeben sind. 

Hoffe wie immer auf Nachrichten.
Schönes Wochende....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 11:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VMNP,

meines Erachtens haben sich da lediglich zwei Vorgänge überschnitten: Der GV war bereits in Marsch gesetzt, als die Aussetzung der Vollstreckung beschlossen/verkündet/zugestellt wurde.

Nach Deinen Schilderungen in den vorigen Postings glaube ich nicht, dass da wirklich etwas brennt; das wird sich aufklären.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.02.2011 13:31
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Hallo Brille,

das da was anbrennt glaube ich auch nicht.

Ich finde es nur komisch das die ZV hätte ja viel viel früher ( quasi ab Juni`10) gemacht werden können.

Ausgerechnet während der Entscheidungsphase des Gerichts wird vollstreckt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2011 15:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde es nur komisch das die ZV hätte ja viel viel früher ( quasi ab Juni`10) gemacht werden können.

Ausgerechnet während der Entscheidungsphase des Gerichts wird vollstreckt.

sowas passiert gar nicht so selten: Wenn jemand seine Felle davonschwimmen sieht, versucht er vorher noch schnell Fakten zu schaffen.

Mit ein bisschen Glück bleiben die Kosten für die erfolglose bzw. unberechtigte Pfändung aber beim Verursacher hängen. Auch das ist manchmal recht heilsam.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.02.2011 15:41
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!!!!

Wollte Euch am Sachstand teilhaben lassen.

Heute kam Kopie von Schreiben der Gegenseite an das Gericht:
Wollen natürlich die Ablehnung der VKH nicht hinnehmen.

ReA schreibt inhaltlich:  Der Taschengeldanspruch der Mutter fällt weg, da der neue Ehemann ebenfalls 2 Kindern unterhaltspflichtig ist, deweiteren wird die Schnecke vom JA als Zeugin benannt: diese kann bezeugen wie ich mich meiner Zahlungsverpflichtung entzogen habe, es wird auf unsere Klageerwiderung hingewiesen.
1 Lohnzettel der KM mit 400 netto Lst 5 ist ausreichend für Zahlungsunfähigkeit.

Begründung  der Ablehnung des Richters war : keine vollständige Auskunft der KM, EK vom KV viel zu hoch, nicht erklärt warum KM nur 20 STd. arbeitet, keine Auskunft von Tochter wovon sie lebt.

Habe das jetzt alles mal sacken lassen:

Etwas gegen die Ablehnungsgründe des Richters habe ich nicht gefunden.

In allen Schreiben vom JA - Gericht stand und steht:  vollständig Auskunft erteilen - neu berechnen-

ich zahle.  Auf den Taschengeldanspruch wurde ebenfalls in keinem Schreiben der Gegenseite Stellung genommen. Erst mit diesem Schreiben an das Gericht.

Bis heute wurde keine Steuererklärung der KM und des neuen Ehemannes vorgelegt. Schreiben kann man viel.
Den Steuervorteil des neuen Ehemannes mit Lskl 3 kommt auch nicht zum tragen.

Ich habe auch 3 ( meine Frau geht nicht arbeiten) diese kommt aber meinen beiden ersten Kindern zu gute.

Ich frage mich wirklich: Ist der Rechtsanwalt meiner Tochter so schlecht oder aber führt der etwas anderes im Schilde?  So blöd kann man doch eigentlich nicht argumentieren!!!!
Auch hat dieser anscheinend noch nicht vom BGH Urteil AZ XII ZR 115/01 und 229/00 gehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 20:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich frage mich wirklich: Ist der Rechtsanwalt meiner Tochter so schlecht oder aber führt der etwas anderes im Schilde?  So blöd kann man doch eigentlich nicht argumentieren!!!!

Du würdest Dich wundern zu erleben, wieviel - wie nanntest Du es? - blöde Richter es gibt. Sei einfach froh, einen (zumindest die Formalien betreffend) integren Richter angetroffen zu haben - und sei sachlich kooperativ im weiteren Verlauf. Der Richter scheint darauf zu achten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 22.02.2011 21:24




(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie!!

Bitte richtig lesen.....

Ich habe den Anwalt meiner Tochter gemeint...  nicht den Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2011 21:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Begründung  der Ablehnung des Richters war : keine vollständige Auskunft der KM, EK vom KV viel zu hoch, nicht erklärt warum KM nur 20 STd. arbeitet, keine Auskunft von Tochter wovon sie lebt.

Hm, reden wir aneinander vorbei?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 23.02.2011 15:02
(@bagger1975)

Hallo vatermitnurpflichten,

schliesse mich oldie an! Danke Gott auf Knien, dass der zuständige Richter in Deiner Sache offensichtlich genau hinschaut!

Und zu Deiner anderen Frage:

Anwälte sind meistens nicht blöd. Das Mandat Deiner Tochter bringt dem Anwalt Geld, egal ob er für Deine Tochter gewinnt oder verliert, das ist ja in vielen Streitfällen das fatale. Wobei ich nicht verhehlen will, dass es in dieser Zunft auch redliche Herrschaften geben soll.

Viele Grüsse

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Geschrieben : 23.02.2011 15:36
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

So da bin ich wieder....

Möchte Euch kurz Sachstand aufzeigen.

Güteverhandlung leider gescheitert.

Es wurden keine Steuerbescheide der KM / und neuem Ehemann vorgelegt.

Ergo:  keine ordentliche Berechnung möglich

War trotzdem bereit 250 Euro rückwirkend zu zahlen. Wurde von Gegenseite abgelehnt.
Haben dann den Vergleich zurückgezogen.

So nun stehe ich wieder mal vor ein paar Berechnungshürden:

1. Wird von LST Klasse 3 oder 4 ausgegangen?

2. Wie ist die Berechnung der Altersvorsorge bei mir in Form vom Eigenheim. Was wird wie gerechnet und von
was. Netto oder Brutto?

Haus gehört 50 % mir Abtrag und Zinsen zahle ich ( Alleinverdiener) 120 m² für 4 Personen  Vermietpreis läge
bei ca. 550 Euro kalt.

Freue mich auf Antworten und wünsche ALLEN sonnige Ostern

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2011 12:45
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

So da bin ich wieder......

leier hat mir ja keiner auf meinen letzten Beitrag geantwortet.....

Möchte aber dennoch Bericht abgeben:

Da ja die Güteverhandlung gescheitert war konnte nochmals bis Ende April Stellung bei Gericht genommen
werden.

Habe ich/ReA getan:

ordentliche Berchnung meines EK ( Altersvorsorge , KU usw.) natürlich alles mit Belegen.

Da ja KM nur um die 400 Euro verdient: fiktives EK ( den Betrag den die Richterin bei der Güterverhandlung angestzt hatte), Taschengeldanspruch der KM von neuem Ehemann

Resultat: kommen auf einen Zahlbetrag von 233Euro meinerseits

Angeboten hatte ich 250 Euro,  was ja abgelehnt wurde.

Heute kam ein Hinweisbeschluß:

1. Aufgrund des Schriftsatzes des Antragstellers vom 26.04.11, zu dem die Antragsgegnerin noch nicht Stellung nehmen konnte, wird in die mündliche Verhandlung wieder eingetreten.

2. Das Gericht nutzt die Gelegenheit zur Erteilung folgender Hinweise:

Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung geht des Gericht nach nochmaliger Prüfung der Sach - und Rechtslage nunmehr davon aus, dass die Antragsgegenerin darlehgungs- und beweispflichtig für das Fortbestehen ihres Unterhaltsanspruches ist. Die bloße Vorlage eines einzelnen Gehaltszettels reicht hierfür sicherlich nicht aus. Es ist auch zu dem behaupteten Taschengeldanspruch konkret vorzutragen.

Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Antragsgegnerin sich ein fiktives Ek der KM entgegenhalten lassen muß. Dies gilt umso mehr, als die Antragsgegnerin im Haushalt der KM lebt. Diese Frage ist gegebenenfalls zwischen dem Antragsteller und der MUtter im Wege des Rückgriffs zu klären.

Hierzu mal wieder ein paar Fragen:

1.Was bedeutet das mit dem Rückgriff?

2. Ohne EK Nachweise keine ordentlichen Berechnung richtig oder falsch?

3. Auch wenn ein Titel noch besteht, kann es sein das rückwirkend abgeändert werden kann da ja keine Nachweise vorgelegt werden ( für die ordentliche Berchnung).

4. Daraus resultiert doch : inverzug kann nur gesetzt werden wenn der richtige Betrag ermittelt wurde?
Dies ist ja bis heute nicht passiert.

Stellungnahme wäre diesmal echt toll....

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Themenstarter Geschrieben : 01.06.2011 13:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich habe immer noch große Mühe deine Informationen zu sortieren aber ich versuche es mal.

1. D.h. das Gericht will dich weiter alleine bezahlen lassen und du sollst dann versuchen, das Geld selbst von der Mutter zu holen.
Warum auch immer.

2. Richtig, nur scheint das Gericht damit kein Problem zu haben, denn sie wollen dich ja offensichtlich weiter zahlen lassen.

3. In diesem Fall offenbar nicht.

4. Ebenfalls nein.
Du sollst weiter zahlen.

Das lese ich zumindest da raus und empfinde das als große Sauerei.

Kann mich aber auch irren.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 01.06.2011 14:17
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

DANKE für die Anwort,

ich "deute" es eingentlich fast wie Du.

Beide Absätze  haben sich auf.

Werde nachher ReA anrufen.. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2011 14:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung geht des Gericht nach nochmaliger Prüfung der Sach - und Rechtslage nunmehr davon aus, dass die Antragsgegenerin darlehgungs- und beweispflichtig für das Fortbestehen ihres Unterhaltsanspruches ist. Die bloße Vorlage eines einzelnen Gehaltszettels reicht hierfür sicherlich nicht aus. Es ist auch zu dem behaupteten Taschengeldanspruch konkret vorzutragen.

Was wäre davon zu halten, auf Grund dieser Sicht des Gerichts eine EA auf Vollstreckungsschutz, gültig bis zur endgültigen Klärung, zu stellen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2011 15:02
(@vatermitnurpflichten)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

EA = Aussetzung der ZV?

Dies wurde doch schon alles von mir bzw. ReA gestellt und es wurde stattgegeben. Habe ich auch alles geschrieben.

Titulierte KU wird als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2011 16:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ja, hast ja recht. Ich meinte auch die Aussetzung der Hinterlegung der Sicherheitsleistung aus Gründen einer Billigkeitserwägung. Aber das wird nicht klappen, da Tochter wegen der Privilegierung minderj. Kindern gleichgestellt ist, wo Billigkeitsabwägungen nicht vorgenommen werden. Wann ist sie den fertig mit dem Gymnasium?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2011 17:53




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