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bis wann kann nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden

 
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

sei wenigen Wochen bin auch ich in den Club der Geschiedenen eingetreten...

Na ja, wir waren davor seit 2,5 Jahren getrennt und ich finde langsam aber sicher wieder in ein eigenes Leben zurück. Aus unserer Ehe ist eine Tochter (bald 5 Jahre) hervorgegangen, mit welcher  ich bis dato regelmäßig Umgang pflegen durfte.

Für unsere Tochter zahle ich - nicht titulierten - Kindesunterhalt nach DT sowie eine anteilige Übernahme von Sonderbedarf (im Wesentlichen die Hälfte der KiTa Gebühren), insgesamt einen Betrag von 400 Euro.
Meine Ex-Frau arbeitet Vollzeit als Lehrerin und verdient Netto in etwa dasselbe wie ich nach Abzug des KU von meinem Einkommen. Bei der Scheidung wurde über Unterhalt überhaupt nicht verhandelt. Jetzt meinte meine Ex-Frau sie könne ihre Arbeit in ein paar Jahren wieder ruhen lassen bzw. reduzieren und ich möge doch dann für sie Unterhalt zahlen. Sie sei sich da jetzt noch nicht so sicher wann.

Ich frage mich jetzt einfach, wie lange nach unserer Scheidung sie mich denn noch auf nachehelichen Unterhalt erfolgreich verklagen könnte. Ich hatte glaube ich irgendwo gelesen, dass nach ca. 2 Jahren von einer Art Bestandsschutz ausgegangen werden kann und ich nicht mehr davon ausgehen müsse zu nachehelichem Unterhalt herangezogen zu werden.
Dies ist für mich insofern wichtig zu wissen, da man ja vielleicht wieder eine Familie gründen möchte... Und mit Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau würde ich mir das schon sehr stark überlegen.

Auf jeden Fall vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2013 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, wenn sie bisher Vollzeit arbeiten konnte, wird sie später kaum sagen können, dass das nicht ginge und du ihr dann plötzlich Unterhalt bezahlen solltest.

Da kannst du dich jetzt schon recht entspannt zurück lehnen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2013 22:16
(@achill)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

danke für Deine Antwort!

Im Prinzip schon, nur Gründe finden sich ja bekanntlich immer (Kind krank, braucht extra Betreuung) etc.. Sehe das irgendwie ein bisschen wie ein Damoklesschwert was so über einem schwebt. Spielt denn die Zeit ab der Scheidung eine Rolle?

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2013 23:32
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Moin Achill,

Ich hab mich grad mal ein bisschen schlau gemacht.
Normalerweise gilt der nacheheliche Unterhalt ( Betreuungsunterhalt) nur bis zum vollendeten 3ten Lebensjahr des Kindes. Er kann jedoch auch länger geltend gemacht werden, wenn die Kindesbetreuung besonders Zeitaufwendig ist. Selbst dann müsste die KM noch mindestens halbtags arbeiten.
Da Deine Ex jedoch und das verstehe aus dem was Du geschrieben hast, auch in den letzten 2,5 Jahren nach Eurer Trennung voll gearbeitet hat, wird es wohl schwierig werden zu erklären, dass sie das nun nicht mehr kann.

Also ich würde auch sagen, zurücklehnen und mal sehen was passiert.

Gruß

Ole

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 00:17
(@achill)
Rege dabei Registriert

Servus WEdad,

das stimmt schon, ich zahle keinen Betreuungsunterhalt, sondern nur Kindesunterhalt nach DT. Die Frage ist eben, ob meine Ex-Frau sagen wir in 3 Jahren nach Scheidung kommen kann und Betreuungsunterhalt als nachehelichen Unterhalt zugesprochen bekommen kann.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2013 13:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ziemlich sicher nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 14:02