Hallo zusammmen,
ich hoffe das ich hier Antworten auf meine Frage bekomme.
Ich habe 2 Kinder aus 1. Ehe und zahle Kindesunterhalt. Die Kinder sind 16 und 18 Jahre als. Ich möchte den Unterhalt prüfen lassen und es stellt sich die Frage: wir das Einkommen meiner Frau zur Berechnung des Unterhalts zugerechnet?
Da ich Erwerbsunfähikeitsrentner bin liegt mein Einkommen bei ca. 1000,00 €
Oder muß meine Frau mir Taschengeld zahlen?
Hallo deauville,
kann man so einfach gar nicht beantworten.
Erste Frage: Existieren Titel über den KU?
Zweite Frage: Was macht das volljährige Kind?
Ab 18 sind beide Elternteil im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet.
Ein Taschengeldanspruch gegenüber deiner Frau würde nur dann greifen, wenn sie aufgrund ihres Einkommens dir gegenüber Unterhaltsfähig wäre.
Vielleicht kannst du deine Situation etwas genauer schildern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja es besteht ein Titel aus dem Jahre 2000
Meine Tocher geht noch zur Schule will abi machen.
Zur Situation:
Meine Volljährige Tochter hat mir die Freunschaft gekündigt und so möchte ich nicht zu viel Zahlen.
Meine Frau verdienst ca. 1100,00 € Netto
Meine Rente ca. 1000,00 €
Kindesunterhalt für beide Kinder 370,00 €
Einkommen meiner EX ca 1200,00 € Arbeitslosengeld ist seit 01.04.2008 Arbeitslos.
Wenn die angaben nicht reichen frag einfach.
Danke