Bilanz offenlegen?
 
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Bilanz offenlegen?

 
(@tom667)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Ich bin selbstständig (1-Mann GmbH) und noch relativ frisch getrennt. Die Einkommenssituation ist im Moment relativ bescheiden. Den Unterhalt für meine beiden Jungs und meine Ex haben wir im Rahmen einer Mediation ausgehandelt. Das war eine Idee von meiner Ex und gefiel mir ganz gut, weil man dabei erstmal nicht so tief in die finanziellen Feinheiten eintauchen muss. Das wäre durch Rückstellungen aus Vorjahren, offenen Steuerforderungen und früher besserem Einkommen (als die selbstständige Tätigkeit noch nebenher ausgeübt wurde) sicherlich sehr schwierig geworden.

Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (d.h. Haus, PKW, Gegenwert der Firma) steht eigentlich noch nicht zur Debatte. Das kommt ja erst im Rahmen der eigentlichen Scheidung auf mich zu. Trotzdem will meine Ex jetzt meine letzte Bilanz sehen. Ich habe ihr erstmal die 4 Seiten geschickt, die später auch im HR veröffentlicht werden. Sie will aber die komplette Bilanz haben. Hat sie da einen Anspruch drauf? Wie weit darf sie denn da Einblick in meine Buchhaltung, G&V usw. nehmen? Es ist nicht so, dass ich etwas verschleiern wollte. Es kotzt mich nur an, dass sie sich jahrelang Null für meine Arbeit interessiert hat, aber auf einmal alle Unterlagen sehen will...

Gruß
Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 16:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

...Gegenwert der Firma...

Nur mal so vorab:

Wenn sie die Hälfte der Firma will, gibt es natürlich auch nur noch die Häfte der Erträge.

Selbst die Justiz hat inzwischen erkannt, dass sie von der Kuh nicht das Fleisch und die Milch haben kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 17:18
(@tom667)
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Hallo!

Die Ertragslage ist derzeit negativ, insofern hätte ich da nichts zu verlieren. Und die halbe Firma wird sie nicht wollen und nicht bekommen. Im Zweifelsfall wird das darauf hinauslaufen, das sie aus dem Verkauf des Hauses mehr Cash bekommt. Nur warum sie jetzt schon so auf die Bilanzen drängt, ist mir ein Rätsel. Bisher war ihr jedenfalls herzlich egal, wo das Geld herkommt, und was ich dafür tun muss... Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass sie mich zwingen will, die Selbstständigkeit aufzugeben.  :puzz: Aber so lange sie von mir Unterhalt bekommt, dürfte sie da schlechte Karten haben?!

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

damit Du Dich nicht um Dinge sorgst, um die Du Dich vielleicht gar nicht zu sorgen brauchst, mal ein Hinweis von meiner Seite: Ob eine "Firma" überhaupt einen Vermögenswert darstellt, der bei einer Scheidung geteilt werden muss, hängt von diversen Umständen ab. Wärst Du beispielsweise Inhaber einer renommierten Autowerkstatt, würde diese auch einen Vermögenswert darstellen, der geteilt werden muss. Bei 1-Mann-Firmen kann das ganz anders aussehen. Hauptkriterium dabei ist: Könnte man die Firma verkaufen und würde man dabei einen Verkaufserlös erzielen? Beim vorgenannten Autohaus kann man das sicher bejahen; da könnte sich ein anderer auf Deinen Stuhl setzen und weitermachen. Bei einer sehr personenbezogenen 1-Mann-Firma dürfte das in den meisten Fällen anders sein: Hört der (einzige) Betreiber auf, ist meistens auch die Firma tot. Deshalb ist bei einer Scheidung bestenfalls das Inventar (Geschäftswagen, Werkzeug, Computer etc.) als Sachwert zu verteilen, aber einen zu teilenden Ertragswert gibt es dann nicht. Vielleicht sagst Du mal was zu Deiner Branche, der Grössenordnung Deines Jahresumsatzes, Deinem monatlichen Gewinn und den Unterhaltsforderungen Deiner DEF; dann kann man das noch besser relativieren.

Zu Beppo's Hinweis mit der Kuh und der Milch: Wollte man eine 1-Mann-GmbH (die ausser dem Haftungskapital in der Regel wenig bis keine Kapitaldecke haben wird) finanziell aufteilen, müsstest Du Dir das Geld für die Auszahlung Deiner Frau bei der Bank leihen. Die wird es Dir aber nicht geben (es sei denn, Du hast noch andere Sicherheiten wie eine Immobilie oder Lebensversicherung, die Du beleihen kannst). Ganz schnell ist damit eine Kleinfirma mausetot, denn dann übersteigen die Verbindlichkeiten die Aktiva.

Auch das muss eine Ex und ihr Anwalt sich gut überlegen: Wenn Du pleite bist und H4 kassierst, hat es sich erledigt mit Unterhaltszahlungen. Naja, nicht ganz: Möglicherweise müsste sie dann DIR im Rahmen der nachehelichen Solidarität Unterhalt bezahlen...

Du siehst: Es kommt ganz entscheidend darauf an, nicht über jedes Stöckchen zu springen - und die Dinge sachgerecht darzustellen. Tote Kühe geben keine Milch mehr. Auch nicht, wenn man sie gerichtlich dazu verurteilt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 19:35
(@tom667)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin!

Wenn es um die Aufteilung der Vermögens geht, ist die Firma sicherlich nur in Hinblick auf Warenbestand, Geschäftsausstattung (Möbel, PKW) usw. interessant. Berücksichtigen muss man doch noch Verbindlichkeinen gegen Bank, Privat usw., und natürlich das Stammkapital, was ja aus dem Privatvermögen geflossen ist (nach der Hochzeit).

Im Moment steht für mich erstmal die Frage im Vordergrund, wieviel meiner Bilanz ich offenlegen muss. Und woraus dieser Auskunftsanspruch entsteht. Im Hinblick auf den Unterhalt besteht ja aus der Mediation eine grundsätzliche Einigung. Das schließt auch ein, sich gegenseitig Einblick in die relevanten Unterlagen zu gewähren. Aber in Hinblick auf den Unterhalt haben wir nur mein Geschäftsführergehalt berücksichtigt. Wenn ich die negativen Erträge aus der Firma da noch Gegenrechnen würde, gäbe es quasi nichts mehr zu verteilen...

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2010 20:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

irgendwo in den Urteilen gibt es ein BGH-Urteil über die Offenlegungspflichten bei Inhabern / Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften. In diesem Urteil war es noch dadurch gewürzt, dass auch die Anteile der weiteren Gesellschafter offenbar wurden.

Ich würde Auskunft erteilen in dem Rahmen, wie du es auch gegenüber dem Handelsregister offen legen musst. Damit vergibst du dir nichts, weil die Informationen ohnehin öffentlich sind.

Vermögen stellt ausschließlich deine Einlage dar. Die Firma mit ihren Werten gehört dir ja nicht.

Wenn die Ex mit irgendwelchen hirnverbrannten Ausgleichsforderungen kommt bzgl. der GmbH biete ihr zu 10% weniger die Firma zum Kauf an. Du wirst sehen, wie schnell Ruhe einkehren kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2010 20:31
(@tom667)
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Moin!

Das, was im HR offen gelegt werden muss, habe ich ihr ja gestern geschickt. Das genügt ihr aber offenbar nicht. Wenn an der Seitennummerierung nicht erkennbar gewesen wäre, das etwas fehlt, wäre sie wahrscheinlich gar nicht auf die Idee gekommen, dass da noch mehr sein könnte. Ich frage mich nur, was sie damit will. Eine Bekannte meinte schon, dass sie wohl möglich Angst hat, dass ich Geld beiseite schaffen könnte. Ich wäre im Moment froh, wenn es da was gäbe, was es sich lohnen würde, bei Seite zu schaffen  :rofl2:

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 01:24
 CnD
(@cnd)
Schon was gesagt Registriert

Wegen Veröffentlichung noch ein Gedanke.

Stichwort: EHUG

Eine GmbH (auch eine 1-Mann-GmbH) hat eine Publikationspflicht. Dazu wird üblicherweise ein Auszug aus der Bilanz erstellt und (elektronisch oder als Papier) offiziell verschickt.

Wie wäre es, wenn Du darauf verweist und - sofern die Gegenseite nicht selbst im Unternehmensregister nachschauen will - ihr die Meldung zur Verfügung stellst.
Da sind per Definitionem alle wesentlichen Kennzahlen des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Manchmal kann man doch auch versuchen, die Bürokratie mit ihrer Bürokratie zu füttern. ...

LiGrü
Chris

To finish first, you have to finish first!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 13:28
(@tom667)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Chris!

Genau das habe ich doch gemacht. Nur, dass die VÖ noch nicht erfolgt ist. Dazu habe ich ja bis zum 31.12.2010 Zeit (für die Bilanz 2009). Die Frage war ja, ob das ausreichend ist, oder ob meine Ex einen Anspruch darauf hat, weitere Unterlagen einzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Tom


Edit: Realname entfernt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 13:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du könntest ihr eine BWA zukommen lassen. Wenn die Bilanz noch nicht fertig ist, ist sie noch nicht fertig..

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 13:42




(@tom667)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Die Bilanz ist ja fertig, nur nicht veröffentlicht. Und die BWA und weitere Unterlagen möchte ich eben nach Möglichkeit nicht rausrücken.

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tom,

ich denke, es kommt (auch) darauf an, WARUM Deine Ex diese Zahlen haben möchte. Denn dafür gibt es (mindestens) zwei Gründe.

1. Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs; bekanntlich verdienen Selbständige Millionen und rechnen sich hinterher arm. Was Gegenanwälte (die Bilanzen meistens nicht einmal richtig lesen und verstehen können) daraus zaubern, ist spannend - bis hin zum Verwechseln von Umsatz und Gewinn.

2. Zur Berechnung eines phantastischen Vermögenswerts, den Du mit dieser 1-Mann-GmbH in Händen hältst und von dem Madame angeblich (mindestens) die Hälfte zusteht. Dazu hatte ich Dir dieser Tage schon was geschrieben.

Am Ende wird es aber vermutlich weniger darauf ankommen, welche Zahlen Du aushändigen musst und welche nicht, sondern was mit diesen Zahlen gemacht werden soll.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 14:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

hmm.... ich halte die BWA zwar für grundsätzlich nicht schlecht, in diesem Zusammenhang jedoch
löst es bei mit etwas unbehagen aus.

Nicht, dass dann noch jemand auf die Idee der Einkommensfiktion kommt.

Am Ende wird es aber vermutlich weniger darauf ankommen, welche Zahlen Du aushändigen musst
und welche nicht, sondern was mit diesen Zahlen gemacht werden soll.

Ich denke, DAS ist der springende Punkt.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Agent,

die BWA ist kein Zukunftshokuspokus, sondern "der Stand der Dinge" auf dem Weg zur jährlichen Bilanz. Bspw. Stand 30.06.10

Der TO muss sowieso den Dreijahresschnitt zugrunde legen. Klar, wenn dieses Halbjahr jetzt besonders gut gelaufen wäre, hat er ein Interesse daran, die Zeit nur bis zum 31.12.09 zu berücksichtigen. Aber gerade wenn die 1-Mann-GmbH erst anläuft, wird wohl weiter in die aktuelle Entwicklung geschaut werden, insb. wenn der KU nicht gesichert sein sollte.

Das Pokern um Bilanz und BWA ist m. E. überflüssig, wie Brille sagt: Die Dinger müssen richtig gelesen werden, dazu zählt nicht nur, dass man Gewinn und Umsatz nicht verwechselt, sondern auch im Auge behält, ob Rücklagen geschaffen wurden, deren Auflösung sich auf den Gewinn ausgewirkt haben oder auswirken werden. Sprich, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die aber unterhaltsrechtlich anders bewertet werden müssten.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 14:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu LBM: Eine verweigerte Auskunft wirft immer die Frage nach dem "Warum?" auf, die dann gerne mit einem "der hat etwas zu verbergen" beantwortet wird.

Es wäre daher vermutlich sinnvoll, nicht die Auskunft an sich zu verweigern, sondern selbst (!) dafür zu sorgen, dass die dort stehenden Zahlen richtig interpretiert werden. Sonst tun es andere - und dann werden daraus ganz schnell irgendwelche verschwiegenen Fantistilliarden.

Grüssles
Martin
(der laut den Vermutungen Exen-Anwalt mit seiner Firma auch auf einer Goldgrube sass - und am Ende weder Unterhalt noch Goodwill zu bezahlen hatte)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 14:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

fehlende Seiten? Vermutlich Kontennachweise und/oder Lagebericht nebst wirtschaftlichen Verhältnissen. Muss das bei einer 1-Mann-GmbH überhaupt gemacht werden?

Wenn deine Buchführung akkurat ist, somit die Rechnungsabgrenzung sowie kalkulatorische Abschreibung, Forderungsabschreibung etc. nicht erst im Rahmen der Abschlusserstellung gebucht werden, ist die BWA doch klasse.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 16:01
 CnD
(@cnd)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

fehlende Seiten? Vermutlich Kontennachweise und/oder Lagebericht nebst wirtschaftlichen Verhältnissen. Muss das bei einer 1-Mann-GmbH überhaupt gemacht werden?

DeepThought

Genau deshalb auch mein Einwand mit der verkürzten Darstellung gem. EHUG. Da gibt es keine fehlenden Seiten.
Eine GmbH dieser (vermuteten) Größenklasse muss auch im Jahresabschluss keinen Lagebericht aufstellen. Kontennachweise gehören (natürlich) in den Jahresabschluss, aber nicht in die publizierte Fassung.

Idee wäre, einen (typisch still mit 1EUR beteiligten Partner) in die GmbH zu ziehen und der hat ganz sicher was dagegen, dass vertrauliche Zahlen - ohne Rechtsanspruch - nach außen gehen.
TYPISCH: kein Risiko über den 1EUR hinweg
STILL: man will ja weiter in Ruhe arbeiten können
Im Beteiligungsvertrag kann man einiges unterbringen, was den Geschäftsführer im Außenverhältnis "hindert" ... den Mann somit ggf. etwas schützt. 😉

LiGrü
Chris

To finish first, you have to finish first!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2010 14:02
(@tom667)
Schon was gesagt Registriert

Die Buchführung sollte über jeden Zweifel erhaben sein, nicht nur weil ich dem StB dafür übers Jahr gesehen relativ viel Geld bezahle. Der vollständige Jahresabschluß enthält neben der Bilanz natürlich noch die GuV und eine Kontenübersicht. Beides möchte ich meiner Ex nicht aushändigen, bzw. nur wenn Sie mir vernünftig erklären kann, was sie damit will. Ich will schließlich auch viel, wenn der Tag lang ist, und das juckt auch niemanden 😉

Gruß
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 14:12