Hallo sebgerol,
Notare sind auch oft Anwälte. Wenn man also beides braucht oder will (je nach dem), dann kann man das in einem machen. Kostet aber halt auch mehr.
Thema völlig verfehlt. Setzen, sechs.
Erstens: Es geht hier einfach nur um eine Titulierung eines Unterhaltsanspruchs, und dafür braucht man einen Notar. Ob dieser Notar dann außerdem noch Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer ist - das ist dabei völlig unerheblich.
Zweitens: Die Sache mit den Anwaltsnotaren ist regional unterschiedlich geregelt. Wenn man Anwalt und Notar in Personalunion sucht, dann wird man z.B. in Hessen fündig, aber das nützt einem nix, wenn man z.B. jemanden in Bayern braucht.
Drittens: Dort, wo es Anwaltsnotare gibt, müssen diese außerdem in jedem Einzelfall klarstellen, ob sie in diesem Fall als Notar oder als Anwalt tätig sind, und wenn sie als Notar tätig werden, dann sind sie an die Bundesnotarordnung gebunden wie jeder andere Notar auch - da läuft nix mit "das kostet aber ein bisschen mehr, weil ich außerdem noch Anwalt bin".
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
In Ergänzung zu @Malachit:
Nach § 45 BRAO darf der Rechtsanwalt nicht tätig werden, wenn er:
"In der selben Rechtssache als Richter, Schiedsrichter, Staatsanwalt, Angehöriger des öffentlichen Dienstes, Notar (AGH Celle BRAK-Mitt 05, 87), Notarvertreter oder Notariatsverwalter bereits tätig geworden ist."
d.h. lässt Du den Titel notariell beglaubigen, darf der Notar für Dich gar nicht als Rechtsanwalt in derselben Rechtssache tätig werden, z.B. wenn jetzt die Gegenseite Klage gegen den Titel erhebt.
Das ist schlicht untersagt.
LG,
Mux
*vollquoting gelöscht*
Nicht gleich so aufregen......ganz ruhig. Das es in Bayern z.B. nicht so ist, dass wusste ich nicht.
Und das es mehr kostet, dass bezog sich auf eine mögliche Beratung was das Thema angeht. Und das ist in jedem Fall richtig.
Klar, wenn er nur den Notar spielt, dann, aber auch nur dann bzw. für den Teil, richtet es sich nach der Bundesnotarordnung.
BVB 09 - Echte Liebe!
Klar, wenn er nur den Notar spielt, dann, aber auch nur dann bzw. für den Teil, richtet es sich nach der Bundesnotarordnung.
Nein, es gibt keinen "Teil". Der Anwaltsnotar wird in einer Sache entweder als Notar oder als Anwalt tätig. Beides geht schlichtweg nicht.
Davon abgesehen ist es auch für die fachliche Qualifikation völlig wurscht, ob der Herr Notar noch zusätzlich eine Zulassung als Anwalt hat oder nicht. Die bekommt er, wo es zulässig ist, für ein paar Euronen ohne weitere Voraussetzung.
Gruss von der Insel