Beugehaft bei KU Sc...
 
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Beugehaft bei KU Schulden?

 
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Tach zusammen und ein frohes neues Jahr!!!!

das schrieb mir meine Exe gestern:

so.. nur mal so zum mitschreiben due schuldest mir 3500? unterhalt....

....also bis zum 15 januar hast du zeit 3500? zu zahlen...die unterlagen sind beim gericht schon eingereicht eineanzeige wurde auch bei der polizei gestellt wegen nichtzahlung der unterhaltsschulden..viel spaß im nächsten jahr im knast.... soweuit hast du versager es gebracht..und ich spiele nun mal nicht mehr...

nochmal zur Erinnnerung:

Ich wurde von 2 Gerichten (Familiengericht+Kammergericht) zum Mindestunterhalt verdonnert, da ich nicht beweisen konnte, keinen besser bezahlten Job zu finden.
Somit summieren sich meine Schulden mit jedem Monat um ca. 500 Euro.
Ich bezahle je nach Geldbeutel, mal 100, mal 50 Euro, mal gar nix.Ab und zu kauf ich Klamotten etc. für die Kids, damit die Exe mein Geld nicht zum tilgen ihrer Schulden bei der Telekom benutzt 🙁

Die Exe hat einen Titel, aber kein Geld. Mit Pfändung droht sie ca. jede 2. Woche, aber das hilft ihr ja auch nicht.
Und wenn ich einsitze hat sie ja immernoch keine Geld!

was meint ihr? sind euch solche Fälle bekannt?

I.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2004 17:28
 Uli
(@Uli)

Lieber Ingo,

ich glaube nicht, dass Du in den Knast musst. Wir hatten einen solchen Fall in unserer VAFK-Ortsgruppe. Der Vater lebt in privater Insolvenz aufgrund ehelicher Schulden. Er hatte keinen KU bezahlt. Exe hat Strafantrag gestellt. Er wurde zu einem halben Jahr Gefängnis mit 2 Jahren Bewährung verurteilt. Seiner Schilderung nach habe der Richter gesagt, hätte er hin und wieder mal 50,- EURO bezahlt, wäre er einer Verurteilung entgangen, denn dann hätte er bewiesen, dass er prinzipiell zahlungswillig sei. Dies trifft aber auf Dich zu! D.h. sollte dies eine gängige richterliche Argumentation sein, müsstest Du den Drohungen Deiner Exe gelassen entgegen sehen können. Ich hoffe mal für Dich, dass dies so ist.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2004 22:11
(@barde)
Schon was gesagt Registriert

Frohes neues Jahr.

Sag mal, was hast Du denn da für einen Job, bei dem manchmal kein Geld für die Kinder übrig ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 12:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Verwendung des KU ist nicht kontrollierbar und nachweispflichtig. Also zahle statt Kleidung und Spielzeug den KU in titulierter Höhe.

Beugehaft dient dazu, den Willen zu beugen/brechen, die Verpflichtung wird nicht aufgehoben. Wenn du nicht zahlen kannst, gehe zur Schuldnerberatung und reiche private Insolvenz ein.

In deinem besonderen Fall würde ich mir das Schreiben auch gut aufheben. Der angeschlagene Tonfall dir gegenüber kann noch einmal nützlich sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 18:44
(@chamisso)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought

sind KU mit Privaten Insolvenz zu tilgen wenn man nicht Zahlen kann??? Dachte bei KU ist das nicht möglich.

Andreas

Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom / Never say never again.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 19:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Damit hast du natürlich Recht, rückständiger KU sind keine Schulden.

Es sind aber wohl noch andere Schulden vorhanden und die gesamte Leistungsfähigkeit ist in Frage gestellt. Ingo erreicht zumindest, dass die weiteren Schulden damit absehbar abgebaut sind.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2004 19:12
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Tach zusammen,

@sylvie und alle anderen:

Wir haben in Sachsen gelebt, ich war selbständig als Handelsvertreter (Geschäftsgewinn lag immer so bei 25-30 TDM)
n.d. Trennung ist sie nach Berlin gezogen, ich nach Stuttgart
1/2 später bin ich wegen der Kinder auch nach Berlin gezogen und fing Jobmäßig wieder ganz von vorn an.
ich habe z.Z. ca. 1300 brutto, macht ca. 950 netto, entspricht also dem "Gewinn" der Selbständigkeit
Da ich bei Gericht im Unterhaltsprozess nicht beweisen konnte, dass KEIN besser bezahlter Job zu finden ist, wurde ein fiktives Einkommen angenommen und ich zum Mindestunterhalt verdonnert.
Die Summe könnt ihr euch bei 2 Kinder 13+9 selbst ausrechnen.

Aber find mal einen Job, wenn du fast 10 Jahre aus deinem erlernten Beruf raus bist, nicht wegziehen willst (O-Ton Beisitzer: in Leipzig habe ich ein Angebot gem. ihrer Qualifikation gefunden (ich glaube der hat sich noch nie vorstellen müssen)) und auch nicht selbständig sein willst.

So ist die Situation 🙁
Immer wenns bei ihr an Geld fehlt, stiftet sie die Kinder an, bei mir deswegen anzurufen.
Sie kauft sich Klamotten, den Kindern nix
sie hat 150 Euro Telefonkosten und kauft meiner Tochter nicht mal eine Karte fürs Handy
dazu kommen noch Internetkosten
wenn ich Unterhalt schicke, wird die Telefonrechnung bezahlt
an Gerichts und Anwaltskosten sind inzwischen 2400 Euro angelaufen...

Wenn ich die Kids nicht hätte, wäre ich schon lange untergetaucht (auch wenn das nicht hilft)

nochmal zum Klamotten kaufen:

Die Quittung zählt nicht? auch wenn da eindeutig Kinderklamotten draufstehen?
(dasselbe gilt für Frisör etc)

Übrigens, die Mail von heute:

Du hast do einen schuß... naja dein genick wird dir schon brechen keine sorge.. und wenn es das letzte sit was cih tue.

ähnliche SMS kommen auch (alles gespeichert)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2004 01:38
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

Jetzt nimm mal deinen Zeigefinger wieder runter. Sie macht ja erst Theater, seit ich ihr nicht mehr den Unterhalt in voller Höhe bezahlen kann!!! (bezahlt habe ich ihn ca. 6 Monate von Ersparnissen!)

Die Punkte A-D treffen nicht zu.

Ihr gehts nur ums Geld, nichts anderes. Da kann mir kommen wer will, es ist so! Bei jedem heult sie sich aus, dass "der Alte" nix bezahlt, aber selbst wird sie auch nicht aktiv.
Sie beantragt ja nicht mal ünterstützende Sozialhilfe für unsere Tochter, obwohl sie (lt. Aussagen JA) was bekommen würde. Anscheinend hat sie genug Geld (ich weiß dass das nicht zur Nichtzahlung berechtigt)
Beim JA und der UVG-Kasse war ich schon, dazu will ich aber jetzt nix schreiben, ich weiß nicht ob sie hier mitliest.

PS: meine Kids stehen zu mir und freuen sich tierisch aller 2 Wochen zu mir zu kommen, obwohl ich materiell nichts bieten kann!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2004 19:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

der Thread ist zwar schon älter, aber mal etwas Grundsätzliches zur Verletzung der Unterhaltspflicht nach §170 StGB:

Unterhaltspflichtverletzung umfasst KU und EU. Betrachtet und ggf. gewürdigt wird ausschließlich für die Vergangenheit.

Im Strafrecht wird die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ganz anders beurteilt als im Familienrecht. Freiheitsstrafen (Beugehaft gibt es dort nicht) werden nur in besonders schweren Fällen verhängt, wenn gar nicht gezahlt wird.

In diesem Fall wurden mal hier mal da 50-150 Euro oder auch mal gar nicht gezahlt. Das könnte der Stolperstein sein, wenn das Einkommen gleichbleibend ist. Hier ist eine Verurteilung mit Bewährungsauflage ( z. B. monatl. Zahlungen in Höhe von € XY für 6Monate) durchaus möglich.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2004 01:32
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

das heißt wenn ich bei relativ gleichbleibendem Einkommen die gleiche Summe zahle wäre das okay?

Neulich kam wieder eine SMS: ".....und du gehst in den Knast...." *gespeichert* 😀

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2004 19:19




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

was heißt ok? Du musst selbst Deine Schlüsse ziehen.

Bei einer Prüfung durch das Gericht muss festgestellt werden, welcher Betrag Dir unter Berücksichtigung zu zahlender Steuern, Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingter Aufwendungen und des zustehenden Selbstbehalts verblieb und welcher Unterhaltsbetrag mindestens hätte geleistet werden können. Dieser Betrag muss nicht identisch mit dem titulierten Betrag sein.

Wenn ich mal was persönliches sagen darf: Es mag für Dich momentan alles sehr unbefriedigend sein, aber wie sich die Ex grad verhält ist - was den KU angeht - ohne Belang. Auch wofür der Unterhalt verwendet wird, ist nicht relevant. Die SMS verärgern Dich, das ist verständlich. Es steht Dir frei, einen Antrag auf Unterlassung zu stellen. Mehr ist da nicht zu tun.

Jetzt mal unabhängig von der Strafanzeige: Ich weiß ja nicht, was Du Dir für Deine Zukunft so vorstellst. Jeden Monat läuft ein nicht unerheblicher Betrag rückständiger Unterhalt auf und der Schuldenberg wird immer größer. Deine Ex kann zur Durchsetzung des Titels Lohn/Gehalt beim Arbeitgeber, Rückerstattung Lohnsteuer, Taschengeld, Wohnungseinrichtung pfänden lassen. Nach fruchtloser Pfändung kann die EV abgenommen werden. Rentenansprüche können übrigens auch gepfändet werden – nur mal so für die späte Zukunft. Ersatzweise können auch die Großeltern (anteilig) für KU haftbar gemacht werden.

Auch wenn Du einer Strafverfolgung nach §170 entgehst, Deine Zukunft sieht nicht wirklich rosig aus. Da muss eine Lösung her...

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2004 11:34
(@bigbaer)

Tach zusammen und ein frohes neues Jahr!!!!

das schrieb mir meine Exe gestern:

so.. nur mal so zum mitschreiben due schuldest mir 3500? unterhalt....

....also bis zum 15 januar hast du zeit 3500? zu zahlen...die unterlagen sind beim gericht schon eingereicht eineanzeige wurde auch bei der polizei gestellt wegen nichtzahlung der unterhaltsschulden..viel spaß im nächsten jahr im knast.... soweuit hast du versager es gebracht..und ich spiele nun mal nicht mehr...

nochmal zur Erinnnerung:

Ich wurde von 2 Gerichten (Familiengericht+Kammergericht) zum Mindestunterhalt verdonnert, da ich nicht beweisen konnte, keinen besser bezahlten Job zu finden.
Somit summieren sich meine Schulden mit jedem Monat um ca. 500 Euro.
Ich bezahle je nach Geldbeutel, mal 100, mal 50 Euro, mal gar nix.Ab und zu kauf ich Klamotten etc. für die Kids, damit die Exe mein Geld nicht zum tilgen ihrer Schulden bei der Telekom benutzt 🙁

Die Exe hat einen Titel, aber kein Geld. Mit Pfändung droht sie ca. jede 2. Woche, aber das hilft ihr ja auch nicht.
Und wenn ich einsitze hat sie ja immernoch keine Geld!

was meint ihr? sind euch solche Fälle bekannt?

I.

ja, ich hab den Typ zur Schuldnerberatung geschickt. Diese haben einen riesen Aufstand gemacht, da er innerhalb kürzester Zeit in die Sozialhilfe schliddern würde. Der Fall wurde neu, zu seinen Gunsten aufgerollt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2004 12:13