Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt Zahlung einstellen?

 
(@unbekannter911)
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Hallo Zusammen,

es geht um eine sehr verzwickte Situation. Die KM lebt mit dem Kind bei ihren Eltern. Jetzt ist es so, dass ich noch Kindesbetreuungsunterhalt an die KM zahle. Die KM hat aber nun komplett aufgehört sich um das Kind zu kümmern. Die Kleine war im Krankenhaus und die Eltern der KM und meine Eltern und ich haben uns um meine Tochter gekümmert. Sie verweigert sich komplett dem Kind und will aus der Wohnung ausziehen. Weil meine Tochter krank ist und ich weiter weg wohne wird sie dann erstmal von den "Großeltern" gepflegt, bis sie gesundheitlich auf einem guten Stand ist und wird dann zu mir kommen.

Ich habe jetzt die Zahlung des Betreuungsunterhalts an die KM einfach eingestellt, weil sie ja quasi nicht betreut. Natürlich droht sie mir mim Anwalt etc.

Kann es passieren, dass ich zahlen muss, obwohl sie nicht betreut?

Danke an euch im voraus 🙂

Liebe Grüße!
Madx

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2009 19:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Alter des Kindes?
Ehelich?
Titel?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 20:42
(@unbekannter911)
Schon was gesagt Registriert

Unehelich. Müsste also noch bis zum 3. Lebensjahr zahlen. Sie wird ende April 3!

Titel?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2009 20:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also geht es um 2 Monate? März und April?

Zahle!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 21:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Titel = Schriftstück, in dem er sich zur Zahlung des betrages x für die KM bereiterklärt (auch gezwungenermaßen)

Hat aber nichts mit dem Unterhalt für Kind zu tun, für das wahrscheinlich ein Titel besteht.

Falls sie über das 3. Lebensjahr hinaus Geld will, müßte sie nachweisen, das sie aufgrund des Kindes nicht arbeiten gehen kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2009 21:00