Betreuungsunterhalt...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Betreuungsunterhalt - wie lange noch?

 
(@damnuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Helfer,

ich muß ordentlich Kohle abtreten! Genau 1146Euro an Ex inkl. 5 Jahre alte Tochter. KU kein Problem! Aber der Rest geht an die Ex. Sie ist jetzt mit ihrem Neuen 2 Jahre zusammen. Er geht bei ihr Tag ein, Tag aus, waren zusammen (mit meiner Tochter und einmal alleine) schon im Urlaub. Er hat ihr vor kurzem ein Auto gekauft! Jetzt waren sie erst beim 50km entfernten neuen Schwiegervater (mit meiner Kleinen inkl. Übernachtung).

Wie lange muß ich noch BU zahlen? RA sagt noch bis zur dritten Klasse, also ca. 3 Jahre noch?

Kann auch nicht beweisen das das Auto von Ihm ist, genauso das sie schon seit 2 Jahren zusammen sind! Habe aber alles (erst) seit Jan.06 niedergeschrieben! Das müßte eigentlich langen, oder?

Noch dazu kommt, das mich meine Psycho-Ex. immer terrorisiert! Das ich meine Tochter nicht verpflegen kann, das ich ihr nichts beibringe (außer Laufen, Sprechen, Radfahren, Schuhe binden, Ankleiden, usw....)

Frage an Euch! Wie lange muß ich Ihr noch klein bei geben? (Immer nett sein, das ich meine Kleine ja jedes Wochenende bekomme (Gerichtsurteil: Sa. 16-20Uhr), das komischerweise schon funktioniert(Fr.-So. Abend)! )

Danke im Vorraus
damnuser

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2006 04:47
(@Harpyie)

Hi damnuser!

Wieso musst Du Deiner Tochter sprechen, laufen, anziehen etc. beibringen, wenn sie doch bei der Mutter wohnt ?

Um das zu gewährleisten, kassiert Deine Ex eine Menge Kohle, das ist ihr Job!  :knockout:

Wenn ihr der Entwicklungsstand eures Kindes nicht gefällt, sollte sie sich mal drum kümmern!
Den Mangel während der Woche kannst Du an den WE's nicht rausreißen.

Was macht die den ganzen Tag ? Nägel lackieren, Sonnebank abhängen, Käffchen trinken ??
Jo, so ein Kind ist anstrengend, daß merken die aber erst, wenn es da ist. Doch besser nen Goldhamster gekauft ?  :gunman:

Die Richter sehen eine Beziehung erst als gefestigt an, wenn sie mind. 2 oder besser noch 3 Jahre besteht.
Trotzdem alles dokumentieren, was die beiden öffentlich als Paar wahrnehmen. Familienfeste, Urlaub, gemeinsame Anschaffungen.

Du brauchst vor allem eines : Geduld.....

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 10:32
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Also Harpyie:

Wieso musst Du Deiner Tochter sprechen, laufen, anziehen etc. beibringen, wenn sie doch bei der Mutter wohnt ?

Um das zu gewährleisten, kassiert Deine Ex eine Menge Kohle, das ist ihr Job! 

Ähm...ich glaube ich fall vom Glauben ab. Als Vater lass es ich mir doch nicht nehmen meinem Kind was beizubringen, es zu erziehen. Sicherlich ist das eine Frage der Zeit, die einem zur Verfügung steht.  Aber jede noch so kurze Minute die man hat, kann man doch positiv auf sein Kind einwirken.
Das hast nix mit rausreißen zu tun und das hat doch auch nix mit dem Geld zu tun.

Wobei auch eines ganz klar ist....die KM muss, sofern das Kind bei ihr hauptsächlich ist, ist Haupterziehungsarbeit leisten...!  Oder hast du das gemeint, Harpyie?
Was aber  das Erziehen vom Betreuungselternteil nicht ausschließt...und ausschließen darf.

@ damnuser

Gerichtsurteil: Sa. 16-20Uhr

Was für ein Gericht...tsts... :thumbdown:
Es ist einfach unglaublich, was es für Urteile gibt. Gab es eine Begründung für diesen minimal Umgang?

Fr.-So. Abend

Fein, das ist gut  :thumbup:

Zur LG deiner Ex:
Wie es Harpyie schon geschrieben hat: alles dokumentieren und abwarten!

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 11:24
(@Harpyie)

Hallo!

Also Harpyie:

Ähm...ich glaube ich fall vom Glauben ab. Als Vater lass es ich mir doch nicht nehmen meinem Kind was beizubringen, es zu erziehen. Sicherlich ist das eine Frage der Zeit, die einem zur Verfügung steht.  Aber jede noch so kurze Minute die man hat, kann man doch positiv auf sein Kind einwirken.
Das hast nix mit rausreißen zu tun und das hat doch auch nix mit dem Geld zu tun.

Wobei auch eines ganz klar ist....die KM muss, sofern das Kind bei ihr hauptsächlich ist, ist Haupterziehungsarbeit leisten...!  Oder hast du das gemeint, Harpyie?
Was aber  das Erziehen vom Betreuungselternteil nicht ausschließt...und ausschließen darf.

Hallo BM RK,

natürlich hat die KM die Haupterziehungsarbeit. Soll er ihr bei 14tägigem Umgang vielleicht auch noch sprechen beibringen ? Da dürfte aber nicht viel bei rumkommen, ausser einer Dauertherapie beim Logopäden.

Selbstverständlich kann und soll der KV miterziehen, aber diese Grundlagen können nur durch tägliches Miteinander gefestigt und geübt werden, nicht alle 14 Tage! Das ist für Kinder in diesem Alter wie 3 Monate.

Gruss Harpyie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 12:06
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Na dann Harpyie,

dein Posting kam bei mir auf dem ersten Blick so an, als ob sich der KV nicht um die erziehung und dergl. kümmern müsste, weil er ja Geld zahlt.

lg BM RK  🙂

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 12:36