Betreuungsunterhalt...
 
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Betreuungsunterhalt wenn Kind 3 Jahre ist

 
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin wieder mal verwirrt aufgrund von Meinungen aus meinem Freundeskreis. Jeder sagt, warum zahlst du deiner Ex-Frau noch Betreuungsunterhalt, dass musst du nur machen, solange das Kind keine 3 Jahre alt ist. Kann mir jemand dazu etwas sagen, denn ich könnte das Geld schon sehr gut gebrauchen und meiner Ex-Frau versüßt es mehr oder weniger das Leben. Vielen Dank.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2012 20:54
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Keks
Gute Frage auf die es so keine Antwort gibt,es kommt auf jeden Einzelfall an und so sehen es auch unsere Gerichte.Hat deine EX die letzten 3 Jahre gearbeitet??hatte deine EX evtl. ihre Berufstätigkeit zurück gesteckt ??wie ist dein KInd untergebracht Kita??kannst du  dein Kind evtl.am Mittag selbst betreuuen??Bist du Leistungsfähig??Hat deine EX eine Arbeit so das sie evtl. selbst nicht bedürftig ist oder wird??
Es ist wohl die schwierigste Frage im Deutschen Unterhaltsrecht.
was sich aber evt.l ändern wird daß deine EX sich min. eine Teilzeitstelle suchen muß.

Gruß Guru


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Geschrieben : 17.01.2012 21:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich wollte es eigentlich lassen, aber...

Ich bin vor geraumer Zeit zu NBU(nachehelicher Betreuungsunterhalt) verurteilt worden.
Meine Kinder waren da 10 Jahre alt.
Ich habe mich immer geweigert nachzurechnen, was mir de facto zum Leben verbleibt, habs aber trotzdem gemacht.

Das Ergebnis ist für mich erschreckend, denn nach Abzug aller Fix Kosten hab ich ca. 20,- Euro im Monat für Essen Klamotten etc.

Juhuuu.

Ich könnte genau 5 Schachteln Rauchen, oder 1 Kiste Bier und ein paar Flaschen saufen(ich kann mir nicht mal Milans ''E-Zigaretten''' leisten).

Ich bin gegen dieses Urteil in Berufung gegangen,... abgewiesen wegen eines Anwaltfehlers.
Den Anwalt habe ich verklkagt und der Fehler des Anwalts wurde festgestellt, trotzdem wurde aus nicht Wissen die Klage abgewiesen, jetzt bin ich schon seit 2 Jahren beim OLG und das bisher ohne Antwort.

Wie mir hier schon mal jemand gesagt hat, wäre mein Fall bei einer BGH-Prüfung direkt durchgefallen, aber im Fam. Unrecht fällt so einiges durch.

Gruss Wedi


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Geschrieben : 17.01.2012 22:59
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Keks,

wichtigste Frage vorab: Auf welcher Basis zahlst Du Unterhalt, gibt es Urteil, Vergleich oder zahlst Du "freiwillig" ?

Arbeitet Ex ?
Was hat sie vor der Geburt gemacht, was hatte sie für Einkommen ?
Wie lange verheiratet ?
Seit wann geschieden ?
Wie sehen Betreuungsmöglichkeiten aus ?

Jeder sagt, warum zahlst du deiner Ex-Frau noch Betreuungsunterhalt, dass musst du nur machen, solange das Kind keine 3 Jahre alt ist.

Richtig ist, dass Madame grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinerlei Erwerbsobliegenheit trifft und damit bei vorliegender Leistungsfähigkeit Deinerseits Betreuungsunterhalt zu zahlen ist.
Danach ist der Einzelfall entscheidend. Eine Verlängerung ist nur unter Prüfung kindbezogener oder elternbezogener Gründe möglich.
Die Beweislast für diese Gründe liegen beim Unterhaltsbegehrenden (sprich: Deiner Ex).

Besten Gruß
United


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Geschrieben : 18.01.2012 11:35
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Keks
So wie United gesagt hat ist die Rechtslage, aber in Wirklichkeit schaut es vermutlich leider so aus wie Wedi
es geschrieben hat....
Wir brauchen Zahlen Einkommen usw. sonst wird dir hier keiner helfen können.....

Gruß Guru


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Geschrieben : 18.01.2012 12:40
(@keks2711)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, danke schon mal für die Antworten. Ich war 5 Jahre verheiratet und bin seit letztem Jahr geschieden. Meine Ex-Frau hat vor der Geburt in Vollzeit gearbeitet und arbeitet nun in Teilzeit, seit 2 Jahren. Sie muss keine Miete bezahlen und Betreuungsmöglichkeiten sind vorhanden, denn die Großeltern leben mit im Haus und die Oma ist nicht berufstätig. Was denkt ihr, soll ich weiterhin ca. 300 € Betreuungsunterhalt zahlen oder nicht? Den Kindesunterhalt zahle ich natürlich gerne und dafür gibt es auch einen Titel. Es gibt keine richterliche Verpflichtung, ich zahle bisher freiwillig. Vielen Dank bereits vorab für eure Antworten.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2012 22:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Keks,

Was denkt ihr, soll ich weiterhin ca. 300 € Betreuungsunterhalt zahlen oder nicht?

Für 'ne sinnvolle Antwort auf diese Frage solltest du wissen bzw. uns sagen, wie hoch das Risiko ist. Sprich: Angenommen, die stellst die Zahlung sofort oder nach einer angemessenen "Vorwarnfrist" ein, und deine Ex zieht deshalb vor Gericht - zu wie viel BU würdest du schlimmstenfalls verdonnert werden, wenn Madame beim Richter mit ihrem Ansinnen durchkäme?

Wenn du Krösus heißest und die Gefahr besteht, dass du ihr auf richterlichen Beschluss hin doppelt oder dreimal so viel überweisen müsstest wie bisher, dann solltest du vorsichtiger vorgehen als wenn du auch bei einem absolut mütterlastigen Richterlein kaum mehr als deine bisherige Zahlung zu befürchten hast.

Wenn du magst, dann stelle deine Einkommenszahlen mal ein, dann können wir dir überschlägig berechnen, was im Fall des Falles auf dich zukommen könnte.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 18.01.2012 23:11
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Die Rechtslage ist so, dass sich die Unterhaltspflichten "nach Billigkeit" über das dritte Lebensjahr hinaus verlängern könnten. Dazu kommen in erster Linie kindsbezogene Gründe (und in zweiter Linie, hier aber wahrscheinlich nicht elternbezogene Gründe) in Frage. Gründe können sein, dass keine Betreuungseinrichtung zur Verfügung steht, oder dass die Mutter trotz vollzeitiger Kinderbetreuung "überobligastorisch belastet ist". Regelmäßig ist davon auszugehen, dass kein sofortiger Übergang in eine Vollzeiterwerbstätigkeit möglich ist. Die Gründe dafür hat die Mutter darzulegen und zu begründen.
Ums kurz zu machen, alle BGH Urteile sind voller Blablabla. Nix davon ist definiert oder greifbar und es kann alles be4liebig interpretiert und ausgelegt werden. Willkommen auf dem neuen Schlachtfeld!

mfg


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Geschrieben : 25.01.2012 23:32
(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe zu diesem Thema noch eine Frage:

Was ist wenn die KM nach dem 3. jahr keine Arbeit findet(oder finden möchte)?
Oder generell bei Müttern die Hartz4 bekommen?

Bekommt die dann Hartz4?
Muss ich dann weiter Betreuungsunterhalt zahlen wenn Sie Hartz4 bekommt?
Ein Lebenlang?
Wie hoch?

MfG
mHus123


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Geschrieben : 27.05.2013 11:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hmus,

Was ist wenn die KM nach dem 3. jahr keine Arbeit findet(oder finden möchte)?
Oder generell bei Müttern die Hartz4 bekommen?

Bekommt die dann Hartz4?
Muss ich dann weiter Betreuungsunterhalt zahlen wenn Sie Hartz4 bekommt?

da gibt es keine pauschale Standard-Antwort. Betreuungsunterhalt hat allerdings immer mit dem Kind zu tun. Deine Ex muss also schon kindbezogene Gründe (Gesundheit, besondere Förderungsbedürftigkeit etc.) vorbringen, wenn sie länger als bis zum 3. Geburtstag BU möchte. Und selbst das ist irgendwann vorbei; von "ein Leben lang" kann also keine Rede sein.

Nur eben: Einen Automatismus, dass die BU-Pflicht am 3. Geburtstag automatisch und bedingungslos endet, gibt es auch nicht. Du wirst es sehen, wenn es soweit ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 27.05.2013 12:02




(@hmus123)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

@Martin : danke für die Antwort.

Also wenn Sie kein BU mehr bekommt muss Sie Arbeiten.
Bekommt Sie keine Arbeit(gewollt/ungewollt) bekommt Sie irgendwann Hartz4...

Wird das Amt sich dann den Hartz4 beim KV holen?

MfG
hMus123


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2013 12:31
(@Inselreif)

Hi hMus,

"das Amt" kann sich nur das vom KV holen, was der KM zusteht.
Bekommt die KM keinen BU mehr, ist auch nichts zu zahlen - weder an die Mutter noch an sonstwen. Bekommt sie noch BU, kann das Jobcenter den auch beim KV ersetzt verlangen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2013 16:21