Hallo zusammen,
ich habe folgende frage(n): ich werde in kürze vater und bin arbeitssuchend. ich beziehe keine leistungen vom staat weil ich mein studium abgeschlossen habe und seitdem auf jobsuche bin und noch zu viel geld auf der bank habe um iwelche leistungen zu bekommen (16000€).
es geht hierbei um den betreuungsunterhalt gegenüber der werdenden mutter. sie hat vorher in teilzeit gearbeitet und ca 800 netto verdient. jetzt ist sie im mutterschutz. ich habe neben den kümmerlichen zinsen von meinem ersparten kein einkommen. wie viel bin ich gesetzlich verpflichtet ihr zu zahlen wenn ich doch eig kein einkommen in dem sinne habe? bin ich gezwungen mein erspartes dafür aufzuwenden? und wie verrechnet sich das mit dem elterngeld und dem mutterschaftsgeld?
bisher hab ich nur widersprüchliches gehört, angefangen von "man muss immer 770€" min zahlen (ohne angabe von wann bis wann,ich mein wenn ne frau muttrschaftsgeld bezieht und/oder elterngeld dann hätte sie ja unterm strich mehr als sie vorher durch arbeiten verdient hat)
wäre sehr dankbar wenn mir da jemand nen crashkurs geben könnte,
gruss
bottomfeeder
Hallo,
du bist dann verpflichtet den BU zu leisten, wenn Dein EInkommen dieses zuläßt.
Sprich du hast einen SB in Höhe von 1000€ gegenüber der Kindsmutter und bei dem zukünftigen KU einen SB von 900€.
Dieses bezieht sich darauf, dass du arbeitest. Solltest du "arbeitslos" sein, so wird Dein SB herabgesenkt.
Da du jetzt nicht arbeitest kann es DIr passieren, dass man Dir ein fiktives Einkommen unterstellen wird.
Ich rate Dir...suche Dir schnell einen Job...einmal spart das Deine Rücklagen und zumindest das Kind sollte mit KU versorgt werden.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.