Guten Tag,
Ich habe noch einige spezielle Fragen:
1. In dem im Rahmen meiner Scheidung erzielten Vergleich ueber die Zahlung von Ehegattenunterhalt wurden eine bestimmte Summe festgesetzt. Im Wortlaut des betreffenden Schriftstueckes ist jedoch ausschliesslich von "Unterhalt" die Rede. Da meine Exe unsere 11 jaehrige Tochter betreut, hat sie damals Betreuungsunterhalt und Auffstockungsunterhalt eingeklagt. Dies wurde in der ersten Instanz auch fuer berechtigt erklaert, in zweiter Instanz wurden dann jedoch oben besagter Vergleich geschlossen. Steht Ihr nun Betreuungsunterhalt oder Auffstockungsunterhalt oder beides zu? Dies ist vorallem wichtig wie lange der unterhalt bezahlt werden muss.
2. Ich habe nach der Scheidung mit meiner neuen LG ein Haus gekauft. Inwiefern wird mir das bei KU und Ehegattenunterhalt angerechnet? Haben die Hypothekzinsen Einfluss darauf?
Vielen Dank im Vorraus!
Fred1103
Hallo FRed,
Aufstockungsunterhalt wird normalerweise nur bei Lanzeitehen gezahlt. Das was Du jetzt zahlst ist der normale nacheheliche Unterhalt wenn ein Kind zu versorgen ist.
Ab dem 12 LJ könnte man der Mutter schon zumuten Ganztags zu arbeiten. Das hängt aber von vielen Faktoren ab.
Da das Haus nicht eheprägend war etc kannst Du nix vom Unterhalt abziehen oder in die Berechnung einfließen lassen.
Überleg mal, die Ex und das Kind können doch nix dafür, daß Du nen Kredit fürs Haus aufnimmst und so Vermögen erwirtschaftest.
Das geht natürlich nicht zu Lasten der anderen.
Was Dir passieren kann ist, daß man dir die Eigenheimzulage auf Dein Netto anrechnen könnte, sowie den Wohnvorteil, den Du jetzt hast.
Da könnte der KU schon steigen!
Für die Ex hat das aber keinen Vorteil, darf auch keinen Nachteil haben!!!!
Gruß
Melly
Danke Melly,
Zur Frage 2: logisch, dass die Hausrate nicht den unterhalt beeinflussen kann. Meine Anwaeltin sagt jedoch genau das Gegenteil.
Zur Frage 1: Bedeutet das, dass der Unterhalt fuer die Exe mit der witrtschaftlichen Selbststaendigkeit des Kindes wegfaellt oder wenn die Exe wieder zu 100 % arbeiten gehen muss? Das tut sie uebrigens jetzt schon, ueberobligatorisch. Muss ich - zu welchem Zeitpunkt auch immer - die Aufhebung des Unterhaltes bei Gericht beantragen oder ist es ausreichend die Zahlung einzustellen?
Gruessen
Fred1103
Hallo Fred,
dann sagt die Anwältin was falsches, da es ja Dein Bier ist, daß Du nen Haus gekauft hast und dieses nicht zu Lasten des Kindes und der Ex fallen darf.
In wie weit man Dir einen Strick aus dem Wohnvorteil drehen kann, weiß ich jetzt nicht, aber man ist ja heute vor keiner Gemeinheit sicher.
Der nacheheliche Unterhalt muß abgeändert werden, das geht nur gerichtlich.
normalerweise sagt man, ist das Kind 12 Jahre alt, kann man einer Mutter eine Vollzeitbeschäftigung zumuten.
Das hängt aber wieder vom zuständigen OLG ab.
Der Weg der Abänderung wird nur über das Gericht gehen, da ja ein Titel vorliegt und der abgeändert werden muß.
Das überobligatorische Einkommen wird dann wohl wegbrechen und voll angerechnet werden.
Ob die Richter dann noch einen Aufstockungsunterhalt anhängen ist fraglich, wäre gesetzlich aber nicht richtig, da es keine Langzeitehe ist.
Aber heute gibt es zwar Gesetze, die nicht wirklich umgesetzt werden, wenn es um nachehelichen Unterhalt geht.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
Bezug nehmend auf Deine obige Antwort lies bitte das Folgende:
http://mein-recht.de/wohnwert.htm
Versteh ich das richtig: Die Anrechnung des Wohnwertes als Differenz zwischen einer vergleichbaren Mietwohnung (anteilmaessig). Da steht auch: Die Zinszahlungen sind abzugsfaehig, z. B. auch andere verbrauchsunabhaengige Betraege.
Darunter steht allerdings auch: Beim Kindesunterhalt wird der Wohnvorteil angerechnet. Also die gesamte Mietersparnis oder??
Jetzt bin ich vollends durchein :kapiernicht: ander!
Hilfe ...
:redhead:
Hallo Fred,
also die Zinsen kannst abziehen, nicht die Tilgung!
Abziehen kannst Du noch Kaminfeger, Grundsteuer ! Natürlich nur anteilig auf 12 Monate gerechnet.
Da das Haus ja sicherlich keine Bruchbude ist, kannst da auch keine großen Sanierungsarbeiten ansetzen. Das gilt nur, wenn man schriftlich in der Hand hat, daß die Heizung nicht mehr tauglich ist.
Ansonsten heißt es...wie Du jetzt selbst erkannt hast, Du bist der Dumme, da Du nen Wohnvorteil hast.
Glaub mir, ich kenn das Problem hier auch, wir haben hier das Haus meines Mannes erhalten, ich mein Geld mit reingesteckt, was am Ende natürlich nen Wohnvorteil brachte, worüber sich die Ex sehr freute.
Es wird wohl so sein, daß Du mehr Unterhalt zahlen mußt, da Du ja jetzt Hausbesitzer bist.
Gruß
Melly